Inhalt:
1. Eröffnung durch Zweiten Präsident Sacher (Seite 400).
2. Mitteilung des Einlaufes (Seite 400).
3.
Dringlichkeitsantrag: Ltg. 408/A-2/24: Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. gemäß
§ 33 LGO 2001 betreffend Beibehaltung des verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens
auch für Einrichtungen für Großveranstaltungen.
Begründung der Dringlichkeit: Abg. Mag.
Leichtfried (Seite 402).
Redner: Abg. Mag. Schneeberger (Seite 403), Abg. Waldhäusl (Seite 404),
Abg. Mag. Fasan mit Resolutionsantrag betreffend Beibehaltung von
UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich (Seite 405), Abg. Mag. Leichtfried
(Seite 407), zur GO: Abg. MMag. Dr. Petrovic (Seite 409), Abg. Präs. Ing. Penz
(Seite 409), Abg. Mag. Fasan (Seite 409), Abg. Weninger (Seite 409), Abg. MMag.
Dr. Petrovic (Seite 410).
4.
Ltg. 398/A-8/11: Antrag der Abgeordneten
Mag. Schneeberger u.a. gem. § 40 LGO 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde
zum Thema „Verfassungsentwurf des Ö-Konvents und seine Auswirkungen auf Niederösterreich.
Redner: Abg. Mag. Schneeberger (Seite 410), Abg. Mag. Renner (Seite
412), Abg. Moser (Seite 416), Abg. Mag. Renner (Seite 419), Abg. Mag. Ram
(Seite 419), Abg. MMag. Dr. Petrovic (Seite 421), Abg. Thumpser (Seite 423),
Abg. Dr. Michalitsch (Seite 425).
5.
Ltg. 396/S-5/18: Antrag des Wirtschafts-
und Finanz-Ausschusses zur Vorlage der Landesregierung betreffend
Erweiterung/Umstrukturierung des NÖ Venture-Capital-Modells für innovative und
technologieorientierte Unternehmen.
Berichterstatter: Abg. Friewald (Seite 428).
Redner: Abg. Hinterholzer (Seite 428), Abg. Mag. Ram (Seite 430), Abg.
MMag. Dr. Petrovic (Seite 431), Abg. Mag. Motz (Seite
432), Abg. Ing. Rennhofer (Seite 433).
Abstimmung (Seite 434).
(einstimmig angenommen.)
6.
Ltg. 399/B-35/2: Antrag des Kultur-Ausschusses
zum Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004.
Berichterstatter: Abg. Hintner (Seite 434).
Redner: Abg. Hiller (Seite 434), Abg. Mag. Ram mit Resolutionsantrag
betreffend Legionäre bei NÖ Fußballvereinen (Seite 436), Abg. Weiderbauer mit
Resolutionsantrag betreffend Beibehaltung der UVP-Prüfungen im Land
Niederösterreich (Seite 438), Abg. Kautz (Seite 440), LR Dr. Bohuslav (Seite
442), Abg. Hiller (Seite 443).
Abstimmung (Seite 444).
(Antrag einstimmig angenommen, Resolutionsantrag Abg. Mag. Ram abgelehnt.)
7.
Ltg. 346/B-29/1: Antrag des Sozial-Ausschusses
zum Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und
Jugendanwaltschaft für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 nach dem
Jugendwohlfahrtsgesetz.
Berichterstatter: Abg. Dipl.Ing. Eigner (Seite 444).
Redner: Abg. Vladyka mit Resolutionsantrag betreffend Maßnahmen im
Jugendbereich (Seite 444), Abg. Mag. Ram (Seite 447), Abg. Weiderbauer (Seite
449), Abg. Kadenbach (Seite 451), Abg. Schittenhelm (Seite 451), Abg.
Kadenbach (Seite 454), Abg. Mag. Fasan (Seite 454).
Abstimmung (Seite 455).
(Antrag einstimmig angenommen, Resolutionsantrag Abg. Vladyka abgelehnt.)
8.
Ltg. 383/V-11/4: Antrag des Rechts- und
Verfassungs-Ausschusses zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern
gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche
Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird.
Berichterstatter: Abg. Friewald (Seite 455).
Abstimmung (Seite 455 ).
(einstimmig angenommen.)
***
Zweiter Präsident Sacher (um 13.00 Uhr): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung. Das Protokoll der letzten Sitzung ist geschäftsordnungsmäßig aufgelegen. Es ist unbeanstandet geblieben und demnach als genehmigt zu betrachten. Von der heutigen Sitzung haben sich entschuldigt Herr Präsident Mag. Edmund Freibauer, er ist bei einer Sitzung in Strassburg, die Landesrätinnen Mag. Mikl-Leitner und Kranzl sowie Herr Landtagsabgeordneter Dipl.Ing. Toms.
Hinsichtlich der seit der letzten Sitzung bis zum Ablauf des gestrigen Tages eingelaufenen Verhandlungsgegenstände, deren Zuweisung an die Ausschüsse, der Weiterleitung von Anfragen und der eingelangten Anfragebeantwortungen verweise ich auf die elektronische Bekanntmachung der Mitteilung des Einlaufes. Diese wird in den Sitzungsbericht der heutigen Landtagssitzung aufgenommen.
Einlauf:
Ltg. 398/A-8/11 - Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger u.a. gemäß § 40 LGO 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde in der Landtagssitzung am 17.3.2005 zum Thema „Verfassungsentwurf des Österreich-Konvents und seine Auswirkungen auf Niederösterreich“.
Ltg. 399/B-35/2 - Bericht der Landesregierung vom 1.3.2005 betreffend NÖ Sportgesetz -
Sportbericht 2004 – wurde am 3. März 2005 dem Kultur-Ausschuss zugewiesen und
steht bereits auf der Tagesordnung.
Ltg. 405/A-2/23 -
Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Beibehaltung des
verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens auch für Einrichtungen
für Großveranstaltungen – wurde am 8. März 2005 dem Umwelt-Ausschuss
zugewiesen.
Der Antrag wurde zurückgezogen.
Anfragen:
Ltg. 400/A-4/73 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 15.2.2005.
Ltg. 401/A-4/74 - Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend fehlende Maßnahmen gegen extreme Feinstaubbelastungen in Niederösterreich.
Ltg. 402/A-4/75 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll
betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 22.2.2005.
Ltg. 403/A-4/76 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 1.3.2005.
Ltg. 404/A-5/98 - Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Petrovic und Dr. Krismer an Landesrat Mag. Sobotka betreffend fehlende Maßnahmen gegen extreme Feinstaubbelastungen in Niederösterreich.
Ltg. 406/A-4/77 - Anfrage des Abgeordneten Findeis an Landeshauptmann Dr. Pröll
betreffend Elektrifizierung der Bahnstrecke Laa/ Thaya – Mistelbach und Verbesserungen
auf diesem Streckenabschnitt.
Ltg. 407/A-4/78 - Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 8.3.2005.
Anfragebeantwortungen:
zu Ltg. 380/A-4/67 – von Herrn Landeshauptmann Dr. Pröll.
Heute ist noch eingelangt:
Ltg. 409/A-4/79 – Anfrage der Abgeordneten Dr. Krismer an Landeshauptmann Dr. Pröll betreffend Beschlüsse der Landesregierung vom 15.3.2005.
Zum Geschäftsstück Ltg. 373/E-1/6, Eingabe der Marktgemeinde Spitz vom 29. Dezember 2004 betreffend Änderung des NÖ Tourismusgesetzes 1991 teile ich mit, dass im Ausschuss am 10. März 2005 eine abschließende Behandlung vorgenommen wurde und daher keine Berichterstattung an den Landtag erfolgt.
Zu dem am 8. März 2005 eingelangten Geschäftsstück Ltg. 405/A-23, Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Beibehaltung des verpflichtenden Umweltverträglichkeitsverfahrens auch für Einrichtungen für Großveranstaltungen wird bekannt gegeben, dass der Klub der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Niederösterreichs mit Schreiben, eingelangt am 15. März dieses Jahres, diesen Antrag zurückgezogen hat. Eingebracht wurde ein Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Beibehaltung des verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens auch für Einrichtung für Großveranstaltungen, Ltg. 408/A-2/24. Ich beabsichtige, diesen Dringlichkeitsantrag gemäß dem gestellten Antrag sogleich auf die Tagesordnung zu nehmen. Wird gegen diese Vorgangsweise ein Einwand erhoben? Das ist nicht der Fall.
Zu dem am 1. März
2005 eingelangten Antrag der Abgeordneten Mag. Schneeberger, Dr. Michalitsch,
Moser, Mag. Karner, Rinke und Erber
gemäß § 40 LGO 2001 auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde in der
Landtagssitzung am 17. März 2005 zum Thema „Verfassungsentwurf des Österreich-Konvents
und seine Auswirkungen auf Niederösterreich“, Ltg. 398/A-8/11, wird beantragt,
gemäß § 40 Abs.4 LGO 2001 die Aktuelle Stunde am Beginn der Landtagssitzung
durchzuführen. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung. (Nach Abstimmung:)
Das ist einstimmig angenommen. Ich setze somit die Aktuelle Stunde nach der
Verhandlung des Dringlichkeitsantrages auf die Tagesordnung.
Bevor wir in die Behandlung der Tagesordnung eingehen, möchte ich festhalten, dass auf Grund des Beschlusses des NÖ Landtages vom 15. März 2003 auch heute eine Redezeitbeschränkung zur Anwendung kommt. Diese Redezeitbeschränkung gilt nicht für die Verhandlung des Dringlichkeitsantrages. Die Gesamtredezeit der heutigen Sitzung setze ich auf Grund des übereinstimmenden Beschlusses der von der Präsidiale beauftragten Klub- bzw. Fraktionsdirektoren mit 233,20 Minuten, ohne Aktuelle Stunde, fest. Auf Grund des zitierten Landtagsbeschlusses kommen demnach der ÖVP 102 Minuten 40 Sekunden, der SPÖ 72 Minuten 20 Sekunden, den Grünen 35 Minuten und der FPÖ 23 Minuten und 20 Sekunden zu.
Für die Aktuelle Stunde gilt gemäß dem zitierten Landtagsbeschluss bei der heutigen Sitzung folgende Verteilung der Redezeit: ÖVP 39 Minuten 36 Sekunden, wobei für den als ersten Antragsteller unterfertigten Abgeordneten noch 15 Minuten hinzutreten, also insgesamt für die ÖVP 54 Minuten 36 Sekunden. Für die SPÖ 27 Minuten 54 Sekunden, für die Grünen 13 Minuten 30 Sekunden und für die FPÖ 9 Minuten.
Ich halte fest, dass Berichterstattung, Wortmeldungen zur Geschäftsordnung, tatsächliche Berichtigungen und die Ausführungen des am Vorsitz befindlichen Präsidenten nicht unter die Redezeitkontingente fallen.
Bevor ich nun in diese Tagesordnung eingehe, möchte ich auf der Galerie eine Seniorenbundgruppe, Generation 50+ aus Pottendorf herzlichst willkommen heißen. (Beifall im Hohen Hause.)
Wir kommen nun zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. betreffend Beibehaltung des verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens auch für Einrichtungen für Großveranstaltungen, Ltg. 408/A-2/24. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten, Mag. Leichtfried, die Dringlichkeit des Antrages zu begründen.
Abg. Mag. Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses!
Vor wenigen Tagen wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ eine Novelle beschlossen, nämlich die Novelle zum UVP-Gesetz. Diese Novelle beinhaltet im Kern, dass für Großprojekte, wie zum Beispiel die Errichtung von Sportstadien, Freizeit- und Vergnügungsparks, von Rennstrecken etc., die wegen internationalen Vereinbarungen errichtet werden, in Zukunft keine UVP mehr zwingend vorgeschrieben ist. Es wurde dann eine Ländervariante ausgearbeitet, die als Kompromiss gefeiert wurde, wo im Einzelprüfverfahren die Verantwortung für eine UVP, für die Abhaltung einer UVP an die Länder weiter delegiert wurde. Grundsätzlich kann man feststellen, diese Veränderung, diese Novelle der UVP bedeutet weniger Anrainerrechte, weniger Bürgerrechte und Ausschaltung von NGOs und vieles mehr.
Die Länder haben sich ziemlich eindeutig gegen diese Veränderung ausgesprochen. Auch der Herr Landeshauptmann, der jetzt in unserer Mitte weilt, hat ganz eindeutig zu dieser Novelle Stellung genommen. Und er hat gemeint, in Niederösterreich wird dieses neue Umweltgesetz nicht umgesetzt werden.
Eben zur selben Stunde findet eine Bundesratssitzung in Wien statt. Bei dieser Bundesratssitzung steht die Novelle zum UVP-Gesetz auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hat aus Respekt und im Wissen, dass auch gerade jetzt im Landtag dieses Thema aktualisiert wird, seine Sitzung unterbrochen – bereits seit zirka 11 Uhr – und wartet auf eine Entscheidung des Landtages Niederösterreich.
Die Abgeordneten Mag. Leichtfried u.a. haben, wie schon erwähnt, am 8. März 2005 einen gleichlautenden Antrag eingebracht. Der zuständige Ausschussvorsitzende hat diesen Antrag jedoch nicht mehr zeitgerecht dem Umwelt-Ausschuss vorgelegt. Daher wurde dieser Antrag wiederum zurückgezogen. Wir sehen uns daher in die Lage versetzt und als dringende Notwendigkeit, daher heute einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Weil es notwendig ist, weil der Bundesrat in seiner Tagesordnung heute diesen Punkt hat und es notwendig ist, glaube ich, gerade heute bei diesem Punkt den Abgeordneten, den Bundesräten, den NÖ Bundesräten, entsprechend Rückendeckung zu geben. Den Rücken zu stärken um zu einer klaren Entscheidung für Bürgerrechte, zu einer klaren Entscheidung für die Demokratie, für unser Land, für Niederösterreich und für den Föderalismus zu kommen.
Ich glaube, auch im
Sinne des Herrn Landeshauptmannes zu sprechen, der auch gemeint hat, wir haben
mit diesem alten UVP-Gesetz sehr gut gelebt und wir werden auch in Zukunft
damit sehr gut leben. Ich glaube, dass diese Willenskundgebung und Aussage des
Landeshauptmannes Kraft hat. Ich glaube aber auch, dass diese Kraft noch
verstärkt gehört ... (LH Dr. Pröll: Das geht gar nicht mehr!)
… nämlich durch eine eindeutige Willenskundgebung des Gesetzgebers. Des
Gesetzgebers, nämlich des Landtages von Niederösterreich. Ich glaube, dass das
dringend notwendig ist heute. Ich strapaziere einen Satz, der immer auch von
der Mehrheitsfraktion gesagt wird: Dass es heute dringend notwendig ist, nicht
in den Kategorien schwarz, rot, blau oder grün zu denken, sondern heute
dringend notwendig sein wird, blau-gelb zu denken. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn heute dieses Gesetz im Bundesrat beschlossen wird – und wir hätten die Möglichkeit, die Niederösterreicher allein hätten die Möglichkeit das zu verändern – dann bedeutet das, dass ab Inkrafttreten dieser Novelle sehr rasch entsprechende Projekte eingereicht werden können und von der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sind.
Daher stellen die gefertigten Abgeordneten folgenden Antrag:
„Der Landtag möge beschließen:
Der NÖ Landtag ersucht die NÖ Bundesräte, gegen die beschlossenen Änderungen, wonach für verschiedene Großprojekte (Sportstadien, Renn- und Teststrecken, Freizeit- und Vergnügungsparks, Landebahnen für Militärflugzeuge etc.) die Umweltverträglichkeitsprüfung nur mehr sehr eingeschränkt bzw. erst nach Durchführung einer Einzelfallprüfung seitens der Länder durchzuführen ist, Einspruch zu erheben.
Der Herr Präsident wird ersucht, dieses Ersuchen umgehend den niederösterreichischen Bundesräten zu übermitteln. Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung und an den Nationalrat mit der Forderung heranzutreten, unabhängig vom Abstimmungsverhalten im Bundesrat, jedenfalls die Änderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung in den genannten Bereichen umgehend zur Gänze zurückzunehmen.
Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag im Falle der Zuerkennung der Dringlichkeit so in die Tagesordnung aufzunehmen, dass er zu Beginn der Sitzung behandelt wird, um bei Beschlussfassung des Antrages den Präsidenten des Bundesrates rechtzeitig vor der Behandlung der Thematik im Bundesrat darüber Mitteilung machen zu können. Das ist möglich, nachdem die Sitzung unterbrochen ist.
Gemäß § 33 Abs.1 wird beantragt, dass dieser Antrag im Landtag ohne Ausschussberatung zur Behandlung gelangen möge.“
Meine Damen und
Herren des Hohen Hauses! Ich bitte Sie, in diesem vorgetragenen Sinne auch Ihre
Entscheidung zu überdenken und wirklich heute blau-gelb zu entscheiden. (Beifall
bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Hoher Landtag! Gemäß § 33 Abs.4 LGO wird über die Zuerkennung der Dringlichkeit ohne Debatte abgestimmt. Ich komme daher sofort zur Abstimmung. (Nach Abstimmung:) Das ist einstimmig angenommen!
Ich eröffne daher die Debatte. Ich komme, ich sagte das schon eingangs, dem Wunsch nach, es wird sofort auf die Tagesordnung gesetzt. Ich eröffne die Debatte. Zu Wort gelangt als erster Redner Herr Klubobmann Mag. Schneeberger.
Abg. Mag. Schneeberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Landeshauptmann! Geschätzte Mitglieder der Landesregierung!
Vorerst eine
Bemerkung zum Kollegen Mag. Leichtfried. Weißt du, was uns unterscheidet? Ihr
wollt heute einmal blau-gelb zeigen. Wir machen es permanent. (Beifall bei
der ÖVP.)
Ich möchte zu diesem Dringlichkeitsantrag wie folgt Stellung nehmen: Zum Ersten ist es ein Gebot der Demokratie, diesem Antrag die Dringlichkeit zuzuerkennen. Das haben wir gemacht. Damit haben wir auch die Möglichkeit, darüber zu diskutieren. Da möchte ich zu drei Punkten mich äußern. Zum Ersten zum Zeitablauf.
Da hat halt die Bundes-SPÖ ein bisschen zu lange geschlafen um den Ländern den Auftrag zu geben, hier aktiv zu werden. Denn ihr hättet das schon bei der letzten Sitzung einbringen können. Das ist nur die Frage, wie die Kommunikation zwischen Bundes-SPÖ und Landes-SPÖ funktioniert.
Das Zweite, was ebenfalls in meinen Augen nicht funktioniert, ist das Faktum, dass da gesagt wird, der Bundesrat hat seine Sitzung unterbrochen bis der NÖ Landtag darüber befindet. Mitnichten! Es wäre auch ein enormes Armutszeugnis des Bundesrates wenn die vielleicht warten bis der NÖ Landtag darüber befindet, wie wir dieses Bundesgesetz sehen.
Zum Dritten dürfte es der Aufmerksamkeit entgangen sein, dass der Bundesrat ja nur eine aufschiebende Wirkung hat. Das heißt, dieses Gesetz – und das ist eben unsere Gesetzwerdungsmaschinerie – wird, ob jetzt der Bundesrat zustimmt oder nicht zustimmt, Gesetz werden. Das aber nur zu den Fakten was den Transport der Information anlangt.
Und in Wahrheit muss
ich schon sagen, dass es fast eine Zumutung ist, dass wir als NÖ Landtag einem
freien Abgeordneten des Bundesrates vorschreiben mögen, wie er abstimmen soll.
Ich würde mir das als Abgeordneter, egal in welcher Gesetzesebene, verbieten. (Beifall
bei der ÖVP.)
Und eines, Herr Kollege, darf ich Ihnen auch sagen. Meine, unsere Abgeordneten im Bundesrat haben sich zum Einen schon eine Meinung gebildet. Und die bedürfen nicht der Rückendeckung von uns. Die sind stark genug, verantwortungsfreudig genug, so zu entscheiden wie sie meinen, dass es der Sache gut tut. Das zum Zeitablauf.
Zum Anderen: Herr Präsident, wir haben noch nie einen Antrag gehabt, und das möchte ich nur in einer Nebenbemerkung gesagt haben, wo ein öffentliches Organ ein anderes öffentliches Organ ersucht etwas zu tun. Ein öffentliches Organ hat Kompetenzen. Und ich meine, dass dieser Antrag in der Form gar nicht abgestimmt werden kann. Wenn ich mir die anderen Bundesländer ansehe wie sie gehandelt haben, dann geben sie dieser meiner Meinung Recht. Ich bitte daher den Herrn Präsidenten in der Folge, nicht was diesen Antrag jetzt anlangt, den werden wir entsprechend behandeln, eine Aussage zu tun, eine rechtliche, wie die Auslegung ist, ob ein Antrag in der Formulierung überhaupt hier entsprechend behandelt werden kann.
Aber wir wollen uns nicht auf Geschäftsordnung zurückziehen, sondern wir wollen natürlich uns auch in der Sache positionieren. Und damit komme ich zu meinem dritten Punkt.
Hohes Haus! Ich kann
mir nicht vorstellen, dass wir in diesem Hohen Haus, wenn wir eine zusätzliche
Kompetenz vom Bund zugesprochen bekommen, und da nehme ich den nächsten Tagesordnungspunkt
auch her, sagen, lieber Bund nein, ich brauche keine und ich will vor allem
keine zusätzliche Kompetenz. Mach es du wie du es willst und die G’schicht hat
sich. Das ist nicht das Selbst-
verständnis eines niederösterreichischen Gesetzorgans. Wir nehmen jedes
Angebot des Bundes an wenn es darum geht, eine zusätzliche Kompetenz zu
bekommen. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir so vorgehen, dass in der
Sache selbst wir nicht so entscheiden wie es für den Bürger in diesem Land und
diesem Land gut tut. Und in dieser besagten Sache ist eigentlich alles klar:
Der Bund hat die UVP-Prüfung, ob sie kommt oder nicht, in die Hände des Landes
gelegt. Und der Herr Landeshauptmann und wir alle sind uns in einem völlig
einig: In Niederösterreich werden wir weiter bürgernah entscheiden und so
entscheiden, dass bei allen vorgesehenen Projekten, auch jenen, die in dem
UVP-Gesetz, in dem neuen angeführt sind, selbstverständlich der Bürger zu Wort
kommt und eine UVP durchgeführt wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher, Hohes Haus, wir entscheiden immer blau-gelb und auch in dieser
Angelegenheit! (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Waldhäusl das Wort.
Abg. Waldhäusl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen des Landtages!
Ein Dringlichkeitsantrag steht zur Diskussion. Der Nationalrat hat eine Änderung beschlossen im Bereich von Umweltverträglichkeitsprüfungen und hat hier den Landesregierungen weitere Kompetenz zugesprochen. Es ist mit dieser Gesetzesänderung auf Bundesebene damit weder der Umweltschutz gefährdet, noch sind mit dieser Gesetzgebung Bürgerrechte eingeschränkt. Es wurde die Kompetenz in andere Hände verlagert. Und da muss ich jetzt schon sagen, dass hier der Klubobmann der ÖVP, Herr Klubobmann Schneeberger, sehr wohl die richtigen Worte gefunden hat. Wir können nicht heute hier in einer Aktuellen Stunde dafür kämpfen und eintreten, dass wir mehr Kompetenz in die Länder bekommen, dass wir hier Entscheidungen im Interesse unserer Landsleute gegenüber dem Bund fordern und auch durchsetzen und gleichzeitig verlangen wir aber 20 Minuten vor dieser Diskussion, dass ein Bundesgesetz, das uns diese Rechte gibt, das uns mehr an Kompetenz gibt, dass dieses Bundesgesetz nicht so in Wirkung gehen soll, weil wir eigentlich das nicht so wollen. Also so kann es nicht sein. Und das nimmt uns auch niemand draußen ab.
Es geht einzig und
allein darum, übernehmen wir diese Verantwortung und haben wir auch diese
Verantwortung dann gegenüber dem Bürger durchzusetzen, haben wir das Vertrauen
in unsere Landesregierung. Und wenn ich das da sage, dann, glaube ich, heißt
das was. Auch ich habe hier sehr wohl – und da gehe ich nicht auf
Niederösterreich alleine – ich habe hier das Vertrauen dass die Landesregierungen
aller einzelnen Bundesländer hier sehr wohl die richtigen und weisen Entscheidungen
treffen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Und betreffend des zufälligen Zusammenspiels mit der heutigen Bundesratssitzung. Naja, ich war ein paar Jahre im Bundesrat und ich weiß, wie immer solche Spiele abgeführt werden. Und ich bin jetzt schon ein paar Jahre in der Politik, dass ich weiß, dass man keine Möglichkeit auslassen sollte um politisch hier auch im Interesse der Bürger zu arbeiten.
Aber eines stimmt halt doch leider wieder: Dass der Bundesrat auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen das sowieso nicht verhindern kann. Es wäre schön, ein bisschen politisch jetzt ins Rampenlicht zu kommen. Man kann ein bisschen was verhindern, man kann dieser Regierung was ans Zeug flicken und sagen, sie schwächelt, weil im Bundesrat hier keine Mehrheit war. Das alles ist sehr wohl möglich. Aber letztendlich verhindern kann man dieses Gesetz ja sowieso nicht. Das heißt eigentlich, dass wir nichts anderes machen als die politische Bühne vom Bundesrat jetzt ein bisschen nach Niederösterreich da herzuverlegen und hier ein kleines Theaterspiel der SPÖ inszenieren. Was, sage ich, legitim ist und in Ordnung ist. Und ich würde auch bei euch mitspielen wenn ich der Meinung wäre, wenn ich der Meinung wäre, dass wirklich Umweltschutz und Bürgerrechte in Gefahr sind. Aber mit diesem Bundesgesetz sind diese Rechte ja nicht beseitigt worden. Sie sind nur verlagert worden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade Ihr seitens der SPÖ, nachdem Ihr schon so lange mit dieser ÖVP da in dem Land in Regierung seid, plötzlich draufgekommen seid, dass Ihr da jetzt kein Vertrauen habt, dass da jetzt irgendwas in Niederösterreich passieren würde was Bürgerrechte oder Umweltschutz beeinträchtigen würde.
Mir geht es um was ganz anderes. Mir geht’s darum, dass man bei der inhaltlichen Debatte eines sehr wohl immer wieder in den Vordergrund stellen sollte. Niederösterreich ist ein Sportland. Niederösterreich ist ein Veranstaltungsland und das soll es auch bleiben. Niederösterreich soll als Sportland nicht gefährdet werden. Und es wird auch nicht gefährdet. Egal wo immer dieses Gesetz jetzt ausgeführt wird.
Aber ich kann mich halt erinnern, dass wir, noch gar nicht so lange her, über einen anderen Standort diskutiert haben in allen Medien, Spielberg lässt grüßen, und vieles andere mehr. Und es ist halt zu wenig wenn die politischen Verantwortlichen in der Presse oder in ihrem täglichen Leben dann darüber jammern warum was nicht passiert ist, wenn man die Möglichkeit hat, gewisse Dinge besser zu regeln oder zu verhindern. Und ich bin halt der Meinung, dass Umweltschutz und Wirtschaft sehr wohl kein Gegenspruch sein muss. Dass Umweltschutz und Sport sehr wohl kein Gegenspruch sein muss. Und ich bin absolut der Meinung, dass Umweltschutz und Sportveranstaltungen auch miteinander möglich sein müssen und können. Und daher bin ich der Meinung, dass wir hier gerade in diesem Blickwinkel Niederösterreich als Sportland genau die richtigen Entscheidungen treffen sollen. Und noch einmal: Wenn ich daran denke, dass hier eine Kompetenzverlagerung zugunsten des NÖ Landtages, in diesem Fall zur Landesregierung, gekommen ist, dann wäre es vielleicht angebracht wenn ich hier Probleme hätte. Aber dass eine Koalition, und gerade die SPÖ, die ja hier schon wirklich so viele Jahre mit der ÖVP in der Regierung sitzt, hier Probleme hat, das verstehe ich nicht ganz. Dann hätte sie es in vielen anderen Dingen und Bereichen auch schon haben müssen. Es sei denn, es geht hier wirklich nur um tagespolitische Entscheidungen. Dann habt ihr euch aber den falschen Tag ausgesucht. Weil jetzt dagegen zu sein und dann bei der Diskussion über den Österreich-Konvent mehr Kompetenz zu fordern, glaube ich, ist nicht richtig.
Daher abschließend:
Denken wir daran, dass speziell Umweltschutz, Sport und Sportveranstaltungen
Hand in Hand gehen muss, dass es Hand in Hand gehen soll und dass
Niederösterreich auch als Sport- und Veranstaltungsland sehr wohl überleben
muss. (Beifall bei der FPÖ und ÖVP.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Mag. Fasan zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Fasan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Klubobleute! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Ich darf mit der Sache beginnen um die es in diesem Dringlichkeitsantrag geht. Wir sind uns, glaube ich, großteils einig, beim Kollegen Waldhäusl bin ich jetzt nicht mehr so sicher nach dieser Wortmeldung, aber mit dem Herrn Landeshauptmann glaube ich einig zu sein, dass diese Novelle, diese UVP-Gesetzesnovelle eine Verschlechterung der Umweltstandards und auch der Bürgerrechte bringt. Es werden die Parteienstellungen beschnitten, es wird sozusagen die grundsätzliche Festlegung bei Großprojekten UVPs durchzuführen aufgeweicht. Das ist ein Faktum. Und der Herr Landeshauptmann hat ja nicht umsonst gesagt, er hätte mit dem alten Gesetz gut leben können.
Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Es konnte durch Proteste von SPÖ und Grünen im Nationalrat verhindert werden, dass man diese Novelle noch dazu europarechtswidrig oder möglicherweise europarechtswidrig beschlossen hat. Es konnten hier die schlimmsten Dinge noch abgewendet werden. Was aber bleibt ist, dass Kompetenzen in Richtung Land wandern wenn es darum geht, wenn, wann oder wo oder wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgehalten werden muss.
