V E R H A N D L U N G S S C H R I F T

 

über die   1.  Sitzung des TIROL-KONVENTS

 

 

 

DATUM:                        17. November 2003

BEGINN:                        09.07 Uhr

 

 

 

                        A N W E S E N D E :

 

 

VORSITZENDER:                        Präsident Prof. Ing. Helmut MADER

                        LH DDr. Herwig VAN STAA

                        LHStv. Ferdinand EBERLE

                        LR Christa GANGL

                        LR Dr. Anna HOSP

                        LR Dipl.-Vw. Mag. Sebastian MITTERER

                        LR Konrad STREITER

                        LR Dr. Elisabeth ZANON-ZUR NEDDEN

                        Klubobmann Abg. Dr. Klaus MADRITSCH

                        Klubobmann Abg. Ernst PECHLANER

                        Klubobmann Abg. Georg WILLI

                        Klubobmann Abg. Wilfried TILG

                        Vizebürgermeister Dipl.-Ing. Eugen SPRENGER

                        Präsident LAbg. Bgm. Dipl.-Vw. Hubert RAUCH

                        O.Univ.-Prof. Dr. Karl WEBER

                        O.Univ.-Prof. Dr. Anton PELINKA

                        O.Univ.-Prof. Dr. Norbert WIMMER

                        LAD-Stv. HR Dr. Helmut SCHWAMBERGER

                        HR Dr. Anton GSTÖTTNER

                        HR Dr. Josef LIENER

                        LT-Dir. HR Dr. Thomas HOFBAUER

 

 

                        E N T S C H U L D I G T :

                        LHStv. GSCHWENTNER

                        Frau Bürgermeisterin Hilde ZACH

                        LT-Dir. Univ.-Doz. Dr. Peter BUSSJÄGER

                        LAbg. a.D. Dr. Dietmar BACHMANN

 


 

Vorsitzender Präsident Prof. Ing. Mader eröffnet die erste Sitzung des Tirol-Konvents und begrüßt die Anwesenden. Er bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen, was keineswegs als selbstverständ­lich angesehen werde, da es für manche sicherlich nicht ganz einfach sei, die Zeit bereitzustellen. Umso mehr schätze er es, dass auch die Vertreter außerhalb des tagespolitischen Bereiches, die Vertreter der Universität, anwesend seien.

Er teilt mit, dass sich Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Gschwentner für die heutige Sitzung ent­schuldigt habe. Ebenfalls entschuldigt sei Herr Landtagsdirektor Univ.-Doz. Dr. Bussjäger, der in Vor­arlberg sei, wo eine Enquete über Föderalismus mit Herrn Dr. Fiedler stattfinde und bei der er als Landtagsdirektor gefordert sei. Herr Abgeordneter a.D. Dr. Bachmann habe sich ebenfalls entschul­digt, da er auf Urlaub sei.

 

Der Vorsitzende hält fest, dass er es zunächst für zweckmäßig erachte, in aller Offenheit und Ehrlich­keit über den Konvent zu sprechen, da er die Zeit der Mitglieder nicht einfach willkürlich und mutwillig beanspruchen wolle und auch keine unerfüllbaren Erwartungen in den Tirol-Konvent gelegt werden dürften.

Durch die Zusendung der Unterlagen sei seiner Meinung nach erkennbar, wie der Österreich-Konvent ablaufe, wenngleich dadurch nicht absehbar sei, wie diffizil sich die Ausschusssitzungen gestalten würden, mit welchen Schwierigkeiten sie behaftet seien und wie tief die "Filetierung" der Verfassung vor allem auch in den Rechts- und in den politischen Bereich hineingehe.

Er richtet die Bitte an alle Mitglieder des Tirol-Konvents, beratend für die beiden Vertreter Tirols im Österreich-Konvent - den Herrn Landeshauptmann und ihn - tätig zu sein und vor allem auch dann die Stimme zu erheben, wenn aufgrund der bereitgestellten Ausschussprotokolle die Meinung vertreten werde, dass bezüglich irgendeiner Materie der falsche Weg eingeschlagen worden sei.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass der Österreich-Konvent grundsätzlich mit den Plenarsitzungen der 63 Mitglieder ablaufe. Bei diesen Plenarsitzungen könne zwischen den Ausschüssen Information und Koordination hergestellt werden. Mit Ausnahme der Mitglieder des Konvents-Präsidiums gebe es der­zeit jedoch kaum jemandem, der über den Stand des Konvents genau Bescheid wisse, da die Aus­schüsse ein vom Präsidium vorgegebenes Mandat hätten, die Ausschüsse in unterschiedlicher Dichte tagen würden und manche Ausschüsse untereinander bedingend seien.

Z.B. stehe der Ausschuss 1 "Staatsaufgaben und Staatsziele" mit dem Ausschuss 4 "Grundrechtska­talog" im Zusammenhang. Auch die Wissenschaft vertrete unterschiedliche Auffassungen darüber, was in einer Staatszielbestimmung zu formulieren sei, was ein Grundrecht sei und wie weit das eine da und das andere dort angesiedelt werden könne, weshalb die Einberufung von gemeinsamen Aus­schusssitzungen sicherlich notwendig sein werde. Seitens des Plenums werde es auch übernommen, alle Kontakte zu den jeweiligen Problembereichen mit den NGOs herzustellen.

 

Zur Zeit würden wöchentlich Sitzungen des Plenums und verschiedener Ausschüsse stattfinden, wes­halb jene Konvents- bzw. Ausschussmitglieder, die ihre Aufgabe ernst nehmen würden, sehr gefordert seien. Er habe letzte Woche z.B. drei Termine wahrnehmen können, beim vierten habe er Herrn Landtagsdirektor Dr. Hofbauer gebeten, als Zuhörer für ihn anwesend zu sein, damit dieser ihm über den Sitzungsverlauf berichten könne und er auch bezüglich der Unterlagen am Laufenden bleibe. In einer Sitzung des Ausschusses 4 "Grundrechtskatalog" werde oft nur über ein, maximal zwei Grund­rechte diskutiert.

 

Die Ausschüsse hätten sich nunmehr geeinigt, Experten zum Gegenlesen zu bitten, und dies sei in etwa auch die Aufgabe, die – so wie er glaube - u.a. der Tirol-Konvent übernehmen sollte. Ständig informierte, aber nicht teilnehmende Mitglieder des Österreich-Konvents, die sich am Laufenden hal­ten und durch Gegenlesen – wenn dies als notwendig betrachtet werde - Kommentare abgeben wür­den. Wenn sich die Ausschüsse geeinigt hätten, wer bzw. wie viele Personen auf die Expertenliste kommen sollten, werde diese dem Präsidium vorgelegt.

Im Ausschuss 4 "Grundrechtskatalog" würden z.B. zu konkreten Themen bestimmte Experten unent­geltlich ins Gegenleseverfahren einbezogen, damit sich die Mitglieder des Österreich-Konvents nicht wieder ihrerseits durch Experten und die bereits im Konvent vertretenen Rechtsgelehrten und Polit­gelehrten durch ihre Assistenten vertreten lassen würden. Dies würde letztlich in einem Chaos enden, welches vom Ausschuss nicht mehr zu bewältigen sei. Aus diesem Grunde sei eine sehr restriktive Vorgangsweise gewählt worden.

 

Die Ausschüsse seien mit ihren Mandaten so gestaffelt worden, dass die Verfassung "filetiert" und den Ausschüssen zugewiesen worden sei. Da die Einberufung der Ausschüsse ebenfalls gestaffelt er­folge, könne es derzeit auch keinen Gesamtüberblick über den bisherigen Verlauf geben.


Der Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf die aufgelegten Unterlagen, worunter sich auch die Liste aller Ausschüsse mit den zugewiesenen Themen und den Koordinatoren und Betreuern befinde.

Die Ausschüsse seien deshalb gestaffelt worden, weil es das Management des Österreich-Konvents, das bereits unglaublich viele Mitglieder umfasse und sehr teuer sei, nicht mehr schaffen könne. Es gebe eine unglaubliche Zahl von Juristen und Mitarbeitern zur Betreuung der Protokolle und der Mit­glieder. Allein das Ausarbeiten der Synopsen dauere oft zwei Wochen und in weiterer Folge werde dann eine ganze Sitzung benötigt, um die von den Herren Professoren "ausgetüpftelten" Listen an mögli­chen Synopsen durchzudiskutieren und festzustellen, welche Unterlagen davon wieder verwen­det werden könnten und welche nicht.

Der Vorsitzende betont, dass seine letzten Ausführungen durchaus positiv zu verstehen seien und seitens der anwesenden Professoren nicht falsch verstanden werden dürften.

Er hält weiters fest, dass er versuchen werde, das Problem am Ausschuss 4 "Grundrechtskatalog", in dem er bisher am häufigsten tätig gewesen sei, festzumachen. Der zweite Ausschuss, in dem er ver­treten sei, der Ausschuss 8 "Demokratische Kontrollen", habe seine Tätigkeit mittlerweile ebenfalls aufgenommen.

In den Ausschüssen gebe es jedoch nicht nur die Suche nach dem richtigen - auch wissenschaftlich richtigen - Standort, der keineswegs feststehe. Er habe immer an die Objektivierbarkeit geglaubt, was in solchen Ausschüssen jedoch nicht gegeben sei, weil die Entsendung manchmal unterschiedlich sei.

Natürlich gebe es auch die Suche nach Vorgangsweisen und nach der Federführung in der Vorlage von Papieren, denn wer Papiere vorlege, über den werde gesprochen, da diese ja behandelt werden müssten. Daher sei oft schon eine lange Debatte darüber notwendig, wer welche Papiere zu welchem Thema innerhalb der jeweiligen Ausschüsse erarbeite und vorlege. Dies bedeute, dass sehr viel Arbeit bereits im Vorfeld von den im Konvent sitzenden Experten geleistet werde. Nachdem die Papiere vom Ausschuss durchgearbeitet worden seien, würden sie - bei Bedarf - wieder von Experten nach der Genehmigung des Präsidiums gegengelesen werden.

Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt sei zu befürchten, dass der Termin für den Abschluss der Tätigkeit des Österreich-Konvents - nämlich Sommer des kommenden Jahres - nicht gehalten werden könne, wenngleich er noch immer mit aller Härte verteidigt werde.

Auch innerhalb der intensivst arbeitenden Ausschüsse, zu denen nach Meinung des Präsidiums auch der Ausschuss 4 "Grundrechtskatalog" unter der Vorsitzführung von Herrn Prof. Funk gehöre, werde die Meinung vertreten, dass bis Sommer gearbeitet werden müsse, obwohl dort auch mit Grabenwar­ter, Rack und den juristischen Vertretern von Verzetnitsch und Dumpel recht potente Leute mitarbei­ten würden.

Das nächste Problem aus diesem Ausschuss sei, dass bei jeder Synopse die Menschenrechtskon­vention, das Staatsgrundgesetz und die EU-Charta beachtet und gegenübergestellt werden müssten, um letztendlich zu einer vierten Formulierung für den Konvent - der sogenannten Konventsformulie­rung – zu gelangen.

Beim Staatsgrundgesetz stelle sich in diesem Zusammenhang z.B. oft heraus, dass die eine oder andere Bestimmung entbehrlich und durch andere Gesetze inzwischen längst besser geregelt sei. Jedoch könnten die als überflüssig betrachteten Bestimmungen nicht weggelassen werden, weil da­durch die Rechtssprechung tangiert werde und sich alle Juristen im Ausschuss den Kopf darüber zer­brechen würden, wie denn die Rechtssprechung auf das Weglassen einer - auch überflüssigen Be­stimmung – reagiere. All diese Dinge würden in diesen Ausschüssen pro Grundrecht abgehandelt und er glaube, dass allein durch diese Darstellung erahnt werden könne, wie lange die Beratungen noch andauern könnten und wie schwierig sich das Ganze gestalte. Trotzdem gebe es bei jeder Sitzung aber auch Ergebnisse, wie den zugesandten Protokollen zu entnehmen sei. Vorläufige Ergebnisse der einzelnen Ausschüsse seien den anderen Ausschüssen bzw. dem Plenum vorzulegen, weshalb es seiner Meinung nach erstaunlich sei, dass man trotzdem schrittweise immer wieder zu Einigungen und damit zu Ergebnissen gelange.

 

Der Vorsitzende stellt weiters fest, dass es auch sehr viele Erklärungen gebe, die die Sache im Vor­feld nicht leichter machen würden, weshalb er ersuche, diese Angelegenheit hier in Tirol – wie z.B. beim Transit - möglichst zu einer Landessache zu erklären. Man sollte sich möglichst auf Themen einigen und auf jene Schwerpunkte konzentrieren, die Föderalismus ausmachen würden. Es sollten seiner Meinung nach nicht unterschiedliche und schon gar nicht nach außen Erklärungen abgeben werden. Es sei nichts überflüssiger gewesen, als die Debatte der letzten Wochen zwischen dem Nie­derösterreichischen Landtagspräsidenten Freibauer und dem Fraktionsvorsitzenden im Bundesrat und langjährigen Vorsitzenden des Bundesrates aus Salzburg, Bieringer, die sich gegenseitig Vorstellun­gen über die Öffentlichkeit übermittelt und diese Vorstellungen dann wieder beurteilt hätten. Er habe bereits bei der allerersten Sitzung des Österreich-Konvents gesagt, und dies könne im Protokoll auch nachgelesen werden, dass es den Konvent zerstören werde, wenn jeder nur über die Öffentlichkeit agiere und Anhängerschaften suche.


Beim Österreichischen Juristenkongress 2003 in Innsbruck habe er ausgeführt, dass es zwei oder drei Vorgaben geben dürfe und alles andere zur Debatte stehen dürfen müsse. Er habe damals gesagt, dass der Bundesstaat und die gesetzgebenden Landtage eine Vorgabe seien und er ohne diese nicht in den Konvent gehen werde. Dies stehe auch gleich am Beginn der Aufgabenstellung des Konvents und sei von allen einstimmig zur Kenntnis genommen worden. Darüber hinaus müssten dort alle Ta­buthemen aufgegriffen und andiskutiert werden dürfen. Und hiezu sei eine öffentliche Diskussion we­nig dienlich.

Manche Länder – so wie Tirol – hätten einen Konvent eingerichtet, andere würden einen Unteraus­schuss eines beste­henden Ausschusses im Landtag bilden. Da er die Angelegenheit in einem breite­ren Rahmen - durch Einbindung verschiedenster Experten - anlegen habe wollen, sei dem Tirol-Kon­vent gegenüber der Einsetzung eines Unterausschusses des Ausschusses für Föderalismus und Eu­ropäische Integration der Vorzug gegeben worden.

Hinsichtlich der Anberaumung von verschiedenen Sitzungen und Veranstaltungen hält er fest, dass es hier sicherlich noch Steuerungsprobleme gebe und es derzeit – so wie z.B. letzte Woche – vorkom­men könne, dass plötzlich zu einer vom Bundesrat angeregten Enquete über Föderalismus, an der man nicht teilnehmen könne, weil gleichzeitig ganztägig anberaumte Ausschusssitzungen stattfinden würden, eingeladen werde.

In Vorarlberg finde heute eine Enquete statt, bei dem der Vorsitzende des Österreich-Konvents, Dr. Fiedler, über den letzten Stand der Arbeiten im Konvent berichte und weshalb Univ.-Doz. Dr. Bussjä­ger auch nicht an der Sitzung des Tirol-Konvents teilnehmen könne. Dr. Fiedler sei allerdings in kei­nem der Ausschüsse Mitglied und erhalte ebenfalls nur jene Zulaufpapiere, die auch ihm und in weite­rer Folge den Mitgliedern des Tirol-Konvents übermittelt würden, sodass alle den gleichen Informati­onsstand über die Ausschussarbeit des Österreich-Konvents hätten.

 

Der Vorsitzende teilt weiters mit, dass es auch Ausschüsse gebe, die ihre Arbeit noch nicht aufge­nommen hätten. Ein solcher sei z.B. der Ausschuss 10, der sich mit der Finanzverfassung auseinan­derzusetzen habe und in dem der Herr Landeshauptmann Mitglied sei. Die Einberufung des Aus­schusses 10 habe jedoch noch Zeit, bis der übrige Ablauf erfolgt sei. Es sei auch der Ausschuss 7 "Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen", in der Herr Landeshauptmann ebenfalls Mitglied sei, bisher nur ein einziges Mal zusammengetreten.

Am intensivsten arbeite bisher der Ausschuss 4 "Grundrechtskatalog" - in dem er selbst Mitglied sei - mit inzwischen sechs Sitzungen. Der Ausschuss 8 "Demokratische Kontrollen", in dem er ebenfalls Mitglied sei, habe seine Tätigkeit aufgenommen, der Ausschuss 1 "Staatsaufgaben und Staatsziele" arbeite parallel zum Ausschuss 4 auch sehr intensiv. Die bereits vorliegenden Ausschussprotokolle würden sich ebenfalls in der aufliegenden Mappe befinden. Weiters liege zu jedem Ausschuss das Mandat, aus dem hervorgehe, welcher Ausschuss sich womit beschäftige, bei.

 

Er ersucht die Mitglieder des Tirol-Konvents, die heute aufliegenden und in Zukunft zugehenden Un­terlagen - so gut es die Zeit zulasse und je nach persönlicher Neigung und Spezialisierung - durchzu­sehen und ihn bzw. den Herrn Landeshauptmann zu informieren, wenn das Gefühl aufkomme, dass die eingeschlagene Richtung falsch oder nicht im Interesse unseres Landes gelegen sei. Er und der Herr Landeshauptmann als Vertreter Tirols im Österreich-Konvent könnten diese Informationen wei­terleiten und in die Ausschüsse einbringen. Es sei jedoch völlig falsch anzunehmen, dass unmittelbar in die Ausschüsse hinein gearbeitet werden könne oder gar in das Plenum.

 

Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden um eine kurze Stellungnahme zu seinen Ausführungen und zu der von ihm vorgeschlagenen Vorgangsweise hinsichtlich der Übersendung der Materialien bzw. zu den Eindrücken hinsichtlich des Österreich-Konvents.

