Ausschuss 5
Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und
Gemeinden
Der
Konvent hat dem Ausschuss 5 folgendes Thema zugewiesen:
Aufgabenverteilung
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden:
Schaffung eines klaren, nach abgerundeten Leistungs- und
Verantwortungsbereichen
gegliederten Kataloges von Gesetzgebungskompetenzen
unter Berücksichtigung der
Rechtslage der Europäischen Union.
Im Einzelnen
ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:
A) Einführende
Überlegungen zu Sinn und Zweck bundesstaatlicher Differenzierung in der
Gesetzgebung bzw. einer homogenen Gesetzgebung
1) Sinnhaftigkeit politischen Wettbewerbs
2) Innovation
3) Historische,
kulturelle und naturräumliche regionale Identitäten
4) Demokratieförderlichkeit
5) Problemlösungskapazität
6) Homogenität
im Bundesstaat
7) Differenzierung
und Gewaltenteilung auf verschiedenen Ebenen des Staates
8) Die
Anforderungen an eine moderne Aufgabenverteilung in einem föderalen System vor
dem Hindergrund der Europäischen Union
9) Welche
Forderungen ergeben sich aus Entwicklungen in anderen Staaten der EU?
B) Analyse
der bestehenden Kompetenzverteilung
1) Sachliche
Rechtfertigung bestehender Aufgabenzuordnung
2) Kompetenzzersplitterung und –atomisierung und ihre Auswirkungen
3) Probleme
in der Umsetzung von EU-Recht
4) Probleme
und Vorzüge der bestehenden Rechtsetzungsmodelle
(Art. 10, 11, 12, 15 B-VG; delegierte Gesetzgebung, Bedarfsgesetzgebung)
C) Ermittlung
der Kriterien für eine neue Zuordnung von Aufgaben
1) Sinnhaftigkeit
politischen Wettbewerbs
2) Demokratieförderlichkeit
3) Problemlösungskapazität
4) Sinnhaftigkeit
regionaler Gestaltung
5) Ermöglichung
von Innovationen, insbesondere im Bereich der
Verwaltungsmodernisierung
6) Zweckmäßigkeit
einer bundesweiten Homogenität
7) Effizienz
und Differenzierung
8) EU-Recht
und Einheitlichkeit
D) Überlegungen
zu neuen Rechtsetzungsinstrumenten
1) Neue
Ziel- und Rahmengesetzgebung?
2) Ausweitung
delegierte Gesetzgebung?
3) Konkurrierende
Gesetzgebung
4) Übersichtlichkeit
der Rechtsetzungsinstrumente
5) Rechtsetzungsinstrumente
auf EU-Ebene
6) Unmittelbare
anwendbare Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG?
E) Neue
Kompetenzkataloge
1)
Formulierung abgerundeter Kompetenztatbestände
2)
Schaffung klarer Verantwortlichkeiten
3)
Berücksichtigung der Auswirkungen der
Kompetenzverteilung auf EU-Ebene?
4)
Zuordnung der Kompetenzen unter Berücksichtigung der
Ergebnisse unter A) bis E)
F) Weitere
Themen1
1)
Mitwirkung des NR, BR, und der Landtage an der
Gesetzgebung auf EU-Ebene sowie
im transnationalen Rahmen (Art. 23a ff B-VG, ausgenommen Art. 23c B-VG)
2) Mitwirkung
der Länder an der Bundesgesetzgebung
3) Mitwirkung
des Bundes an der Landesgesetzgebung
4) Instrumente
gegen Säumigkeit des Bundes oder eines Landes bei innerstaatlicher Umsetzung
von EU-Recht
Zeitplan:
Der
Ausschuss hat dem Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden
Sitzung einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für
eine neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.
1 Soweit
Aufgabenüberschneidungen stattfinden, hat die Beratung dieser Themen in
Koordination mit dem Ausschuss 3 – Staatliche Institutionen – stattzufinden.