Dass der Herr Landeshauptmann, der offensichtlich, worüber wir alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher sehr freuen, der offensichtlich imstande ist, zwei Innenminister in dieser Republik zu ernennen, sich nicht früher in diese Gesetzgebung und in dieses Verfahren eingeschaltet hat, sondern erst am Tage dessen Veröffentlichung gemeint hat, er könne mit dem gut leben, dass er also nicht früher etwa seine guten Kontakte zu seinem Neffen Umweltminister Pröll genutzt hat und gesagt hat, bitte, das, was ihr da macht, ist nicht im Sinne der Länder, nicht im Sinne des Landes und seiner Bevölkerung, das hat uns ein bisschen gestört und wir haben das auch zum Ausdruck gebracht.
Nichts desto Trotz
meinen wir, dass Niederösterreich, und das hat der Klubobmann Mag.
Schneeberger ja ganz klar gemacht, und wir werden hinterher noch darauf zu
sprechen kommen, dass Niederösterreich ja in jedem Fall nicht nur das
Veranstaltungsland, das Sportland bleiben soll, sondern dass Niederösterreich
auch das Land des Umweltschutzes und der Bürgerrechte bleiben soll und bleiben
wird. (Beifall bei den Grünen.)
Nun glaube ich, dass
man durchaus als Gremium, wie es der NÖ Landtag ist, einmal ein anderes
Gremium nicht unbedingt auffordern oder nicht unbedingt zweckbinden, Herr
Kollege Schneeberger, aber zumindest ersuchen kann, in einer oder anderer
Richtung sein Abstimmungsverhalten zu überdenken. Das kann man schon. Dieser
Dringlichkeitsantrag sagt im Inhalt: Der Landtag ersucht die
niederösterreichischen Bundesräte gegen die beschlossenen Änderungen Einspruch
zu erheben. Also ich glaube schon, dass man das kann. Ich erinnere, Herr
Kollege Mag. Schneeberger, an einen Vierparteienantrag aus dem Jahr 2004 im
März 2004, ungefähr ein Jahr her. Da haben alle vier Parteien gemeinsam etwa
die Nationalratsabgeordneten, den Parlamentsklub aller Parteien ersucht, im
Zusammenhang mit der Erhöhung der Feuerschutzsteuer bzw. der Befreiung der
Feuerwehren von der Mehrwertsteuer ein gewisses Verhalten zu machen. Also das
kann man schon. Und Sie selber haben das auch schon gemacht. Sie können also
nicht jetzt hergehen und sagen, das darf man nicht, das ist so pfui. (Unruhe
im Hohen Hause.)
Naja, das habe ich
aus Ihrer Wortmeldung schon herausgehört. Wir werden doch unseren Kollegen im
Bundesrat nicht vorschreiben was die zu tun haben. Wenn wir unsere Kollegen im
Nationalrat ersuchen können etwas zu tun, dann können wir das auch bei den
Bundesräten, so meine ich an dieser Stelle. (Beifall bei den Grünen und der
SPÖ.)
Andererseits aber, meine Damen und Herren, verwundert mich schon, wenn der Kollege Mag. Leichtfried jetzt meint, wir haben jetzt die Möglichkeit, das Verhalten des Bundesrates noch zu beeinflussen, weil der Bundesrat seine Sitzung unterbrochen hat. Also wie weit das die Möglichkeit ist, das wage ich zu bezweifeln. Denn mir liegt soeben eine APA-Meldung vor in der steht, dass bereits der Antrag der Umstellung der Tagesordnung abgestimmt wurde, das heißt, die Tagesordnung der Bundesratssitzung nicht abgeändert wurde, dass sie beibehalten wurde wie sie war. Das heißt also, dass unsere Möglichkeiten diesbezüglich den Bundesrat zu ersuchen, sein Abstimmungsverhalten zu überdenken, keine Möglichkeit mehr hat, weil die debattieren eben auch schon möglicherweise gerade jetzt darüber, stimmen auch ab. Jedenfalls ist die Sitzung des Bundesrates nicht mehr unterbrochen. Und es fand dieser Antrag, die Bundesratssitzung in der Tagesordnung umzustellen, keine Mehrheit.
Dass sich an dieser
Abstimmung über die Umstellung der Tagesordnung des Bundesrates auch die
niederösterreichischen ÖVP-Abgeordneten beteiligt haben und die Umstellung der
Tagesordnung unterbunden haben und sozusagen gewissermaßen ihren eigenen
Kollegen im Landtag in den Rücken gefallen sind, das wirft nicht das allerbeste
Bild auf die Bundesräte der ÖVP. Das möchte ich Ihnen auch sagen dazu. (Beifall
bei den Grünen. – Abg. Mag. Schneeberger: Die brauchen unseren Rat nicht! Die
sind selbst gewählte Abgeordnete!)
Ja, Herr Kollege Schneeberger, natürlich sind das selbst gewählte
Abgeordnete. Kollege Schneeberger! (Abg. Mag. Schneeberger: Das ist ja beschämend,
Herr Kollege! Das nächste Mal wartet ihr bis euch der Nationalrat sagt was ihr
tun sollt!)
Gottseidank haben wir keine Redezeitbeschränkung. Da warte ich bis du
fertig bist, dann gebe ich dir eine Antwort.
Ich meine, es wäre durchaus gut gewesen, das in einer sachlichen, in einer ruhigen Form auszudiskutieren. Das hätte aber bedurft, dass der Bundesrat seine Tagesordnung umstellt und wartet, ob die Kollegen aus Niederösterreich im Landtag damit oder dazu eine Meinung haben. Das wäre nicht schlecht gewesen. Ich will ja da keinen Gesetzesbruch oder derlei unterstellen. Ich sage nur, das wäre durchaus „britisch“ gewesen, das wäre die feine englische Art gewesen, das so abzuhandeln. Und dass die niederösterreichischen Bundesräte der ÖVP das nicht gemacht haben, das ist auch ein Zeichen, auch ein Signal. Ich möchte das gar nicht großartig jetzt wertend behandeln. Aber ich möchte schon festhalten, ein Signal ist das. Das darf ich schon festhalten.
Nun, meine Damen und
Herren, darf ich noch zu einem letzten Punkt kommen. In der Tat ist es so, dass
das UVP-Gesetz verschlechtert wird und in der Tat ist es so, dass wir der
Ansicht sind, dass auf jeden Fall – das hat Herr Klubobmann Schneeberger ganz
klar gesagt – dass in Niederösterreich in jedem Fall
Umweltverträglichkeitsprüfungen nach wie vor abgehalten werden. Wir halten das
für ausgezeichnet, wir befürworten das sehr. Wir halten auch fest, dass uns
dieser Antrag der SPÖ vom Inhaltlichen her eigentlich nicht weit genug ging.
Denn es ist ja in der Tat in Ordnung, den Bundesrat um etwas zu ersuchen. Aber
unserer Ansicht nach geht das nicht weit genug. (Abg. Weninger: Die
Bundesregierung wird aufgefordert!)
Ich weiß schon, ist schon richtig. Auch die Bundesregierung wird ... Ist
schon richtig.
Aber was uns als Land betrifft haben wir schon noch eine Möglichkeit. Nämlich die, die der Kollege Schneeberger vorgeschlagen hat: Der Kollege Schneeberger wird den Umweltsenat, die Landesregierung als Landtagsabgeordneter beeinflussen können, davon gehe ich aus. Ich glaube, wir kennen alle die Machtverhältnisse in diesem Land gut genug. Aber Regierungsmitglied ist er nicht. Der Landeshauptmann ist er auch nicht.
Das heißt, wir hätten eigentlich die Möglichkeit, jetzt vom Landtag aus
eine ganz klare Willenserklärung abzugeben, die genau das sagt, was der Kollege
Schneeberger jetzt von sich gegeben hat in seiner Wortmeldung. Nämlich dass wir
sagen, der Landtag spricht sich dafür aus, dass es eine Garantie gibt, dass
Verfahren, die bisher einem UVP-Verfahren unterzogen waren, auch dann einem
UVP-Verfahren unterzogen werden und die Lan-
desregierung gibt diese Garantieerklärung auch ab. Und daher darf ich Ihnen den
Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Fasan, Weiderbauer, Dr. Petrovic und
Dr. Krismer zur Kenntnis bringen (liest:)
„Resolutionsantrag
der Abgeordneten Mag. Fasan, Weiderbauer, Dr. Petrovic und Dr. Krismer, eingebracht bei der Debatte über den Dringlichkeitsantrag betreffend die ‚Beibehaltung des verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens auch für Einrichtungen für Großveranstaltungen’, Ltg. 408/A-2/24, betreffend Beibehaltung von UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich.
Anfang März wurde im Nationalrat eine Änderung des UVP-Gesetzes beschlossen, wonach für bestimmte Groß-Projekte nicht mehr automatisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Insbesondere soll für ‚Vorhaben (....) und damit in Zusammenhang stehende Anlagen, die auf Grund von Vereinbarungen mit internationalen Organisationen für Großveranstaltungen (z. B. Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften, Formel-1-Rennen) errichtet, verändert und erweitert werden’, vom Land im Einzelfall geprüft werden, ob eine UVP durchzuführen ist. Selbiges gilt für ‚Änderungen von Flugplätzen, wenn dadurch eine Erhöhung der Flugbewegungen (mit Motorflugzeugen, Motorseglern im Motorflug oder Hubschraubern) um mindestens 20.000 in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren zu erwarten ist’.
Die Novelle bedeutet eine massive Aufweichung des bestehenden UVP-G, da künftig Freizeit- und Vergnügungsparks, Sportstadien und Golfplätze, die aufgrund internationaler Vereinbarungen errichtet werden, keiner zwingenden UVP mehr unterworfen sind. Künftig soll per Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob eine UVP nötig ist. Dasselbe soll für die Wiedererrichtung, Erweiterung oder Adaption von Rennstrecken, die mindestens 20 Jahre bestehen und für Teststrecken für Fahrzeughersteller gelten. Bei der Einzelfallprüfung haben Nachbarn, Bürgerinitiativen und NGO anders als im UVP-Genehmigungsverfahren keine Parteistellung.“ -
Ich darf unterbrechen im Text: Das ist ja die wesentliche Verschlechterung der Bürgerrechte, die diese Gesetzesnovelle gebracht hat. Und ich darf im Text fortfahren: -
„Nur der Umweltanwalt und die Standortgemeinde können beim Umweltsenat berufen. Die Projekte sollen zudem nur einem vereinfachten UVP-Verfahren, also einer ‚UVP-light’ unterzogen werden, das Verfahren in erster Instanz auf vier Monate verkürzt werden.
Der Herr Landeshauptmann hat diese Änderung des UVP-Gesetzes damit kommentiert, das Land Niederösterreich habe ‚mit dem derzeitigen Rechtsstatus sehr gut gelebt’ und werde ‚mit diesem Status weiterleben’. Alles andere würde ‚die Bürgerrechte einschränken’ und ‚im Extremfall eine wesentliche Verlängerung der Verfahren bedeuten“. -
Ich unterbreche ganz kurz: Auch das halten wir für ganz wesentlich. Denn es geht in einem UVP-Verfahren ja nicht darum, ein Projekt möglichst lange hinauszuziehen, sondern es geht darum, eine Entscheidung zu schaffen, Rechtssicherheit für die Betreiber zu schaffen. Ist etwas umweltkompertibler oder ist es eben nicht. Auch das kann ja herauskommen. –
„Das wäre dem Wirtschaftsstandort und einer bürgernahen Politik abträglich.
Die Gefertigten stellen daher gem. § 60 LGO folgenden Antrag:
Der Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, bei all jenen Vorhaben in Niederösterreich, für die das geänderte UVP-Gesetz lediglich eine Einzelfallprüfung vorsieht, weiterhin jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen."
Ich denke, das ist
genau das im Inhalt was der Klubobmann Schneeberger gesagt hat. Und ich denke
mir, damit kann jeder gut leben. Es befindet sich auf der Linie aller Parteien
und ich ersuche Sie daher ganz besonders herzlich um Ihre Zustimmung. Danke
sehr! (Beifall bei den Grünen.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächster Redner in der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Mag. Leichtfried am Wort.
Abg. Mag. Leichtfried (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Meine Damen und Herren!
Ich möchte auf
einige Bemerkungen meiner Vorredner kurz replizieren und eingehen. Wenn der
Herr Klubobmann Schneeberger gemeint hat, die ÖVP entscheidet nicht nur heute
blau-gelb und wir sozusagen, er auf unsere Fraktion gedeutet hat, wie wenn wir
nur heute blau-gelb denken würden, dann darf ich das für meine und für unsere
Fraktion einmal entschieden zurückweisen. Und das nicht nur so als Floskel
hinstellen, sondern den Beweis dadurch antreten, dass seit vielen Jahrzehnten
die vielen Landeshauptmannstellvertreter stellvertretend für alle Landtagsabgeordneten
in diesem Haus gemeinsam mit anderen Fraktionen für dieses Land tätig gewesen
sind und gearbeitet haben. Wir haben das vielfach und oft unter Beweis
gestellt, dass wir hier nicht parteipolitisches Interesse vor Landesinteresse
stellen, sondern immer wiederum im Interesse der Bevölkerung Niederösterreichs
tätig sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf zu der Aussage, dass wir mit unserem Antrag zu spät kommen, weil der Bundesrat bereits seine Tätigkeit wiederum aufgenommen hat, festhalten, Kollege Fasan hat das auch dann durch Nicken sozusagen zugegeben, unser Antrag ist zweigeteilt. Der eine Antrag wäre eben gewesen, dass die NÖ Bundesräte sozusagen ersucht werden, in ihrem Stimmverhalten entsprechend zu verfahren. Der zweite Teil des Antrages ist aber eine Aufforderung an die Landesregierung, an den Nationalrat und an die Bundesregierung heranzutreten und dieses für uns schlechtere Gesetz, das es in Zukunft geben wird, zurückzunehmen. Insofern kommt dieser Antrag nie zu spät, sondern ist immer zeitlich richtig gesetzt. Andererseits möchte ich zum zeitlichen Verhalten der Bundesräte, zum zeitlichen Ablauf noch etwas dazu sagen. Die Bundesratssitzung findet natürlich bereits wieder statt, wird fortgesetzt. Sie befindet sich aber noch nicht beim Tagesordnungspunkt, der hier derzeit behandelt wird. Und es wäre daher noch immer unter Umständen möglich, hier eine Willenskundgebung im Sinne des Landes Niederösterreich zu tun.
Und da geht es nicht
darum, wie unterstellt wurde, das freie Mandat zu hintertreiben. Bitte, das ist
vollkommen aus der Luft gegriffen! Natürlich respektieren wir das freie Mandat.
Aber es ist doch auch möglich und soll auch so sein, von Abgeordneten, die
hier im Landtag gewählt werden und entsandt werden um auch Länderinteressen im
Bundesrat zu vertreten, sie zu ersuchen eben auch bei bestimmten Punkten diese
Länderinteressen tatsächlich zu wahren. Das ist sicherlich korrekt und eine
Vorgangsweise, zu der wir uneingeschränkt stehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn uns vorgeworfen
wurde zu spät gehandelt zu haben, dann darf ich festhalten, es ist von
Kollegen Fasan schon gesagt worden, auch der Landeshauptmann hätte viel, viel
früher, viel früher als wir – wir sind in der Opposition, die Gesetzgebung
liegt derzeit woanders -, viel früher tätig wer-
den können. Und wenn wer geschlafen hat oder bewusst was nicht weitergegeben
hat, dann ist es der Umwelt-Ausschussvorsitzende Friewald, der unseren Antrag,
der zeitgerecht eingebracht wurde, eben nicht dem Umwelt-Ausschuss weitergegeben
hat.
Wenn immer wiederum gesagt wird, da werden endlich zusätzliche Kompetenzen an das Land gegeben und jetzt wehren wir uns gegen diese zusätzlichen Kompetenzen, ja, meine Damen und Herren, da muss ich schon sagen, Umwelt und Umweltbeeinträchtigungen machen vor den Grenzen der Länder nicht halt. Und ich denke mir, ein Umweltverträglichkeitsprüfverfahren, das alte Gesetz, wie es geschaffen wurde, 1995, glaube ich, dieses alte Gesetz, das also vor einigen Wochen das 10-Jahre-Jubiläum gefeiert hat, dass damals noch vom zuständigen, derzeit zuständigen Minister hochgejubelt wurde, ein gutes, eines der besten Gesetze, die wir jemals geschaffen haben, ist plötzlich in wenigen Tagen zu einem schlechten Gesetz geworden, zu einem Gesetz geworden, das notwendigerweise verändert werden muss.
Da muss man sich natürlich die Frage stellen, wieso muss es verändert werden? Auf das ist heute noch niemand richtig eingegangen. Es ist eine ganz klare Anlassgesetzgebung, die hier zugrunde gelegt ist. Anlassgesetzgebung wegen zweier Projekte, die nicht auf Grund von Mängeln im UVP-Verfahren, sondern wegen anderer Mängel nicht zur Ausführung kommen. Es ist die Rennstrecke in der Steiermark und es ist das Stadion in Klagenfurt, meine Damen und Herren. Aus diesem Grund und aus diesen Gründen wird heute über die Veränderung der UVPs diskutiert. Und wo da die Fehler liegen, das kann man sehr eindeutig zuweisen. Sicherlich nicht beim Umweltverträglichkeitsprüfverfahren.
Meine Damen und Herren! Ich glaube auch, dass wir festhalten müssen, dass wir dieser Anlassgesetzgebung nicht Folge leisten sollten. Dass das nicht nur unsere Meinung ist, dass das eine Anlassgesetzgebung ist, darf ich ganz kurz zitieren aus der „Presse“ vom Samstag, den 5. März: Natürlich ist die teilweise Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich pure Anlassgesetzgebung. Die steirische ÖVP hat sich als unfähig erwiesen, ihr Wunschprojekt A1-Ring sicher durch den geltenden Verordnungsdschungel zu geleiten. Das ist der wahre Grund. Und diesem wahren Grund werden wir nicht Vorschub leisten. Wir sehen uns in der Lage, und wir alle könnten dazu beitragen, hier den Bürgerrechten entsprechend zum Durchbruch zu verhelfen.
Wenn hier gesagt wird, es gibt keine Verschlechterungen dabei, dann stimmt das einfach nicht. Weil durch die Veränderung, durch diese Veränderung gewisse Gruppen im Verfahren einfach ausgeschlossen werden, wenn es nicht zu einem konzentrierten Verfahren kommt. Wenn es nicht zu einem konzentrierten Verfahren kommt, gibt es gewisse Gruppen wie NGOs, die einfach nicht teilnehmen können. Und daher ist es eine klare Verschlechterung, die hier gemacht wird.
In diesem Sinne
denke ich und bitte ich die anderen Fraktionen, nochmals zu überlegen, ob es
nicht Sinn machen könnte oder Sinn macht, eben hier diesem Antrag der
SPÖ-Fraktion die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Damit ist die Rednerliste zu diesem Dringlichkeitsantrag erschöpft. Wir kommen daher zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Dringlichkeitsantrag:) Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der Grünen nicht die Mehrheit. Die Mehrheit ÖVP, FPÖ stimmt nicht zu. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt!
Es liegt ein Antrag
der Grünen vor, der zu diesem Dringlichkeitsantrag eingebracht worden ist. Im
Sinne unserer Geschäftsordnung handelt es sich nicht um einen
Resolutionsantrag, sondern um einen Zusatzantrag, weil er eindeutig weitergehende
Forderungen enthält. (Abg. MMag. Dr. Petrovic: Zur Geschäftsordnung!)
Frau Klubobfrau Dr. Petrovic.
Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren! Unter Bedachtnahme auf § 33 der Geschäftsordnung betreffend die
Dringlichkeitsanträge behaupte ich, dass es sehr wohl ein Resolutionsantrag
ist. Denn der § 33 der Geschäftsordnung sieht im Absatz 2 vor, dass eben
Gesetzesentwürfe nicht im Dringlichkeitsweg verhandelt werden dürfen. Und in
den Erläuterungen heißt es dazu ausdrücklich: Soweit nicht ausdrücklich anderes
bestimmt wird, wird ein Dringlichkeitsantrag wie jeder andere selbständige
Antrag verhandelt. Zum Unterschied von der Nationalratsgeschäftsordnung sind
daher nicht nur Entschließungs- sondern auch Zusatz- und Abänderungsanträge
möglich. Und wenn schon für den Grundantrag letztlich eine Unterschrift genügt,
kann das wohl für Resolutionen die sich darauf beziehen, nicht anders sein. Ich
entnehme der Geschäftsordnung keine Bestimmung, wieso es dazu keine Resolution
geben sollte.
Zweiter Präsident Sacher: Ich darf ausführen,
selbstverständlich gibt es Resolutionsanträge. Aber der Wortlaut Ihres
eingebrachten Antrages ist so abgefasst, dass er eindeutig kein
Resolutionsantrag ist, sondern durch seine Formulierung eine Ergänzung, einen
Zusatz zu dem Dringlichkeitsantrag darstellt. Und von dieser Meinung weiche ich
nicht ab. Daher frage ich, ob dieser Antrag eine Unterstützung findet, weil er
ja nicht ausreichend unterstützt ist.
(Abg. Präs. Ing. Penz: Zur Geschäftsordnung!)
Abg. Präs. Ing. Penz (ÖVP): Herr Präsident! Ich
glaube, dass eine Abstimmung über diesen Zusatzantrag hinfällig ist, denn es
wurde eindeutig mit der Mehrheit dieses Hauses der Hauptantrag abgelehnt. Und
somit gibt es weder einen Zusatzantrag noch einen sonstigen Antrag.
Zweiter Präsident Sacher: Es gibt eine weitere Wortmeldung
zur Geschäftsordnung. Herr Abgeordneter Mag. Fasan.
Abg. Mag. Fasan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Die Argumentation des Präsident Ing. Penz entbehrt
nicht einer gewissen Komik. Denn ich kann doch nicht zunächst einen Antrag
abstimmen lassen und erst wenn der abgelehnt ist, hinterher komme ich drauf,
der ist gar nicht angenommen und daher kann ich keinen dazu stellen. Ich muss
doch einen Antrag ständig gleich behandeln, unabhängig davon ob er vorher
angenommen wurde oder nicht. Da hätten wir das eben vorher klären müssen nach
der Geschäftsordnung. Aber ich kann nicht hinterher sagen, weil er nicht
angenommen worden ist, deshalb stimmen wir ihn gar nicht ab. Das ist meiner
Ansicht nach nicht geschäftsordnungsgemäß. (Beifall bei den Grünen.)
Zweiter Präsident Sacher: Zur Geschäftsordnung Herr
Klubobmann Weninger.
Abg. Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Präsidenten!
Hohes Haus!
Ich glaube, dass es die Thematik nicht verdient, hier in einer
Geschäftsordnungsdebatte zu enden. Alle Parteien des NÖ Landtages haben ihre
inhaltlichen Positionen klar und deutlich formuliert. Der Landtag hat mit
schwarz-blauer Mehrheit entschieden. Ich möchte festhalten, dass der vorliegende
Text der Grünen im Wesentlichen darauf abzielt, die NÖ Landesregierung
aufzufordern, ihre Arbeit zu machen, wovon wir als Sozialdemokraten
grundsätzlich ausgehen und unser Antrag ein weitaus weitgehender ist, weil er
nicht nur ... (Unruhe im Hohen Hause.)
Das ist kein Debattenbeitrag, das ist eine Erklärung warum es keinen
Sinn macht, darüber eine Geschäftsordnungsdebatte abzuführen. Weil unser Antrag
in der zweiten Formulierung auch beinhaltet, dass die Bundesregierung aufgefordert
wird, das Gesetz rückgängig zu machen. Das ist die weitestgehende aller
Formulierungen. Hiermit scheint die Debatte über diese Materie abgeschlossen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Eine neuerliche Wortmeldung zur
Geschäftsordnung Frau Klubobfrau Dr. Petrovic.
Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Die Frage ist in den Erläuterungen recht eindeutig abgehandelt. Nämlich
im § 60 zu den Anträgen. Dort heißt es im Gesetzestext selber: Jeder Abgeordnete
hat das Recht, zu den in Beratung stehenden Verhandlungsgegenständen Abänderungsanträge,
Zusatzanträge und Resolutionsanträge (Entschließungen) einzubringen. Und in
den Erläuterungen heißt es dann dazu explizit: In diesem Sinne ist auch die Frage
zu beantworten, ob zu Resolutionsanträgen Abänderungs- oder Zusatzanträge
gestellt werden dürfen und ob diese eine Unterstützung durch Unterfertigung von
mindestens sechs Abgeordneten benötigen. Wohl gemerkt: Abänderungs- und
Zusatzanträge zu Resolutionen.
Abänderungs- und Zusatzanträge eines Abgeordneten zu einem
eingebrachten Resolutionsantrag sind rechtlich als selbständige ... Ich
ersuche bitte um Aufmerksamkeit. Es ist nämlich wichtig. Abänderungs- und
Zusatzanträge eines Abgeordneten zu Abänderungs- und Zusatzanträgen eines
Abgeordneten zu einem eingebrachten Resolutionsantrag sind rechtlich als
selbständige Resolutionsanträge zu betrachten und bedürfen keiner Unterstützung.
Also ich ersuche wirklich, die Grünen nicht anders zu behandeln als es
in den Erläuterungen zur Geschäftsordnung ausgeführt wird. (Beifall bei den
Grünen.)
Zweiter Präsident Sacher: Ich stelle fest, dass zu diesem
Dringlichkeitsantrag der Sozialdemokraten in der Wortmeldung des Abgeordneten
Mag. Fasan ein von den Grünen als Resolutionsantrag titulierter Antrag
eingebracht wurde. Ich untermauere meine Ansicht unter Berufung auf die
Geschäftsordnung neuerlich: Es handelt sich nicht um einen Resolutionsantrag,
sondern um einen Zusatzantrag. Als Zusatzantrag ist er nicht ausreichend
unterstützt. Ich frage daher noch einmal, ob diesem Antrag der Grünen die
Unterstützung gewährt wird. Und ich bitte jene, die das tun, um ein Zeichen
mit der Hand. (Nach Abstimmung:) Damit ist der Antrag nicht ausreichend
unterstützt und er kommt nicht zur Abstimmung.
Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde. Ich ersuche Herrn Abgeordneten
Klubobmann Mag. Schneeberger als ersten Antragsteller zur Darlegung der
Meinung der Antragsteller zu berichten.
Abg. Mag. Schneeberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte
Mitglieder der Landesregierung!
Die heutige Aktuelle Stunde befasst sich mit den Auswirkungen des
Verfassungsentwurfes des Österreich-Konvents auf unser Bundesland Niederösterreich.
Die Österreichische Verfassung ist aus dem Jahre 1920 und in diesen 85 Jahren
ist sehr viel geschehen, hat sich die Gesellschaft verändert, haben sich
Strukturen verändert. Und im Laufe dieser Jahre sind natürlich auch Änderungen
in der Verfassung eingetreten. Ich denke an die Gemeinderechtsnovelle, Kompetenzverteilung,
Volksanwalt und ähnliches mehr. Und darüber hinaus sind seit 1920 1.300
Verfassungsbestimmungen außerhalb des Bundes-Verfassungsgesetzes dazugekommen.
Ich vergleiche das mit einem Wald, der mit schönen Bäumen zuerst bepflanzt
wurde und wo man in der darauffolgenden Zeit viele kleine Pflänzchen dazugegeben
hat, die sich nun zu einem Dickicht ausgewachsen haben wodurch Reinheit dieses
Waldes in Wahrheit nicht mehr gewährleistet ist und jetzt es an der Zeit ist,
das Dickicht wegzubringen und wieder die wesentlichen Punkte der Verfassung,
sprich wesentliche Bäume des Waldes, solitär, aber doch in ihrer Gesamtheit
weiter aufrecht zu erhalten.
Und daher war es nur logisch und konsequent, dass Herr Bundeskanzler
Schüssel den Auftrag erteilt hat und das Ersuchen gestellt hat, hier einen
Konvent ins Leben zu rufen, in dessen Aufgabengebiet eine Neustrukturierung
und eine Neuverfassung der Verfassung erarbeitet werden soll, die dann im
Parlament entsprechend verabschiedet werden sollte.
Und das ist so vorgegeben gewesen, dass es 70 Konventmitglieder gegeben
hat und noch dazu 55 Experten, die sich dieser Aufgabe angenommen haben. In 19
Monaten wurden 44 Präsidiumssitzungen, 17 Plenarsitzungen und 181 Ausschusssitzungen
durchgeführt. Im Konvent wurden 211 Positionspapiere vorgelegt und behandelt.
Und um die atmosphärische, neue gesellschaftspolitische Entwicklung auch
einzubringen wurden 41 Institutionen, die NGOs, die Interessensvertretungen
ersucht, sich einzubringen und Anhörungen wurden veranstaltet.
Nachdem ich selbst die Ehre gehabt habe, den Herrn Landeshauptmann im
Konvent zu vertreten, möchte ich eines feststellen: Alle, die sich im Konvent
eingebracht haben, haben hervorragende Arbeit geleistet. Ich selbst war primär
bei den Plenarsitzungen, und ich möchte an dieser Stelle speziell unseren
Landtagsdirektor DDr. Karl Lengheimer hervorheben, der sich in vielen
Ausschüssen enorm eingebracht hat und damit die Position des Landes
Niederösterreich entsprechend fachlich untermauert hat. (Beifall bei der
ÖVP.)