Er hält abschließend nochmals fest, dass es ihm ein großes Anliegen sei, die Mitglieder des Tirol-Konvents lückenlos und intensiv zu informieren, was anhand der bereits zugegangenen und heute aufliegenden Unterlagen auch ersichtlich sei. Es mache seiner Meinung nach keinen Sinn, den Tirol-Konvent ständig einzuberufen und dort "nachzukauen", was im Österreich-Konvent bzw. in den Aus­schüssen bereits beschlossen worden sei. Vorweg werde man seitens des Tirol-Konvents nur sehr wenig behandeln und einbringen können. Wenn Dinge allerdings formulierbar seien, sollte dieser Weg durchaus beschritten werden.

 

KO Abg. Willi hält fest, dass die Einschätzung, ob der Österreich-Konvent etwas erreichen könne oder nicht, zumindest innerhalb der GRÜNEN-Partei unterschiedlich sei. Es habe bereits mehrere Anläufe, die Verfassung umzubauen und das Staatsgefüge in der Verteilung zwischen Bund und Län­dern neu zu ordnen, gegeben und seine Einschätzung sei, dass es dieses Mal quasi Ernst werde. Er habe das Gefühl, dass man sich - bei Beibehaltung der derzeitigen Arbeitsweise des Konvents - nach Beendigung der Arbeit vor einem massiven Umbau befinde.


Er sehe die ganze Angelegenheit als eine ernste Geschichte, bei der verschiedene Kräfte wirken wür­den. Einerseits gebe es jene, die eher zentralisieren wollten, und andererseits gebe es jene Personen, die mehr Aufgaben an die Bundesländer delegieren wollten und auch innerhalb der Parteien – auch innerhalb der GRÜNEN-Fraktion – gebe es verschiedene Strömungen. Er persönlich erlebe die ganze Situation einerseits in der Funktion als Vertreter Tirols und andererseits als ein Mitglied der GRÜNEN, und hier gebe es zum Teil widerstreitende Interessen. Was er jedoch in keinem Fall, weder als Ver­treter Tirols noch als Vertreter der GRÜNEN-Fraktion akzeptieren könne, sei die Einführung des Mehrheitswahlsystems, weil dadurch das Parteiensystem in Österreich in Wahrheit auf ein Zwei-Par­teien-System abgebaut werde und er dies für einen großen demokratischen Verlust halte.

Er müsse zugeben, dass er diese Sache erst jetzt sehr ernst nehme, weil er wisse, dass es zu einem massiven Umbau der Staatsaufgaben kommen werde. Er sehe große Chancen im Österreich-Kon­vent, weil vieles reformbedürftig sei. Aber natürlich gebe es auch Risiken und er sei froh, wenn sich Leute aus Tirol tief in diese Arbeit hineinhängen würden, weil die Neuordnung der Verfassung Kno­chenarbeit bedeute und bereits das "Herausfiltern" der Verfassungsbestimmungen aus den Normal­gesetzen schon sehr schwierig sei.

Zur Diskussion betreffend Grundrechte und Staatszielbestimmungen merkt er an, dass es einen we­sentlichen Fortschritt bedeuten würde, wenn Staatszielbestimmungen zu Grundrechten umgebaut würden. Er spreche sich auch dafür aus, die Steuerhoheit der Länder auszubauen, wobei es hier je­doch auch andere Meinungen gebe.

Er spreche sich nochmals dafür aus, diese Arbeit sehr ernst zu nehmen, da hier wirklich eine massive Neuordnung entstehen könne, und er ersucht Herrn Univ.-Prof. Dr. Pelinka und Herrn Univ.-Prof. Dr. Wimmer, aus ihrer Sicht eine Beurteilung dieses Prozesses abzugeben.

Er bekomme im Wesentlichen nur das mit, was parteiintern an Papieren zur Verfügung gestellt werde, was nur einen Bruchteil darstelle.

 

Vorsitzender Präsident Prof. Ing. Mader verweist auf einen zentimeterdicken Stapel an Unterlagen zu einigen Grundrechten, die im Rahmen nur eines einzigen E-Mails zur Verfügung gestellt worden seien, und teilt mit, dass er oft bis in die Nacht hinein gelesen habe, um bei den Sitzungen vorbereitet zu sein und zu wissen, worüber dort gesprochen werde. Wenn man hiezu nicht bereit sei, könne die Verfassung seiner Meinung nach auch eine Auftragsarbeit von drei Professoren und ein paar zusätzli­chen Assistenten werden. Und auch hier würde man sich darum streiten, wer in welche Richtung falsch oder richtig denke. Es sei auch nicht einfach, diesen Ablauf zu fixieren. In der Praxis laufe es allerdings sehr positiv ab, dies müsse er auch sagen, damit er keinen falschen Eindruck erwecke.

 

Er hält weiters fest, dass er sich - so wie KO Abg. Willi, und das habe er auch schon in der ersten Sitzung des Österreich-Konvents gesagt -, von diesem Österreich-Konvent mehr erwarte, als viele Mitglieder dort, die sich diesbezüglich auch skeptisch geäußert hätten. Und bei denen habe er auch festgestellt, dass sie nicht mit jenem Ernst an die Sache herangehen würden, der für einen Erfolg eigentlich notwendig sei. Und wenn die anderen - und dies sei die Mehrheit - so arbeiten würden, wie sie es von Beginn an versprochen hätten und wie es wünschenswert sei, dann glaube er persönlich auch, dass ein zwar verzögertes, aber doch ein gutes Ende möglich sei. Jedoch glaube er, dass der Termin nicht ganz haltbar sein werde.

Bisher sei in den Ausschüssen, wie aus den vorhandenen Protokollen ersichtlich, alles einhellig - über alle Parteien, alle Vorstellungen und Gestaltungsvarianten hinweg - beschlossen worden. Dies sei sicherlich bemerkenswert, alleine schon deshalb, wenn er an die innerparteilich unterschiedlichen Vorstellungen und Meinungen denke. Auch er habe hinsichtlich der Vorstellungen zum Föderalismus in den letzten Jahren innerhalb seiner Partei einiges zu erdulden gehabt. Bei der Diskussion im Rah­men des Österreich-Konvents und seiner Ausschüsse habe jedoch eine gute Stimmung geherrscht und es sei bisher keine parteipolitische Problematik spürbar gewesen. Dass diese da und dort auf­komme, sei nicht vermeidbar.

Es dürfe nicht immer nur gesagt werden, Föderalismus würden alleine wir bestimmen, wer unsere Meinung nicht teile, sei ein Zentralist. Hinsichtlich des Wahlrechtes vertrete er dieselbe Auffassung wie KO Abg. Willi, aber diese Eckpfeiler allein seien es ja nicht, die die Debatte ausmachen würden. Darüber hinaus müsse die Debatte zuerst einmal zugelassen werden.

Bei den Bundesräten, über die viele intensiv sprechen würden, weil sie immer glauben würden, dies allein sei der Inhalt des Österreich-Konvents, sei man z.B. mit der Tatsache konfrontiert, dass diese aufgrund ihrer Bindung an die Länder eine unterschiedliche Immunität haben würden. Hier eine Re­gelung anzustreben und Forderungen zu stellen, müsse erlaubt sein. Es sei falsch, die bisherige Re­gelung zu verteidigen, wie dies im Ausschuss 8 "Demokratische Kontrollen" das letzte Mal passiert sei und wo er versucht habe, korrigierend einzugreifen. Es müsse erlaubt sein, über solche Dinge zu dis­kutieren, was natürlich auch voraussetzt, dass man sich über die Kernaufgaben des Staates im Klaren sei. Zu sagen, dass man den Subsidiaritätsaufbau unterstreichen wolle, bedeute einen anderen Ein­


stieg in die Debatte, als immer nur zu sagen, dass das Bestehende weiterhin so bleiben müsse und darüber hinaus nicht nachgedacht werden dürfe.

In den Ausschüssen seien keine parteipolitischen Querelen zu spüren, sondern vielmehr dass alle gleichermaßen bemüht seien, die Ausschussmandate zu erfüllen und den Konvent insgesamt zu ei­nem guten Ende zu bringen.

 

O.Univ.Prof. Dr. Pelinka hält fest, dass er die Sache mit etwas mehr Skepsis sehe als Klubobmann Willi. Nicht dass der Österreich-Konvent kein sinnvolles Ergebnis bringen könne, was er vermutlich werde, nur sehe er es als wahrscheinlicher an, dass das Ergebnis eine Vereinfachung der Verfas­sungsstruktur und nicht unbedingt ein Umbau der gegebenen Situation sein werde, was jedoch si­cherlich auch ein sinnvolles Ergebnis darstelle.

Dass er bezüglich eines Umbaues der Verfassung skeptischer sei, hänge mit der Interessensdiver­genz, die sekundär eine zwischen politischen Parteien sei und primär quer zu den politischen Parteien verlaufe, zusammen.

Anders als der Europa-Konvent, der ja ein wenig als Vorbild auch im Raum des Österreich-Konvents gestanden sei, sei der Österreich-Konvent nicht dazu verurteilt, auch inhaltlich etwas Neues zu brin­gen. Der Europa-Konvent sei dazu verurteilt gewesen, Erfolg nur zu haben, indem er inhaltlich etwas Neues bringe und dies sei ihm, glaube er, auch gelungen.

