Ausschuss 10

Finanzverfassung

 

Der Konvent hat dem Ausschuss 10 folgendes Thema zugewiesen:

 

Finanzverfassung:

Reform der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten Finanzausgleichs.

 

Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:

 

A)    Allgemeines

1)      Gesetzestechnik der Finanzverfassung; Abgabentypen

2)      Verhältnis zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß der Determinierung

3)      Reduktion der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn

4)      Zielsetzungen der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts

5)      Technik und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der Mittelverteilung, Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien (teilweise Querschnittsmaterie zu Ausschuss 5 und 6)

6)      Zwei- bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleiches; Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz

7)      Mitwirkungsrechte der Bundesregierung bei der Gesetzgebung der Länder
(§ 9 F-VG 1948)

8)      Verhältnis zwischen Finanzverfassung und der Vereinbarung über einen Konsultations­mechanismus (Kostentragung) bzw. dem Österreichischen Stabilitätspakt (Haushalts­recht), Konfliktregelungsmechanismen

9)      Globalbudget (in Absprache mit Ausschuss 6)

10)  Rechtsetzung und Kostenverantwortung

11)  Stellung der Gemeinden und Gemeindeverbände; sonstige kooperative Elemente im FAG

 

12)  Prinzip der gleichwertigen Lebensverhältnisse: als Ergänzung des an Aufgaben der Gebietskörperschaften anknüpfenden speziellen Gleichheitsgebotes des
§ 4 F-VG 1948

13)  Inkorporierung der Finanzverfassung in eine umfassende Verfassungsurkunde (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)?

14)  legistische Bereinigung von widersprüchlichen bzw. verstreuten Finanzverfassungsbestimmungen (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)

 

B)     Kostentragung

1)      allgemeine Kostentragungsregel: Konnexitätsgrundsatz, Umfang und Verfahren

2)      Umlagekompetenz der Länder gegenüber den Gemeinden

 

C)    Abgabenwesen

1)      Definition der Begriffe „Abgabe“, „Steuern“ und „Gebühren“

2)      Kompetenz zur Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge

3)      Steuerfindungsrechte; selbständige Abgabenerhebungsrechte für Länder und Gemeinden

4)      Aufsichtsrechte des Bundes bei Landes- und Gemeindeabgaben

5)      Einhebung von Abgaben und Steuern

 

D)    Transfers

1)      Typen und Zustandekommen von Transfervereinbarungen

2)      Kontrollrechte gemäß § 13 F-VG 1948: Ermächtigungen für den Bundes- und Landesgesetzgeber bei der Definition von Bedingungen und Zielen durch die leistende Gebietskörperschaft

3)      horizontaler Finanzausgleich zwischen Ländern und zwischen Gemeinden

 

E)     Haushaltsrecht

1)      Kreditwesen: Kompetenzverteilung

2)      Aufsichtsrechte des Bundes und der Länder

3)      Haushaltskoordinierung

4)      Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 1)

5)      Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit, insbesondere Gender Budgeting und Generationengerechtigkeit

6)      Stabilisierung der öffentlichen Haushalte durch Schulden- und Defizitgrenzen

7)      Österreichischer Stabilitätspakt – gesetzliche Verankerung

8)      Abtretung und Verpfändung von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und vermögensrechtlicher Ansprüche

9)      Voranschlags- und Rechnungsabschluss

10)  Kostenrechnung

 

F)     Transparenz und Finanzstatistik:
Auskunftsrechte bzw. –pflichten, Konsequenzen bei Nichterfüllung

 

 

Zeitplan

Der Ausschuss soll dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue Verfassung)

über die Ergebnisse der Beratungen vorlegen.