Und ich stehe nicht an, auch die Frau Klubobfrau Dr. Petrovic
hervorheben. Weil mir bei ihr eines gefallen hat. Bei ihr habe ich gemerkt,
dass der Standort den Standpunkt mitbestimmt. Sie hat sich in so manchen Dingen
von der grünen, oft sehr zentralistisch geführten Linie weg, wie es einer
Landtagsabgeordneten eigentlich zusteht, stark auch föderalistisch
positioniert. Für mich ein Beweis dafür, dass die Frage Föderalismus in der
Verfassung und damit im Bundesstaat keine parteipolitische Frage ist, sondern
eine Frage, die für uns als föderal eingestellte und Vertreter des größten Bundeslandes
eine Selbstverständlichkeit ist. Wir sind an der Wiege der Republik gestanden
als Bundesländer, wir haben mitgewirkt an der Weiterentwicklung dieses
Bundesstaates. Und wir wollen – und das haben wir als ein Ziel in diesem
Verfassungskonvent gesehen – wir wollen noch eine stärkere Weiterentwicklung
des Bundesstaates in Richtung föderale Republik Österreich. (Beifall bei der
ÖVP.)
Und damit komme ich schon zum Ergebnis des Konvents. Sie müssen sich
vorstellen, da sitzen 70 Damen und Herren, manche – darf ich das ganz offen
sagen – wesentlich gescheiter, fundierter als ich es jemals sein werde. Und ich
habe auch dann und wann oft Bahnhof verstanden, weil sehr intensiv im Detail
diskutiert wurde und ich in so manchen Sachfragen alles andere als mitgekommen
bin. Aber das Engagement vieler dieser Experten war ein ganz tolles und
hervorragendes. Und das Ergebnis logischerweise aus der Natur der Sache, ich
habe schon, wie ich die Frau Klubobfrau angesprochen habe, davon gesprochen
dass der Standort den Standpunkt bestimmt. Und daher auch Linien quer durch
die Parteienlandschaft gegangen sind. Auch in unserer Volkspartei sind leider
nicht alle vom föderalen Geist beseelt, aber Gottseidank sehr viele. Und daher
tun wir uns leichter, auch eine Meinung in unserem Sinn, nämlich einer
föderalen Linie, auch umzusetzen und durchzusetzen.
Trotz dieser Divergenzen vom Standort aus, von der parteipolitischen
Positionierung aus sind enorm viele Gemeinsamkeiten gegeben. Ich denke an die
Grundrechte. Auch hier eine Anerkennung an unsere Sozialpartner. Es war der
Gewerkschaftsbund, es war die Wirtschaftskammer, die sich gemeinsam zu
sozialen Grundrechten bekannt haben, diese formuliert haben und diese eingebracht
haben. Etwas, was vor Jahren vielleicht noch undenkbar gewesen ist und auch
eine gewisse demokratische Reife untermauert.
Das heißt, wir haben in den sozialen Grundrechten, im Recht der Berufsfreiheit,
im Bereich der Menschenrechte viele Gemeinsamkeiten gefunden, wo es nur mehr
notwendig ist, diese parlamentarisch umzusetzen. Aber neben den Fragen der
Grundrechte, wo viele Gemeinsamkeiten gefunden wurden, darf ich erwähnen
speziell, und hier sitzen einige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, auch die
Bestandsgarantie für die Gemeinden war eine klare Konsensfrage.
Wir haben die Regelungen zum Wahlrecht, nicht zu hundert Prozent aber
doch große Bereiche, konsensual behandelt. Wir haben, für uns wichtig, die
Landesverwaltungsgerichte neu definiert, womit wir auch einen Fortschritt im
Zugang zum Verwaltungsrecht und zum Recht des Bürgers schaffen. Die
Inkorporierung des Verfassungsrechtes und - auch wieder eine Forderung der
Grünen immer wieder auch in diesem Haus - die Frage, ob die Länder die
parlamentarische Kontrolle der mittelbaren Bundesverwaltung ausüben können,
wurde dort konsensual behandelt.
Das heißt, es gibt viele Punkte, die in Wahrheit nur mehr der
parlamentarischen Behandlung bedürfen. Jetzt weiß ich schon, dass das noch
nicht die neue große Verfassung ist. Aber da war ich von Anfang an, obwohl ich
ein unverbesserlicher Optimist bin, sehr pessimistisch eingestellt. Nämlich
deswegen pessimistisch eingestellt, weil eine neue Verfassung natürlich der
Gemeinsamkeit der Österreichischen Volkspartei, der sozialdemokratischen
Partei und – schön wäre es – der Grünen und der Blauen auch bedürfte.
Und wenn ich mir die Aussagen von den Repräsentanten der SPÖ vor Augen
führe, wie dem Herrn Dr. Gusenbauer, der im Dezember ohne dass im Detail der
Vorschlag des ehemaligen Rechnungshofpräsidenten und Vorsitzenden des
Österreich-Konvents Fiedler am Tisch lag, klar gesagt hat im „Standard“, der
Konvent ist gescheitert. Entweder er ist ein Hellseher oder er hat gewusst dass
er so handeln wird. Oder, wenn ich mir so manche Aussagen vom
Verfassungssprecher der SPÖ im Parlament vor Augen führe, der einfach klar
gesagt hat, die Kernforderungen der SPÖ müssen umgesetzt werden. Wenn ich mit
einer derartigen Einstellung in eine Frage gehe, die konsensual gelöst werden
muss weil es nur konsensual möglich ist sie zu lösen, dann weiß ich, dass das
zum Scheitern verurteilt ist.
Und ich habe gleich zu Beginn, und habe leider Recht bekommen, die
Vermutung ausgedrückt, eine politische Einigung ist mit der SPÖ, was eine neue,
große Verfassung anlangt, nur dann möglich, wenn sie in der Regierung sitzt.
Ansonsten nicht. Und jetzt entbehrt das, jetzt möchte ich keine wie immer
geartete Interpretation in diesem Zusammenhang machen, aber eine
Verfassungsdebatte mit zwingenden Vorgaben ist auf jeden Fall zum Scheitern
verurteilt. Und ich wünsche mir, Herr Kollege Kautz, dass gerade ihr in dem
Bereich, und heute war so ein Thema wo ich das nicht so herausgelesen habe, wo
es Spitz auf Knopf geht, nämlich im Kompetenzbereich, euch besinnt und euren
Einfluss geltend macht, nämlich so viel Kompetenzen wie notwendig, wie
sinnvoll und wie möglich für die Länder zu erreichen. (Abg. Weninger:
Das haben wir ja gemacht!)
Na, dann habt ihr euch aber nicht wirklich durchgesetzt. Und so schwach
schätze ich euch nicht ein. Kollege Weninger. Ich habe immer geglaubt, dass die
SPÖ Niederösterreich einen entsprechenden Einfluss auf die Bundes-SPÖ hat und
ich hoffe, dass ihr das auch in der Verfassungsfrage im Sinne des Föderalismus
unter Beweis stellt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weninger: Wenn ihr einen
Einfluss hättet, hätten wir uns das alles ersparen können!)
So gesehen sind wir an einem Punkt angelangt, Hohes Haus, wo die Frage
im Raum steht, wie geht es denn weiter? Wird das in unserem Sprachgebrauch
verschottern oder haben wir die Chance, dass zumindest in nächster Zeit jene
Punkte umgesetzt werden, wo Gemeinsamkeiten im Sinne aller getroffen gefunden
wurden und nur mehr umgesetzt werden müssen?
Und daher erwarten wir uns, dass all jene Punkte, wo ein Konsens
vorhanden ist, noch in dieser Gesetzesperiode parlamentarisch umgesetzt werden.
Und daneben logischerweise, parallel dazu weitere Verhandlungen speziell übers
Herz der neuen Verfassung, nämlich die Frage der Kompetenzen geführt werden.
Und zum Abschluss meine persönliche Positionierung, wobei ich glaube, dass
diese mehrheitsfähig ist. Nämlich jene, dass es nicht weiter eine
Kompetenzkompetenz des Bundes geben darf. Es kann nicht sein, dass Gemeinde-,
Städtevertreter, Ländervertreter mit dem Bund verhandeln, speziell was die
Frage der finanziellen Ressourcen anlangt und der Bund über parlamentarische
Mehrheiten, über konsensual hier Lösungen gefunden zu haben, Entscheidungen
trifft, die zum Ergebnis haben, dass der Bund mehr Kompetenzen hat, die
Länder, Gemeinden, Städte weniger. So sehen wir nicht eine Bundesverfassung,
die den föderalen Geist für sich in Anspruch nimmt.
Daher meine ich, setzen wir jene Punkte um, die im Sinne eines
Bundeslandes Niederösterreich und dessen Bürgerinnen und Bürgern positiv einen
Weg in die Zukunft weisen. Und setzen wir uns hier als Vertreter der Länder in
unseren Parteiorganisationen ein, dass die Kompetenzfrage und jene Punkte, wo
bisher noch Dissens herrscht, so gelöst werden können, dass wir im Anschluss an
diese Lösung von einem epochalen zukunftsorientierten neuen Werk reden, wo der
föderale Geist nicht nur sprichwörtlich, sondern inhaltlich spürbar und vorhanden
ist.
Und grosso modo darf ich feststellen, dass ich im Namen unserer
Fraktion, aber ich glaube, im Namen des Landtages all jenen, die sich in den
Konvent eingebracht haben, egal welchen Standpunkt sie vertreten haben, sie
haben konstruktiv sich dort eingebracht, den Dank des Landes ausspreche. (Beifall
bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächster Rednerin erteile ich
Frau Abgeordneter Mag. Renner das Wort.
Abg. Mag. Renner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte
Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Erlauben Sie mir eingangs noch zwei Worte zur letzten Debatte. Es ist
für uns Sozialdemokraten selbstverständlich legitim, die Mitglieder des
Bundesrates um etwas zu ersuchen wo sie doch von den Bundesländern in den
Bundesrat entsandt wurden. Und zum Zweiten, zum zitierten freien Mandat, das
immer wieder falsch verstanden wird. Das freie Mandat begründet sich lediglich
dahingehend, dass der Abgeordnete oder die Abgeordnete dem Wähler gegenüber
nicht verpflichtet ist, aber selbstverständlich über das Listenwahlrecht der
jeweiligen Partei. Insofern ist es auch unzutreffend wenn Leute von der
Parteiliste abspringen und sich auf das freie Mandat berufen. Sie können
maximal unter dem Titel „wilde Abgeordnete“ laufen.
Und nun komme ich zu meinem Debattenbeitrag zur Aktuellen Stunde. Die
heutige Diskussion zum Verfassungsentwurf des Österreich-Konvents und seine
Auswirkungen auf Niederösterreich kann sich maximal in einer Art Zwischenbilanz
erschöpfen. Wie Sie alle wissen, ist man dem meines Erachtens auch sehr hoch
gesteckten Ziel einer umfassenden Neuordnung unserer Bundesverfassung vorerst
einmal nur schrittweise nähergekommen.
Ich will aber in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht von einem
Scheitern des Konvents sprechen sondern von einem theoretischen verfassungsrechtlichen
Fortschritt. Denn selbst wenn wir uns heute nicht mit einer neuen Verfassung
auseinandersetzen können, so können wir doch davon ausgehen, dass es seit
Jahrzehnten kein so hochkarätiges und ambitioniertes Diskussionsforum gegeben
hat. Die Konventsergebnisse und sämtliche sonstige fachliche Beiträge können
also zumindest als schriftliche Manifestationen für einen weiterführenden
Diskurs dienen.
Warum haben wir heute noch keine neue Verfassung? Warum diskutieren wir
heute über einen Entwurf? Eine neue Verfassung kann natürlich nur im Parlament
beschlossen werden und somit war immer davon auszugehen, dass der Konvent ohnehin
„nur“, unter Anführungszeichen, einen Entwurf anbieten wird können. Die Frage
muss daher lauten: Warum gibt es keinen Entwurf, der im Parlament eine satte
Zweidrittelmehrheit finden könnte? Diese Frage ist wie viele Fragen die es auf
Gottes Erde gibt natürlich nicht monokausal zu beantworten. Gestatten Sie mir
aber zumindest zwei Gründe anzuführen, warum es meiner Meinung nach nur zu
einer vorläufigen Bilanz reicht. Ich denke, das ist zum Ersten die relativ
kurze Zeit, die sich der Konvent für die Erarbeitung der neuen Ergebnisse gegeben
hat, eineinhalb Jahre halte ich wirklich für eine sehr kurze Frist. Und zum
Zweiten dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass es in einigen Fragen zu einer
Verfassungsänderung scheinbar unüberwindbare, zumindest aber äußerst
unterschiedliche Auffassungen, der zum Bundesparlament oder zu den
Landesparlamenten gewählten politischen Vertreter gab bzw. nach wie vor gibt.
Und es war daher natürlich schon zu Beginn der Konventtätigkeit abzusehen,
dass gravierende divergierende Standpunkte generell sehr schwer einer raschen
Auflösung zugeführt werden können.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Wurzel dieser
verfassungsrechtlichen oder verfassungspolitischen Auffassungsunterschiede der
politischen Parteien findet sich zum Teil zweifellos auch in der Geschichte der
Zweiten Republik sowie natürlich noch sehr verstärkt durch die Geschichte der
Ersten Republik. Denn das Ringen um Verfassungsrechtsfragen ist keine bloße,
wie es manchmal den Anschein hat, keine bloße intellektuell hochwertige
Auseinandersetzung von Spitzenjuristen und Fragen der Gerichtsbarkeit oder
Gerichtsorganisation etc., etc., vielmehr ist es so, wie Univ. Prof. Karl
Ucakar im Handbuch des politischen Systems Österreichs befindet: Das
Verfassungsrecht ist ein Teil der empirisch erfassbaren gesellschaftlichen
Wirklichkeit. Es ist insofern ein besonderer Teil des politischen und
gesellschaftlichen Lebens als es für dessen Struktur und Entwicklung bestimmte
Rahmenbedingungen definiert. Sowie – nocheinmal ein Zitat – Verfassungsrecht
ist somit zweifellos auch Instrument der Politik und damit bestimmten politischen
Zielen verbunden.
Es ist daher so, dass neben den Bestrebungen die Vielzahl von
Verfassungsgesetzen, Verfassungsbestimmungen, verfassungsrängigen Staatsverträgen
und Staatsvertragsbestimmungen einer Übersicht zuzuführen, jedenfalls auch
politische Zielsetzungen festgemacht werden sollen.
Unterzieht man das Entstehen des Verfassungsrechtes einer historischen
Betrachtung, ist es zweifellos so, dass Reformschritte nicht Ergebnisse
verfassungspolitischer Diskussionen sind, sondern Festschreibungen der Ergebnisse
politischer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und damit Ausdruck der
jeweiligen Kräfteverhältnisse auf einem bestimmten Entwicklungsstand der
Gesellschaft.
Ein einschneidendes Ereignis für die österreichische Bundesverfassung
war sicher das Inkrafttreten des Beitrittsvertrages Österreichs zu der
Europäischen Union mit 1. Jänner 1995. Hier möchte ich nur den Vorrang des
Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht ansprechen.
Welche Auswirkungen haben nun eine Konventsdebatte und allfällige
Verfassungsänderungen auf unser Bundesland? Zu allererst muss aus der Sicht
unseres Bundeslandes jedenfalls sofort auf eines der sogenannten Baugesetze,
die in Lehre und Judikatur unbestritten sind, verwiesen werden. Das
bundesstaatliche oder föderalistische Prinzip muss Grundlage und Ausgangspunkt
jedes Verfassungsdiskurses sein und es lautet, „Österreich ist ein
Bundesstaat“. Dies ist im Artikel 2 Abs.1 verankert. An diesem Grundprinzip
darf meiner Meinung nach nicht gerüttelt werden, auch wenn manche Vertreter im
Konvent anderer Meinung waren, so zum Beispiel Prof. Wilhelm Brauneder, der wie
folgt zitiert ist: Ich bin durchaus ein Anhänger des Föderalismus, aber unsere
Länder haben keine staatliche Tradition – er wiederholt das dann – haben keine
staatliche Tradition. Im Verfassungsstaat vor 18 hatten sie den Stellenwert
kommunaler Verbände höchster Ordnung. An diese Kommunalverbände, ich will
jetzt fast sagen Großgemeinden, hat man 1920 Rechte angehängt um sie zu Bundesstaaten
aufzuwerten. Bauneder will diese Aussage als Denkanstoß verstanden wissen.
Nehmen wir also diese Aussage als Anstoß zum Denken.
Aus meiner Sicht - ich muss jetzt laut denken, sonst können Sie nicht
mitdenken - aus meiner Sicht ist die Stellung der Bundesländer eine ganz klare:
Zum Ersten können die Bundesländer vor 18 keine staatliche Tradition haben,
weil es vor 18 keinen modernen nationalen Staat gab sondern eine Monarchie. Zum
Zweiten ist genau deshalb die zumindest territorial gesehene Tradition in den
Bundesländern eine viel länger bestehende als die Tradition der Republik. Und
zum Teil gab es in einigen Bundesländern schon, bevor es die Republik gab,
viel deutlichere demokratische Bestrebungen als das auf nationalstaatlicher
Ebene der Fall war. Und zum Dritten, führt man sich den vor allem in den
westlichen Bundesländern sehr ausgeprägten Landesstolz, führt man sich diesen
vor Augen, kann man sehr wohl von einer sehr ausgeprägten landesstaatlichen
Tradition sprechen.
Das bundesstaatliche Gefüge nach 1918 musste sich selbstverständlich
kontinuierlich um Akzeptanz bemühen. Wie sich aus den Ereignissen nach 33
ablesen lässt, ist ja auch eine Bundesverfassung allein, diese wurde ja 1920
installiert, noch nicht imstande, einen Bundesstaat überhaupt zusammenzuhalten.
Vielmehr bedurfte es nach 1945 einer Reihe kluger, besonnener und vorausdenkender
politischen Vertreter aller Lager sowie aller Bundesländer.
In diesem Zusammenhang bereitet mir das nächste Zitat besondere Freude.
Darf ich es aus einem Buch meines Sitznachbarn Prof. Sigi Nasko entnehmen. Der
Buchtitel lautet: Karl Renner zwischen Anschluss und Europa. Wiedergeben
möchte ich eine kurze Sequenz der Korrespondenz Renners angesichts der
wichtigen Einbindung der Länder in der schwierigen Zeit des Wiedererstehens in
der Zweiten Republik.
Angesichts der für die Republik schicksalhaften Entscheidungen die
bevorstehen wäre nichts mehr erwünscht als dass die Landesregierungen sowie die
politischen Parteien aller Länder durch feierliche Beschlüsse die Wiedervereinigung
der österreichischen Länder unter die Wiener Zentralregierung urgieren, wobei
sie sowohl die Zusicherung der provisorischen Staatsregierung vom Mai so bald
als möglich eine Länderkonferenz einzuberufen hervorheben und die
Staatsregierung auffordern mögen, alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Länderkonferenz
sofort stattfinde. Die im Herbst 1945 einberufene Länderkonferenz, meine Damen
und Herren, war somit eine der wichtigsten, wenn nicht die wichtigste und das
bedeutendste Zusammentreffen der Vertreter der Bundesländer zum Wiederaufbau
des föderalen Staates Österreich!
Es steht für mich sowie für den sozialdemokratischen Klub in diesem
Haus außer Zweifel, dass eine neue Verfassung nur Sinn machen kann, wenn sie
zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Niederösterreich bzw. der gesamten
Republik umgebaut wird. Vor dem Hintergrund einer immer größer werdenden
Europäischen Union ist es für die Menschen in unserem Bundesland sehr wichtig,
in der Gemeindevertretung, in den Bezirksverwaltungsbehörden sowie in
sämtlichen Anlaufstellen des Landes Niederösterreich verlässliche Partner zu
finden. Verlässlichkeit der Partner natürlich in allen Bereichen. Von der
Verlässlichkeit der Verwaltung sowie der Verlässlichkeit und - in diesen Tagen
auch nicht selbstverständlich - von der Erreichbarkeit der Gerichtsstandorte
bis zur bürgerfreundlichen und serviceorientierten Gemeindestube.
Von höchster Priorität ist für uns Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten die Verankerung der öffentlichen Daseinsvorsorge in einer
neuen Verfassung. Das heißt, eine Daseinsvorsorge, die ohne Gewinnabsicht
funktionieren muss. Von enormer Bedeutung, hat auch mein Vorredner schon
angesprochen, ist für die Erledigung der zu erfüllenden Aufgaben der Länder und
Gemeinden selbstverständlich die Frage der Verteilung der finanziellen Mittel.
Unser Präsident unseres Gemeindevertreterverbandes Bernd Vögerle spricht in
diesem Zusammenhang von der Parität der Gebietskörperschaften und vom
Ausgleich finanzwirtschaftlicher Regelungen. Mit dem Spannungsfeld
Konventsergebnisse und Kommunalaufgaben wird sich an späterer Stelle mein
Kollege, Abgeordneter Thumpser, noch detaillierter befassen.
Sehr positiv stehen wir etwa dem Vorschlag gegenüber, dass praktisch
jede Entscheidung der Verwaltung in Hinkunft von einem unabhängigen
Landesgericht überprüft werden soll. Es sind im Entwurf neun
Landesverwaltungsgerichte sowie ein Bundesverwaltungsgericht zur Kontrolle
durch unabhängige Richter vorgesehen. Die Umsetzung dieser Idee würde zweifellos
einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Rechtsschutzes sowie eine
beachtliche Verfahrensbeschleunigung für unsere Bürgerinnen und Bürger
darstellen. Zudem würde das föderalistische Prinzip durch die Veränderung
deutlich vertieft.
Relativ große Annäherung gab es unter den Mitgliedern des Konvents
bezüglich einer längst überfälligen, übersichtlichen und geschlossenen
Verankerung von Grundrechten in Form eines Grundrechtskatalogs. Während man
sich über die Auflistung dieser Grundrechte relativ gut verständigen konnte,
scheiterte ein weitergehender Konsens allerdings an der Einklagbarkeit dieser
Rechte. Ein Grundrecht, welches nicht einklagbar ist gleicht somit einem
zahnlosen Tiger.
Geschätzte Damen und Herren! Wieder einmal muss ich auch auf die
Wahlaltersenkungsdebatten zurückgreifen. Besonders bedauerlich aus der Sicht
von uns sozialdemokratischen Abgeordneten in diesem Haus, dass der Dissens der
Konventsmitglieder, was die Senkung des Wahlalters betrifft, keinen Schritt
weiterfinden konnte. Sie erinnern sich an die zahlreichen Debatten, die
hierüber schon geführt wurden von dieser Stelle aus. Auffällig war für uns
allerdings die Tatsache, dass Klubobmann Schneeberger den Fiedler-Entwurf
lobte, obwohl dieser Wählen mit 16 auf Gemeindeebene vorsieht. (Zwischenruf bei Abg. Dr. Michalitsch.)
Ist auch schon viel.
Ich muss noch einmal darauf eingehen, warum wir Wählen mit 16 doch für
eine wahnsinnig gute Sache halten. Zum Ersten, die empirischen Daten, Sie
wissen das. Die jungen Leute wollen wählen, das beweisen die sehr hohen
Wahlbeteiligungen bei den Wahlen, die bisher stattgefunden haben, wo es ihnen
möglich war, ihre Stimme abzugeben.
Zum Zweiten ist natürlich immer wieder festzuhalten, dass gerade auch
sehr junge Menschen dieselben Steuern und Abgaben zahlen wie alle anderen
Menschen und sie aus diesem Grund auch mitentscheiden sollten wie eine
allfällige Steuer- und Abgabenquote ihre Lebenssituation beeinträchtigt.
Zum Dritten treffen viele Jugendliche während dieses Altersspektrums
eine das gesamte weitere Leben beeinflussende Richtungsentscheidung der
Berufswahl. Sofern man angesichts von den neuesten Arbeitsmarktdaten und den
horrenden Zahlen was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft nicht sowieso zynisch
von Berufsqual sprechen müsste.
Zum Vierten müssen sich junge Leute über die Teilnahme im Straßenverkehr
- nur ein Beispiel - auch vor Gerichten verantworten. Die Gründe für eine
Wahlaltersenkung würde noch einigen Raum benötigen, der heute nicht verfügbar
ist. Deshalb führe ich zu guter Letzt das nicht wegzudiskutierende Argument
an, dass jede Ausweitung des Wahlrechts stets Ausdruck des Fortschritts der
Demokratie war und ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme nun zu einem Thema der österreichischen Politik, welches
ebenfalls ohne historische Betrachtung nicht nachvollzogen werden kann. Jetzt
habe ich das aber schon sehr ausführlich gemacht und muss aus Zeitgründen
darauf eben auch verzichten. Aber wie eingangs angesprochen hat auch die
Sozialpartnerschaft die Erste und Zweite Republik sehr deutlich geprägt. Es
wurden soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche, also hochpolitische
Entscheidungen in diesem Gremien getroffen ohne dass sie ausreichend in der Bundesverfassung
definiert waren. Insofern ist es für uns auch sehr erfreulich, dass es den
großen Schritt geben wird, die Annäherung oder die Anpassung an die
Realverfassung auch in der Bundesverfassung, einer allfällig neuen, einmal
niederzuschreiben, nämlich die verfassungsrechtliche Verankerung von Teilen
der Vertreter der Sozialpartnerschaft, nämlich der Arbeiter-, Wirtschafts- und
der Landwirtschaftskammern.
Die Legitimation dieser Entscheidung der Sozialpartner würden auf eine
neue Ebene gestellt und der zweifelhafte Begriff des Schattenkabinetts, der
Jahrzehnte schon durch die politischen Diskurse eilt, würde abgeschwächt sein
oder nicht mehr zutreffen.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an die vor einigen Jahren sehr laut
geführte Debatte über die Abschaffung der Kammern. Die Stimmen verstummten,
wie Sie wissen, schlagartig bei den Urabstimmungen, wo sich die Mitglieder für
die Beibehaltung der Kammerlandschaft aussprachen. Und in diesem Sinne ist es
wirklich für uns sehr erfreulich, dass dieser Ausdruck der österreichischen
republikanischen Art auch in der Verfassung sich wiederfinden soll.
Zuletzt, sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und
Kollegen, erlauben Sie mir noch einen Gedanken weiterzutragen von Prof. Gerhart
Holzinger zu den Konventsergebnissen. Prof. Holzinger ist Ihnen und mir
selbstverständlich noch in bester Erinnerung anlässlich seiner brillanten
Gastrede zum NÖ Verfassungstag. Er hat am 28. Jänner 2005 im Konvent sich
folgend geäußert: Mir geht es vor allem darum, an diejenigen zu appellieren,
die es in weiterer Folge in der Hand haben, dieses Beratungsergebnis im
Österreich-Konvent in verfassungsrechtliche Regelungen umzusetzen. Auch wenn
meines Erachtens von vornherein unrealistisch war, einen umfassenden Konsens
zu allen nur denkbaren Reformüberlegungen zu
erzielen, so sollte das so weit gediehene Reformprojekt jedenfalls zu Ende
geführt werden. Und zwar nicht im Sinne alles oder nichts, sondern nach dem
Motto so viel wie möglich.
Zu guter Letzt bin ich der Auffassung, dass wir uns gerade in Fragen des
Bundes- und Landesverfassungsrechtes keiner verordneten Eile unterwerfen
sollten. Insofern ist manche Aufgeregtheit anlässlich des sogenannten
Scheiterns des Konvents vielleicht überhöht, da wir diese dialektischen
Debatten um eine allfällige neue Verfassung, wie ich denke, in einer
mittlerweile gefestigten modernen Demokratie führen.
Ich habe während meines gesamten Redebeitrages versucht darzustellen,
dass Zeiten, in denen sich Staaten eine Verfassung geben, fast immer mit
dramatischen gesellschaftlichen Umbrüchen einhergehen. Denken Sie an die
Revolution 1848, die darauf folgenden nahezu ununterbrochenen Wahlrechtskämpfe.
Man denke hier an das besonders spät erkämpfte Frauenwahlrecht. Kurzum mündeten
diese Kämpfe schließlich in der Verfassung von 1920.
Unsere Bundesverfassung ist im Vergleich zu den Verfassungen anderer
Staaten durchaus auch nicht in die Jahre gekommen. Es gibt deutlich ältere
Verfassungen und schließlich soll eine Bundes- oder Landesverfassung nicht am
Geburtsjahr, sondern am Inhalt gemessen werden. Und es ist halt ganz einfach
so, wie der überzeugte Demokrat Hans Kelsen schon vor 100 Jahren adjustiert
hat: Soll Gesellschaft, soll gar Staat sein, dann muss eine bindende Ordnung
des gegenseitigen Verhaltens der Menschen gelten, da muss Herrschaft sein.
Müssen wir aber beherrscht werden, dann wollen wir nur von uns selbst
beherrscht sein. Kurzum, führen wir diese Debatte im Sinne einer lebendigen
Demokratie weiter. Zu messen ist das Ergebnis allerdings ausschließlich am
Fortschritt für die Bürgerinnen und Bürger unseres föderalen Bundesstaates und
somit für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher. Ich danke Ihnen
sehr herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Ich erteile nun Herrn Abgeordneten
Moser das Wort.
Abg. Moser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren
des Hohen Hauses!
Österreich-Konvent und die Verfassung ist heute in der Aktuellen Stunde
Thema dieser Diskussion. Und ich meine, dass es wichtig ist, uns dieses Themas
auch im NÖ Landtag hier nicht nur zu stellen, sondern die möglichen
Auswirkungen auch entsprechend zu diskutieren.
Ich meine, dass ich heute in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender
des Kommunal-Ausschusses vor allem die Sicht der Gemeinde, diesen Aspekt in
dieser Verfassung vielleicht stärker beleuchten möchte und dass es wichtig
ist, den Zusammenhang zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Länder und
Gemeinden, der ja letztendlich auch in dieser Verfassung zum Ausdruck kommt,
hier zu dokumentieren.
Es ist schon ein bisschen eigenartig wenn die Frau Abgeordnete Renner
zuerst gemeint hat, ja, sie hat richtig zitiert ein Buch des Kollegen Nasko wo
es darum gegangen ist, dass die gemeinsame Vorgangsweise der Länderkonferenz in
der Nachkriegszeit hier sehr positiv, der gemeinsame Geist hervorgegangen ist.
Und andererseits hat sie einige Sätze vorher gemeint, sie hat schon vorweg gewusst,
da wird nichts herauskommen. Da könntet ihr euch, liebe Sozialdemokraten, ein
bisschen schon an die Geschichte erinnern, wie damals die Zusammenarbeit in
unserem Lande funktioniert hat und das darf ich euch in diesem Zusammenhang
schon ins Stammbuch schreiben. Weil ich glaube, es hat vielleicht ein bisschen
daran gescheitert, den Zentralismus zu verlassen. Es hat auf der Bundesebene
daran gescheitert, weniger dem Föderalismus zu frönen. Das waren, glaube ich,
die Punkte, warum ihr euch für eine moderne Verfassung nicht durchringen
konntet. Das muss man festhalten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weninger: Das
war heute Zentralismus pur! Heute habt ihr es uns vorgeführt! – In der Folge
anhaltende Unruhe bei der SPÖ.)
Ich meine daher, Herr Kollege Weninger, ihr habt euch halt ein bisschen
der sachlichen Argumentation entzogen. Wiewohl ich hier durchaus festhalten
darf, und der Klubobmann Schneeberger hat das ja deutlich angesprochen, es gab
ja eine sehr sachliche Arbeit. Und in vielen Bereichen war man sich ja einig wo
sachlich gearbeitet wurde. Aber offensichtlich war es nicht möglich über die
rote Brille durchzublicken und ganz einfach wirklich den Staat im Vordergrund
zu sehen und das Gemeinwesen für die Bevölkerung zu sehen. Da ist die
Kurzsichtigkeit offensichtlich durchgeschlagen. (Abg. Weninger: Bei einer
schwarzen Brille bist blind!)
Uns geht es darum,
dass es, glaube ich, wichtig ist, hier in einer neuen Verfassung weniger Zentralismus
festzumachen und die Aufwertung des Föderalismus hier entsprechend zu
berücksichti-
gen. Und was ganz wichtig ist, dass das bundesstaatliche Prinzip hier
Berücksichtigung findet. Und ich meine, dass dieser Verfassungsentwurf des
Präsidenten Fiedler, der kürzlich vorgelegt wurde, eine gute
Diskussionsgrundlage darstellt für eine weitere Verfassungsreform. (Abg.
Weninger: Ich habe von zwei Mandaten geredet! – Weiterhin Unruhe bei der SPÖ.)
Doppelzüngigkeit gibt’s bei euch in verschiedenen Bereichen, Herr Klubobmann Weninger. Da könnte man noch sehr lange darüber diskutieren. Mache ich gerne. Ich möchte das aber nicht von meiner Redezeit abzweigen. Es geht darum, dass bereits, und auch das sollten wir festhalten, in der Präambel der programmatische Satz, Österreich ist ein Bundesstaat. Und es ist ein harmonisches Geflecht zwischen Bund, Länder und Gemeinden. Und ich meine daher, dass es wichtig ist, dass die Gemeinden hier als gleichwertiger Partner in diesem Bundesstaat zu sehen sind. Diese Gleichwertigkeit ist natürlich auch nicht nur eine staatstheoretische Frage, sondern auch eine sehr praktische Frage wie das in der Umsetzung letztendlich erfolgt.
Jedenfalls muss zu erwarten sein, dass bei einer neuen Verfassung ein Schritt zu mehr Bürgernähe gemacht wird. Und die Kompetenzverteilung, die dazu notwendig ist zwischen den Gebietskörperschaften sind natürlich zwischen Bund und Länder zu verhandeln, aber in jedem Fall sind hier die Gemeinden um ihre Interessen als gleichberechtigter Partner zu wahren, auch stark einzubinden. Es geht also darum, dass der Föderalismus und die Subsidiarität ganz einfach in einer zukünftigen Verfassung stark ihren Niederschlag finden.
Ich finde es wichtig, dass festgemacht wird, dass jede und jeder Österreicher letztendlich in einer Gemeinde lebt, dass wir eine flächendeckende Gebietskulisse von Gemeinden auch zukünftig haben. Und dass es vor allem für jeden Bürger möglich ist, in einer Heimatgemeinde zu leben in der er sich wohl fühlt. Aus der Sicht der Gemeinden sind meiner Meinung nach vor allem zwei Punkte sehr wesentlich. Auf der einen Seite ist die Gemeinde ein zentrales Gliederungselement in unserem Staatsgefüge. Sie muss weiterhin als solches Gliederungselement verankert bleiben. Und zum Zweiten müssen wir darauf bestehen, dass es der Gemeinde unentziehbare Aufgaben gibt des eigenen Wirkungsbereiches.
Ich meine da zunächst einmal die Frage der Daseinsvorsorge. Die Aufnahme der Daseinsvorsorge in den Aufgabenkatalog des eigenen Wirkungsbereiches ist nicht nur ein lang ersehnter Wunsch von den Gemeinden, sondern es ist eine sehr klare Forderung die damit in Erfüllung geht. Und es wird damit den Kommunen ausdrücklich die Gewährleistungsverantwortung für die kommunale Daseinsvorsorge übertragen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt, ein verfassungsmäßiger Schritt für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Frau Abgeordnete Renner hat davon gesprochen vom Dissens, den es gegeben hat im Verfassungskonvent, vor allem in der Frage des Wahlalters. Es muss hier sehr klar festgestellt werden, dass der vorgeschlagene Weg zur Senkung des Wahlalters ausschließlich auf einer Gebietskörperschaftsebene, nämlich auf der Gemeindeebene, nicht ein Experiment sein soll, sondern es letztendlich eine Frage der Reife eines Menschen ist, wo er zu entscheiden hat. (Abg. Mag. Renner: Das steht aber drinnen! – Abg. Kautz: Wie ist das in der Steiermark? Im Burgenland?)
Ich meine, es kann
nicht sein, dass die Gemeinden als Experimentierebene hergenommen werden. Für
uns ist das eine Frage der persönlichen Reife. Und wenn die persönliche Reife
gegeben ist, dann sollte man ... (Abg. Mag. Fasan: Das
glaubst aber selber nicht!)
Entschuldige, Herr Kollege, für mich ist es genauso wichtig zu entscheiden,
die Verantwortung genauso groß wahrzunehmen, ob ich beim Bund entscheide, beim
Land entscheide oder bei der Gemeinde entscheide. Das ist keine Frage der
Zuordnung einer ordnungspolitischen Ebene, sondern es ist für mich eine Frage
der Reife eines Menschen.
Jetzt sage ich Ihnen
ein Zweites: Glauben Sie, dass es mehr Verantwortung und Reife braucht, ein
Auto zu steuern was erst mit 18 oder mit 17 mit dem Probeführerschein möglich
ist, aber eine Gemeinde oder einen Staat steuern darf man schon früher? Auch
das ist miteinander abzustimmen. (Unruhe im Hohen Hause.)
Ich sage Ihnen noch ein Beispiel: Meine Tochter ... Durch Mitentscheiden wird gesteuert letztendlich, überhaupt keine Frage. Denn das Bewusstsein, wie eine Gebietskörperschaft sich zusammensetzt, damit kann der Wähler sehr wohl bestimmen, wie in der Gemeinde die demokratische Zusammensetzung ist.
Ich sage Ihnen noch
eines: Meine jüngere Tochter wird im Dezember 18 Jahre alt. Sie hat wie des
öfteren ein neues Handy bekommen diese Woche. Der Handyanbieter schickt mir
diesen Vertrag und sagt, lieber Erziehungsberechtigter, unterschreibe! Ja,
Freunde, ist das in Einklang zu bringen? Ein Handy darf man nicht persönlich
kaufen, aber eine Entscheidung für den Staat darf man treffen oder für die
Gemeinde? Ich glaube, es ist hier sehr wohl in diese Richtung nachzudenken,
wann ... (Abg. Weiderbauer: Was ist mit den anderen Entscheidungen? – Abg.
Waldhäusl: Sind die Steirer anders?)
Ich glaube, da liegt
ein Missverständnis vor. Wenn die Reife der Entscheidung gegeben ist, mit
welchem Alter auch immer wir das politisch gemeinsam lösen, ob mit 18, mit 17,
mit 16. Da muss aber eine Durchgängigkeit gegeben sein. Das nenne ich
Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Jugend. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn wir von Demokratie reden, liebe Freunde, dann geht es aber schon auch darum, dass wir verschiedene Elemente haben, Demokratie besser auszuüben. Ich denke hier an die Briefwahl wo sich die Sozialdemokraten weitgehend auch in der Vergangenheit der Diskussion entzogen haben um hier ein positives Ergebnis zu bringen. Ich meine, im Zeitalter der Mobilität und der Verwaltungsreform wäre es wichtig, gerade das Element der Briefwahl hier stärker mit einzubinden.
Ich komme zu einem weiteren Punkt und zwar zur Frage der Kontrolle. Wir stehen zu einer klaren Kontrolle auch in den Gemeinden, ob unter oder über 20.000 Einwohner, ist überhaupt keine Frage. Man muss aber klären, ob eine weitere Kontrollinstanz durch einen Rechnungshof nicht eine zu starke, eine überschneidende Bürokratie darstellen würde, zumal wir ja bereits eine dreistufige Kontrolle, wenn ich die Oppositionen hier in den Gemeinden dazurechne, habe. Daher meine ich, dass es wichtig ist, dass hier, glaube ich, eine Überschneidung nicht zielführend ist.
Ich meine aber, dass es wichtig ist, dass vor allem der Weg der Vorstellung bei der NÖ Landesregierung als Rechtsmittel im Bescheidverfahren durchaus ein wichtiger Punkt ist der beibehalten werden soll. Und ich glaube, dass die Landesregierung an sich als Aufsichtsbehörde hier einerseits ein gutes kontrollierendes Organ für die Gemeinden ist und andererseits, glaube ich, wird es wichtig sein, dass diese Aufsichtsbehörde durchaus auch im Sinne eines Controllings Schlüsse ableiten lässt von dieser Kontrollarbeit und hier Hilfestellungen für die Entscheidungen der Gemeinde und die weitere Vorgangsweise auch gegeben sind.
Wichtig ist, dass die Gemeinde an sich autonom Vermögen verwalten kann, autonom ihre Haushalte führen kann. Und das alles ist natürlich wichtig auch in der entsprechenden Verfassung. Genauso wie es die Bestandsgarantie der Einheitsgemeinde für uns ist.
Und wenn die Abgeordnete Renner angeführt hat und gemeint hat, naja, die Kommunalverbände sind dann eine Großgemeinde und ähnliches. Wir lehnen diese Gebietsgemeinde ganz klar ab. Wir wollen eine Einheitsgemeinde, die ein volles Service für den Bürger bietet. Wir wollen einer Gemeinde, wo die Grenzen auch verfassungsrechtlich festgelegt sind, und wo – und das sehe ich sehr positiv in dem Entwurf – Gebietsveränderungen nur dann erfolgen, wenn es in Form einer Volksabstimmung festgelegt wird. Denn es gibt eine Vielzahl von Gemeinden die hervorragend übergreifend zusammenarbeiten. Wir haben diese Woche vom Österreichischen Gemeindebund erst den Innovationspreis verliehen. Eine niederösterreichische Gemeinde war mit einem ganz tollen Projekt hier mit dabei, nämlich die Gemeinde Grafenwörth. Der Herr Abgeordnete Mag. Riedl ist dort Bürgermeister, der den Innovationspreis für Niederösterreich erhalten hat. Dass eine Gemeinde in Partnerschaft mit anderen Gemeinden hier eine tolle Lösung für die betriebliche Entwicklung in seiner Gemeinde wahrnimmt. (Beifall bei Abg. Hiller.) Ich gratuliere Herrn Abgeordneten Mag. Riedl zu seiner Tätigkeit und zum Preis, zum Innovationspreis 2005.
Die Gemeinden nehmen ihre Aufgaben für die Bürger eben wirklich effizient wahr. Die Gemeinden sind die den Bürgern nächste Behörde, die Gemeinden können die Betroffenheit der Bürger auch wirklich nicht nur genau kennen, sondern auch die Wünsche bestmöglich erfüllen. Sie nehmen damit die soziale Verantwortung in der Gemeinde wahr und sie setzen entsprechende wirtschaftliche Impulse.
Ich darf daher zusammenfassend festhalten, dass für uns all das auch wichtig ist, dass die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung hier zusammenspielt, dass die Gemeinden auch zukünftig ein starker Partner in der Mitwirkung im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich darstellen. Und ich meine, es wird wichtig sein, all das, was die Gemeinden hier im Staatsgefüge einbringen, von den Aufgaben bis zur Finanzierung dieser Ausgaben auch durchgehend gemeinsam festzulegen. Thema Finanzausgleich ist hier angesprochen.
Ich stelle
abschließend fest, unsere Gemeinden sind für die Bürgerinnen und Bürger
zunächst einmal moderne Dienstleistungen. Sie sind schlanke Verwalter, sie sind
gerechte Anwälte für unsere Bürgerinnen und Bürger und sie sind vor allem
Wegbereiter für die Zukunft. Und das alles braucht einen verfassungsrechtlichen
Rahmen. Ich meine daher, dass die Gemeinden in unserem Staat auf der einen
Seite Bausteine unserer Republik sind, andererseits aber Motoren in der
Region. Die Aktivität der Gemeinde ist die eine Seite und der
verfassungsrechtliche Rahmen der andere. Und ich darf die Aussage von
Klubobmann Schneeberger hier bekräftigen, dass es wichtig sein wird, wenn es
jetzt aus schon angeführten Gründen nicht gelingt eine gemeinsame Verfassung in
Summe zu verabschieden, dass die Punkte, die Konsens gefunden haben, die vor
allem für unsere Gemeinden wichtig sind, letztendlich so rasch als möglich auch
zur Umsetzung gelangen. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Präsident Sacher: Frau Abgeordnete Mag. Renner begehrt eine tatsächliche Berichtigung.
Abg. Mag. Renner (SPÖ): Geschätzter Herr Kollege Moser! Sie haben mindestens dreimal den Namen Renner in den Mund genommen und ich fühle mich, ehrlich gesagt, nicht besonders wohl dabei. Sie haben mir offenbar nicht wirklich gut zugehört.
Ich habe erstens einmal gesagt, es war daher schon zu Beginn der Konventstätigkeit abzusehen, dass gravierende divergierende Standpunkte generell sehr schwer einer Auflösung zugeführt werden können. Da steht nicht drinnen, da wird nichts herauskommen, sondern es wird sehr schwierig.
Zum Zweiten sagen
Sie, ich habe geredet von Kommunalverbänden höchster Ordnung. Ich habe dieses
Wort schon in den Mund genommen, habe allerdings den Brauneder zitiert und mich
danach gegen dessen Meinung gewandt. Und zum Dritten sind Sie der Meinung, dass
Wählen mit 16 keine Gemeinderatsspielebene sein darf. Genau das steht aber im
Fiedler-Entwurf drinnen und er hat von Ihrer Seite sehr viel Lob bekommen.
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Nun erteile ich Herrn Abgeordneten Mag. Ram das Wort.
Abg. Mag. Ram (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Mitglieder
des Landtages! Landesregierungsmitglieder sind ja leider keine anwesend. Das
spricht natürlich auch dafür wie der Landtag hochgehalten wird. Wenn wir uns
heute schon unterhalten über die Bedeutung der Landtage dann finde ich es
irgendwie schade, dass das in Niederösterreich scheinbar nicht so gelebt wird,
sondern es wird nur davon gesprochen. (Beifall bei Abg. Weiderbauer.)
Jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt zu dem wir ja heute schon
einiges gehört haben. Wir haben ja schon einmal über den Österreich-Konvent
hier in diesem Hause diskutiert. Die meisten oder alle Redner haben sich hier
dafür ausgesprochen, dass es zu einer Stärkung der Bundesländer und des
Föderalismus kommen sollte. Ich glaube, dass der Entwurf, der vorliegt, ein
erster Schritt ist zu einer neuen, zeitgemäßen Verfassung. In den Beratungen
ist es – und auch darüber wurde schon gesprochen – leider nicht vollkommen
gelungen, die parteipolitischen Grenzen zu überwinden. Das ist sehr schade, das
wäre schön gewesen. Aber die Beratungen haben im Endeffekt sehr viele neue,
ausformulierte Vorschläge gebracht. Und ich möchte an dieser Stelle es auch
nicht lassen, den Mitarbeitern zu danken, jenen die sich eingebracht haben
seitens des Landes Niederösterreich. Vor allem dem Herrn DDr. Lengheimer, aber
auch natürlich dem Klubobmann Mag. Schneeberger und natürlich auch der Frau
Klubobfrau Dr. Petrovic. Wir haben ja in der Präsidiale des NÖ Landtages regelmäßig
über diese Thematik gesprochen und alle haben sich hier eingebracht. Und vor
allem sehr interessiert haben mich die Stellungnahmen von Frau Dr. Petrovic,
weil ich glaube, dass hier doch mit ganzem Herzen gearbeitet worden ist.
Es wurde heute schon einiges angesprochen. Seitens der Freiheitlichen
vermissen wir einige unserer Forderungen in diesem Entwurf, einige finden sich
wieder, wie zum Beispiel die Verankerung von Kinderrechten und von Rechten
älterer Menschen. Aber auch – und das wurde heute auch schon angesprochen – die
Forderung nach Wählen mit 16 auf Gemeindeebene. Und ich muss dem Kollegen Moser
ein bisschen widersprechen. Ich glaube, Herr Kollege, es ist nicht so, dass die
Gemeindeebene hier als Experiment missbraucht wird, sondern ich glaube, das
Gegenteil ist der Fall: Genau auf der Gemeindeebene können auch junge Menschen
mitentscheiden ohne dass sie der Gefahr von Manipulationen ausgesetzt sind,
wie zum Beispiel durch Medien oder durch andere Kanäle, womit hier
Manipulationen ausgeübt werden. Denn auf der Gemeindeebene ist es so, dass man
hier den direkten Kontakt hat und hier eben derjenige, den man kennt, der eine
gute Arbeit leistet, hier eben dementsprechend auch belohnt wird. Und ich
glaube nicht, dass hier die jungen Wähler, dass die 16-, 17-Jährigen anders
entscheiden als andere. Und da muss ich der Kollegin Mag. Renner vollkommen
Recht geben. Es ist sicher ein sehr positiver Schritt, dass das Ganze in
diesem Entwurf sich wiederfindet.
Zu den Bundesländern: Es wurde ein Denkanstoß von Prof. Brauneder
angesprochen, und ich kenn’ den Prof. Brauneder sehr gut und habe mit ihm auch
über diese Thematik schon öfter gesprochen. Ich weiß nicht, wo die Kollegin
Renner dieses Zitat her hat. Meine Erfahrung zeigt, dass sich Prof. Brauneder
sehr wohl zu den Bundesländern bekennt. Es waren ja die Länder, die 1918 durch
ihren freiwilligen Beitritt die Republik gegründet haben. Und dies wird von
Prof. Brauneder immer wieder betont. Also ich weiß nicht, wo sie das her hat,
ich werde sie nachher fragen, kann mir das nicht so vorstellen.
Die Stärkung der Bundesländer in Bezug auf die Verwaltung ist sowieso
ein Punkt den wir heute auch schon angesprochen haben. Das bringt natürlich
mehr Bürgernähe. Und vor allem was auch oft vergessen wird, es ist effizienter
und auch ökonomischer. Der Föderalismus ist, wenn er richtig organisiert
wird, und darüber sind sich alle Experten einig, moderner, ökonomischer und
effizienter als eben ein Zentralismus. Man braucht ja nur verschiedene Staaten
vergleichen. Vergleichen wir zum Beispiel Frankreich - Frankreich ist sehr zentralistisch
organisiert - mit der Schweiz. Die Schweiz hat sehr viele Kantone, die eben ein
sehr eigenständiges Leben haben. Und hier sieht man sehr wohl, dass die
Schweiz im Vergleich zu Frankreich mit sehr viel weniger Beamten, gemessen an
der Bevölkerungszahl, auskommt und dass die Verwaltung funktioniert.
Der Bundesrat wurde heute auch schon angesprochen. Ich kenne einige
Kollegen aus dem Bundesrat, wenn ich hier in die Reihen schaue und alle wissen,
dass sehr wohl die Länderinteressen von den Kollegen vertreten werden, dass es
aber leider ein zahnloses Gremium ist. Und ich glaube, hier wäre es von
Bedeutung, und das vermisse ich leider ein bisschen in diesem Entwurf, dass
man den Bundesrat aufwertet.
Es gibt ja auch den Vorschlag von Herrn Präsident Mag. Freibauer, den
Bundesrat zu modernisieren. Er soll zu einer echten Länderkammer aufgewertet
werden. Und hier sollte es aber auch so sein, und das wurde auch schon
angesprochen, dass auch die Gemeinden einbezogen werden. Das bedeutet, die
Gemeinden sollen Vertreter entsenden, die Länder sollen verknüpft sein mit dem
Bundesrat. Das sollte man vor allem auch dadurch machen, dass die
Landeshauptleute Mitglieder des Bundesrates sind. Dass aber auch die Mitglieder
des Landtages gleichzeitig Mitglieder des Bundesrates sein können.
Ein wesentlicher Punkt, und da werden mir die Kollegen, die ich ja aus
dem Bundesrat kenne, sicherlich zustimmen, ist, dass eben der Bundesrat ein
echtes Veto haben sollte. Weil ich glaube, die Länderinteressen kann man nur
dann vertreten, wenn man auch ein echtes Veto hat, wenn die Interessen der
Länder dementsprechend beschnitten werden.
Geschätzte Damen und Herren! Es gibt sehr viele positive Effekte in
diesem Vorschlag von Fiedler. Und es ist, glaube ich, doch so, dass man es so
umsetzen sollte, dass man wie der Klubobmann Schneeberger gesagt hat, sich auf
jenes einigen sollte, wo ein breiter Konsens herrscht. Und das sind ja zum
Glück einige Punkte und einige ganz wesentliche Punkte.
Mir persönlich ist es aber ein Anliegen, dass man alle anderen Punkte,
wo vielleicht jetzt noch kein breiter Konsens herrscht, trotzdem dementsprechend
auch berücksichtigt und trotzdem auch darüber spricht. Vor allem auch im
Bereich der Verwaltung. Ziel des Österreich-Konventes soll es auch sein, einen
schlanken Staat zu erreichen. Dabei müssen die Bürgerinteressen im Vordergrund
stehen. Die Bürger freuen sich natürlich über eine Verwaltung die relativ
günstig ist, aber diese Verwaltung sollte natürlich nicht dazu führen, dass die
Rechte der Bürger beschnitten werden und dass gewisse Einrichtungen hier
dementsprechend eingespart werden. Das wäre ganz, ganz wesentlich, auch das
festzustellen.
Aus niederösterreichischer Sicht ist allgemein zu sagen, dass eben hier
einige Punkte noch konkret umgesetzt werden müssen und dass es an den
politischen Entscheidungsträgern liegt, die Lehren aus den Diskussionen zu
suchen und zu finden. Ich glaube aber, dass der Österreich-Konvent zumindest
eines gezeigt hat: Dass es ein breites Bekenntnis zu den Bundesländern gibt.
Dass es auch ein breites Bekenntnis zu den Landtagen gibt. Des Öfteren wird
vorgetragen die absurde Idee die Landtage abzuschaffen und statt dessen einen
zentralistischen Großlandtag ins Leben zu rufen. Was das bedeuten würde, weiß
jeder von Ihnen. Es würde zu einer Entfernung vom Wähler kommen, es würde zu
einem Anstieg der Politikerverdrossenheit, der Politikverdrossenheit kommen
und wäre sicherlich auch nicht billiger, wie immer behauptet wird, sondern es
wäre nur von Nachteil.
Grundsätzlich kann ich abschließend noch feststellen, und das geht sich
jetzt perfekt aus mit meiner Redezeit, es ist so, dass wir uns zu einem breiten
Konsens bekennen. Ich freue mich, dass Sie anwesend sind, Herr Präsident, ich
habe zu Beginn meiner Rede bemängelt dass die Regierungsmitglieder jetzt
leider nicht da sind bei diesem wichtigen Punkt. Aber dass Sie hier sind,
zeichnet uns jetzt zum Abschluss doch noch aus. Und darf abschließend
festhalten, es wäre schön, wenn sich die Regierungsmitglieder ein Beispiel an
Ihnen nehmen würden und auch dem Landtag die Wertigkeit entgegenbringen
würden, die dem Landtag zusteht und von der immer auch gesprochen wird. Danke
schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächste Rednerin ist Frau
Klubobfrau Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Der Konvent hat eineinhalb Jahre getagt und eine Fülle von Arbeitsergebnissen
erstellt. Auch, und das wurde heute schon erwähnt, eine ganze Reihe von
Konsenspunkten. Allerdings brauchen natürlich auch diese Konsenspunkte um
letztlich geltendes Recht werden zu können eine Zweidrittelmehrheit. Und ich
glaube, es bringt nichts, da wechselseitig Schuldzuweisungen, insbesondere
zwischen SPÖ und ÖVP zu verbreiten. Denn selbstverständlich wird es so sein,
dass ein Konsens und damit eine Zweidrittelmehrheit nur erzielbar ist, wenn
sich die verschiedenen politischen Gruppen und Strömungen oder Parteien in dem
Ergebnis irgendwo wiederfinden. Und wenn ein Vorredner angesprochen hat etwa
das Wahlrecht und in einem Atemzug sich massiv gegen eine Wahlaltersenkung
ausgesprochen hat, andererseits massiv für die Einführung der Briefwahl, dann
würde ich sagen, das ist genauso ein Beispiel. Wenn die ÖVP in der Tat ... (Abg.
Moser: Nicht einseitig! Auf einer Ebene! Sie müssen besser aufpassen!)
Ja wenn die ÖVP großen Wert legt auf die Einführung des Briefwahlrechtes
dann wird sie auch darüber nachdenken müssen was anderen Parteien wichtige
Punkte sind. Dann werden die ihrerseits auch darüber nachdenken, ob und in
welcher Art und Weise sie sich einer Einführung der Briefwahl annähern können! (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ.)
Aber praktisch mit der eigenen Forderungslatte dazustehen und zu sagen,
aber das, was die anderen wollen kommt nicht in Frage, da kann man heute schon
sagen, es wird diese Zweidrittelmehrheiten nicht geben. Und ich glaube, es
wäre in der Tat ... (Abg. Moser: Jetzt kommt die Frage was
vernünftig und gut ist!)
Ja wissen Sie, die Vernünftigkeit, das ist eben etwas was sich auch aus
dem jeweiligen politischen Standpunkt erklärt. In meinen Augen ist es hochgradig
vernünftig das Wahlalter auf 16 abzusenken. Bei der Briefwahl habe ich größere
Bedenken. Aber ich stehe nicht an darüber nachzudenken, sehr konstruktiv
nachzudenken. Aber dass nur eine Seite nachdenken soll, das ist dem Wesen der
Demokratie entgegengesetzt. So wird es nicht gehen! (Beifall bei den
Grünen. - Abg. Moser: Wir denken ja ständig nach!)
Also da wird die ÖVP dann irgendwann dastehen und sagen, wir haben den
Konvent scheitern lassen wollen. Ist auch eine Haltung, aber ich finde, allein
die Ergebnisse, die im Konsens erreicht werden konnten, die wären es wert dass
man auch zumindest sehr ernsthaft versucht sie umzusetzen.
Ein paar weitere Punkte. Es wurde immer gesagt, dieses Bekenntnis zur
Aufwertung der Länder. Ich stimme gerne ein in dieses Bekenntnis. Weil ich es
auch wirklich für wichtig halte, je mehr Kompetenzen gerade auf die
europäische Ebene verlagert werden oder wandern, desto wichtiger, glaube ich,
wird die Beachtung der regionalen Interessen, die Umsetzung der EU-Richtlinien
dann entsprechend den regionalen Gegebenheiten. Und ich denke, die Länder sind
historisch gewachsene und recht brauchbare Einheiten um so eine Umsetzung
durchzuführen.
Nur, meine Frage ist, was heißt denn die Aufwertung der Länder? Und das
war ja der große Punkt an dem es sich immer gespießt hat, die Frage der Neuordnung
der Kompetenzen. Ich glaube, wir wären schon einen Schritt weiter, wenn wir
übereinstimmend feststellen könnten, für mich gilt das jedenfalls, ich halte
den Kompetenzkatalog für dringend reparaturbedürftig.
(Dritter Präsident Ing. Penz übernimmt den Vorsitz.)
Wenn Sie nur einen Blick werfen in die Kompetenzartikel der Verfassung,
dann stellen Sie fest, auch mit relativ guter juristischer Vorbildung sind die
unlesbar geworden. Geschweige denn einfach vollziehbar. Daher glaube ich, dass
es auch eine Aufwertung wäre, nicht unbedingt ein Mehr, einfach eine längere
Liste zu verlangen sondern wenn wir wieder abgerundete Kompetenzen, große Kompetenzfelder
schaffen könnten und nicht diesen Fleckerlteppich, der eine sinnvolle
Vollzugsmaßnahme oftmals behindert. (Beifall bei den Grünen und Abg. Dr.
Michalitsch.)
Und natürlich hätte ich auch so einer dritten Kompetenzsäule sehr viel
abgewinnen können. Das heißt, einer Regelung, dass eine Gebietskörperschaft,
wird wohl der Bund sein, werden wohl die Länder sein, eine Regelungskompetenz
hat, dass aber ein anderes Gremium, beispielsweise der Bundesrat, feststellen
kann, wenn sich diese Länderkompetenz nicht bewährt oder wenn die Ergebnisse
zu unterschiedlich sind für ein einheitliches Staatsgebiet, dass dann die Möglichkeit
einer einheitlichen Regelung geschaffen werden soll. Wie auch immer. Objektive
Feststellung - subjektive Feststellung. Das hätte schon was bringen können.
Nur, das setzt auch voraus, dass man glaubt an die Handlungsfähigkeit und an
die Fähigkeit des Bundesrates, die Interessen der Länder gebührend
wahrzunehmen. Und ich glaube, es sind die Länder, die nicht wirklich daran
glauben.