Der Österreich-Konvent könne erfolgreich sein, wenn er die gegenwärtige Struktur der Republik Öster­reich - des Bundesstaates - grundsätzlich so belasse, wie sie sei, und nur die erwähnten Vereinfa­chungen in dem doch eher chaotischen Verfassungsgefüge herstelle. Angesichts der Interessens­vielfalt quer durch die Parteien gehe er in seiner Erwartung davon aus, dass es immer eher einen Konsens derer gebe, die den Status quo für besser halten würden, als einen Konsens derer, die in irgendeine Richtung verändern wollten. Dies müsse keine schlechte Botschaft sein, denn grundsätz­lich müsse man hinsichtlich des derzeitigen Aufbaues der Republik Österreich und des Bundesstaates sicherlich nicht verzweifeln. Im Sinne der erwähnten Vereinfachung sei er skeptischer was eine inhalt­liche, nicht jedoch was eine formale Innovation betreffe.

Es könne sein, dass der Österreich-Konvent mit breiter Mehrheit, denn Ergebnisse sollten nicht mit knapper Mehrheit, sondern mit breitestem Konsens verabschiedet werden, ein Ergebnis bringe, das dennoch ein Legitimationsdefizit in Richtung sogenannte Zivilgesellschaft zur Folge habe. Es sei auch schon kritisch angemerkt worden, dass alles, was unter dem unscharfen Sammelbegriff NGOs laufe, hier nicht optimal beteiligt sein könne. Es könne natürlich im Zuge des Österreich-Konvents sein, dass noch viel mehr aufgemacht werde, um eine solche Legitimation herzustellen, aber er sehe hier eher ein mögliches Legitimationsdefizit in der Richtung, dass - vielleicht zu Unrecht, aber doch - die Sicht­weise vorherrsche, dass letztlich die politische Klasse ein "Strimlining" betrieben habe und die, die nicht zur politischen Klasse gehören würden, draußen geblieben seien. Dieses Problem der Legitima­tion solle beachtet werden, denn sonst könne das gewünschte Ergebnis eines breiten Konsens zwar oben - zwischen den verschiedenen Parteien - hergestellt sein, aber zur Gesellschaft hin nicht gelin­gen.

 

O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer erklärt eingangs, dass er zunächst den Eindruck, ein Besserwisser zu sein, vermeiden wolle, er aber dem, was Univ.-Prof. Dr. Pelinka gesagt habe, aus der juristisch-institu­tionellen Sicht ein paar Gedanken hinzufügen wolle.

Er sei nicht so optimistisch, was das Ergebnis dieses Konvents betreffe, zumal er vor bald 40 Jahren im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes tagelang Protokolle der damaligen Grundrechtskom­mission geschrieben habe, und daher wisse, was Komplexität, von welcher der Herr Vorsitzende schon gesprochen habe, bedeute.

Der Österreich-Konvent versuche, eine integrale Reform des gesamten Staatswesens institutionell, wert-, ziel- und aufgabenmäßig von oben bis ganz unten durchzuführen, und das in einem ¾ Jahr. Dies sei eine Aufgabe, die aufgrund ihrer Komplexität auch einen entsprechenden Apparat benötige, dieser Apparat ihn jedoch wahrscheinlich an die Grenzen seiner Möglichkeiten führen werde.

In der zweiten Phase, die von Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Pelinka schon angesprochen worden sei, komme es dann zum Aufeinanderprallen oder zum Austarieren der politischen Meinungen, der politi­schen Konflikte, der politischen Gegensätze. Diese zweite Phase sei nicht nur eine politische Interes­senpräsentation, sondern erfordere natürlich auch hohen Sachverstand und viele Kapazitäten, dies müsse einmal festgehalten werden.

Eine Vergegenwärtigung des aufliegenden Konzeptes der Ausschüsse zeige, dass es sich hier um einen durchaus klassisch traditionellen Zugang zur Reform handle, die keine besonders originären und originellen Gedanken auf der Höhe der europäischen Diskussion, beinhalte. Es werde vielmehr das, was in Österreich seit 40, 50 Jahren diskutiert werde, in Summe wieder einmal vorgeführt, wobei gewisse Fragestellungen aufscheinen würden, die sich in der Debatte der letzten 10 Jahre ohnehin schon als unlösbar erwiesen hätten.


O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer nimmt zu den Mandaten der einzelnen Ausschüsse Stellung:

Zum Ausschuss 1 "Staatsaufgaben und Staatsziele" merkt er an, dass bereits vor ein, zwei Jahren daran gearbeitet worden sei und er zu dem Schluss komme, dass eine wissenschaftlich objektiv-de­duktive Definition von Staatsaufgaben nicht möglich sein werde. Er sei gespannt, zu welchem Ergeb­nis der Ausschuss 1 komme. Die Definition der Staatsaufgaben sei tatsächlich eine Aufgabe der Poli­tik, die wahrscheinlich durch einen noch so objektiv vorgehenden Konvent wahrscheinlich in keiner Weise entpolitisiert werden könne. Für ihn stelle sich auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll sei, einen entpolitisierten Staatsaufgabenkatalog zu schaffen, da dies seiner Meinung nach nicht mit der demokratischen Legitimation zusammenpasse. Legistische Strukturfragen könnten natürlich nicht isoliert behandelt werden, sondern müssten mit der Frage bezüglich der grundsätzlichen Vorgangs­weise des Staates, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwaltung, diskutiert werden. Es komme darauf an, ob man das bisherige Verwaltungssystem, in dem immer mehr Bürokratismen ge­schaffen würden und wo man ein Spezialist sein müsse, um sich in den einzelnen Materien auszu­kennen, beibehalten wolle oder ob eine grundsätzliche Änderung der Verwaltung, die von anderen Steuerungsmechanismen und nicht allein vom Legalitätsprinzip geprägt sei, angestrebt werde. Es sei ihm klar, dass er hier in der Heimat von Hans Klecatsky beinahe Verrat betreibe, aber er müsse sa­gen, dass uns das Legalitätsprinzip, das in den 60er- und 70er-Jahren die Objektivität der Staatsfüh­rung gewährleistet habe, demnächst "zu Grabe tragen" werde, weil wir so beschwert seien, dass wir den bürokratischen Apparat nicht mehr handhaben könnten. Darüber müsse seines Erachtens disku­tiert werden.

Der Ausschuss 2 "Staatliche Institutionen" stelle bereits das erste Motiv für die föderalistische Diskus­sion dar. Er habe zur Kenntnis genommen, dass über den Föderalismus nicht diskutiert werden könne, möchte aber dennoch sagen, dass die Dreigliedrigkeit des österreichischen Staatsaufbaues größtenteils eine Viergliedrigkeit darstelle, wenn die vernetzten Fachverbände, die Fachämter usw. einbezogen würden. Eine Viergliedrigkeit des Staatsaufbaues halte er für einen Luxus sondergleichen. Man werde hier irgendetwas mit der Gemeindeebene und mit der Landesebene tun müssen. Er glaube nicht, dass es richtig sei zu sagen, man bleibe so wie bisher und mache den Föderalismus auf Landes- und Gemeindeebene, auf der untersten Ebene, und alles müsse mit Vollkompetenzen weiter ausgestattet sein, nicht zuletzt deshalb, weil die Gemeinden immer mehr in Schwierigkeiten geraten würden und er die Gemeinden nach wie vor für die Basis der Demokratie sehe.

Zum Ausschuss 4 "Grundrechtskatalog" hält er fest, dass diesbezüglich zwar seit Jahrzehnten zahlrei­che Diskussionen geführt würden, man jedoch in dieser Zeit trotzdem nicht im Stande gewesen sei, einen Grundrechtskatalog zu schaffen. Man sollte sich vergegenwärtigen, dass es diesbezügliche Diskussionen bereits seit Bundeskanzler Klaus, seit 1964, gebe und dass man sich in 20 Jahren in­tensivster Grundrechtsdiskussion nicht auf einen Gesamtkatalog einigen habe können.

Der Ausschuss 5 "Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden" sei sozusagen das Herzstück, was wahrscheinlich auch diesen Konvent betreffe. Seine Meinung hiezu habe er bereits geäußert.

Bezüglich des Ausschusses 6 "Reform der Verwaltung" sei festzustellen, dass daraus - so wie sie im Mandat dargestellt sei, nichts entnommen werden könne und sie sicherlich viel mehr auf den moder­nen Konzepten und den modernen Theorien – auf einer modernen Verwaltungsführung, die in unse­rem staatsorientierten System viel zu wenig zum Tragen komme - basieren müsse.

Zu den Ausführungen von O.Univ.-Prof. Dr. Pelinka hinsichtlich der Bürgerbeteiligung, hinsichtlich der Public-Private-Partnerships, aber auch hinsichtlich der NGOs und Non-Profit-Organisationen, was natürlich alles bedacht werden müsse, hält er fest, dass er nicht anstelle der Verwaltung ein System von Charity-Veranstaltungen bekommen wolle und hier noch nicht absehbar sei, wohin das führen werde. Er wünsche diesem Ausschuss viel Vergnügen, wenn er tatsächlich etwas zu Stande bringen wolle.

