Ausschuss 9
Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit
Der Konvent hat dem Ausschuss 9 folgendes Thema
zugewiesen:
Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit:
Einrichtung eines effizienten und effektiven
Rechtsschutzes unter dem Gesichtspunkt bürgerinnen- und bürgernaher
Entscheidungen:
Im Einzelnen ergeben sich dazu folgende
Fragestellungen:
A) Allgemein
Gerichtsbarkeit – Struktur- und Systemfragen
B) Ordentliche
Gerichtsbarkeit
1) Gerichtsorganisation
2) Neuorganisation
(OGH – OLG – Eingangsgerichte)
3) Fragen zur
Staatsanwaltschaft
4) Entfall der
Mitkompetenz der Landesregierungen bei Sprengeländerungen der Gerichte?
C) Gerichtshöfe
öffentlichen Rechts
1) Verhältnis der
Gerichtshöfe öffentlichen Rechts zueinander
2) Problembereiche
(z.B. Verwaltungsgerichtshof ® Belastung)
3) Mitwirkungsrechte
der Länder bei Bestellung der Spitzen und der Zusammensetzung
4) Bestellungsvorgang
– Transparenz – Hearing
5) Kostentragung
D) Verwaltungsgerichtsbarkeit
in den Ländern
1) Problemstellung –
Kompetenzen – Instanzenzug
2) Kostentragung
E) Sondersenate:
Art. 133 Z. 4 B-VG – Behörden, UVS und UBAS, sowie unabhängige Behörden, die
primär mit der Rechtskontrolle betraut sind (Koordinierung mit Ausschuss 7)
F) Rechtsschutz-Erweiterung?
Zeitplan
Der
Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden
Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für
eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.