Denn es war im Ländervorschlag enthalten, dass man – das hat zwar
geheißen oder lief unter dem Schlagwort „Aufwertung des Bundesrates“, in
Wahrheit war das das Gegenteil. In Wahrheit hat man dann letztlich auf eine
Mehrheit oder auf die Beschlussfassung der Länder Bedacht genommen. Über den
grünen Vorschlag, den Bundesrat zu besetzen mit Landtagsabgeordneten, die automatisch
eine stärkere Verpflichtung gegenüber ihren Bundesländern haben, wurde kaum
ernsthaft diskutiert. Aber eine wirkliche Aufwertung des Bundesrates wird
nicht zustande kommen solang eigentlich niemand daran ernsthaft glaubt und man
sagt, ja, wir lassen das halt nur so fortrennen und nehmen halt zur Kenntnis,
dass von dort kaum eine wirkliche Interessensvertretung erwartet wird. Ich
halte das für schade, weil an sich spricht in einer entwickelten Demokratie
sehr viel für ein Zweikammernsystem. Aber wie gesagt, dann muss auch ein
echter Wille aus den Ländern dahinterstehen.
Die heutige Debatte rund um die UVP-Novelle, die hat eigentlich das
Gegenteil bewiesen und war eigentlich für mich in dieser Richtung sehr entmutigend.
(Beifall bei den Grünen und Abg. Weninger.)
Ein dritter Punkt, und der ist mir sehr wichtig. Was tun wir, wie auch
immer, bis es zu einer Reform kommt oder bis wir endgültig festgestellt haben,
die kommt nicht zustande, die scheitert? Da würde ja niemand die Länder daran
hindern, die Landesregierungen daran hindern, einmal in Vorlage zu treten mit
einem Mehr an Demokratie. Das beziehe ich in Niederösterreich beispielsweise
auf eine Reform der Geschäftsordnung hier im Lande, bevor die großen
Bundesreformen in Angriff genommen werden. Das würde aber auch de fakto
natürlich die Landesregierung nicht hindern, ein Mehr an Demokratie einfach
umzusetzen. Beispielsweise die Auskunfts- und Kontrollrechte großzügiger zu
handhaben. Jenseits der Frage wie wir Normen auslegen. Und da stehen wir in
Niederösterreich nach wie vor vor der Situation, es gab zwar einen Konsens,
das soll eigentlich nicht sein, dass es Bereiche der Vollziehung gibt, die ohne
parlamentarische Kontrolle abgewickelt werden. De fakto haben wir das. Meine
Frage: Wollen wir das weiter so handhaben? Wir bekommen hier etwa eine
Anfragebeantwortung des Herrn Landeshauptmannes in Fragen der mittelbaren
Bundesverwaltung, die Antwort, nicht Gegenstand des Fragerechtes. Das sind
wichtige Materien, die etwa den Gesundheitsschutz betreffen, Staubbelastung,
ganz aktuelles Thema.
Jetzt weiß ich, Sie haben eine andere Auslegung der entsprechenden
Normen als wir. Wir würden das schon heute als rechtlich eigentlich erforderlich
sehen dass hier die Landesvollziehungsorgane antworten. Okay, da steht
Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung. Aber es würde niemand die Mitglieder der
Landesregierung und den Landeshauptmann daran hindern, auf diese Fragen einfach
eine Antwort zu geben. Von mir aus soll er immer im Vorspann hinzufügen, dass
er sich eigentlich nicht dazu verpflichtet erachtet. Aber im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger wäre es auf jeden Fall ein Ernstnehmen des Landtags als
der Interessensvertretung der Bevölkerung und es wäre natürlich auch ein Mehr
an Demokratie im Sinne besserer Informationsrechte. (Beifall bei den Grünen.)
Oder auch ein weiterer Bereich: Umsetzung von Erkenntnissen von
Höchstgerichten. Auch da haben wir einen Bereich, natürlich wollen wir die
Gewaltentrennung, wir wollen nicht, dass es weisungsgebundene Gesetzgebungsorgane
gibt, wir wollen schon gar nicht, dass man in die Gerichtsbarkeit irgendwie
hineinregieren kann. Aber die Umsetzung von Höchstgerichtserkenntnissen, also
da braucht man nicht irgendwie auf den Bund zeigen und sagen, bitte, die haben
da Versäumnisse. Das gilt auch hier fürs Land! Wir haben mehrere Verfahren,
auch das leider fast durchwegs im Umweltbereich, etwa was die Errichtung der B
301, S1 betrifft, wo wir feststellen, das Höchstgericht hat entschieden, die
Erkenntnisse des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens sind zu berücksichtigen.
Ja, wer kann es durchsetzen? Wer schaut drauf, dass es passiert? Letztlich
niemand.
Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, dem Verordnungsgeber, das ist
hier der Wirtschaftsminister, den kann man nicht mit Auflagen binden. Sei so.
Aber dann müsste bei konkreten Verfahren, da müsste bei konkreten
Baubewilligungen, Enteignungen und so weiter, zumindestens die UVP oder die
Erkenntnisse aus dem UVP-Verfahren umgesetzt werden. Meine Frage an Sie:
Passiert das? Wir stellen fest, das passiert nicht! Hier wird Obrigkeit pur
inszeniert. Hier wird gebaut und gesagt, Umweltverträglichkeitsprüfung
„schmecks“! Und das ist natürlich dann ein schwacher Standpunkt wenn ich dann
auf den Bund zeige und sage, eigentlich solltet ihr die UVP-Verfahren nicht
aushöhlen, die Bürgerinnenrechte nicht aushöhlen, wenn wir im eigenen Land
eigentlich nicht dafür Sorge tragen, dass Erkenntnisse des Höchstgerichtes
auch wirklich auf Punkt und Beistrich umgesetzt werden. (Beifall bei den
Grünen.)
Ganz aktueller Fall auch hier, Wasserrechtsverfahren, wieder im
Zusammenhang mit der S1. Hier ist, und zwar durch das Land, einer Bürgerinneninitiative
die Parteistellung aberkannt werden. Und zwar aus formalen Gründen. Man hat den
Einspruch so einer Bürgerinneninitiative nicht behandelt. Das Höchstgericht
hat jetzt festgestellt, das war nicht rechtmäßig. Man hätte dieser Bürgerinneninitiative
die Parteistellung nicht aberkennen dürfen. Das heißt, eigentlich ist der auf
Basis einer rechtswidrigen Entscheidung ergangenen Wasserrechtsbescheid damit
hinfällig. Eigentlich sollte das heißen, wir halten jetzt so lange mit dem
Bauverfahren inne, bis über den Einspruch der Bürgerinitiative rechtskräftig
entschieden worden ist. Meine Frage: Passiert das? Nein, es passiert nicht! Sondern
die bauen lustig, fröhlich darauf weiter, so, als hätte es dieses
Höchstgerichtserkenntnis nicht gegeben.
Das heißt, meiner Rede kurzer Sinn. Ich bin sehr dafür, dass es zu einer
Verfassungsreform kommt. Ich glaube, es werden sich insbesondere die Parteien,
die für eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sind, beide bewegen müssen damit
das herauskommt. Und sie werden gut beraten sein, auch die Parteien, die jetzt
noch nicht dafür erforderlich sind, auch in diese Beratungen mit einzubeziehen.
Es würde aber heute schon niemand die verantwortlichen Organe des Landes
Niederösterreich daran hindern, ein Mehr an Demokratie hic et nunc umzusetzen.
Und ich glaube, es würde unsere Glaubwürdigkeit bei weiteren Gesprächen und
Verhandlungen wesentlich erhöhen wenn wir zuerst einmal vor der eigenen Türe
kehren. Danke. (Beifall bei den Grünen.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Als nächster Redner gelangt Herr
Abgeordneter Thumpser zu Wort.
Abg. Thumpser (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte
Kolleginnen und Kollegen!
Eingangs eine Bemerkung: Auf Grund der Anwesenheit der Mitglieder des
NÖ Landtages glaube ich, dass die sogenannte Aktuelle Stunde nicht nur nicht
aktuell ist, sondern sie zeigt auch von wenig Interesse, vor allem von jener
Partei, die sie einberufen hat, von der ÖVP, weil recht viele Kolleginnen und
Kollegen sind nicht hier anwesend. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweite Bemerkung zum Kollegen Moser.
Der Kollege Moser agiert hier am Rednerpult so wie die ÖVP während der ganzen
Konvent-Diskussion: Nur die ÖVP-Meinung ist die richtige und die vernünftige,
alle anderen müssen sich unterordnen oder werden als Verhinderer
abqualifiziert. Und nur die ÖVP-Meinung ist die staatstragende und alles andere
wird durch die Parteibrille gesehen. Lieber Kollege Moser, schön langsam habe
ich auch in diesem Zusammenhang das Gefühl, der einzige Grund für diesen
Österreich-Konvent oder im Interesse des Österreich-Konventes ist, sich einen
vierten Bund zu schaffen neben der Dreibündestruktur, die Sie jetzt haben, und
sich das Ganze auch noch verfassungsrechtlich absichern zu lassen. Aber da
kann ich Ihnen gleich sagen: Nicht mit uns! (Beifall bei der SPÖ.)
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein Wort auch noch, er ist zwar nicht hier, aber zum Kollegen Mag.
Schneeberger, der ja auch über den Konsens sehr ausführlich berichtet hat, der
sehr ausführlich auf den Konsens eingegangen ist. Ich habe halt ein Problem
wenn auf der einen Seite immer der Konsens eingefordert wird und auf der anderen
Seite Konfrontation gelebt wird. Und ich erinnere nur daran, dass wir eine
Wahlrechtsdebatte auch im Bereich des Konvents hatten, wo Konsens eingefordert
wurde. Und auf der anderen Seite hat man das Wahlrecht zur Österreichischen
Hochschülerschaft einfach im Nationalrat geändert, nur weil es der ÖVP nicht
gepasst hat. Und da sage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, Konsens ist gut,
Konsens ist notwendig, dann wenn er gelebt wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon mehrfach betont, das
Ergebnis dieses Österreich-Konvents ist ein sehr umfangreiches und deshalb
möchte ich mich auf zwei Bereiche beschränken. Und ich möchte mit einem Zitat
beginnen. Zitieren möchte ich den ÖVP-Bundesrat, einen derjenigen, der ja auch
bei der Entstehung des Konvents maßgeblich beteiligt war, den Vordenker
sozusagen der ÖVP in der Steiermark, den Herwig Hösele. Und er schreibt zum
Thema Föderalismus: Der internationale Trend geht zur Regionalisierung,
Dezentralisierung und Föderalisierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was
will uns Herwig Hösele damit sagen? Was will Herwig Hösele damit ausdrücken?
Er gibt in seinem Bericht im „Format“ auch die Antwort darauf. Denn er
schreibt: Die laufenden Diskussionen über Schließungen der diversen
Bundeseinrichtungen in den Bezirken sind daher eigentlich nach dem Grundsatz
umzukehren, je weiter oben desto mehr abspecken, also nicht die Ausdünnung der
Regionen und damit die Gefährdung des Bürgerservices und der regionalen Infrastruktur.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe in einem der wenigen
Punkte, aber in diesem schon, dem Herwig Hösele Recht. Denn wenn man auch die
Ergebnisse des Österreich-Konvents oder einige der Ergebnisse unter diesem
Gesichtspunkt sich anschaut oder den Vorschlag des Herrn Präsidenten Fiedler
zum Österreich-Konvent, dann widersprechen gewisse Punkte dieser Meinung von
Herwig Hösele.
Und dazu ein Beispiel das in den letzten Wochen, aber leider auch in
den letzten Tagen für Diskussionen gesorgt hat. Und das auch im Österreich-Konvent
angedacht und behandelt wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die
Schließung von Bezirksgerichten. Damit verbunden der Abbau der
Bürgerinnenrechte, ein weiteres Weg von den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern
zu ihrem Recht, ein weiteres Zusperren und Zentralisieren und ein weiteres
Ausdünnen der Regionen. Und unter diesem Gesichtspunkt, werte Kolleginnen und
Kollegen, muss erst ein Konsens gefunden werden. In diesem Punkt wird es
wahrscheinlich einen Konsens mit der Sozialdemokratie nur sehr schwer geben,
weil wir uns dagegen wehren dass die Regionen ausgedünnt oder ausgehöhlt werden
oder weil wir dafür stehen, dass maßgebliche Institutionen in den Bezirken
verbleiben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird gerne von der ÖVP auch so
praktiziert, dass, egal wer oder von welcher anderen Fraktion solche
Problematiken aufgezeigt werden, es immer als Panikmache abgetan wird. Aber,
werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Bezirksgerichte ist Teil des
Berichtes von Fiedler, ist Teil der Vorlage des Österreich-Konventes, geht aus
der Neukonzeption der österreichischen Gerichtsorganisation aus dem
Justizministerium heraus. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem
Bereich wird es mit der österreichischen Sozialdemokratie sicherlich keinen
Konsens geben wenn das der Weg sein soll.
Ein weiterer Punkt - die Kollegin
Renner war leider relativ lang -, ein weiterer Punkt der im Österreich-Konvent
behandelt wurde, und es ist schon einige Male darauf eingegangen worden, die zukünftige
Stellung der Gemeinden und der Städte in der neuen Verfassung. Es stimmt schon,
das hat der Kollege Moser ja auch gesagt, dass es in diesem Verfassungsentwurf
eine Bestandsgarantie gibt und ich glaube, dass diese Bestandsgarantie der
kleinste gemeinsame Nenner war. Und ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals
darauf hinweisen, ich habe es vor rund zwei Jahren auch schon mal getan, dass
leider 27 Vertreter des Bundes im Konvent, 18 Vertreterinnen der Länder
gegenüber gesessen sind, aber nur 4 Vertreter der Gemeinden – ohne -innen, denn
es waren nur Männer – gegenüber gestanden sind. Und so, meine sehr geehrten
Damen und Herren, ist auch aus meiner Sicht das Ergebnis des Österreich-Konvents,
es spiegelt zum Teil die Kräfteverhältnisse im Konvent wider. Grundsätzlich
muss es, wenn man es ernst meint, eine Partnerschaft auch in
finanzwirtschaftlichen Regelungen mit den Gemeinden geben. Dass dieser Punkt
im Österreich-Konvent nicht geregelt ist, stößt, so glaube ich, in
Niederösterreich auf Kritik. Und eine neue Verfassung, die im vorliegenden
Entwurf meiner Meinung nach ja nur die Meinung des Finanzministeriums zum Thema
Finanzverfassung widerspiegelt ist nicht das, was uns wir als
sozialdemokratische Gemeindevertreter vorstellen.
Eine der föderalen
Grundvoraussetzungen meiner Meinung nach für einen Staat ist, dass im
Finanzausgleich, im Stabilitätspakt und beim Konsultationsmechanismus die
Parität der Gebietskörperschaften gegeben sein muss. Und auch da, glaube ich,
trifft ein Sprichwort zu: „Ohne Geld ka Musi!“ Und da könnte man in diesem
Bereich viele Gemeindebereiche anführen. Einer ist zum Beispiel nur die Frage
der Bürgerinnenbeteiligung, die Frage der Bürgerinnennähe. Und ich glaube, dass
gerade hier von den Gemeinden in nächster Zukunft sehr viel verlangt werden
wird. Ich sage dazu, es ist wahrscheinlich das zukünftige Um und Auf der
Bürgerinnenbeteiligung der Gemeinden. Doch dann, liebe Kolleginnen und
Kollegen, müssen auch die finanziellen Mittel für die Gemeinden gegeben sein
um das dementsprechend durchzuführen.
Ich möchte, der Kollege Moser hat es
auch schon gesagt, ich glaube, dass auf eine dritte Schiene im Bereich der
Gemeindekontrolle verzichtet werden kann. Nicht nur, also mir ist es als
Bürgermeister wirklich egal ob ich neben der eigenen, gemeindeeigenen
Kontrolle noch vom Land, vom Bund oder vom Rechnungshof geprüft werde, nur
sollte es meiner Meinung nach nur eine zweite Instanz sein, weil auch diese
Kontrollen, sage ich jetzt einmal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gemeinden dementsprechend binden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Österreich-Konvent … Eines der
Ergebnisse des Österreich-Konvents könnte ja auch sein, und da könnte sich der
Österreich-Konvent die niederösterreichische Gemeindeordnung zu Nutze machen,
nämlich dann wenn es darum geht, die Gleichstellung von Mann und Frau nicht
nur als Lippenbekenntnis irgendwo in Sonntagsreden stehen zu lassen, sondern
auch dementsprechend verfassungsrechtlich abzusichern und niederzuschreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was zur Zeit auf dem Tisch liegt ist ein
Papier das die Arbeit aller Mitglieder des Österreich-Konvents dokumentiert,
aber für mich noch lange keine neue Verfassung ist. Was auf dem Tisch liegt
ist die Zusammenfassung der Ausschusstätigkeiten von Herrn Präsident Fiedler.
Und zurückkommend auf die Fragestellung ...
Dritter Präsident Ing. Penz: Darf ich Sie um den Schlusssatz
bitten!
Abg. Thumpser (SPÖ): Habe ich schon begonnen: Zurückkommend die
Fragestellung der heutigen Aktuellen Stunde, nämlich die Auswirkungen auf die
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zur Zeit klar zu beantworten:
Es hat zur Zeit noch keine Auswirkung, weil es im Parlament noch keinen Entwurf
zur Beschlussfassung gibt. Danke schön! (Beifall bei der SPÖ.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr
Abgeordneter Dr. Michalitsch.
Abg. Dr. Michalitsch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
Ein Blick auf die Anzeigetafel zeigt mir, dass ich 25 Minuten Zeit hätte
über die Auswirkungen des Verfassungs-Konvents auf die Niederösterreicherinnen
und Niederösterreicher zu sprechen. Das ist zwar sehr verlockend, aber ich
glaube, die 1.200 Seiten Ausschussbericht und der umfangreiche Bericht des
Präsidenten Fiedler können auch in kürzerer Zeit gewürdigt werden. Ich habe das
jedenfalls vor.
Ich glaube, es liegt als Ergebnis einer vielmonatigen Diskussion jetzt
ein umfassendes Papier vor. Und ich finde es sehr gut, dass der Landtag von
Niederösterreich sich damit in einer Aktuellen Stunde befasst.
Verfassungsdiskussionen dauern immer lange. Und selbst unter der Not der
Verhältnisse von 1918 und 1920 hat es eben zwei Jahre gedauert bis unter dem
Druck dieser Verhältnisse und der abgedankten, das ist ja alles dargestellt
worden, der abgedankten Habsburger-Dynastie eine einigermaßen brauchbare
Verfassung gefunden war, die 1929 wieder nachgebessert werden musste. Das
heißt, diesen Druck und diese Notwendigkeit haben wir ja nicht. Umso schwerer
ist es natürlich, einen Konsens in diesen Fragen zu finden.
Aber ich glaube, dass es trotzdem wertvoll war, sich diesen Fragen zu
stellen, weil sich eben unser Umfeld verändert hat in diesen 85 Jahren seit es
die Bundesverfassung gibt, insbesondere in den 10 Jahren wo wir Mitglied der
Europäischen Union sind. Die Welt wandelt sich ja immer schneller. Und daher,
glaube ich, war es notwendig, sinnvoll, sich mit diesen Grundsatzfragen zu
befassen. Einfach, in welcher Verfassung ist unser Staat? Man nimmt das Wort
Verfassung so leicht in den Mund. Aber in welcher Verfassung ist er wirklich,
wie ist er verfasst? Und dazu sind eine Reihe interessanter Vorschläge da,
die auch für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einfach extrem
interessant wären. Ich nenne den Katalog der Grundrechte. Zusammengefasst in
einem Katalog, nicht wie derzeit vier oder fünf verschiedene Verfassungskataloge
mit entsprechender Judikatur.
Eine Sozialpartnereinigung, durchsetzbare Grundrechte. Ich glaube, das
ist ein Punkt, der allein schon eine ein bisschen größere Bereitschaft, meine
Damen und Herren von der SPÖ, zur Bewegung in dieser Sache gerechtfertigt
hätte. Ich sage als Niederösterreicher die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir
haben letzthin, die Kollegin Schittenhelm hat lichtvolle Äußerungen zum
Unabhängigen Verwaltungssenat gefunden. Wir haben Vorläufer der
Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Land, aber da ist noch wesentlich mehr.
Darüber gibt’s Konsens. Und das heißt für die Bürgerinnen und Bürger, dass
man nicht – und die Kollegin Dr. Petrovic hat da ein paar höchstgerichtliche
Verfahren genannt – na kein Wunder, dass hier die Bürger … Ich kenne in meiner
Heimatgemeinde ein Wohnbauverfahren, das beim Verwaltungsgerichtshof war und zehn
Jahre verzögert wurde bis endlich im Gang der Entscheidungen eine endgültige Bescheiderlassung
da war. So kann’s bitte nicht sein! Das schadet den Niederösterreichern und das
schadet in dem Fall den Wohnungssuchenden. Hier wollen wir einfach, dass die
Bürger rascher zu ihrem Recht kommen. Und die Verwaltungsgerichtsbarkeit in
den Ländern ist ein Weg dazu und daher fordern wir sie ein und wir wollen diese
Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Briefwahl ist ein Punkt. Ja, Kollegin Dr. Petrovic ist jetzt nicht
da, aber ich hätte fast das erste Moser’sche Prinzip hier deklariert. Er hat
die anderen zum Nachdenken aufgefordert. Das kann er leicht, weil er selbst hat
schon nachgedacht. Und das ist der feine Unterschied. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber jetzt sozusagen Spaß beiseite, die Briefwahl ist wirklich ein
Bedürfnis der Bürger. Ich weiß nicht, wie viele Sie angeredet haben. Aber mir
haben die gesagt, ich war am Wahltag im Krankenhaus oder ich konnte aus
irgend einem familiären Grund nicht in meine Gemeinde, wo ich den ganzen
Sommer bin, wo ich einen echten Lebensmittelpunkt habe, konnte das Wahlrecht
nicht ausüben. Ich glaube, hier ist wirklich mehr Demokratie für unsere
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher möglich. Und Demokratie, die
sie auch wollen zum Unterschied von anderen Fragen die unter diesem Deckmantel
verkauft werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein nächster Punkt, das Inkorporierungsgebot. Das klingt ein bisschen
technisch und kein Mensch kann sich was vorstellen was da gemeint ist. 1.200
Verfassungsbestimmungen. Wie ich als Jusstudent meine erste Verfassung mir
gekauft habe, ein kleines Bücherl, stand drinnen im Vorwort vom Klesatzky schon
aus 1961 hat der Ermacora das geschrieben, dass die Verfassung ruinenhaften
Charakter hat, die österreichische. 1.200 Bundesgesetzblätter. Irgendwo steht
drinnen „(Verfassungsbestimmung)“ und das soll judiziert werden. Da weiß der
Bürger nicht was sein Recht ist.
Gerade in Zeiten einer großen Koalition ist natürlich da und dort in
Antwort auf die Höchstgerichte einfach die Verlockung nahe dass ich schreibe
irgendwo, Taxikonzessionsgesetz oder Steuergesetz oder was immer, schreibe:
„(Verfassungsbestimmung)“. Das ist nicht der Weg den wir wollen! Wir wollen,
dass die Verfassung etwas ist was wirklich einen Wert hat, was die Kinder in
der Schule lernen, wo ich sage, das ist die österreichische Bundesverfassung,
Österreich ist eine Republik, ihr Recht geht vom Volk aus. Österreich ist ein
Rechtsstaat, Artikel 2 und Artikel 3, Österreich ist ein Bundesstaat, gebildet
aus den 9 Bundesländern. Einfache, aber wichtige Bestimmungen, die hier
einfach da sind, damit die Bürger sagen, das ist ein schönes Land, das ist mein
Land, ich kann mitbestimmen. Hier lebe ich. Das ist die Funktion einer
Verfassung. Und nicht 1.200 verstreute Bestimmungen, die im Einzelfall sich in
Reaktion auf ein Höchstgerichtsurteil ja auch gegen den Bürger richten können.
Wo ich einfach sage, mit der entsprechenden Mehrheit, zwei Drittel gefunden,
Sache erledigt. Ob das ins Gesamtkonzept einer Grundrechtsordnung passt oder
nicht, das interessiert mich aus der tagespolitischen Notwendigkeit nicht.
Wir wollen eine Verfassung, die Bestand hat und wertvoll ist, auch Werte
aufweist und nicht ein Objekt der tagespolitischen Polemik. Und in diesem Sinn
sind wir auch für dieses Inkorporierungsgebot. (Beifall bei der ÖVP.)
Und über alle die Punkte die ich jetzt genannt habe war, mit Ausnahme
der Briefwahl; Grundrechte, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Inkorporierungsgebot
war Konsens da. Das heißt, das könnten wir haben und das hätte konkrete
Auswirkungen für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher.
Ein Punkt der mir besonders am Herzen liegt ist auch das
Legalitätsprinzip, im Fiedler-Entwurf enthalten, noch nicht konsensual. Da
geht’s einfach darum, dass man diesen Formalismus wegkriegt. Es gibt so viele
Bürgermeister auf beiden Seiten jetzt der imaginären Mittellinie, wo man
einfach durch die Formalismen, die die Höchstgerichte in dem jetzigen
Legalitätsprinzip drinnen haben, einfach gebunden ist. Da einfach mit Läusen,
sozusagen mit – das ist ein belasteter Begriff hier – aber dass man einfach
hier zu einem Formalismus gezwungen ist, den niemand will.
Und hier haben wir die Möglichkeit, das ist noch nicht konsensual, aber
die Möglichkeit, einfach Verwaltungshandeln gesetzgeberisch zu bestimmen durch
Ziele. Und im Rahmen und nicht nur nur auf Grund dieser Gesetze kann dann die
Verwaltung kontrolliert von den Landtagen oder den Nationalräten, also von den
gewählten Parlamentariern dann hier agieren. Und ich glaube, das wäre auch im
Interesse der Bürger und von mehr Effizienz. Also ganz konkrete Punkte, die
hier im Konvent erarbeitet wurden und die auch für die Bürger des Landes was
brächten.
Ich glaube, und das hat mir gut gefallen, dass das betont ist, und ich
glaube, da müssten wir noch einen Schritt weiter kommen als Landtag von Niederösterreich
in der öffentlichen Diskussion, dass wir einfach den Wert der Bundesländer
grundsätzlich besser in die öffentliche Diskussion einbringen. Es ist auch von
der Kollegin Dr. Petrovic gekommen, die über weite Phasen sehr vernünftig gesprochen
hat, wenn ich mir diese Kategorisierung erlauben darf, hat sie gesagt, bei der
Kompetenzkompetenz ist es so, dass, wenn Ergebnisse sich nicht bewähren oder
wenn Ergebnisse zu unterschiedlich sind, dann müsste es eine einheitliche
Regelung geben. Das habe ich mir genau mitgeschrieben. Gibt’s ja auch, diese
Sache - wer hat schon nachgedacht und wer muss es noch tun? Aber da ist es doch
so, dass wir auch dazu stehen müssen, dass, wenn es Länder gibt und Einheiten
gibt, die ihre Dinge selbst in die Hand nehmen, dass die auch Dinge
unterschiedlich machen können. Es müssen eben die Dinge in Wieselburg
vielleicht nicht so sein wie in Purgstall, und das macht eben den Unterschied
aus. (Abg. Mag. Leichtfried: Gottseidank!)
Gottseidank sagen vielleicht auch die Purgstaller, möchte ich jetzt gar
nicht beurteilen. Aber ich sage, die Welt lebt doch vom Unterschied. Und so
leben auch die Bundesländer davon, dass sie anders sind. Eines anders ist als
das andere. Da gibt’s einen Standortwettbewerb und das macht ja auch das
Eingehen dann auf spezifische Probleme möglich.
Und ich finde es ganz schlecht zu sagen, aber wenn es zu unterschiedlich
ist, dann muss der Bundesrat oder sonst irgendwer herkommen und sagen, nein,
das kann nicht sein, jetzt vereinheitlichen wir es wieder. Der Wert unseres
Staates Österreich liegt eben darin, dass wir vielschichtig sind. Und wenn man
über die Grenzen schaut: Die Schweiz mit 10 Minikantonen unter 100.000 Einwohnern.
Sogar die USA haben 10 Bundesstaaten, die unter einer Million Einwohner haben.
Oder in Luxemburg: Ein Mitglied der EU, kein unwesentliches, mit 400.000
Einwohner. Die können ihre Aufgaben besorgen und sind in manchen Dingen
durchaus unterschiedlich. Jeder Bundesstaat in den USA hat sogar
unterschiedliches Strafrecht und Zivilrecht, von einem Bundesstaat zum anderen.
Doch ein weltweit gesehen durchaus erfolgreiches Modell.
Daher denke ich, dass wir da mehr Selbstbewusstsein haben müssen. Dass
wir nicht sagen müssen, alles muss einheitlich sein, sondern der Wert liegt
eben im Pluralismus und nicht im Einheitsbrei. Und daher können wir als
Vertreter eines Landes durchaus mit Selbstbewusstsein auftreten. Das sollte
eigentlich in der heutigen Aktuellen Stunde auch zum Ausdruck kommen. Und es
freut mich, dass das im Ansatz auch bei allen Vertretern der Fraktionen da war.
Ich glaube auch, dass diese Unterschiedlichkeit zwingend einen
Kernbereich der Gesetzgebung der Länder erforderlich macht. Was das ist, da bin
ich auch bei der Kollegin Dr. Petrovic. Ich habe auch das Vergnügen gehabt,
einmal … Versteinerungstheorie – das heißt wirklich so, für Juristen nicht
überraschend, für alle anderen schon. Das heißt wirklich so, dass man schaut,
was steht 1920 oder 1925 irgendwo in einem Gesetz und das ist für heute
maßgeblich. Ich meine, das kann es wirklich nicht sein! Dass man diese
Kompetenzen abrunden muss und da auch flexibel sein muss ist eine Sache. Dass
wir aber zum Beispiel im Bereich der Raumordnung, der Ortsbildpflege, der
Nahversorgung, der Wasserver- und –entsorgung einfach regionale Lösungen
brauchen und da oft auch innerhalb von Niederösterreich, einem großen Bundesland,
oft auch unterschiedliche Lösungen brauchen. Weil das Wiener Umland ganz
anders ausschaut als das Waldviertel, nur um ein Beispiel zu sagen. Das heißt,
selbst da müssen wir die Dinge unterschiedlich behandeln und da brauchts auch
eine Gesetzgebungskompetenz.
Und wenn wir an den Straßenbereich
denken, dann, glaube ich, wird uns allen schon aus der Praxis klar, dass die
Verländerung der Bundesstraßen uns eigentlich unheimlich viel gebracht hat.
Dass wir endlich im eigenen Haus entscheiden können wo wir das Geld einsetzen
können, wo wir sinnvoll Maßnahmen setzen im Interesse der Bevölkerung. Und das
kann kein Bundesministerium so wie wir, das kann auch kein Nationalrat, sondern
das weiß der Landtag und das weiß die Landesregierung.
Daher ist eine Botschaft dieser
Aktuellen Stunde einfach Selbstbewusstsein als Bundesland. Wir haben viel
einzubringen in den Gesamtstaat. Und ich glaube, dass die föderalistische
Struktur Österreichs auch mit dafür verantwortlich ist, dass wir heute auch
international viel, viel besser dastehen als viele Einheitsstaaten.
Und so sage ich jetzt nur
abschließend. Was werden wir tun? Wir werden sicher weiter arbeiten für unser
Bundesland Niederösterreich. Es ist auch die jetzige Bundesverfassung natürlich
eine gute Basis für die Arbeit für unser Land. Wir werden ganz sicher nicht
unter dem Anführungszeichen „der Demokratisierung“ Dinge beschließen, womit wir
die klare Mehrheitsbildung auf Grund der Wünsche der Bevölkerung
verunmöglichen. Das heißt, es kann nicht sein dass wir sagen, bauen wir die
Demokratie in dem Sinn aus dass dann die Minderheit sagt was in diesem Land zu
geschehen hat. Hier sind wir einfach für klare, transparente, natürlich auch
parlamentarische Systeme. Aber das muss so gemacht sein, dass für den Bürger
und die Entwicklung des Landes das Optimum herausschaut.
Im Übrigen haben wir auch auf der
jetzigen Verfassungsbasis die Möglichkeit, für unser Land mit Energie
weiterzuarbeiten. Aber wir sollten die Ergebnisse des Konvents und das was
heute hier gesagt wurde im Auge behalten und schauen, dass die guten Dinge für
unsere Bürger auch sehr, sehr bald dann in die Verfassungswirklichkeit übergeführt
werden können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Es liegen keine weiteren
Wortmeldungen vor. Somit erkläre ich die Aktuelle Stunde zum Thema
„Verfassungsentwurf des Österreich-Konvents und seine Auswirkungen auf
Niederösterreich“ für beendet.
Ich ersuche Herrn Abgeordneten Friewald, die Verhandlungen zum
Geschäftsstück, Ltg. 396/S-5/18 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Friewald (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich
darf namens des Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses über die Vorlage der
Landesregierung betreffend Erweiterung/Umstrukturierung des NÖ
Venture-Capital-Modells für innovative und technologieorientierte Unternehmen
berichten.
Die Unterlage befindet sich in den Händen der Abgeordneten (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die Gründung einer Beteiligungsgesellschaft gemeinsam mit dem EIF und anderen Investoren und die damit in Zusammenhang stehenden Umstrukturierungen des bestehenden Venture-Capital-Modells im oben beschriebenen Sinne werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die budgetmäßige Deckung ist durch die mit Landtagsbeschluss vom 25.4.2002 genehmigten Mittel gegeben.“
Ich ersuche den Herrn Präsidenten die Debatte einzuleiten und die
Abstimmung durchzuführen.
Dritter Präsident Ing. Penz: Ich eröffne die Debatte und
erteile Frau Abgeordneten Hinterholzer das Wort.
Abg. Hinterholzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr
Landeshauptmannstellvertreter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!
Seit nunmehr schon einigen Jahren setzt das Bundesland Niederösterreich
ganz bewusst auf eine forcierte Technologie- und Innovationspolitik. Als
Antwort und auf ganz bewusstes Entgegenwirken auf den verschärften Wettbewerb
zwischen den Wirtschaftsstandorten auch innerhalb von Österreich, aber auch
als ein Entgegenwirken gegen den verschärften Wettbewerb durch die neue EU-Erweiterung
und vor allem auch als ein Entgegenwirken gegen den scharfen Wettbewerb durch
die zunehmende Internationalisierung.
Der Kernpunkt dabei ist ganz einfach, Wirtschaft und Wissenschaft enger
miteinander verknüpfen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse so rasch als
möglich in die Wirtschaft einfließen zu lassen. Damit eben neues Know how in
die Betriebe kommt und es zu einem sehr offensiven Technologietransfer kommt,
damit die Entwicklung von innovativen und wettbewerbsfähigen Produkten und
Dienstleistungen intensiviert werden kann.
Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren in Niederösterreich doch
einiges zustande gebracht um uns als Hightech-Standort in diesem größeren
Europa zu etablieren. So hat Niederösterreich sich an fünf Kompetenzzentren
beteiligt, drei davon mit Standort in Niederösterreich. Und allein in den
letzten fünf Jahren sind über 35 Millionen Euro in die Weiterentwicklung der
Forschungsinfrastruktur und in diverse Forschungs- und Entwicklungsprojekte
sowie in Technologietransferaktivitäten geflossen.
Das Projekt Med Austron, der nunmehr vor der Realisierung steht, wird
ein internationales, ein großes Forschungsprojekt eben in Niederösterreich
sein. Das Technopolprogramm ist auf Schiene nun gestartet und die
technologiebezogene Standortentwicklung von Krems, Tulln und Wr. Neustadt ist
damit angelaufen.
Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang natürlich auch die
Cluster-Bildung in Niederösterreich. Mit fünf Clustern, glaube ich, sind wir
da sehr erfolgreich unterwegs, die es vor allem den klein- und mittelständischen
Unternehmen ermöglichen sollen, sich enger zu vernetzen, Zugang zu neuen
Technologien zu haben. Einer ist derzeit in Sondierung, der
Lebensmittelcluster.
Nunmehr soll durch die Erweiterung und durch die Umstrukturierung des NÖ
Venture Capital-Modells innovative und technologieorientierte Unternehmen
dieser Teil in der Technologiepolitik verstärkt werden. Neue Ideen sind
wichtig, sind gut, sind gefragt und gewünscht. Und damit neue, innovative
Ideen auch umgesetzt werden können, bedarf es auch der entsprechenden
notwendigen finanziellen Mittel. Es darf ganz einfach nicht passieren, dass
ein zukunftsträchtiges Projekt, das nachhaltigen Nutzen und damit Arbeitskräfte
schafft, an der Finanzierung scheitert und damit nicht umgesetzt wird. Weil es
ganz einfach diesem Unternehmen nicht gelingt, auf den herkömmlichen
Finanzmärkten das Kapital zur Umsetzung aufzubringen.
Und es darf uns auch nicht passieren, dass zukunftsträchtige Projekte
ins Ausland abwandern und dort dann gewinnbringend umgesetzt werden. Nein, wir
wollen, dass der Wirtschaftsstandort Niederösterreich weiter in diesem
High-tech-Bereich sich entwickeln kann. Denn die Wirtschaftsforscher sind sich
einig: Es gibt einen Zusammenhang, und zwar einen sehr positiven Zusammenhang
zwischen den Investitionen in Hochtechnologie und dem Wirtschaftswachstum. Wir
wissen, dass durch eine forcierte Forschung und Entwicklung ein Wett-
bewerbsvorteil gegenüber den Billigstandorten in Europa und in Asien ganz
einfach besteht und dass wir am Weltmarkt mit High-tech-Produktion bestehen
können.
Nun gibt es schon seit dem Jahr 2002 einen Ansatz für Risikokapital über
die Tec Net-Gesellschaft, das waren 30 Millionen Euro und es wurde schon im
Frühjahr 2003 damit gestartet. 160 Einreichungen hat es bisher gegeben und es
war ein sehr selektives Auswahlverfahren in dem sechs Beteiligungen ausgewählt
wurden, die auch eingegangen wurden. Und eine davon, die hat sich schon so
positiv entwickelt, konnte auch schon mit Erfolg verkauft werden.
Bisher hat man Beteiligungen im Gesamtvolumen von 4,8 Millionen Euro
übernommen. Damit hat man Investitionen von 17,5 Millionen Euro ausgelöst. Und
was besonders erfreulich ist, man hat 250 sehr hochwertige Arbeitsplätze damit
geschaffen.
Ziel ist es, mit diesen Aktivitäten einen wirklich sehr exklusiven,
einen hochtechnologisch orientierten Kreis von Ideenbringern zu helfen, ihre
Impulse auch wirklich umzusetzen. Dinge zu ermöglichen, quasi ein
Geburtshelfer zu sein und dann, wenn sich das Kind entwickelt hat, sich auch
wieder zurückzuziehen, die Beteiligung natürlich im besten Fall sehr
gewinnbringend zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös dann wieder neue Projekte
auszuwählen und sich auch daran wieder zu beteiligen.
Es ist eine neue Form der Wirtschaftsförderung, sicherlich kein
Massenangebot, sondern es handelt sich um eine Ergänzung in dem sehr breit
gefächerten Angebot, sozusagen um eine Speerspitze.
Landeshauptmannstellvertreter Gabmann ist es nunmehr gelungen,
zusätzliche Investoren zur Aufstockung dieses niederösterreichischen
Venture-Capital-Modells zu finden. Es war sicherlich der bisherige Erfolg und
das allgemeine Interesse, dass die vielschichtige Technologiepolitik des
Landes Niederösterreich erweckt hat, dass man nunmehr vier sehr interessante
Investoren mit an Bord hat, die in Summe rund 30 Millionen Euro in das Modell
investieren. Neben der Landes-Hypo Niederösterreich die Raiffeisenholding, die
deutsche Investment-Gesellschaft BWI mit Dr. Waldheim. Und – was uns
besonders freut – der Europäische Investmentfonds. Und gerade die Beteiligung
des Europäischen Investmentfonds ist ein besonderes Gütesiegel für die
Initiativen des Landes in der Technologiepolitik. Denn Sie können
sicher sein, man hat sich das Niederösterreich-Modell und vor allem auch das Management,
das dahinter steht, ganz besonders gut angeschaut, überprüft und schließlich
hat man sich daran beteiligt. Weil man es für gut und für zukunftsträchtig
empfunden hat. Das heißt, nunmehr gibt es 50 Millionen Euro für diese
Beteiligung im Risikokapitalbereich.
Meine Damen und Herren! Gestern konnte ich mit dem Herrn Landeshauptmann
in St. Valentin die Firma Engel besuchen. Es ist ein Unternehmen, das im
Hochtechnologiebereich sehr, sehr erfolgreich unterwegs ist. Weltweit
exportiert, weltweit auch produziert, rund 3.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon
800 am Standort St. Valentin.
Das Unternehmen hat in den letzten Jahren massiv in Niederösterreich
investiert und hat gestern auch mitgeteilt, dass man weiter beabsichtigt, den
Standort auszubauen. Und der Eigentümer hat besonders hervorgestrichen die
Initiativen und die Unterstützungen des Landes. Die waren sicherlich mit ein
Grund für die Entscheidungen die getroffen wurden. Parallel dazu wird die Firma
allerdings auch in Shanghai ein Werk errichten. Der Forschungs- und der
Entwicklungsbereich der soll aber in Österreich bleiben und hier in St.
Valentin in Niederösterreich bleiben, weil es hier eben so ein positives
Umfeld gibt.
Und ich glaube, gerade dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Verstärkung
der Forschungs- und Technologieinitiativen ist. Denn damit gewährleisten wir
ganz einfach, dass wir in den internationalen Wettbewerb mit hochwertigen
Produkten weiter bestehen können. Wir können nicht im Kostenwettbewerb allein
bestehen, wir müssen ganz einfach den Qualitätswettbewerb gewinnen.
Und ich glaube, es ist ein sehr erfreulicher Zwischenbericht auf dem Weg
zu dieser High-tech-Region wenn die Zeitschrift „das Managermagazin“ nunmehr
eine Studie präsentiert hat, wo man sich sehr eingehend auch mit dem
Wirtschaftsstandort Österreich im Gegensatz zu Deutschland beschäftigt und wo
man ganz einfach die Unterschiede merkt. Ich meine, das lässt sich ganz einfach
an den Arbeitsmarktdaten auch ablesen.
Für Niederösterreich sehr erfreulich ist, dass insgesamt 1.207
EU-Regionen nach Standortqualität evaluiert wurden. Unter diesen Top-ten-Regionen
von den 1.207 finden sich vier österreichische. Eine davon in Niederösterreich.
Ich glaube, das kann uns doch sehr positiv stimmen und zeigt auch, dass wir am
richtigen Weg sind.
Meine Damen und Herren, ich glaube
auch in Zukunft werden große Herausforderungen auf uns warten. Ich glaube, der
eingeschlagene Weg in der niederösterreichischen Wirtschaftspolitik, insbesondere
in der Technologiepolitik ist der richtige. Und durch den Einsatz von
zusätzlichem Risikokapital soll die Entwicklung von neuen Produkten, neuen
Dienstleistungen auch zusätzlich ermöglicht werden. Das soll uns
wirtschaftliches Wachstum ermöglichen und das soll uns auch die Chancen eröffnen,
auf den internationalen, auf den großen Märkten bestehen zu können. (Beifall
bei der ÖVP.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Mag. Ram.
Abg. Mag. Ram (FPÖ): Werter Herr Präsident! Herr
Landeshauptmannstellvertreter! Frau Landesrätin! Meine sehr verehrten Damen
und Herren!
Die Vorrednerin hat ja schon sehr umfassend diesen Bereich um den es
hier geht abgedeckt. Das NÖ
Venture-Capital-Modell. Es
kann durchaus als erfolgreich bezeichnet werden, da gebe ich ihr Recht. Und ich
gebe ihr auch Recht wenn es darum geht, dass sie gesagt hat, dass ein direkter
Zusammenhang besteht zwischen dem Wirtschaftswachstum und der Förderung der
Investition in zukunftsträchtige Branchen, in Technologiebranchen, in
innovative Unternehmen.
Das Venture-Capital-Modell in Niederösterreich hat – auch das wurde
schon erwähnt – derzeit fünf Beteiligungen mit einem Beteiligungsvolumen von
4,850.000 Euro. Davon wurden 3,823.810 Euro ausbezahlt. Dazu kommt natürlich
noch, dass es eine sechste Beteiligung gegeben hat. Diese sechste Beteiligung
konnte veräußert werden. Und zwar äußerst gewinnbringend. Gewinnbringend nicht
nur aus finanzieller Sicht, sondern auch dadurch, dass eben hier in Baden
zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen wurden. Und auch das Thema Arbeitsplätze
wurde schon angesprochen. Es werden 250 Arbeitsplätze geschaffen, wurden bis
jetzt geschaffen durch dieses Venture-Capital-Modell und ein
Investitionsvolumen von 17,5 Millionen Euro wurde bewegt.
Die Investitionen erfolgen in Branchen der Biotechnologie und der
Informationstechnologie. Und das ist auch von großer Bedeutung, vor allem in
kleinere und mittlere Unternehmen. Weil es ja gerade die kleinen und die
mittleren Unternehmen sind die man verstärkt fördern sollte um eben ein
nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Niederösterreich und in Gesamtösterreich
zu sichern.
Und ich glaube, das wurde auch schon
angesprochen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Vor allem auch was den
Vergleich mit Deutschland betrifft. Hier sprechen alle Zahlen für sich. Und
wenn manchmal kritisiert wird, dass eben die Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung und die Wirtschaftspolitik, auch die Steuerpolitik, hier nicht
effizient ist, so sprechen diese Vergleiche eben Bände. Österreich kann, und
so ist, glaube ich, auch der Titel in diesem Managermagazin ruhigen Gewissens
als das bessere Deutschland in wirtschaftlicher Hinsicht hier auch bezeichnet
werden.
Ich glaube, dass zusammenfassend das
NÖ Venture-Capital-Modell und die Erweiterung zusätzliche wichtige Investoren
bringt. Besonders, auch das wurde schon erwähnt, von Bedeutung ist eben das
Hereinholen des europäischen Investmentfonds, dass es für die Zukunft für
Bedeutung ist, weil gerade der europäische Investmentfonds hat einen sehr guten
Namen, ist in der Branche sehr positiv anerkannt und bringt auch zusätzliche
Investoren und auch zusätzliche Anreize. Eines liegt mir noch besonders am
Herzen bei der Erweiterung und das ist vermerkt: Dass der Niederösterreich-Bezug
auch in Zukunft gewährleistet werden muss. Weil es bringt uns nichts, wenn wir
hier ein tolles Venture-Capital-Modell haben, aber die Investitionen vor allem
in die östlichen Nachbarstaaten fließen und Niederösterreich eigentlich nicht
berücksichtigt wird. Darum finde ich es für richtig, dass hier gezielt auf
diesen Niederösterreich-Bezug eingegangen wird, dass hier gezielt eben darauf
auch geachtet wird dass Niederösterreich auch in Zukunft einen entsprechend
großen Anteil dieser Investitionen auch haben sollte.
Generell zu sagen, dass in
Österreich nach wie vor ein Aufholbedarf bei Venture-Capital besteht, daher ist
dieser heutige Beschluss ein sehr wichtiger Schritt. Das Venture-Capital ist
notwendig zur Finanzierung von Technologie und Investition. Und es ist auch vor
allem dieser Beschluss notwendig, dass wir in Zukunft uns den Herausforderungen
der wirtschaftlichen Konkurrenz auch stellen können. Und dass wir uns vor allem
den Herausforderungen in Bezug auf die östlichen Nachbarstaaten und der
Konkurrenz durch das Wirtschaftswachstum dort auch stellen und in Zukunft in
Niederösterreich auch eine gute Wirtschaftspolitik betreiben, die aber auch
eine große volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Und davon sollten schlussendlich
alle profitieren, nicht nur die Wirtschaft, sondern jeder einzelne Bürger. (Beifall
bei der FPÖ.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete
Dr. Petrovic.
Abg. MMag. Dr. Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Die Grünen werden dieser Vorlage zustimmen. Allerdings, das muss ich
sagen, können wir das nur wenn wir eine gewaltige Portion Vertrauensvorschuss
hier auf die Waagschale werfen und einsetzen. Denn wirklich wissen können wir
nicht was sich im Bereich dieser Umstrukturierung und
Venture-Capital-Finanzierung abspielen wird.
Ich möchte ein paar grundsätzliche Gedanken anbringen, weil ich schon
ein bisschen die Befürchtung habe, je mehr Gebietskörperschaften
wirtschaftliche Agenden an private Rechtsträger oder Rechtsträger, die in Form
von privaten Gesellschaften geführt werden, auslagern, dass desto mehr eine
breite gesellschaftliche Debatte über die Ausrichtung dieser Tätigkeiten
unterbleibt. Und die parlamentarische Kontrolle, die bleibt da so und so auf
der Strecke. Ich glaube, das müsste nicht sein!
Denn im Prinzip haben sich hier alle – und ich schließe mich dem gern an
– für die Möglichkeit einer Unterstützung junger, relativ kapitalschwacher
Unternehmungen mit guten Ideen durch die öffentlichen Hände ausgesprochen. Ja,
wir halten das auch für notwendig, dass man eine Starthilfe gibt. Es wird sich
dann erweisen, ob so eine Idee am Markt bestehen kann oder ob sie nach einiger
Zeit wieder verschwindet. Und wir würden das auch durchaus akzeptieren, das ist
„risikoreich“ per definitionem, dass hier vielleicht einmal auch ein Engagement
eingegangen wird, das sich dann im Nachhinein als Fehlinvestition
herausstellt. Das ist notwendigerweise so. Denn wüsste man von vornherein
dass es ein Erfolg wird, dann würden sich auch andere Financiers finden und
würde es entsprechende Sicherheiten geben, dann würde es eben nicht das
Eingreifen und die Hilfe von Gesellschaften hinter denen die öffentliche Hand
steht, brauchen.
Also wie gesagt: Eine Grundsatzbereitschaft, so etwas zu finanzieren und
auch mit einer wechselhaften Gebarung sich anzufreunden, die besteht bei uns.
Das, wo wir Bedenken anmelden ist, dass wir letztlich keine Möglichkeit haben,
eine Debatte über die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit zu führen. Es sind
bisher sechs Beteiligungen eingegangen worden, fünf bestehen noch. Es sind
sehr viel mehr Beteiligungen, wie wir im Ausschuss gehört haben, abgelehnt
worden. Und die Frage, was halten wir denn für risikoreich, die wird sehr
unterschiedlich ausschauen. Gerade bei den Grünen war es so, dass manches, was
wir am Anfang oder vor 15, vor 20 Jahren vorgeschlagen haben im Bereich der
Alternativenergien, im Bereich alternativer Verkehrsmittel, das ist damals
irgendwie ziemlich verlacht worden, ist für sehr schräg befunden worden. Heute
zweifelt niemand daran dass das richtig war.
Und ich denke mir, beispielsweise den Energiesektor würde ich gerne im
Bereich solcher Unternehmensfelder sehen. Und da fehlt uns natürlich jede
Information wie weit das dort mitgedacht wird, mitberücksichtigt wird oder
vielleicht abgelehnt wird.
Ein nächster Punkt: Wer und wie wird die Technikfolgenabschätzung dort
bewerkstelligt? Also gerade im Bereich der Biotechnologien gibt es sehr viel
Segensreiches, überhaupt keine Frage. Und ohne Zweifel ist das ein für die
Zukunft interessanter Bereich. Aber es sind dort durchaus auch Bereiche, die
ein sehr hohes Risikopotenzial in sich haben. Sowohl ökonomisch als auch
ökologisch. Und die natürlich auch im Hinblick auf die Informationsrechte der
Anrainerinnen, der Nachbarn nicht immer unbedenklich sind. Auch da meine Frage,
wie wird das gemacht? Wer macht das? Holt man da vielleicht auch Fachmeinungen
von sehr kritischen, außenstehenden, umweltbewegten Gruppen und Expertinnen
ein?
Also es gibt eine Fülle von Fragen, die sich hier stellen was die
grundsätzliche Ausrichtung betrifft. Wobei ich glaube, dass es einfach ratsam
wäre, auch mehrere Meinungen einzuholen und dann natürlich Entscheidungen zu
treffen. Denn das nicht alles förderungswürdig ist, das ist sonnenklar.
Und letztlich, ich meine, eine derartige Gesellschaft berichtet ihrem
Gesellschaftsgremium, berichtet letztlich dann dem Aufsichtsrat und muss dort
Verantwortungen wahrnehmen. Letztlich handelt es sich doch um öffentliche Gelder
die eingesetzt werden. Einer direkten oder indirekten Kontrolle durch den
Landtag unterliegt das, sobald wir diese Umstrukturierung beschlossen haben,
was demnächst der Fall sein wird und woran ich nicht zweifle, der direkten
Kontrolle durch den Landtag unterliegt das nicht mehr.
Das heißt, wir haben dann eigentlich ganz maßgebliche öffentliche Mittel
eingesetzt - wie gesagt, ich finde das durchaus positiv -, die aber natürlich
für andere Bereiche nicht zur Verfügung stehen. Denn doppelt ausgeben können
wir das Geld leider nicht. Das heißt, auch aus diesem Grund, glaube ich, wäre
es sinnvoll, und daran würde auch niemand die Landesregierung hindern, auch bei
derartigen Auslagerungen von Agenden an Gesellschaften in privater Rechtsform,
dass man doch die Informations- und Kontrollrechte, ähnlich wie bei
öffentlichen Engagements, fortführt.
Ebenso wäre es mir ein Anliegen, dass man Ziele, zu denen sich die
Politik bereits im Allgemeinen versteht, wie etwa die Gleichstellung von
Frauen und Männer, das Gender Mainstreaming, dass man auch derartige
öffentliche Anliegen, die Nicht-Diskriminierung verschiedener Bevölkerungsgruppen,
seien sie jetzt behindert oder seien sie Angehörige von ethnischen
Minderheiten, ... Auch das sind Ziele, zu denen wir uns, glaube ich, politisch
alle verstehen. Ob das im Rahmen beispielsweise der Tätigkeit von so einer
Gesellschaft auch wahrgenommen, kontrolliert wird, entzieht sich völlig meiner
Kenntnis. Ich gehe davon aus, dass solche politisch akzeptierten Zielsetzungen
auch an die ausgelagerten Rechtsträger zu überbinden sind, möglich ist das. Und
es passiert ja auch da und dort gelegentlich einmal. Und auch da wäre es
natürlich für den Landtag wichtig und notwendig, dass wir hierüber
Informationen bekommen.
Ich hoffe sehr, dass die Tätigkeit dieses Venture-Capital-Modells von
Erfolg gekrönt sein wird, dass möglichst viele Arbeitsplätze geschaffen werden
und möglichst wenig öffentliches Geld verloren geht. Aber ich würde doch
dringend, insbesondere an die ÖVP, die in diesem Land ja mit absoluter
Mehrheit das Sagen hat, appellieren, dass sie im Bereich der Informations- und
Kontrollrechte das so handhabt als wäre es eine öffentliche Tätigkeit. Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Mag. Motz.
Abg. Mag. Motz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Herr Landesrat! Hohes Haus!
Die Landesregierung hat im Dezember 2001 das Technologiekonzept
beschlossen. Zur Umsetzung dieses Konzeptes wurde damals vorgeschlagen, unter
anderem eine privat-rechtliche Struktur in Niederösterreich zu schaffen und zu
finanzieren, die Beteiligungsfinanzierungen an Technologieunternehmen anbieten
soll. Ich habe damals zusammen mit meiner Fraktion in diesem Zusammenhang der
Gründung zweier mit einem Risikokapital von 30 Millionen Euro ausgestatteten
Beteiligungsgesellschaften zugestimmt. Absicht war, dass über diese
Gesellschaften innovative technologieorientierte Unternehmen aus
Niederösterreich finanziell unterstützt werden. Das war damals ein recht
mutiger Schritt. Ich glaube auch, dass das ein recht gutes Instrument war und
ist um eben gerade jungen technologieorientierten Unternehmungen auf den Weg zu
einer Marktreife zu helfen, sie zu unterstützen und zu fördern.
Generell wissen wir ja, dass die Fähigkeit zu Innovationen in einem sehr
hohen Ausmaß die langfristige Entwicklung einer Volkswirtschaft beeinflusst
und daher ist es selbstredend, dass Niederösterreich ein besonderes Interesse
an einem ständigen Innovationsprozess haben muss um seine Stellung im
internationalen Wettbewerb ausbauen zu können.
Das gilt aber nicht nur für die marktreifen Produkte, sondern in einem
besonderen Ausmaß für die Durchsetzung neuer Ideen, die erst zu marktfertigen
Erzeugnissen entwickelt werden müssen, gerade im Bereich der jungen
Technologien. Dem gegenüber stehen meistens erhebliche technische und
wirtschaftliche Risken. Risken, die hauptsächlich aus der langen
kapitalintensiven Entwicklungsphase entstehen, aus den unsicheren Produktions-
und Vermarktungsfähigkeiten der Geschäftsidee. Und der Mangel an
Innovationstätigkeit ist dann häufig die Folge eines Mangels an Finanzmittel.
Es gibt steuerliche Vorteile, die genützt werden können, aber in Summe helfen
diese nicht besonders wenn es darum geht, die kritische erste Phase der
Firmengründung überbrücken zu helfen.
Wenn wir von Risikokapital reden, dann wissen wir, dass das eben mit
Risiko zu tun hat und den Fachzeitschriften ist zu entnehmen, dass beispielsweise
20 Prozent der Firmen, die in einem Venture-Capital-Fonds zusammengefasst sind,
wieder scheitern. Und zwar mit allen Konsequenzen für die Geldgeber. Für die
Kalkulation der Banken, der klassischen Geldinstitute ist es daher kein Thema
und das erklärt auch die Zurückhaltung der meisten Geldhäuser bei der
Finanzierung innovativer Firmen. Und meistens ist auch in den jeweiligen
Banken gar nicht das nötige Know how vorhanden um innovative Ideen und deren
Marktchancen realistisch einschätzen zu können.
Meine Damen und Herren! Ich habe recherchiert im Sitzungsprotokoll
anlässlich der Gründung dieser beiden Technologieunternehmen. Die ÖVP hat in
der Person des Kollegen Mag. Riedl damals gemeint, dass in fünf Jahren 50
Unternehmensgründungen möglich sein werden und damit auch rund 3.000
Arbeitsplätze geschaffen werden können. Um dieses hochgesteckte Ziel zu erreichen,
wird es in den nächsten beiden Jahren recht gewaltiger Anstrengungen noch
bedürfen. Vor allem muss auch mit mehr Wagnis an die weiteren Beteiligungen
herangegangen werden. Die sechs Beteiligungen in Ehren, die 250 Arbeitsplätze,
die geschaffen wurden, Herr Landeshauptmannstellvertreter, ist auch eine gute
Leistung. Aber von 3.000 ist das halt noch ein bisschen weit entfernt. Tatsache
ist, dass 20 Millionen Euro frisches Kapital bereitstehen, wobei ich – das
wurde von Kollegin Hinterholzer schon gesagt – den Europäischen
Investmentfonds besonders hervorheben möchte, der bekannterweise mit besonderer
Erfahrung gerade im Bereich der Venture-Capital-Finanzierung ausgestattet ist.
50 Millionen Euro in Summe also für die Finanzierung von
Hochtechnologieunternehmen. Das ist eine erkleckliche Summe. Ich möchte auch
lobend erwähnen, dass es gelungen ist, das ist kein leichtes Unterfangen, eine
Beteiligung bereits mit Gewinn zu veräußern und zwar die Firma „Decision Team“.
Mit den neuen Partnern wird nun eine neue Gesellschaft gegründet, die
ausgewählte Beteiligungen an kleinen Technologieunternehmen eingehen wird.