Der Ausschuss 7 "Strukturen besonderer Verwaltungseinrichtungen" müsse insgesamt nachvollzie­hen, was vor allem im Bereich des EG-Rechtes bezüglich der Regulierungsbehörden ohnehin schon gesagt sei, weshalb er es für zweckmäßiger erachte, die Vorschreibungen der EG und des EuGH zu übernehmen.

Im Ausschuss 8 "Demokratische Kontrollen" gehe es nicht darum, etwas Neues zu erfinden, sondern um die Frage – und das betreffe auch den Ausschuss 9 "Rechtsschutz, Gerichtsbarkeit" -, wie die Effizienz der vorhandenen Einrichtungen geschärft werden könne. Die Kompetenzen des Verfas­sungs- und Verwaltungsgerichtshofes und des Rechnungshofes seien seiner Meinung nach juristisch endgültig ausformuliert. Ob die Volksanwaltschaft künftig auch noch die öffentlichen Unternehmen prüfen dürfe oder nicht, seien Sonderfragen.

In Wahrheit gehe es bei den Ausschüssen 8 und 9 nur darum, den Gerichtshöfen genügend Personal zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Aufgaben in einer vernünftigen Zeit wahrnehmen könnten.

Der Ausschuss 10 "Finanzverfassung" ergebe sich als eine Folge der Konfiguration unter Kompetenz­zuweisung an die anderen Gebietskörperschaftsebenen und stelle natürlich eines der zentralen politi­schen Kapitel dar.


Abschließend bringt O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer zum Ausdruck, dass er sich über den Zweck des Tirol-Konvents nicht ganz im Klaren sei, eine Aufgabe jedoch darin liegen könne, in Tirol eine eigene sozu­sagen "Konventsmeinung" zu bilden und - was den Tiroler Vertretern im Konvent und seinen Aus­schüssen vielleicht auch dienlich sein könne – ihnen hin und wieder Material zu liefern, welches nicht vom Konvent und seinen Ausschüssen vorformuliert sei, sondern ihm vermitteln könne, dass es sehr wohl zumindest auch eine fachlich wissenschaftliche Gegenwelt gebe, die in diesen Ausschüssen noch nicht sozusagen abschließend formuliert worden sei. Insofern könne der Tirol-Konvent auch zu einem gewissen Gegengewicht aufgewertet werden.

 

Vorsitzender Präsident Prof. Ing. Mader nimmt zu den Ausführungen von Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Pelinka Stellung und hält fest, dass auch er – ohne sich bereits festlegen zu können - die Meinung vertrete, dass das Ergebnis des Konvents eher eine "Verschlankung" und hoffentlich ein Ende der tausenden Verfassungsbestimmungen, die die Verfassung unkenntlich gemacht hätten und die sie auch nicht mehr ausdruckbar mache, sein werde.

Es werde auch keine Abstimmung mit knappen Mehrheiten geben. Der Grundsatz dieses Konvents - und daran könne der Konvent auch scheitern - sei es, einvernehmlich vorzugehen, weshalb er auch betont habe, dass alles, was bisher an Protokollergebnissen der Ausschüsse vorliege, einvernehmlich beschlossen worden sei. Ob die Beschlüsse der Ausschüsse auch von denen, die nicht in diesen Ausschüssen, aber im Konvent sitzen würden, gleichermaßen gesehen und mitgetragen würden, könne nur gehofft, aber noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden.

Wenn dieser Weg aber über so viele Monate hinweg gegangen werde, dann glaube er, dass der Weg zurück fast nicht mehr machbar sein werde, und dies sei auch seine Hoffnung.

 

Bezüglich der von O.Univ.Prof. Dr. Pelinka angesprochenen NGOs sei festzuhalten, dass diese - nachdem sie vor allem von Seiten der Vertreter der GRÜNEN-Fraktion von der ersten Sitzung des Konvents an als zu wenig eingebunden beklagt worden seien - nunmehr alle, soweit man sie kenne und in Gruppen gliedern könne, eingeladen seien, sich im Plenum des Konvents zu äußern. In Wort­protokollen werde festgehalten, was diese Einrichtungen und Organisationen im Konvent eingebracht und welche Vorstellen und Wünsche sie hätten.

 

Zu den Bedenken von O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer betreffend das Ergebnis des Konvents merkt der Vorsitzende an, dass er sich diesbezüglich durchaus vorstellen könne, dass mehr herauskomme, als derzeit geglaubt werde.

Es sei kein Gegenargument, dass über manches 10 bis 20 Jahre diskutiert worden sei und dabei kein Ergebnis erzielt habe werden können. Gerade weil so lange diskutiert worden sei, weil sich Meinun­gen verfestigt hätten und weil die Wissenschaft jetzt in manchen Punkten weitgehend - quer über die Universitäten und gelegentlich auch innerhalb – übereinstimme, sei die Zeit für eine Reform seiner Meinung nach reif.

Durch die Menschenrechtskonvention, den Europa-Konvent und die EU-Charta, glaube er, sei man­ches reifer geworden und nicht wenige hätten sich mit Vorstellungen anfreunden müssen, denen sie bisher nicht näher getreten seien. Deshalb seien seiner Meinung nach Veränderungen sehr wohl möglich und auch Staatszielbestimmungen ebenso wie Grundrechte könnten festgeschrieben werden. Diesbezüglich habe er eine sehr optimistische Haltung.

Das Angebot von Herrn O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer, dem Herrn Landeshauptmann und ihm als die zwei Tiroler Vertreter im Konvent Unterlagen und Hinweise zu den einzelnen Beratungsergebnissen im Ausschuss, Ergänzungsvorschläge zu den Ausschussmandaten usw. zukommen zu lassen, nehme er - und sicherlich auch der Herr Landeshauptmann - gerne und dankbar an und stelle für beide eine große Hilfe dar.

 

Den Mitgliedern des Tirol-Konvents würden eine Reihe von Unterlagen – darunter auch die Mandate und die bisher eingelangten Protokolle der einzelnen Ausschüsse - aufliegen, welche als Grundlage für ihre Überlegungen dienen sollten. Die meisten Unterlagen würden digitalisiert vorliegen und könn­ten – wenn gewünscht – auch per E-Mail übermittelt werden.

Er selbst könne dies jedoch nur im Ausschuss 4 "Grundrechtskatalog" und im Ausschuss 8 "Demo­kratische Kontrollen" und der Herr Landeshauptmann im Ausschuss 7 "Strukturen besonderer Ver­waltungseinrichtungen" und im Ausschuss 10 "Finanzverfassung" vorbringen, alles andere könne nur über das Präsidium an die Ausschüsse weitergegeben werden, was aber auch kein Problem darstelle. Er könne jedem Ausschussvorsitzenden die Papiere aus dem Tirol-Konvent mit der Bitte, diese bei den Beratungen im Ausschuss zu berücksichtigen, überreichen.

 

O.Univ.-Prof. Dr. Weber hält fest, dass von seinen Vorrednern bereits das Meiste aufgezeigt worden sei, ein Aspekt – nämlich die Vernetzung der einzelnen Ausschüsse untereinander - jedoch noch nicht hervorgekommen sei. Wenn z.B. im Ausschuss 5 "Aufgabenverteilung zwischen Bund und Länder"


beschlossen werde, die mittelbare Bundesverwaltung abzuschaffen und die Länderkompetenzen aus­zubauen, dann werde der Bund im Rahmen des Ausschusses 8 "Demokratische Kontrollen" natürlich eine Einhaltung der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen wissen wollen. Dies bedeute, dass die Diskussion in Richtung Homogenisierung der Kontrollrechte in den Ländern verlaufen werde. Auch wenn der Inhalt dieses Beispiels – so wie auch beim Herrn Vorsitzenden Präsidenten Prof. Ing. Mader – nicht auf allgemeine Zustimmung stoße, könne daran gesehen werden, dass ein Ausschuss in sei­nen Ergebnissen sehr stark von den anderen Ausschüssen abhängig sei.

Er glaube, dass der Konvent sicher - und diesbezüglich sei er ebenfalls optimistisch - eine Entschla­ckung der Verfassung herbeiführen könne. Es sei seiner Meinung nach tatsächlich zu hinterfragen, ob z.B. die Angelobung der Bürgermeister durch den Bezirkshauptmann in der Bundesverfassung veran­kert sein müsse. Diesbezüglich gebe es Hunderte von Beispielen und der Konvent sei seines Wissens auch schon zügig dabei, diese Dinge aufzugreifen und zu beseitigen.

Er glaube jedoch auch, dass es Knackpunkte – wie z.B. die Frage, wie mit dem Legalitätsprinzip um­zugehen sei - gebe, die sehr schwierig auszuräumen sein würden. Diesbezüglich habe es bisher un­zählig viele Überlegungen gegeben, die, wie O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer ausgeführt habe, für die büro­kratische oder überbürokratische Ausgestaltung unseres Gemeinwesens wesentlich seien. Wenn hier ein passender Weg gefunden werden sollte, seien alle sehr stark gefordert.

