Grundrechtskatalog
Der Konvent hat dem
Ausschuss 4 folgendes Thema zugewiesen:
Grundrechtskatalog:
Erarbeitung eines Grundrechtekataloges (Grundrechte,
Bürgerinnen- und Bürgerrechte, Persönlichkeitsschutz) unter Bedachtnahme aller
einschlägigen nationalen, internationalen und europäischen Regelungen.
Im Einzelnen ergeben sich
dazu folgende Fragestellungen:
A)
Analyse
der geltenden Verfassungsrechtslage (Texte und Quellen). Analyse der
Grundrechtscharta und des Entwurfs für einen Verfassungsvertrag der EU.
B)
Systembildung
und systematische Zusammenführung, Arrondierung und Erweiterung
grundrechtlicher Gewährleistungen.
C)
Verhältnis
staatlicher und gemeinschaftsrechtlicher Grundrechtsgarantien. Rechte von
EU-Ausländern.
D)
Verhältnis
Grundrechte und institutionelle Garantien, Staatszielbestimmungen und
Staatsaufgabenregelungen – Koordination mit Ausschuss 1.
E)
Individuelle,
kollektive und kommissarische Rechtsschutzmechanismen (Verbandsinterventionen,
Rechtsschutzbeauftragte)
F)
Erstellung
eines verfassungstauglichen Textvorschlages.
Zeitplan
Der Ausschuss soll dem
Präsidium spätestens 4 Monate nach seiner konstituierenden Sitzung einen
schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine neue
Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorlegen.