Ausschuss 10
Finanzverfassung
Der Konvent hat dem Ausschuss 10 folgendes Thema
zugewiesen:
Reform
der Finanzverfassung, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung
von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung und eines bedarfsgerechten
Finanzausgleichs.
Im
Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:
A)
Allgemeines
1)
Gesetzestechnik
der Finanzverfassung; Abgabentypen
2)
Verhältnis
zwischen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Bestimmungen, Ausmaß
der Determinierung
3)
Reduktion
der Komplexität des Finanzausgleichs im weiteren Sinn
4)
Zielsetzungen
der Finanzverfassung, des Finanzausgleichs und des Haushaltsrechts
5)
Technik
und Möglichkeiten, allenfalls Zielbestimmung für die Zusammenführung von
Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung – Grundsätze der
Mittelverteilung, Aufgabenorientierung und Bedarfskriterien (teilweise
Querschnittsmaterie zu Ausschuss 5 und 6)
6)
Zwei-
bzw. dreigliedriger Finanzausgleich; Zustandekommen des Finanzausgleiches;
Gesetzgebungsverfahren für das Finanzausgleichsgesetz
7)
Mitwirkungsrechte
der Bundesregierung bei der Gesetzgebung der Länder
(§ 9 F-VG 1948)
8)
Verhältnis
zwischen Finanzverfassung und der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus
(Kostentragung) bzw. dem Österreichischen Stabilitätspakt (Haushaltsrecht),
Konfliktregelungsmechanismen
9)
Globalbudget
(in Absprache mit Ausschuss 6)
10) Rechtsetzung und
Kostenverantwortung
11) Stellung der Gemeinden und
Gemeindeverbände; sonstige kooperative Elemente im FAG
12) Prinzip der gleichwertigen
Lebensverhältnisse: als Ergänzung des an Aufgaben der Gebietskörperschaften
anknüpfenden speziellen Gleichheitsgebotes des
§ 4 F-VG 1948
13) Inkorporierung der
Finanzverfassung in eine umfassende Verfassungsurkunde (Querschnittsmaterie zum
Ausschuss 2)?
14) legistische Bereinigung von
widersprüchlichen bzw. verstreuten Finanzverfassungsbestimmungen
(Querschnittsmaterie zum Ausschuss 2)
B)
Kostentragung
1)
allgemeine
Kostentragungsregel: Konnexitätsgrundsatz, Umfang und Verfahren
2)
Umlagekompetenz
der Länder gegenüber den Gemeinden
C)
Abgabenwesen
1)
Definition
der Begriffe „Abgabe“, „Steuern“ und „Gebühren“
2)
Kompetenz
zur Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge
3)
Steuerfindungsrechte;
selbständige Abgabenerhebungsrechte für Länder und Gemeinden
4)
Aufsichtsrechte
des Bundes bei Landes- und Gemeindeabgaben
5)
Einhebung
von Abgaben und Steuern
D)
Transfers
1)
Typen
und Zustandekommen von Transfervereinbarungen
2)
Kontrollrechte
gemäß § 13 F-VG 1948: Ermächtigungen für den Bundes- und Landesgesetzgeber bei
der Definition von Bedingungen und Zielen durch die leistende
Gebietskörperschaft
3)
horizontaler
Finanzausgleich zwischen Ländern und zwischen Gemeinden
E)
Haushaltsrecht
1)
Kreditwesen:
Kompetenzverteilung
2)
Aufsichtsrechte
des Bundes und der Länder
3)
Haushaltskoordinierung
4)
Sicherung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Querschnittsmaterie zum Ausschuss 1)
5)
Überlegungen
zur Verteilungsgerechtigkeit, insbesondere Gender Budgeting und
Generationengerechtigkeit
6)
Stabilisierung
der öffentlichen Haushalte durch Schulden- und Defizitgrenzen
7)
Österreichischer
Stabilitätspakt – gesetzliche Verankerung
8)
Abtretung
und Verpfändung von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und
vermögensrechtlicher Ansprüche
9)
Voranschlags-
und Rechnungsabschluss
10) Kostenrechnung
F)
Transparenz
und Finanzstatistik:
Auskunftsrechte bzw. –pflichten, Konsequenzen bei Nichterfüllung
Zeitplan
Der
Ausschuss soll dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden
Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für
eine neue Verfassung)
über
die Ergebnisse der Beratungen vorlegen.