Ebenso erachte er die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern - diese berühmten abgerun­deten, widerspruchsfreien Kompetenzen - in einem Bundesstaat für etwas schlichtweg Unmögliches. Wenn dann noch die Orientierung am Kompetenzgefüge der Europäischen Union dazu komme, werde es ganz schwierig, weil die Europäische Union keine strukturellen Vorstellungen einer Kompetenz­verteilung habe, sondern das Ganze dann irgendwo in Richtung Freirechtskompetenzlehre, wenn man das so überspitzt sagen könne, laufe. Er glaube, dass man zufrieden sein könne, wenn man hier ein­mal einen neuen Weg einschlage. Ganz wichtig scheine ihm zu sein, dass man die Bundesverfassung so weit praktikabel mache, dass nicht für alles und jedes eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt, sondern dass hier politischer Prozess ermöglicht werde, der auch mit einfachen Mehrheiten Politik besser er­mögliche, als das derzeit der Fall sei.

Bei den ganz besonders wichtigen Themen gehe es nicht nur um die Bundesverfassung, sondern auch um die Herstellung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung, weshalb ihm der erst ganz am Schluss eingerichtete Arbeitskreis 10 "Finanzverfassung" - auch für die Länder - überhaupt das Wich­tigste zu sein scheine.

 

Der Tirol-Konvent könne gewisse Eckpunkte kanalisieren, jedoch könne es nicht sein, dass ein Paral­lelgremium die Arbeit von allen Ausschüssen im vollen Umfang kommentiere und für alles und jedes Konzepte Gegenkonzepte usw. ausarbeite. Er glaube, dass es notwendig sein werde, gewisse Schwerpunkte zu setzen und auf eine gewisse Profilbildung in jene Richtung hinzuarbeiten, was Tirol im Speziellen brauche, und was für die Länder in ihrer Struktur ganz wichtig sei.

 

Vorsitzender Präsident Prof. Ing. Mader schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und erklärt, dass er zum Legalitätsprinzip, das heute bereits zum zweiten Mal erwähnt werde, nichts sagen könne, da dieses im Ausschuss 2 "Legistische Strukturfragen" behandelt werde und ihm von diesem Ausschuss noch kein Protokoll vorliege.

 

Generell zu den Protokollen hält er fest, dass diese deshalb oft schwer zu lesen seien, weil sie nicht korrigiert würden, bis sie aufliegen würden. Im Protokoll des jeweils darauf folgenden Ausschusses müsse dann nachgelesen werden, ob es zum Protokoll des vorherigen eine Korrektur oder Anmer­kung gebe, die dann wiederum im Protokoll des nächstfolgenden Ausschusses stehe. Diese derzeit gewählte Vorgangsweise führe oft zu sehr langen und heftigen Debatten über das Protokoll. Damit habe man sich im Ausschuss leider auch zu beschäftigen, aber, wenn Konsens erzielt werden müsse, dann habe man die nötige Geduld dafür eben aufzubringen.

Auch er sehe die Aufgabe des Tirol-Konvents nicht darin, Gegenpositionen auszuarbeiten oder paral­lel zu arbeiten, weshalb er heute ja auch versucht habe, zum Ausdruck zu bringen, dass die Tätigkeit des Tirol-Konvents einerseits als fast dieselbe Funktion wie das Gegenlesen in den Ausschüssen durch die Experten gesehen werden solle. Andererseits könnten bereits vorhandene – über pauschal und generell formulierte Landtagsbeschlüsse hinausgehende - Positionen, die die Mitglieder des Tirol-Konvents gerne im Österreich-Konvent eingebracht wissen würden, über ihn bzw. die Landtagsdirek­tion oder über den Landeshauptmann eingebracht werden. Der Herr Landeshauptmann und er wür­den die entsprechenden Vorschläge dann den jeweiligen Ausschüssen geben oder in den Ausschüs­sen, in denen sie Mitglieder seien, direkt vertreten. Alles andere würde mal neun wahrscheinlich si­cher unlösbar sein und würde den Österreich-Konvent ohnedies noch mehr in die Länge ziehen oder gar nicht mehr zu einem Ende bringen.


Zu der von O.Univ.-Prof. Dr. Weber angesprochenen Zwei-Drittel-Mehrheit merkt der Vorsitzende an, dass es diesbezüglich noch gravierende Auffassungsunterschiede gebe und man einer Lösung noch nicht näher gekommen sei. Eine Verla­gerung mancher Bestimmungen in die Geschäftsordnung des Nationalrates oder des Landtages könne nur so verstanden werden, dass die Geschäftsordnung dann durch ein Zwei-Drittel-Gesetz geschützt sei.

Er versuche das Mandat des Ausschusses 8 "Demokratische Kontrollen", das sich mit diesen The­mata befasse, möglichst von Geschäftsordnungsfragen zu entkleiden. Dies sei jedoch in einer einzi­gen Sitzung noch nicht möglich gewesen und könne im Protokoll, das nach Vorliegen umgehend an die Mitglieder des Tirol-Konvents übermittelt werde, nachgelesen werden.

 

Er hoffe auch, dass das Protokoll inhaltsgetreu sei. Die Schriftführerin, die wohl akademischen Grades sei, habe nämlich immer wieder aufgefordert werden müssen, bestimmte wichtige Dinge in das Proto­koll aufzunehmen. Manche Schriftführer würden unter dem Erstellen eines Inhalts- bzw. Ablaufproto­kolles verstehen, nur jene Dinge schriftlich festzuhalten, die ihnen der Vorsitzende ausdrücklich sage. Dies führe dann oft zu stundenlangen Diskussionen und Korrekturen bei der Genehmigung des Proto­kolls.

 

Zur Zusammensetzung des Österreich-Konvents merkt er grundsätzlich an, dass diese für ihn nicht immer nachvollziehbar sei, jedoch in dieser Form zur Kenntnis genommen werde, wenngleich er die Auffassung vertrete, dass Mängel zu korrigieren seien.

Er habe vorerst ganz bewusst die Vertreter der Universität gebeten eine Stellungnahme abzugeben, da diese drei Experten nicht von vornherein im Österreich-Konvent vertreten seien. Dem Konvent ebenfalls nicht angehören würde z.B. auch der frühere Föderalismusminister, was für ihn erstaunlich sei. Die Einforderung der Teilnahme bestimmter Personen sei jedoch nicht einfach und meist mit hef­tigen "Eruptionen" verbunden. Daher glaube er, dass die Einrichtung des Tirol-Konvents auf Anregung von Landeshauptmann DDr. van Staa wichtig gewesen sei. Das ständige Zusammentreten des Tirol-Konvents und das Erfüllen irgendwelcher Tagesordnungen sei nicht notwendig, sondern der Tirol-Konvent sollte dazu dienen, die Tätigkeit des Österreich-Konvents mit zu beobachten und Meinungen abzugeben, weshalb er auch den Herrn Direktor des Vorarlberger Landtages und Leiter des Institutes für Föderalismus, Univ.-Doz. Dr. Bussjäger, um seine Mitarbeit im Tirol-Konvent ersucht habe. Natür­lich sei es bei Bedarf auch möglich, den Kreis der Mitglieder des Tirol-Konvents zur Klärung bzw. Dis­kussion spezifischer Fragen zu erweitern.

 

Betreffend die Übermittlung von Unterlagen hält er fest, dass er diesbezüglich seitens der Mitglieder des Tirol-Konvents noch keine Kritik gehört habe. Mit Ausnahme einer sehr umfangreichen Unterlage zum Ausschuss 4 "Grundrechtskatalog", die eine Unmenge von Detailinformationen und Synopsen beinhalte, seien alle Informationen weitergeleitet worden. Wenn auch der Wunsch nach diesen De­tailinformationen bestehe, stelle es natürlich kein Problem dar, diese – auch in digitalisierter Form - zur Verfügung zu stellen.

 

LH DDr. van Staa bedankt sich bei den Anwesenden für die erklärte Bereitschaft, an diesem Tirol-Konvent mitzuarbeiten. Der Tirol-Konvent sei angedacht, die ständigen Vertreter Tirols im Österreich-Konvent mit entsprechenden Unterlagen zu versorgen und sie auf bestimmte Entwicklungen im Öster­reich-Konvent und mögliche Defizite hinzuweisen.

Die ständigen Vertreter seien der Herr Landtagspräsident und er selbst, wobei es für die Landes­hauptleute die Möglichkeit der Stellvertretung gebe, sodass zu einigen wichtigen Fragen ein Vertreter entsandt werden könne.