Und wenn dadurch weitere Impulse in Richtung Unternehmensneugründungen gesetzt
werden können, dann ist das nicht zuletzt auch ein wichtiger Beitrag zur
Senkung der Akademikerarbeitslosigkeit.
Ich glaube, dass der vorliegende Antrag ein guter und weiterer wichtiger
Schritt in die richtige Richtung ist, nämlich einen weiteren Beitrag zur
Unterstützung der Innovationskraft und der Forschungsleistung in unserem Land
zu leisten, weswegen meine Fraktion dem vorliegenden Antrag auch gern die
Zustimmung geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Zum Wort gelangt Herr
Abgeordneter Ing. Rennhofer.
Abg. Ing. Rennhofer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Mitglieder der Landesregierung! Herr Landeshauptmannstellvertreter! Hoher
Landtag!
Medienberichte und Analysen der letzten Wochen zeigen uns, dass wir in
Österreich insgesamt auf einem guten Weg sind. Im direkten Vergleich mit
anderen europäischen Staaten steigt Österreich sehr gut aus. Die Frankfurter
Allgemeine Zeitung schreibt etwa am 7. März, dass noch nie zuvor soviele
Österreicher von der guten kleinen Volkswirtschaft profitiert haben. Das
Bruttoinlandsprodukt hat sich fast auf das Sechsfache erhöht. Und das Institut
für höhere Studien berechnet, dass allein auf Grund der Senkung der
Körperschaftssteuer mit 1. Jänner 2005 rund 700 Millionen Euro jährlich mehr
und zusätzlich an internationalen Investitionen nach Österreich fließen
werden. Mehr als dies ohne diese Steuermaßnahme der Fall wäre.
Und ein Managermagazin, das deutsche „Manager Magazin“ schreibt in einer
Titelgeschichte, dass Österreich, verglichen mit Deutschland, der deutlich
attraktivere Wirtschaftsstandort ist. Und was besonders erfreulich ist, gerade
im Hightech-Bereich, für Hightech-Unternehmen finden sich keine vergleichbar
guten Standorte außer in Österreich.
Meine Damen und Herren! Das Land Niederösterreich bietet zu all diesen
positiven Faktoren zusätzliche Anreize. Niederösterreich bietet zu diesen
positiven Faktoren noch zusätzliche Attraktivität für Klein- und Mittelbetriebe
und damit zusätzliche Maßnahmen für die Sicherung und für die Schaffung neuer,
innovativer Arbeitsplätze.
Das Land stellt bereits seit 2002 30 Millionen Euro an Risikokapital zur
Verfügung. Risikokapital auf der einen Seite hat positive Zusammenhänge und
Auswirkungen auf technologische Innovationen auf der anderen Seite. Das
beweisen uns Studien des Wirtschaftsforschungsinstitutes, der WIFO. Wir wissen
auch, dass in weiterer Folge Wirtschaftswachstum damit zusammenhängt. Und wir
wissen, dass es zu neuen Arbeitsmöglichkeiten führt.
In Österreich, und damit auch in Niederösterreich, gibt es im Bereich
Risikokapital noch kein Überangebot. Diese Beteiligungsfinanzierung ist noch
nicht sehr ausgeprägt. Auf der anderen Seite gibt es aber ausreichend gute
Ideen im Land. Gute Ideen, die umgesetzt werden sollen. Doch für die
Weiterentwicklung und Umsetzung fehlt den Betrieben oft das notwendige
Kapital. Gemeinsam mit privaten Investoren sind wir daher aufgefordert und
eingeladen, diesen Bedarf an Venture-Capital aufzulösen, im positiven Sinne
aufzulösen.
Das Land hat mit den beiden Landesgesellschaften die ersten Schritte
gesetzt. Und für dieses Venture-Capital-Modell konnten nun vier zusätzliche
Großinvestoren begeistert werden. Das heißt und bedeutet, zusätzliches Kapital
von rund 20 Millionen Euro wird hier bereitgestellt. Und das heißt und bedeutet
eine Aufstockung auf insgesamt rund 50 Milliarden Euro ohne zusätzliche Landesmittel.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne zusätzliche Landesmittel ist es
hier gelungen, privates Kapital für Risikobeteiligungen aufzustellen. Die
Investoren wurden bereits genannt, und die Bedeutung des Europäischen
Investitionsfonds in diesem Zusammenhang muss aber nochmals hervorgehoben
werden. Der Zuspruch bestätigt auch die bisherige Arbeit und Vorgangsweise des
Lan-
des Niederösterreich. Der Zuspruch bestätigt, dass unser Risikokapitalmodell
erfolgreich war. Und der Zuspruch bestätigt auch, dass dieses Modell ein
zukunftsträchtiges ist.
Der Konstrukt, die Firmenstruktur wird im operativen Bereich daher auch
ergänzt. Die bisherigen Landesgesellschaften bleiben in Funktion, wobei die Tec
Net-Company eine Holdingfunktion übernehmen wird. Und mit dem neuen Investor
wird eine neue Gesellschaft gegründet bei der der Landesanteil in einer Höhe
von rund 35 Prozent liegen wird.
Der Investmentfokus konzentriert sich auf Klein- und Mittelbetriebe in
der Kernostregion und teilweise auf angrenzende Regionen. Der Bezug zu unserem
Bundesland Niederösterreich ist allerdings ein unbedingtes Muss und erforderlich.
Die Aufstockung dieses Risikokapitals ist daher ein weiterer logischer und
guter Schritt auf unserem bereits wirklich erfolgreichen Weg und Kurs auf
wirtschaftlichem Gebiet des Landes Niederösterreich. Dieses
Venture-Capital-Modell ist also nicht isoliert zu sehen, sondern ist ein Teil
dieser aktiven Technologiepolitik in unserem Land.
Mit diesem Modell wird Niederösterreich noch stärker als moderner und
innovativer Wirtschaftsstandort in Europa wahrgenommen. Und vor allem können
wir mit diesem Modell noch stärker als Technologiestandort auftreten.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Modell können wir die Zukunftschancen
noch stärker und besser nutzen. Wir werden daher der Erweiterung dieses
niederösterreichischen Venture-Capital-Modells für innovative und
technologieorientierte Unternehmen sehr, sehr gerne zustimmen und werden diese
Erweiterung sehr gerne beschließen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der ÖVP.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Die Rednerliste ist erschöpft. Der
Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter Abg. Friewald (ÖVP): Ich verzichte!
Dritter Präsident Ing. Penz: Er verzichtet. Wir kommen zur
Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Wirtschafts- und
Finanz-Ausschusses, Ltg. 396/S-5/18:) Ich stelle fest, dass dieser Antrag
einstimmig angenommen wurde.
Ich ersuche Herrn Abgeordneten Hintner, die Verhandlungen zum
Geschäftsstück Ltg. 399/B-35/2 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich
berichte zu Ltg. 399/B-35/2, NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004.
Das NÖ Sportgesetz normiert im § 2 Abs.4, dass das Land Niederösterreich
jährlich einen Sportbericht zu erstellen hat. Im Sinne dieses Gesetzesauftrages
wurde für das Jahr 2004 ein Sportbericht, der neben dem Sporthandbuch auch die
erteilten Förderungen enthält, erstellt. Der Förderbericht enthält jene
Projekte, die mit einem Beitrag des Landes Niederösterreich ab 3.750 Euro gefördert
wurden.
Ich stelle den Antrag namens des Kultur-Ausschusses über den Bericht
der Landesregierung betreffend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004 (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Sportbericht 2004 wird zur Kenntnis genommen.“
Ich ersuche die Debatte einzuleiten und die Abstimmung vorzunehmen, Herr
Präsident.
Dritter Präsident Ing. Penz: Danke für die Berichterstattung.
Ich eröffne die Debatte und erteile Herrn Abgeordneten Hiller das Wort.
Abg. Hiller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Der Sportbericht 2004, mit diesem Sportbericht geht eine langjährige,
erfolgreiche Ära der Sportentwicklung in Niederösterreich einher und findet
nur einen vorläufigen Abschluss in der Form, dass eine Person über Jahre
hindurch hier das Sportgeschehen mit uns gemeinsam mit Niederösterreich vorzüglich
gestaltet hat.
Dieser Bericht ist die letzte sportpolitische Bilanz, welche die
vormalige Landessportreferentin, nunmehrige Innenministerin Liese Prokop dem NÖ
Landtag in den wesentlichen Teilen vorlegt. Ein Bericht, so erlaube ich mir,
ist sicherlich hier von großer und breiter Zustimmung getragen, wie das auch
bei den Vorgängern der Fall gewesen ist. Liese Prokop ist es über zwei
Jahrzehnte Aufbau-
arbeit gelungen, einen, möchte ich sagen, fast hundertprozentigen Konsens im NÖ
Sport nach innen und nach außen zu erwirken und unsere sportlichen Aktivitäten
hin an die Spitze zu bringen. Dafür gilt ihr zweifellos nocheinmal innigster
Dank.
Wie der Sportbericht 2004 ausweist, ist die Grundversorgung mit
Sportanlagen und Sportorganisationen in Niederösterreich bestens gegeben. Und
wir können sehr stolz darauf sein, dass es immer wieder gelingt, auch die neuen
Trends entsprechend zu bearbeiten und mit Leben zu erfüllen. Es sind im
Wesentlichen zwei Aufgaben, die ich hier sehe. Zum Einen darauf Antworten zu
geben inwieweit die neuen Sporttrends, die in Mode kommen, entsprechend auch
die niederösterreichischen Sportlerinnen und Sportler hier realisieren. Im Speziellen
Beachvolleyball oder Reitanlagen, welche noch immer großen Zulauf zu
verzeichnen haben. Und zum Zweiten stellt sich auch für uns vermehrt die
Aufgabe, dass die Altanlagen aus der, so möchte ich sagen,
Vereinsgründergeneration heraus auf den heutigen Stand der Technik, und nicht
nur der Technik, sondern auch des heutigen Komforts, zu stellen sind. Damit
sind Verbesserungen der Spielfelder gemeint bis hin zu Kunstrasenbelägen. Es
geht um moderne Sportunterkünfte, um entsprechend adäquate Zuschauerräume. Es
geht aber auch in der Infrastruktur so weit, dass auch dem ruhenden Verkehr,
damit meine ich Parkplätze, dass hier auch das mit berücksichtigt wird um hier
perfekte Anlagen zu errichten.
Insgesamt wurden im Jahre 2004 hier 209 Investitionen gefördert, wie
uns der Bericht wissen lässt. Gelegentlich kommt es auch zu Sportplatzverlegungen,
die notwendig sind. Zum Einen aus der meistens in den Zentren um sich
greifenden Platzenge, durch Siedlungsdruck ausgelöst. Es gibt Beispiele auch
von Verlegungen wie das zum Beispiel in Leobendorf oder in Laa a.d. Thaya oder
in Lassee und in vielen anderen Orten der Fall ist. Und dort müssen wir
Möglichkeiten schaffen, bei diesen Großinvestitionen auch entsprechend uns
mitzudotieren.
Neben dem Fußball, sehr geehrte Damen und Herren, und dem Volleyball
wurden am häufigsten Stockschützenanlagen, Tennisplätze und Wintersportanlagen
errichtet bzw. erweitert und modernisiert. Das Land ist hier zweifellos ein
wichtiger Partner für die Vereine und die Gemeinden. 2004 flossen wieder mehr
als 3 Millionen Euro an Landesmitteln in die Kofinanzierung zur Errichtung dieser
Sportanlagen in Niederösterreich.
Nicht übersehen möchte ich dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren,
den zusätzlichen Ausbau mit Mehrzweckhallen im Eigentum von Schulen oder von
Gemeinden, welche auch dem vereinsungebundenen Sporttreibenden zugute kommen.
Sogar eine NÖ Landesberufsschule, nämlich jene in Zistersdorf, wurde mit
einer solchen Mehrzweckhalle ausgestattet und hier gibt es auch diese übergreifende
Funktion und diese Nutzung. Das Land Niederösterreich ist hiebei vor allem als
Finanzierungspartner ganz wesentlich gefordert. Wir schießen aber nicht nur
entsprechend Mittel zu, sondern die Beratungen, die über das ÖISS, über das
Österreichische Institut für Sportstättenbau gewährt werden, garantieren uns,
dass hier auch zweckmäßige Bauten errichtet werden, die den modernen Standards
entsprechen.
Auch der Umweltgedanke kommt bei uns in Niederösterreich nicht zu kurz.
Mit der Förderung von Solar- und Wärmepumpenanlagen wird diesem Gedanken
Rechnung getragen. Es ist schon klar, dass damit nicht alleine das Kyoto-Ziel
erreicht werden kann. Aber ich glaube, es sind insgesamt viele tausende
Schritte notwendig in diese Richtung, damit das eines Tages auch erfüllbar
wird. Die Sportpolitik leistet hier ebenfalls ihren Beitrag.
Um die Sensibilität, den menschlichen Aspekt in unserer Sportpolitik
herauszustreichen, darf ich einmal mehr auf die niederösterreichische Sportversicherung
hinweisen, welche nicht nur die direkte ärztliche Versorgung abdeckt, sondern
nunmehr seit einigen Jahren auch die Rehabilitation. Und zu dem noch, vor
allem für die Funktionäre sehr wichtig, auch einen Teil einer kollektiven Haftpflichtversicherung
mit einschließt, die hier auch für die Funktionäre eine gewisse Sicherheit
gewährleistet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es kamen im Jahre 2004 insgesamt, und das
ist eine sehr beträchtliche und stolze Zahl, insgesamt 75.000 Personen in den
Schutz dieser Versicherung. Gottseidank ist nur eine sehr geringe Zahl an
Sportlern hier verunglückt. Es sind lediglich 0,3 Promille, welche hier an
Betroffenen zu verzeichnen sind. Jeder einzelne Fall ist zweifellos einer
zuviel. Aber es gilt eben über diese Sportversicherung dann hier Abhilfe zu
schaffen, was hier zweifellos in einem entsprechenden Umfang möglich ist.
Sport, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht wohl für
Individualität als auch für Gemeinschaftswesen und auch für Sozialisierung. Der
Gemeinschaftsgeist in Niederösterreich überwiegt sowohl in den oberen Ebenen
des Landes und der Verbände als auch bei den Vereinen.
Der beste Beweis dafür, der das hervorragend untermauert, ist dafür
zweifellos die Verleihung diverser Ehrungen der Landessportehrenzeichen. Hier
bleibt keiner unberücksichtigt der sich Verdienste um den
niederösterreichischen Sport macht. Nicht nur die publicityträchtigen
Positionen werden hier entsprechend bedient und bedankt, wie es den
Staatsmeistern, Europameistern, Olympiasiegern selbstverständlich in den Medien
widerfährt, sondern das geht hin bei uns in den Vereinen bis zu
Schriftführern, Stellvertretern, zu Zeugwarten, die alle nach getaner und
erfolgreicher Arbeit hier vor den Vorhang auf die Bühne in das Rampenlicht
geholt werden und womit der Dank des Landes und auch der daran teilnehmenden
Verbände entsprechend hier erbracht wird. Im Jahre 2004 sind in diesem
Zusammenhang 118 Funktionärinnen und Funktionäre ausgezeichnet worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur in diesem Klima der gegenseitigen
Anerkennung ist erfolgreicher Breitensport auch als Basis für unseren
Spitzensport möglich. In vielen Disziplinen ist der Aufstieg zum Staatsmeister
oder Europameister nur über ein Zwei- oder Dreistufenleistungssystem
erforderlich. In manchen schaffen es die Aktiven sogar von den Basisvereinen
weg zu Staatsmeisterehrungen zu Ehren zu kommen, wie wir das vergangenen
Montag in Baden so vortrefflich miterleben durften.
Unsere neue sportive Landessportverantwortliche, Frau Landesrätin Dr.
Petra Bohuslav konnte in Baden mit uns einigen Teilnehmern hier aus diesem
Gremium mehr als 150 Staatsmeister dieser letzten Saison entsprechend in
würdigem Rahmen bedanken. Und vor allem der Öffentlichkeit präsentieren.
Ein besonderer Lichtblick dabei ist also, das ist zweifellos ein Trend,
der nur zu begrüßen ist, darin festzustellen, dass die Sportlerinnen, der
Anteil der Damen immer mehr wird. Einerseits, und das gebe ich schon zu,
beflügelt sportliche, weibliche Figur vor allem unser männliches, das Interesse
von uns Männern nicht unbeträchtlich. Und zum Anderen möchte ich auch sagen,
ist dabei festzuhalten, dass es dabei nicht, so wie es in anderen Bereichen, in
den sozialen Bereichen hier zu großen Demonstrationen von Emanzipation kommt
und diverser Beschwörungen gegenseitig in der Ausgewogenheit der Geschlechter
oder bezüglich Chancengleichheit, sondern es ist ein stiller aber ein stetiger
Prozess der hier vorzufinden ist.
Gerade bei dieser Staatsmeisterehrung in Baden konnten wir viele
Damenteams zu ihren Leistungen beglückwünschen. Ein Team möchte ich im
Speziellen hier anführen. Nachdem ich selbst lange Zeit über Jahrzehnte Fußball
gespielt habe, ist das Pendant zum tradierten Männersport Fußball längst in die
Erfolgsränge eingetaucht. Wir stellen in Niederösterreich mit dem
Damenfußballklub SV Neulengbach den österreichischen Staatsmeister im
Damenfußball.
Diese Riege ist verstärkt, und das weist ebenfalls auf Emanzipation hin
durch eine brasilianische braune Fußballperle. Und man kann hier auch ins
Treffen führen, dass scheinbar hier auch bereits das Legionärswesen Einzug
gehalten hat. Ob uns das jetzt so passt oder nicht, erwünscht ist oder weniger
erwünscht ist, ist eine Streitfrage. Aber eines kann ich sagen: Schön ist das
alles anzusehen und mitzuerleben.
Ich darf, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits zum Schluss
kommen. Niederösterreich ist ein Sportland in dem eine Michi Dorfmeister, ein
Werner Schlager und ein Markus Rogan zweifellos die Trends und die
Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Niederösterreich schwelgt aber dennoch nicht in
den Superlativen, sondern es geht darum, im Speziellen die Grundbedürfnisse
der Menschen in punkte Gesundheit, Bewegung, Harmonie, Geselligkeit, auch über
den Sport und gerade durch den Sport entsprechend zu berücksichtigen und Chancen
und Möglichkeiten hier zu eröffnen.
Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur im Jahre
2004, wie ich schon eingangs erwähnte, eine 23-jährige Ära in kompetenten
Händen der Frau Landesrat Prokop hier durch diesen Bericht zum Ausdruck
gebracht, sondern es geht auch darum, und dazu darf ich Sie aufrufen, dass wir
auch unter der neuen Ägide, unter Frau Dr. Petra Bohuslav ebenso in diesem
Sinne, in diesem Geiste zusammenarbeiten im Dienste unserer Bürgerinnen und
Bürger. Und ich bin davon überzeugt, dass das auch bestens gelingen wird.
Der Sportbericht 2004 wird gerne zur Kenntnis genommen. Und ich darf
abschließend auch der Sportabteilung recht herzlich danken und Lob aussprechen
für die geleistete Arbeit und für das stete Engagement im Dienste des NÖ
Sports. (Beifall bei der ÖVP.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Ich erteile dem nächsten Redner,
Herrn Abgeordneten Mag. Ram das Wort.
Abg. Mag. Ram (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr verehrte
Frau Landesrätin! Die sehr sportiv ist, wie wir gerade gehört haben. Ich
glaube, man sollte die Sportler aber in erster Linie nach ihren Leistungen
beurteilen und nicht daran, obwohl ich dir schon Recht gebe, lieber Franz
Hiller, dass es gerade bei einer Damenfußballmannschaft sicher als männlicher
Zuschauer attraktive Tatsachen zu sehen gibt. Aber ich glaube trotzdem, dass
man die Sportler nach ihren Leistungen beurteilen sollten und nicht nur nach
ihrem Aussehen. Weil ich glaube, es wäre für uns alle auch gut wenn unsere
politische Arbeit nach unserer politischen Leistung beurteilt wird und auch
nicht nur rein nach der Außenwirkung. Ich glaube, da gibst mir auch Recht,
Franz. (Unruhe im Hohen Hause.)
Naja, das habe ich wie immer ein bisschen umschrieben.
Generell ist zu sagen, dass der Sportbericht einen sehr guten Überblick
gibt über das Sportgeschehen in Niederösterreich. Er zeigt, dass das Jahr 2004
ein sehr gutes Jahr für den Sport war. Einerseits für den Spitzensport, und der
Kollege Hiller hat es hier schon angesprochen, er hat auch einige Namen
genannt. Zum Beispiel Markus Rogan oder die Karin Mayr-Krifka.
Und zu beiden muss ich natürlich dazu sagen, als Regionalpolitiker, dass
beiden beim SVS Schwechat tätig sind. Was wiederum beweist, welch hervorragende
Arbeit bei diesem Verein geleistet wird.
Darüber hinaus gibt es auch in anderen Sportarten durchaus Erfolge zu
verzeichnen. So zum Beispiel beim Tennis, wo eben der Jürgen Melzer
hervorragende Siege errungen hat in diesem Jahr. Aber auch, und das ist mir ein
besonderes Anliegen, beim Behindertensport, bei den Paralympics, wo Wolfgang
Eibeck und Rene Gutdeutsch hervorragende Leistungen vollbracht haben. Auch
wenn das der Kollege Fasan vielleicht lustig findet. Aber ich glaube, dass
besonders der Behindertensport nicht gering geschätzt werden sollte. Im
Gegenteil: Die Leistungen, die dort vollbracht werden und wie sich Menschen mit
besonderen Bedürfnissen über ihr Schicksal hinweg setzen und im Sport einen
Ausgleich, eine neue Lebensaufgabe finden, das sollte man nicht gering
schätzen, sondern das ist sehr hoch anzurechnen.
Genauso hoch anzurechnen sind die Leistungen, die in Niederösterreich
beim Breitensport zweifellos hervorgebracht werden. Es geschieht durchaus
viel. Der Jugendsport, wurde auch schon erwähnt, der Jugendsport liegt uns ja
besonders am Herzen, da der Jugendsport in die vielfältigen, gesellschaftlichen
Schichten einspielt und verschiedenste Funktionen und Aufgaben hat.
So ist es zum Beispiel so, dass eben der Jugendsport vorbeugend gegen
den Kampf, vorbeugend dagegen ist, dass eben die Jugendlichen in Versuchung
geraten, alkohol-, nikotin- oder drogensüchtig zu werden. Und der Jugendsport
dient natürlich auch dazu, dass die Gewaltbereitschaft hier zurückgeht.
Jugendliche, die lernen, in einem Team im Sport tätig zu sein, sich auf ihren
Körper, aber auch auf die mentale Aufgabe konzentrieren, diese Jugendlichen
geraten viel weniger in Versuchung abhängig zu werden. Sie geraten viel weniger
in Versuchung, auch in Konfliktsituationen mit anderen zu geraten, weil sie den
Sport als natürliches Ventil haben und auch verwenden.
Insofern ist der Sport sicherlich eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
Vor allem wenn man betrachtet, wie sich das Leben eines durchschnittlichen
Jugendlichen heute abspielt in der Schule, dann zu Hause vor dem Computer, vor
dem Fernseher. Hier ist der Sport und vor allem der Sport in den Vereinen
nicht hoch genug einzuschätzen.
Genauso wie der Sportstättenbau, auch das wurde angesprochen. Wir haben
eine Förderung im Jahr 1994 gehabt, in 102 Gemeinden wurden 255 Vereine
gefördert und 260 Anlagen. Und da ist es mir, Frau Landesrätin, ein besonderes
Anliegen darauf hinzuweisen, dass es diese Sportanlagen nicht nur geben sollte,
sondern dass diese Sportanlagen auch geöffnet werden sollten. Vermehrt
geöffnet werden sollten für breite Bevölkerungsschichten, auch für
Einzelsportler um hier eben die Sportanlagen in den Gemeinden dementsprechend
zu nutzen.
Über den Behinderten- und Versehrtensport habe ich schon kurz gesprochen
bei den Erfolgen bei den Paralympics. Das ist natürlich ein sehr, sehr großes
Anliegen. Der Sport hat generell sehr, sehr viele Facetten. Er dient zur
Jugendförderung, zur Gesundheitspolitik, der Sport ist aber auch ein
wirtschaftlicher Faktor.
Das sieht man vor allem bei den Großereignissen. Ich denke hier nur an
das Schirennen am Semmering. Aber auch zum Beispiel an die Waldviertelrallye,
wo ja mein Kollege Waldhäusl federführend tätig ist. Hier kommt es zu
großartigen Impulsen für die Wirtschaft. Die Wirtschaft dieser Regionen lebt
und profitiert von den Sportereignissen. Der Sport verbindet auch die Menschen,
der Sport verbindet die Länder. Und deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen,
den Dank an die ehrenamtlichen Funktionäre im Sportbereich und klarerweise an
die Sportabteilung auch hier auszusprechen.
Wenn wir über den Nachwuchssport sprechen, dann sollten wir
selbstverständlich auch über das Legionärswesen im Sportbereich sprechen. Und
ich glaube, das sollte man auch nicht gering schätzen, wie wichtig es wäre,
hier einmal Maßnahmen zu treffen, Überlegungen anzustellen, dass die Plätze für
unsere jungen Sportler nicht unnötigerweise verstellt werden. Ich weiß zum
Beispiel, dass der Kollege Kautz hier auch einer ist, der in dieser Richtung
schon Überlegungen und Gedankengänge gemacht hat über Jahre. Und ich glaube,
es wäre jetzt an der Zeit, hier auch dementsprechend seitens des Landtages ein
Zeichen zu setzen. Deswegen haben wir einen Resolutionsantrag vorbereitet. In
diesem Resolutionsantrag geht es jetzt in erster Linie um die Fußballvereine.
Ich darf aber gleich sagen, weil das vielleicht als Gegenargument kommen
könnte, warum wir uns nur auf den Fußball beschränken, das soll ein erster
Schritt sein. Selbstverständlich gibt es viele andere Sportarten wo es wichtig
wäre, das Legionärswesen etwas einzudämmen, um unserer Jugend, um unseren
Nachwuchssportlern auch die Chance zu geben, den Sport auch dementsprechend in
den Vereinen ausüben zu können. Und deswegen darf ich jetzt einen
Resolutionsantrag einbringen (liest:)
„Resolutionsantrag
der Abgeordneten Mag. Ram und Waldhäusl gem. § 60 LGO 2001 zum Antrag des Kultur-Ausschusses Ltg.-399/B-35/2 – Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004, betreffend Legionäre bei NÖ Fußballvereinen.
Um den heimischen Nachwuchsspielern mehr Chancen zu geben, ist es erforderlich, schon in niederen Spielklassen das Legionärswesen nicht ausufern zu lassen. Immer wieder schaffen eigene Nachwuchsspieler den Sprung in die Kampfmannschaft nicht, weil ein mittelklassiger Legionär, der zudem dem Verein viel Geld kostet, den Platz verstellt. Die Sportreferentin des Landes Niederösterreich sollte daher unverzüglich mit dem ÖFB und dem NÖ Fußballverband in Verhandlung treten, um eine Regelung durchzusetzen, dass die Spielklassen bis zur 1. Landesliga ohne Legionäre ihr Auskommen finden. Eine solche Regelung hätte auch den Vorteil, dass der Matchbesucher vor Ort wieder mehr Bezug zu „seinem Verein und seinen Spielern“ hätte. Die Zuschauerzahlen würden wieder steigen und die frei werdenden Mittel könnten für die Nachwuchsarbeit verwendet werden. Auch anerkannte Experten in Sachen Nachwuchsfußball treten für eine solche Regelung ein.
Die Gefertigten stellen daher folgenden Antrag:
Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung, und vor allem im Interesse der Nachwuchsarbeit der Vereine, mit dem ÖFB und dem NÖ Fußballverband Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, dass für Mannschaften, die in der 2. Landesliga, der Gebietsliga, der 1. oder 2. Klasse Meisterschaft spielen, keine Legionäre aus Nicht-EU-Staaten spielberechtigt sind.“
Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch eine Zustimmung
zu diesem Antrag würden Sie das Zeichen abgeben, dass Sie hinter dem Nachwuchs,
hinter dem niederösterreichischen Nachwuchs stehen. Und ich glaube, es wäre
ein positives Zeichen für unseren Sport, für unseren Sport in Niederösterreich.
Danke.
Dritter Präsident Ing. Penz: Als nächster Redner gelangt Herr
Abgeordneter Weiderbauer zu Wort.
Abg. Weiderbauer (Grüne): Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus!
Ich darf mich zu einem Großteil meinen Vorrednern anschließen. Ich bin
auch der Meinung, dass der Sport in Niederösterreich auf einem sehr guten Weg
ist. Die Landessportschule, das Leistungsmodell St. Pölten, die NÖ Top Sport
Aktion, sportärztliche Untersuchungsstellen und Anti-Dopingkomitee sind sicher
sehr positive Beispiele für eine gute Zusammenarbeit zwischen Land, Sportlerinnen,
Trainerinnen und Funktionärinnen.
Ich möchte vor allem den Personenkreis der Sportlerinnen und
Trainerinnen und Funktionärinnen herausheben. Denn sie sind dafür verantwortlich
dass Niederösterreich eine sehr gute Position beim Breitensport, aber vor allem
beim Spitzensport auch hat. Ich beziehe mich auf die letzte Veranstaltung, die
Ehrenzeichenverleihung aller Staatsmeisterinnen in Niederösterreich. Wo ich das
Gefühl hatte, dass die Staatsmeisterinnen sehr gern diese Ehrung annehmen und
sich darüber sehr freuen. Und es war sehr faszinierend für mich zu sehen, wie
viele Staatsmeisterinnen aus Niederösterreich kommen.
