Staatliche Institutionen
Der Konvent hat dem
Ausschuss 3 folgendes Thema zugewiesen:
Staatliche Institutionen:
Aufbau des Staates (Bund, Länder, Gemeinden,
Selbstverwaltung), Wahlen, Verfassungs- autonomie, Verhältnis zwischen
Gesetzgebung und Vollziehung unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips
sowie der EU-Rechtsetzung.
Im
Einzelnen ergeben sich dazu folgende Fragestellungen:
A) Bund
1) Legislative
a) Nationalrat
-
Zahl der
Mitglieder
-
Wahlen zum Nationalrat
insbesondere:
Wahlsystem
Kreis der Wahlberechtigten
Ausgestaltung
-
Organisation
b) Bundesrat
insbesondere:
-
Bestellung/Organisation
-
Aufgaben
c) Weg
der Bundesgesetzgebung
-
Verfassungsrechtliche Erfordernisse
d) Mitwirkung
an der Vollziehung
[Parlamentarische Kontrolle = Ausschuss 8]
2) Exekutive
a) Bundespräsident
insbesondere:
-
Wahl/Organisation
-
Aufgaben
b) Bundesregierung
insbesondere:
-
Bestellung
-
Willensbildung - Geschäftsordnung - Verantwortung
B) Länder
1) Legislative/Landtage
2) Exekutive/Landesregierung,
insbesondere Landeshauptmann
C) Gemeinden
1) bundesverfassungsgesetzliche
Regelungen über die kommunale Selbstverwaltung
insbesondere: Normsetzungsrechte
2) Gemeindeverbände
insbesondere: "Aktivierung" des Art. 120 B-VG (Gebietsgemeinden)?
3) Möglichkeiten
der Übertragung von Gemeindeaufgaben auf staatliche Behörden
[Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern
und Gemeinden = Ausschuss 6]
D) Bund,
Länder und Gemeinden gemeinsam betreffende Fragen
1) Zahl
der staatlichen Ebenen unter Berücksichtigung der EU-Ebene
2) Neue
Formen der Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
insbesondere:
a) Art.
15a B-VG - Vereinbarung - self-executing?
b) gemeinsame
Einrichtungen
E) Verfassungsautonomie
insbesondere: bundesverfassungsgesetzliche Vorgaben für die Länder
F) Verhältnis
zwischen Gesetzgebung und Vollziehung (Legalitätsprinzip, EU-Rechtsetzung)
insbesondere:
1) Neuformulierung
des Art. 18 B-VG?
2) Erfordernis
der gesetzlichen Umsetzung von EU-Richtlinien?
G) Mitwirkung
österreichischer Organe an der Ernennung von Mitgliedern von Organen der
Europäischen Union (Art. 23c B-VG)
Zeitplan
Der Ausschuss hat dem Präsidium spätestens Ende Jänner
2004 einen schriftlichen Bericht (gegebenenfalls mit Textvorschlägen für eine
neue Verfassung) über die Ergebnisse der Beratungen vorzulegen.