Er selbst gehöre neben dem Ausschuss 10 "Finanzverfassung" dem Ausschuss 7 "Strukturen beson­derer Verwaltungseinrichtungen", wo es um Fragen der Ausgliederung gehe, an. Hiebei würden Re­gulatoren eine Rolle spielen und dies sei vielleicht jener Bereich, von dem Prof. Wimmer gemeint habe, dass so quasi eine vierte Ebene geschaffen werde. Dieser Ebene fehle seines Erachtens wei­testgehend jede Rechtseinbindung und Rechtsgrundlage und es stünden auch keine Rechtsinstru­mente zur Verfügung, um gemeinwirtschaftlich tätige Unternehmungen so strukturieren zu können, dass sie sowohl dem privatwirtschaftlichen als auch dem gemeinwirtschaftlichen Anspruch entspre­chen könnten. Man helfe sich immer mit der "Krücke", in Kapitalgesellschaften auszugliedern und dann in Präambeln und Absichtserklärungen die Sozialpflichtigkeit festzulegen. Diese juristischen Grauzonen zu vermeiden, sei für ihn ein großer Problembereich. Andererseits sehe er auch das Problem, dass es, wie hier auch die Experten zum Ausdruck gebracht hätten, fast unmöglich sei, alles sauber zu trennen. In einem kooperativen Bundesstaat sei dies eine Undenkbarkeit und das Haupt­problem stelle sicherlich das bürokratisch-legalistische Prinzip dar, von dem auch bereits O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer gesprochen habe.


Den Erfolg des Österreich-Konvents sehe er nicht so pessimistisch. Aufgrund der bisherigen Erfah­rungen mit Grundrechtsdiskussionen sei es durchaus nachvollziehbar, wenn auch hier an einem posi­tiven Ergebnis gezweifelt werde. Er habe hier jedoch einen sehr pragmatischen Ansatz. In der Demo­kratie könne ein Übergang von der Konsensdemokratie zur Konfliktdemokratie festgestellt werden, insbesondere dort, wo es sich um Verteilungskämpfe und um Strukturen handle, die eine unmittelbare Auswirkung auf die Besitzstände von Bevölkerungsgruppen hätten. Andererseits gebe es – das hätten Umfragen gezeigt - eine große Sehnsucht der gesamten Bevölkerung nach Konsens. Er glaube, dass sich gerade bei Fragen, bei denen es sich zunächst nicht um unmittelbare Verteilungskämpfe, son­dern eher um theoretisch diskutierte Strukturen – ohne die unmittelbaren praktischen Ausweitungen zu erkennen - handle, die politische Parteien wahrscheinlich rascher finden würden, als manche glaubten, um dann den Konsens in der Öffentlichkeit darlegen und demonstrieren zu können, denn hier gehe es nicht um das unmittelbar Eingemachte für die nächste Wahl.

Bezüglich des nicht erwarteten Erfolges des EU-Konvents hält er fest, dass hier ursprünglich niemand mit einem Ergebnis gerechnet habe. Als er erfahren habe, dass Valéry Giscard d'Estaining als Vorsit­zender des Europäischen Konvents ausgewählt worden sei, habe er die Meinung vertreten, dass die­ser als ehemaliger französischer Staatspräsident für dieses Amt ungeeignet sei, da ihm trotz seiner Funktion als Präsident einer französischen Region Regionalismus eigentlich egal sei. Im Nachhinein müsse jedoch gesagt werden, dass sehr bewusst ausgewählt worden sei, weil man von vornherein auf einen politischen Konsens hingearbeitet und der Vorsitzende den politischen Konsens in seiner Person repräsentiert habe.

LH DDr. van Staa glaube, dass etwas Ähnliches auch in Österreich gelungen sei. Die größte Schwie­rigkeit überhaupt sei die personelle Verteilung – gewichtet nach politisch echten Zuordnungen oder Halbzuordnungen - gewesen. Dass man hier den Konsens gefunden habe, bewerte er - angesichts der damaligen Situation, wo es in der Auseinandersetzung mit der Sanktionenfrage, der Frage der Regierungsbildung und der Regierungsausübung heftigste Debatten gegeben habe, - als positiv. Er sei hinsichtlich eines Ergebnisses des Österreich-Konvents zuversichtlich und glaube nur, dass man sich jetzt in einer Phase befinde, wo einfach diskutiert werde.

Er sei froh, dass sich die Herren Professoren bereiterklärt hätten, im Tirol-Konvent mitzuarbeiten, und glaube, dass in diesem Gremium zwei Aufgaben erfüllt werden könnten. Zum einen die Aufgabe der Politikberatung für die Mitentscheidungsträger und für die spätere Information im Landtag und in den Klubs und andererseits die unmittelbare allfällige Umsetzung der Ergebnisse des Österreich-Konvents in Tirol und in den Gemeinden Tirols. Es sei aufzuzeigen, wie viel Spielraum vorhanden sei, um von den anderen Bundesländern unterschiedliche Entscheidungen treffen zu können und abzuklären, inwieweit dies überhaupt sinnvoll sei. Aus diesem Grunde sei die Harmonisierung der Kontrolle und letztlich auch die Standardisierung der Kontrolle eine ganz wichtige Frage.

Er bitte die Herren Experten um Bekanntgabe von Hinweisen, Ergänzungs- oder Verbesserungsvor­schlägen zu den ihnen seitens des Herrn Landtagspräsidenten bzw. der Landtagsdirektion zugegan­genen und künftig zugehenden Papieren, damit man sich sodann zusammensetzen und diese disku­tieren könne.

Weiters bitte er, dass sich die wissenschaftlichen Experten, wie O. Univ.-Prof. Dr. Wimmer, O.Univ.-Prof. Dr. Pelinka, O.Univ.-Prof. Dr. Weber und Univ.-Doz. Dr. Bußjäger nach Möglichkeit öfter treffen und vielleicht eine wissenschaftliche Aufgabenteilung vornehmen könnten.

Die bisher nicht erfolgte Vernetzung sei sicherlich zu Recht beklagt worden, was jedoch möglicher­weise auch einen Vorteil haben könne. Das Geheimnis des Europa-Konvents sei gewesen, dass letztendlich der Vorsitzende abseits der Beratungsergebnisse die Zusammenfassung im Detail ausge­arbeitet habe, was den Konsens wesentlich beschleunigt habe. Aus diesem Grunde ersuche er die Mitglieder des Tirol-Konvents, möglichst eng zusammenzuarbeiten und bekanntzugeben, wenn die Meinung vertreten werde, dass weitere Persönlichkeiten beizuziehen seien oder zur Vertiefung von bestimmten Fragestellungen Expertisen in Auftrag gegeben werden sollten. Er sei gerne bereit, das hiefür nötige Instrumentarium – sowohl budgetär wie administrativ – zur Verfügung stellen, um die Bemühungen auch zu einem Erfolg führen zu können.

 

Vorsitzender Präsident Prof. Ing. Mader bringt zum Ausdruck, dass es begleitend zu diesem Öster­reich-Konvent natürlich auch Journalisten gebe, die sich – so wie beim Fußball, wo jene, die auf der Tribüne sitzen würden, die besseren Trainer, die besseren Stürmer und die besseren Schiedsrichter seien - sehr gerne in den Rang der Besseren schwingen würden. Ein Beispiel für unzählige solcher Aussagen stelle der Leitartikel vom 27. Oktober in der Presse, wo das Scheitern des Österreich-Kon­vents vorausgesagt und damit begründet werde, dass ein positives Ergebnis ohne den Machtverzicht und der Abgabe von Kompetenzen seitens der Länder nicht möglich sei, dar. Der derzeitige Vorsit­zende der Präsidentenkonferenz, der Vorarlberger Landtagspräsident Manfred Dörler habe diesbe­züglich Stellung bezogen. Hinsichtlich des in diesem Artikel vorgebrachten Kostenargumentes hält er fest, dass alle bisher vorliegenden Expertisen über die Staatsausgaben ganz deutlich gezeigt hätten, dass jede föderalistische Gliederung billiger sei als eine zentralistische und man habe den Journalis­


ten gebeten, entweder Gegenteiliges vorzulegen, oder, wenn dies nicht möglich sei, zu schweigen und nicht weiter für Verwirrung zu sorgen.

Er ersucht die anwesenden Experten, in besonderem Maße jedoch die Wissenschaftler, umgehend mitzuteilen, wenn die Meinung vertreten werde, dass irgendetwas in eine Richtung laufe, wo man auch als Land insgesamt aufpassen müsse, oder wenn aufgrund der übermittelten Unterlagen zu Tage trete, dass man sich auf eine falsche Ebene begebe. Dies gebe dem Herrn Landeshauptmann und ihm als Tiroler Vertreter im Österreich-Konvent Sicherheit. Wenn – wie vom Herrn Landeshaupt­mann angeregt - sich die Herren Experten auch außerhalb des Tirol-Konvents treffen wollten, um ir­gendein Thema zu diskutieren, stehe dem natürlich nichts entgegen. Er wolle nicht alles als Aus­schuss festlegen oder auf die Ebene einer ständigen Tagung bringen, weil Expertisen Sonderzahl ja vorliegen würden, weil die Universitäten alles bereitstellen würden, weil der Expertenkatalog schon in den Ausschüssen erstellt werde und weil auch schon viele dieser Gutachten in Auftrag seien. Hier möchte er nicht noch mehr Verwirrung stiften, sondern die Tiroler Position finden. Er werde alles tun, damit das alles hier abgewickelt und dann im Konvent umgesetzt werden könne.

 

Gemeindeverbandspräsident LAbg. Dipl.-Vw. Rauch erklärt, dass er als Vertreter der Gemeinden an den Erfolgen und den Auswirkungen des Konvents natürlich sehr interessiert sei. Die Ausführun­gen der Herren Professoren hätten gezeigt, dass es zu einer "Entschlackung" der Verfassung kom­men werde und, wenn O.Univ.-Prof. Dr. Wimmer die Kompetenzverteilung mit gleichzeitiger Finanz­aufteilung als Herzstück bezeichne, dann sei dies das, woran die Gemeinden ihre Hoffnungen knüp­fen würden. Er hoffe, dass der Konvent die eigentlichen Aufgaben der Gemeinden samt deren Finan­zierung klar feststelle und aufzeige, welche Aufgaben den Gemeinden in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten einfach "angewachsen" seien. Es sei keine einfache politische Position, bei jeder zweiten Gelegenheit darauf hinweisen zu müssen, dass die Gemeinden als Verwaltungskörper zwar gerne mitgestalten und Kompetenzen im Interesse der Bürger übernehmen würden, zur Umsetzung jedoch auch das Einhergehen der Finanzen notwendig sei.

Er stehe dem Ganzen auch sehr pragmatisch gegenüber und könne nur dem zustimmen, was Natio­nalratspräsident Univ.-Prof. Dr. Khol letzte Woche bei der Feier im Parlament über 15 Jahre Bundes­verfassung Städtebund und Gemeindebund gesagt habe, nämlich dass Kompetenzen ohne Finanzen "Zynismus" bedeuten würden.

 

Vorsitzender Präsident Prof. Ing. Mader merkt zu den Ausführungen seines Vorredners an, dass das Argument der Kompetenzverteilung samt Finanzaufteilung auch bei der Frage der mittelbaren Bundesverwaltung und deren Abschaffung schon lange vorgebracht werde. Im Rahmen des Öster­reich-Konvents werde natürlich sehr darauf geachtet werden.

 

Der Vorsitzende bedankt sich auch bei den anwesenden Experten des Amtes der Tiroler Landesregie­rung, bei Herrn Landesamtsdirektor-Stellvertreter HR Dr. Schwamberger, Herrn HR Dr. Gstöttner und Herrn HR Dr. Liener, die fallweise auch als Vertreter des Landeshauptmannes im Konvent tätig seien und bittet – so wie bei den Experten der Universität – um Begleitung in den verschiedenen Bereichen. Wenngleich sich die Landeshauptleute im Konvent und seinen Ausschüssen vertreten lassen könnten, sei dies für die Landtagspräsidenten nicht vorgesehen. Diese könnten lediglich einen Beobachter ent­senden, der ihnen die Unterlagen mitbringe und über den Sitzungsverlauf berichte.

 

Der Vorsitzende richtet die Frage an die Anwesenden, ob man sich auf die von ihm angedachte und vorgetragene Vorgangsweise einigen könne. Er wolle nicht den Vorwürfe bekommen, dass nicht alle zwei Wochen eine Sitzung des Tirol-Konvents einberufen werde, in der letztendlich nicht mehr be­richtet werden könne, als ohnedies weitergeleitet werde.

 

KO Abg. Willi spricht sich dafür aus, dass sich der Tirol-Konvent mit einigen Eckpunkten, die den Mitgliedern wichtig erscheinen würden, befassen und eine inhaltliche Positionierung darüber stattfin­den sollte, denn es könne seiner Meinung nach nicht so sein, dass in diesem Gremium nur über den aktuellen Stand berichtet werde.

Es sei natürlich leichter, im Rahmen jener Ausschüsse tätig zu werden, in denen der Herr Vorsitzende und der Herr Landeshauptmann vertreten seien, jedoch stelle sich für ihn die Frage, welche Vor­gangsweise für die Ausschüsse gewählt werde, in denen kein Tiroler Vertreter Mitglied sei. Ihm sei die vorgeschlagene Vorgangsweise zu unverbindlich und er würde sich dafür aussprechen, dass sich der Tirol-Konvent auf ein paar wenige, aber dafür verbindliche Punkte festlege und sich damit auseinan­dersetze. Weiters müsse sichergestellt sein, dass der zur Bewältigung dieser Arbeit notwendige Mitar­beiter- bzw. Beraterstab zur Verfügung stehe, und er erkundigt sich, ob die drei anwesenden Beamten des Amtes der Tiroler Landesregierung die Berater von Landeshauptmann DDr. van Staa und Präsi­dent Prof. Ing. Mader seien.


Vorsitzender Präsident Prof. Ing. Mader erklärt zu den letzten Ausführungen seines Vorredners, dass alle heute Anwesenden Berater seien, der Tirol-Konvent jedoch keinen Platz als Einrichtung in der Organisation des Österreich-Konvents habe, weshalb sich die Arbeit des Tirol-Konvents auch schwierig gestalte.

Zu den Ausführungen von KO Abg. Willi betreffend die Arbeit des Tirol-Konvents hält er fest, dass aufgrund der übermittelten Protokolle festgestellt werden könne, wie weit der Stand in den einzelnen Ausschüssen sei bzw. was in der nächsten Sitzung zur Behandlung anstehe. Die Protokolle würden mit einer Verzögerung von etwa einer Woche bei ihm einlangen und würden umgehend an die Mit­glieder des Tirol-Konvents auf dem Postweg oder, wenn gewünscht, per E-Mail weitergeleitet werden. Wenn dann seitens eines Mitgliedes des Tirol-Konvents der Wunsch bestehe, über einen bestimmten Punkt zu diskutieren oder dem Herrn Landeshauptmann oder ihm ein Papier als Reaktion aus Tirol zu überreichen, dann müsse dies umgehend geschehen, damit es in die Diskussion dieser Sitzung ein­fließen könne. Wenn dies nicht erfolge, werde das Protokoll an das Präsidium des Österreich-Kon­vents geschickt und dort als Einigung des Ausschusses abgelegt. Dies sei notwendig, da man sonst nie zu einem Ergebnis komme. Wie der Herr Landeshauptmann bereits berichtet habe, habe der Eu­ropa-Konvent genau deshalb Erfolg gehabt, weil man sich nicht zu sehr verzettelt und am Schluss den Gordischen Knoten durch den Vorsitzenden eher durchschlagen habe, indem dieser nach Aufarbei­tung aller Protokolle den Konventsmitgliedern das Ergebnis aus seiner Sicht unterbreitet habe. Jene Bereiche, bei denen zu viel Dissens gegeben war, seien nicht berücksichtigt worden und letztlich sei es zur Beschlussfassung gekommen, die eigentlich niemand so schnell prognostiziert habe. Und dies werde beim Österreich-Konvent auch passieren. Die Mitglieder des Tirol-Konvents könnten stunden­lang über etwas reden, was zur selben Zeit bereits in einem anderen Ausschuss gerade beschlossen werde.

Er könne den Mitgliedern des Tirol-Konvents nichts anderes anbieten, als die Ausschussprotokolle an dem Tag weiterzuleiten, an dem sie bei ihm einlangen würden. Mehr sei nicht möglich und, wenn aus dieser Vorschau hervorgehe, dass ein bestimmter Punkt aufgrund bestimmter Bedenken diskutiert werden sollte, dann könne der Tirol-Konvent sofort einberufen werden. Er glaube, dass die Vor­gangsweise auf diese Fälle beschränkt werden müsse, da alles andere eine Begleiteinrichtung, die durch nichts gedeckt sei und die einfach keine Umsetzungschance habe, darstelle und letztendlich nur Frustriertheit bei den Mitgliedern zur Folge habe.

Darüber hinaus informiert der Vorsitzende KO Abg. Willi, dass es keinen Ausschuss gebe, in dem sich nicht auch seine politische Vertretung stärkstens zu Wort melden würde. Im Übrigen seien im Öster­reich-Konvent und in dessen Ausschüssen eine ganze Reihe von Persönlichkeiten vertreten, die im­mer wieder ihre Erfahrungen aus dem Europa-Konvent einbringen würden.

Er sei hinsichtlich eines Ergebnisses des Österreich-Konvents grundsätzlich immer noch sehr optimis­tisch, ersuche lediglich um etwas Geduld.

Wenn es hinsichtlich des heute vorgeschlagenen Ablaufes des Tirol-Konvents Kritik gebe, ersuche er, ihm diese mitzuteilen und nicht die Medien, die derzeit aufgrund fehlender Information keine Ahnung vom Ablauf hätten, zu "füttern". Er beteilige sich nicht an diesbezüglichen von den Medien ausgelös­ten Diskussionen und bleibe lieber bei Optimismus und bei emsiger Mitarbeit, wie auch der Herr Lan­deshauptmann, und sei guter Dinge, dass man am Schluss zu einer Lösung komme - und wenn es "nur" eine abgeschlankte, lesbare und über die Schulen und Universitäten vermittelbare österreichi­sche Bundesverfassung sei. Den Umweg, alles durch Verfassungsbestimmung zu regeln, habe er ständig bekämpft und dies bringe er auch immer wieder im Österreich-Konvent ein.

 

Der Vorsitzende bedankt sich abschließend sehr herzlich bei allen Teilnehmern und schließt die erste Sitzung des Tirol-Konvents.

 

 

 

Schluss der Sitzung: 10.39 Uhr

 

 

 

Der Vorsitzende:                        Die Schriftführerin:

LTP Prof. Ing. Helmut MADER                        Claudia REINISCH