Und, der Kollege Ram hat es schon angedeutet, es wurde auch dem
Behinderten- und Versehrtensport der Platz eingeräumt der ihm zusteht. Sie
sind sehr lobend und im richtigen Maße erwähnt worden. An dieser Stelle auch
mein Kompliment an die neue Landessporträtin, die sehr sportlich eineinhalb
Stunden lang Hände geschüttelt hat und Fototermin über sich ergehen ließ auf
der einen Seite. Andererseits danke ich ihr besonders dafür, dass sie es bei
einem Fest für Sportlerinnen belassen hat und nicht eine Parteiveranstaltung
daraus gemacht hat, wie ich das früher schon erleben durfte.
Wir haben schon einiges über die Förderungen gehört. Und es ist darüber
gesprochen worden, dass sehr viele Frauen jetzt aktiv in den Sport drängen, in
den Spitzensport, und immer mehr werden. Ob es wirklich so ist, dass bei den
Förderungen das Geld gleich verteilt ist, dass Frauen für ihre sportlichen
Aktivitäten genauso bestückt werden wie das bei den Männern ist möchte ich bezweifeln.
Ich denke da nur an die sehr erfolgreiche Volleyballmannschaft in Melk, die
nach wie vor sehr darunter leidet, zu wenig Förderung zu bekommen im Gegensatz
zu den Herren.
Ein paar Worte zum Sportstättenbau. Ein sehr wichtiger Punkt im
Sportbericht, und das ist sehr erfreulich, dass alte Sportstätten renoviert
werden, dass neue gebaut werden. Und zwar werden nicht nur Förderungen
vergeben, sondern es wird auch der effiziente Einsatz der Geldmittel
kontrolliert. Und dass durch diese Institution ÖISS, durch die Österreichische
Institution für Schul- und Sportstättenbau, was ich für sehr positiv erachte,
den Umweltpunkt hat der Kollege Hiller schon erwähnt, dass auch Wärmepumpen und
Solaranlagen gefördert werden, was uns besonders freut.
Gerade bei Sportstätten einer bestimmten Größe ist es notwendig, dass
hier das ÖISS Einfluss nimmt und das kontrolliert. Und in diesem Zusammenhang
wurde ja heute schon des langen und breiten über diese UVP-Richtlinie
diskutiert. Und ich halte es für ganz wichtig, dass gerade in diesem Bereich
auch in Niederösterreich darauf Rücksicht genommen wird und dass man das beachtet.
Und ich darf daher noch einmal unseren Resolutionsantrag diesbezüglich
einbringen, weil wir der Meinung sind, es besteht ein inhaltlicher Zusammenhang
zwischen dem UVP-Gesetz und dem Sportstättenbau. (liest:)
„Resolutionsantrag
der Abgeordneten Weiderbauer, Mag. Fasan, Dr. Petrovic und Dr. Krismer, zum Verhandlungsgegenstand ‚Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Sportgesetz – Sportbericht 2004, Ltg. 399/B-35/2, betreffend Beibehaltung von UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich.
Anfang März wurde im Nationalrat eine Änderung des UVP-Gesetzes beschlossen, wonach für bestimmte Groß-Projekte nicht mehr automatisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Insbesondere soll für ‚Vorhaben (....) und damit in Zusammenhang stehende Anlagen, die auf Grund von Vereinbarungen mit internationalen Organisationen für Großveranstaltungen (z. B. Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften, Formel-1-Rennen) errichtet, verändert und erweitert werden’, vom Land im Einzelfall geprüft werden, ob eine UVP durchzuführen ist. Selbiges gilt für ‚Änderungen von Flugplätzen, wenn dadurch eine Erhöhung der Flugbewegungen (mit Motorflugzeugen, Motorseglern im Motorflug oder Hubschraubern) um mindestens 20.000 in einem Prognosezeitraum von fünf Jahren zu erwarten ist’.
Die Novelle bedeutet eine massive Aufweichung des bestehenden UVP-G, da künftig Freizeit- und Vergnügungsparks, Sportstadien und Golfplätze, die aufgrund internationaler Vereinbarungen errichtet werden, keiner zwingenden UVP mehr unterworfen sind. Künftig soll per Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob eine UVP nötig ist. Dasselbe soll für die Wiedererrichtung, Erweiterung oder Adaption von Rennstrecken, die mindestens 20 Jahre bestehen und für Teststrecken für Fahrzeughersteller gelten. Bei der Einzelfallprüfung haben Nachbarn, Bürgerinitiativen und NGO anders als im UVP-Genehmigungsverfahren keine Parteistellung. Nur der Umweltanwalt und die Standortgemeinde können beim Umweltsenat berufen. Die Projekte sollen zudem nur einem vereinfachten UVP-Verfahren, also einer ‚UVP-light’ unterzogen werden, das Verfahren in erster Instanz auf vier Monate verkürzt werden.
Der Herr Landeshauptmann hat diese Änderung des UVP-Gesetzes damit kommentiert, dass Land Niederösterreich habe ‚mit dem derzeitigen Rechtsstatus sehr gut gelebt’ und werde ‚mit diesem Status weiterleben’. Alles andere würde ‚die Bürgerrechte einschränken’ und ‚im Extremfall eine wesentliche Verlängerung der Verfahren’ bedeuten. Das wäre dem Wirtschaftsstandort und einer bürgernahen Politik abträglich.
Die
Gefertigten stellen daher gem. § 60 LGO folgenden Antrag:
Der Landtag wolle beschließen:
Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, bei all jenen Vorhaben in Niederösterreich, für die das geänderte UVP-Gesetz lediglich eine Einzelfallprüfung vorsieht, weiterhin jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.“
Ich ersuche Sie um Ihre Unterstützung. Danke schön! (Beifall bei den
Grünen.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Als nächster Redner gelangt Herr
Abgeordneter Kautz zu Wort.
Abg. Kautz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Frau Landesrat!
Ich darf gleich mit dem Resolutionsantrag des Kollegen Ram beginnen. So
funktionierts ja nicht mehr, weil in diesen unteren Klassen die Spieler ja
bitte alle aus EU-Ländern kommen. Slowakei, Tschechien, Ungarn. Also das ist
ein Schuss ins Leere. Denn Nicht-EU-Staaten ... (Abg. Mag. Ram:
Das ist ein erster Schritt!)
Das nutzt nichts. Diese Länder sind EU-Länder und daher, glaube ich, müsste
man hier, wenn, ich bin auf deiner Seite, aber es anders formulieren. Und ich
komme noch dazu was wir wollen.
Grundsätzlich ist der Sportbericht natürlich eine positive Angelegenheit
wie schon Jahre hindurch Geld aus dem Budget ... Ich sage es bewusst einmal,
weil es wird immer so dargestellt, wenn alles Geld aus dem NÖ Landesbudget
käme, dem ist ja nicht so. Da ist der sogenannte Fernsehschilling auch dabei.
Und aus diesen beiden Töpfen wird der Sport Gottseidank dementsprechend finanziell
unterstützt. Die Vereine, die Gemeinden und die Sportler.
Das heißt, etwas über 8 Millionen Euro wurden für den Sport in Summe
ausgegeben. Nur glaube ich, gibt es schon noch Möglichkeiten, es gerechter oder
anders zu verteilen.
Die Leistungszentren sind natürlich eine wunderbare Angelegenheit, denn
hier können Jugendliche, Mädchen und Burschen heranwachsen und dementsprechend
ihre Eignung zeigen. Nur sollte man das nicht nur auf wenige Sportarten
beschränken, sondern man müsste in den Sporthauptschulen pro Bezirk
vielleicht mehr zentralisieren um auch andere Sportarten dementsprechend
forcieren zu können. Hauptsächlich ist ja hier der Fußballsport.
Die Verbandsförderungen, na selbstverständlich, eine unbedingte
Notwendigkeit. Denn von woher sollen die Verbände sonst Geld nehmen? Aus den
Mitgliedsbeiträgen ihrer Vereine wäre das sehr kontraproduktiv. Und die
Trainerförderung, hier glaube ich, müsste eine leichte Änderung einsetzen.
Denn ein altes Sprichwort sagt, der beste Trainer ist für die Jugend gerade gut
genug. Die Trainerförderung hängt aber meistens mit Leistungssport schon
zusammen, aber nicht mit dem Nachwuchs, bei der Jugend. Das heißt, da müsste
man eine Kategorie einziehen um für geprüfte Trainer, die der Jugend zur
Verfügung stehen, auch eine Möglichkeit des Anreizes geben. Denn meistens ist
es so, dass irgendein älterer Herr oder eine ältere Dame, die aus dem
Sportbereich kommt, nicht mehr aktiv ist, die macht dann Nachwuchsarbeit. Aber
gerade hier sollte man die Besten einsetzen.
Sehr traurig bin ich über die sportärztlichen Untersuchungen. Ich habe
es immer wieder gesagt: In ganz Niederösterreich 2.267 sportärztliche Untersuchungen
bei dem was wir haben ist zu wenig. Die Vereine, aber auch die Eltern, sollten
sich einmal zu Gemüte führen, was es heißt, es kann ein Kind – und das wissen
wir – schaut aus wie wenn es pumperlgesund wäre und dann hat er irgendwann am
Sportplatz einmal eine Überziehung seiner Leistungsmöglichkeit und liegt da
und muss reanimiert werden, wenn es noch geht.
Das heißt aber im Klartext, die sportärztlichen Untersuchungen müssten
mehr forciert werden. Ich weiß, hier kann das Land nur die Untersuchungsstellen
zur Verfügung stellen, aber die Vereine und Verbände müssten angehalten werden,
diese mehr in Anspruch zu nehmen. Denn ein gesundheitlicher Fehler ist gleich
passiert. Der ist dann irreparabel. Aber wenn man ihn vorher erkennen kann, ist
das für einen Sportler positiv, aber auch für den Verein. Denn ich war einmal
bei einem Fußballspiel wo der gelaufen ist, umgefallen ist und tot war. Das
will ich niemandem zumuten. Ich war am Platz. Also solche Szenen will ich nicht
wieder sehen! Daher sollte man vorher dementsprechend die Untersuchungen
durchführen.
Nun, meine Damen und Herren! Ich habe noch ein kleines Problem. Die
Mannschaftsportarten. Es werden die besten Mannschaften von Niederösterreich
gefördert, alles okay. In Mannschaftssportarten. Und dann gibt es auch für
diese Mannschaften, wenn sich die Teilnahme am Europacup oder andere
internationale Bewerbe daraus ergeben, Förderungen.
Der Kegelsport ist auch eine Mannschaftssportart, aber da gibt es keine
Förderung. Und ich weiß wovon ich rede. Wir haben in Neunkirchen Damen und
Herren in der Bundesliga. Die Damen sind zweimal österreichische Staatsmeister
geworden, die Herren einmal, und die Damen einmal Cupsieger. Einmal sind wir
nach Rumänien gefahren, einmal nach Slowenien und einmal nach Deutschland und
es gab keine Unterstützung dafür.
Ich weiß schon, ich will nicht die gleiche Unterstützung haben wie eine Mannschaft mit 15 Mann oder mit 20 Köpfen, aber wenn ich sage pro Kopf gibt es diese Unterstützung, so glaube ich, wäre das auch sicher eine Möglichkeit, hier gerechter vorgehen zu können.
Nun, meine sehr geschätzten Damen und Herren, ein Thema, das ich auch ansprechen will. Und ich hoffe, dass Sie mir in meinen Gedanken folgen können. Doping. Doping ist ein furchtbares Mittel. Aber man muss auch den Sportler unter Umständen in Schutz nehmen, wenn er ein Medikament, das in Österreich dopingfrei ist, von Substanzen dopingfrei ist, in Deutschland kauft und nimmt und dort unter die Dopingfälle, oder die Dopingmittel hineinfällt. Das, glaube ich, muss man international regeln. Es soll angeblich solche Fälle geben, zwei, dass dasselbe Mittel mit demselben Namen in Österreich andere Substanzen beinhaltet wie zum Beispiel in Deutschland und wie zum Beispiel in Amerika. Und dort kommt dann der Dopingfall heraus. Entweder muss man die entsprechenden Ärzte informieren, oder man muss versuchen, die Mittel so einzusetzen, dass das gleiche Mittel überall die gleichen Substanzen beinhaltet. Weil der Sportler trainiert auf ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre und dann gehen die her und sagen, holladaro, ein Jahr darfst jetzt keinen Sport betreiben. Bist 33 Jahre alt, also auf deutsch kann er den Sport auf den Nagel hängen und es ist vorbei. Das, glaube ich, sollte nicht passieren.
Die Top-Sportaktion ist natürlich für die 128 Personen, die 2004 zum Zug gekommen sind, wunderbar. Ich glaube, man müsste auch hier die Auswahl etwas größer stecken. Denn jeder der einmal Sport betrieben hat weiß, mit 14, 15 Jahren hast irgendwo ein Hoch, dann gibt es menschliche Beziehungen und nach dem Hoch kommt ein Tief. Und dann kommt man irgendwann wieder vielleicht. Und wenn ich dann sage okay, momentan bist weg und fällst aus der Förderung heraus, kommt er überhaupt nicht mehr. Was ich damit meine ist, man sollte hier dementsprechend vielleicht nicht so großzügig fördern, aber auch wenn wer einen Durchhänger hat, die Förderung weitergeben. Denn ein Durchhänger kann ein Jahr dauern. Und wenn ich ihn nach einem Jahr fallen lasse, kommt er nach dem Jahr auch nicht mehr, sondern ist dann eigentlich ganz weg.
Nun, meine Damen und
Herren, darf ich drei Wünsche noch äußern, die sicher nicht auf Niederösterreich
allein bezogen sind. Aber, Frau Landesrat, Sie sind ja bei der Konferenz der
Sportreferenten dabei und haben sicher auch in Niederösterreich ein
gewichtiges Wort mitzureden. Ich beginne bei den Schifahrern. Wir am Semmering,
ich sage bewusst „wir“ am Semmering haben ein Damenrennen alle zwei Jahre. Wir
wechseln mit Lienz ab. Das heißt, alle zwei Jahre hat die Region am Semmering
so 20.000, 25.000 Zuschauer und die Region lebt ein bisschen davon. Nun höre
ich, dass am Hochkar ein Herrenrennen kommen soll. Ich habe nichts dagegen dass
am Hochkar ein Herrenrennen kommt. Aber nicht auf Kosten der Damen am
Semmering! Das sage ich klar und deutlich. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
Ich kann mir auch vorstellen, dass es vernünftig wäre - ich kann mir nicht vorstellen alle Jahre ein Männerrennen am Hochkar bekommen. Aber wenn wir zu der Zeit wenn der Semmering in Lienz ist, dass man dann am Hochkar Männerrennen macht, glaube ich, wäre vernünftig - dass der Zug in diese Richtung abfährt. Alle Jahre ein Schirennen, aber alle zwei Jahre ein Damenrennen, alle zwei Jahre ein Herrenrennen. Dass man das alternierend macht.
Denn ich habe schon
sehr starke Anzeichen gehört, dass man das Damenrennen vom Semmering mit dem
Herrenrennen vom Hochkar vertauschen will. Und da hätte ich was dagegen. (Abg.
Dr. Prober: Das ist eine Verunsicherung!)
Das ist keine Verunsicherung. Pepi, du redest irgendwas. Du bist bei den
Sitzungen nicht dabei, du bist nicht im Organisationskomitee vom Semmering. Ich
sitze da drinnen. Und ich weiß was dort diskutiert wird. Und ich weiß was
Schröcksnadl gesagt hat. (Abg. Dr. Prober: Ich kenne die Sache
besser als du!)
Wenn du nicht dabei bist wirst es besser kennen, ist schon klar. Aber es
ist so. Dein Bezirksparteiobmann ist auch nirgends dabei und redet einen
Blödsinn. Also wieso soll es anders sein.
Die zweite Bitte, Frau Landesrätin: Wir brauchen unbedingt ein Sportgesetz auf Bundesebene, das auch den Spitzensport regelt. Jetzt ist die große Angst da, dass die Gemeinnützigkeit für Sportvereine, die auch Spitzensport betreiben, fällt. Das heißt, die Vereine werden dann fast unfinanzierbar und der Finanzminister schneidet auch bei den Sportvereinen dementsprechend stark mit. Das könnte man mit einem Bundessportgesetz dementsprechend lösen. Und da könnte man auch gleichzeitig mit hineinverpacken das Ausländerproblem in den unteren Spielklassen, dass hier eine Beschränkung eingezogen wird. Das könnte man über ein Sportgesetz lösen. Es gibt es nicht, aber die Zeit drängt. Denn manche Sportvereine, speziell Bundesliga zweite Klasse, nein, die Red Zac-Liga, aber auch Tennisklubs, die teilweise im oberen Viertel angesiedelt sind, haben Probleme mit den Diätenauszahlungen wenn sie die Gemeinnützigkeit verlieren. Und dann gibt es diese Vereine wahrscheinlich nicht mehr oder es gibt andere Probleme von der finanziellen Seite her. Daher glaube ich, wäre es notwendig, ein dementsprechendes Sportgesetz zu schaffen.
Selbstverständlich
werden wir dem Sportbericht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gelangt Frau Landesrätin Dr. Bohuslav.
LR Dr. Bohuslav (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
Ich freue mich sehr, dass ich meinen ersten inhaltlichen Bericht heute vor Ihnen zum Thema Sport abgeben darf. Und zwar einerseits deswegen weil Sport auch in meinem Leben einen sehr großen Stellenwert hat und mir das immer wichtig war. Und ich weiß als Jugendliche auch was das für persönlichkeitsbildende Eigenschaften hat, dieser Sport. Und zum Anderen weil ich auch jetzt in meiner kurzen Amtszeit bereits verfolgen konnte wie viel in Niederösterreich schon für den Sport getan worden ist und das ist natürlich für mich recht schön hier einzusteigen und hier weiter zu tun.
Zum Einen, der Spitzensport, zum Anderen der Breitensport und wir wissen ganz genau, es geht nur miteinander. Der Breitensport braucht den Spitzensport und umgekehrt. Und da ist es schön zu sehen was Niederösterreich hier alles getan hat, welche Akzente hier gesetzt worden sind. Es ist heute schon viel gesagt worden. Aber ich möchte noch ein paar Dinge herausheben, wie zum Beispiel die NÖ Top Sport Aktion, wo eben 128 Sportler unterstützt worden sind. 2004 war natürlich ein ganz besonderes Jahr des Sports. Wir wissen alle, die Olympiade in Athen. Daran haben 19 niederösterreichische Sportler teilgenommen und der aller erfolgreichste war eben unser Schwimmer, der Markus Rogan, der mit zwei Silbermedaillen nach Hause gekommen ist.
Aber nicht vergessen darf man dann natürlich auch im Anschluss die Paralympics, die auch recht gut erfolgreich für Niederösterreich abgelaufen sind. Hier waren neun Sportler vertreten. Und hier hat es sogar eine Goldmedaille gegeben im Radsport. Und ich glaube, das gibt sehr viel Aufschwung. Hier sind Sportler am Werk, die Niederösterreich nach außen, in die Welt tragen, die Botschafter für Niederösterreich sind. Nämlich in einem sehr positiv, imagemäßig positiv behafteten Thema, nämlich zum Thema Sport. Und hier, glaube ich, ist alle Unterstützung gefragt um das auch hier weiterzuführen. Um solche Spitzensportler herauszubringen muss natürlich auch die Nachwuchsarbeit stimmen. Und hier gilt es, die 28 Leistungszentren, die in Niederösterreich ja betrieben werden, auch weiterhin zu unterstützen und weiter zu fördern. Denn die haben die Basisarbeit zu machen, die fördern die jungen Sportler dass sie dann einmal den Weg eines Markus Rogan oder wie alle die tollen Sportler heißen, auch gehen können.
Vergessen darf man
aber nicht die vorbildliche Arbeit der Funktionäre und der Ehrenamtlichen. Und
da ist es immer gut wenn auch die vor den Vorhang gebeten werden. Das macht ja
Niederösterreich auch im Rahmen der Vergabe der Sportehrenzeichen. Denn ohne
diese Arbeit ist es natürlich für die Spitzensportler nicht möglich diese
Leistung zu bringen. Hier wird ihnen der Rücken frei gehalten um sich auf den
Sport zu konzentrieren und werden alle Rahmenbedingungen von diesen Menschen
einfach in Ordnung gebracht. Es war mir wirklich am Montag eine Freude, in
Baden über 150 Staatsmeisterinnen und Staatsmeister zu ehren. Obwohl es für
mich natürlich eine sportliche Herausforderung war, aber sie haben es sich alle
verdient, jeder Einzelne. Und hier sind wir österreichweit auch sehr gut.
Diese über 150 Staatsmeistertitel sind im Österreich-Ranking auch eine sehr,
sehr gute Zahl. Und ich glaube, hier muss man auch weiterarbeiten um zu
unterstützen. Denn all diese Topsportler sind Vorbilder für unsere Jugend. Und
das ist ganz, ganz wichtig in der Jugendarbeit. (Beifall bei der ÖVP und
SPÖ.)
Und das ist mir persönlich auch wichtig. Denn gerade in meinem Ressort möchte ich ein bisschen themenübergreifend denken. Sie wissen, ich bin eingestiegen und da war ein ganz aktuelles Thema die Drogenproblematik. Genauso wie der Herr Abgeordnete Ram gesagt hat, mir ist es ein ganz wichtiges Anliegen die Jugend zum Sport zu bringen. Denn das ist wichtig für die Persönlichkeitsbildung. Wenn man standhaft ist gegenüber negativen Einflüssen der Gesellschaft – und die gibt es nun mal - dann hat man auch weniger Probleme in der Drogenprävention oder anderen Schwierigkeiten mit denen die Jugendlichen eigentlich tagtäglich bekanntgemacht werden. Und deswegen ist mir die Forcierung des Sports auch so wichtig, weil der Sport noch Werte hoch hält, die heute in unserer Gesellschaft leider Gottes oft in den Hintergrund gedrängt werden. Fairness, Teamgeist, sich ein Ziel zu setzen, dort hin zu arbeiten, Gewinne oder Siege und vor allem Niederlagen zu verkraften, beides ist ganz wichtig und persönlichkeitsbildend. Und da hat der Sport einfach eine ganz wichtige Rolle.
Ich habe zum Einen den Spitzensport erwähnt, zum anderen den Breitensport, aus dem natürlich auch oft die Spitzensportler herauskommen. Und dazu ist es wichtig, über 3 Millionen Euro in unsere Sportstätten zu investieren, damit die eine moderne, eine zeitgemäße Basis für die Ausübung des Sports bewerkstelligen können.
Und auch ganz
wichtig und auch schon erwähnt ist die Sicherheit und die Gesundheit unserer
Sportlerinnen und Sportler. Und hier ist es gut, dass wir die Versicherungsleistungen
ausgedehnt haben. Ich glaube, dieses Konzert in Niederösterreich, dieses
Konzert an Leistungen für den Sport ist wichtig. Wir sind auf einem guten Weg.
Ich bedanke mich jetzt hier überparteilich für alle Leistungen die bis jetzt
für den Sport erbracht worden sind. Hoffe auf Ihre weitere gute Unterstützung.
Und ich glaube, dieser sportliche Gedanke Niederösterreichs sollte auf jeden
Fall weiter in Österreich, vor allem auch überregional dann in die Welt hinausgetragen
werden. (Beifall im Hohen Hause.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hiller.
Abg. Hiller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Ich darf zu den Resolutionsanträgen der Abgeordneten Mag. Ram und Waldhäusl und dem Resolutionsantrag von Abgeordneten Weiderbauer, Fasan, Dr. Petrovic und Dr. Krismer Stellung nehmen seitens meiner Fraktion.
Ich denke, dass hier der Antrag bezüglich der UVP-Prüfung eine im Land Niederösterreich die Wiederholung unseres ersten Tagesordnungspunktes darstellt, in dem unsere Fraktion schon ganz klar Stellung bezogen hat. Ich darf nur in Erinnerung rufen, werte Kollegen von der grünen Fraktion, dass der Landeshauptmann klargestellt hat, aber auch Klubobmann Mag. Schneeberger, dass in Niederösterreich das gilt was bisher Gültigkeit gehabt hat. Das heißt also, wenn hier Verfahren anstehen, dann wird die volle UVP hier herangezogen und daher ist dementsprechend nicht von uns irgend etwas nachzujustieren. Sondern es gilt eben dann am Beispiel selbst den Beweis anzutreten dass hier das, was gesagt wird, so wie es in Niederösterreich an und für sich gang und gäbe ist, das auch zu hundert Prozent eingehalten wird.
Ich denke also, diese Forderungswiederholung in einem anderen Tagesordnungspunkt einzubringen ist legitim, aber ist unnötig, möchte ich sagen, von der Zeit her und vom Ablauf. Denn die Positionen und die Meinungen und die Abstimmungen sind diesbezüglich ganz, ganz klar erfolgt.
Zum zweiten Resolutionsantrag darf ich feststellen, dass hier es zu einer fast jährlichen Wiederholung der Forderungen seitens der FPÖ-Fraktion kommt, hier einfach auf das Sportgeschehen Einfluss zu nehmen indem man mit Verboten auftritt und die Vereine dabei in ihrer Autonomie sehr stark einschränkt. Es ist nicht das erstemal dass wir diese Diskussion haben. Sie hat begonnen, wenn ich mich zurückerinnere, zu Zeiten von Landesrat Schimanek als der noch in euren Reihen hier einmal die Landesrat-Funktion inne hatte. Mit einem riesigen Engagement und mit enorm viel Emotion. Aber wir haben schon damals, und der Kollege Kautz weiß es ganz genau und alle jene, die sich mit Sport in den letzten Jahren beschäftigt haben, ganz klar herausgearbeitet, dass es an und für sich genug Reglement, Kompetenz bei den Verbänden gibt um hier entsprechend dem was hier die Verbände selbst als Konsens finden können, dass das auch dann in Kraft treten kann und hier Riegel dem vorschiebt, was man an und für sich nicht haben will.
Ich glaube, wir wären schlecht beraten sollte die Politik durch Einmischung voranschreiten und dabei hier Druck ausüben in Form dessen, dass man sagt, wenn ihr das nicht tut, dann wird das und das gestrichen. Das wollen wir nicht! Wir sind mit den einzelnen Verbänden, auch mit den Mannschaften im Dialog, permanent. Der Ratschlag ist also gut gemeint, den heiße ich gut, nur die Vorgangsweise darf nicht in einen Zwang ausarten, sondern muss letztendlich wirklich auf der Freiwilligkeit basieren.
Wir sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, letztendlich nicht mehr ein Einzelstaat mit einer großen Autonomie hier betreffend der Dienstleistungsfreiheiten nach den Europäischen Richtlinien. Wir müssen auch diesbezüglich Rücksicht nehmen und wir wissen, dass auch dieses sportlerische Geschehen, das man begrüßen kann oder ablehnen kann, hier auch in diesem Zusammenhang betrachtet und bewertet werden sollte.
Ich möchte daher
feststellen, dass hier gerade die Vereinsautonomie und Verbandsautonomie auch
in Zukunft nicht von uns nicht angetastet und ungebührlich beeinflusst werden
soll. Denn die Verbände leisten gute Arbeit und sie sind nicht angetan in
Erstarrung zu treten. Sondern sie verhalten sich so, dass an und für sich die
Probleme der Zeit auch ausreichend in demokratischer Form, in demokratisch
herbeigeführten Beschlüssen dann letztendlich hier abgewickelt werden. Daher
ersuche ich, dass wir diese Forderungen zurückstellen.
Meine Fraktion wird diesbezüglich zweifellos hier nicht die Zustimmung erteilen
können.
Die Forderung von
Abgeordneten Kautz bezüglich eines Bundessportgesetzes hat sicherlich einiges
an Substanz. Wir kennen die Probleme, die immer wieder dadurch auftreten dass
neue Finanzrichtlinien, Steuerrichtlinien hier gegeben sind und die Abgrenzung
seitens der Vereine zwischen dem was einer Betriebsführung nahe kommt und dem
was bei den Vereinen ehrenamtlich geschieht für all unsere Aufgaben ist also
sehr, sehr schwer zu treffen. Aber ich glaube, wir können uns hier einmal im
nächsten Landessportrat zusammensetzen unter Hereinholung der Meinung auch der
Dachverbände, vielleicht auch der einzelnen Fachverbände, dort, wo mehr
wirtschaftlicher Betrieb gegeben ist. Um in diesem Zusammenhang auch die nötige
Unterstützung einer klaren Ausrichtung, nicht in einer ad hoc-Handlung, nicht
aus einem Hüftschuss heraus, sondern mit guter, reiflicher Überlegung und in
Form des Konsenses, der für die niederösterreichische Sportpolitik bisher
schon gestanden ist, … Und auch in Zukunft wird diese Form und diese
Vorgangsweise von mir sehr empfohlen. Die natürlich, glaube ich, auch im Haus
hier in großer Mehrzahl auch seine Zustimmung finden wird. (Beifall bei der
ÖVP.)
Dritter Präsident Ing. Penz: Die Rednerliste ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter Abg. Hintner (ÖVP): Ich verzichte!
Dritter Präsident Ing. Penz: Er verzichtet darauf. Wir kommen zur Abstimmung. (Nach Abstimmung über den Antrag des Kultur-Ausschusses, Ltg. 399/B-35/2:) Ich stelle fest, dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde.
Ich lasse nunmehr über die eingebrachten Resolutionsanträge bzw. über den Resolutionsantrag der Abgeordneten Mag. Ram und Waldhäusl betreffend Legionäre bei NÖ Fußballvereinen abstimmen. (Nach Abstimmung:) Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit den zwei Stimmen der Freiheitlichen nicht die Mehrheit gefunden hat.
Den Resolutionsantrag der Abgeordneten Weiderbauer u.a. betreffend Beibehaltung von UVP-Prüfungen im Land Niederösterreich bringe ich nicht zur Abstimmung, weil ich keinen unmittelbaren Zusammenhang zur vorliegenden Tagesordnung sehe.
Ich ersuche Herrn Abgeordneten Dipl.Ing. Eigner, die Verhandlungen zum Geschäftsstück Ltg. 346/B-29/1 einzuleiten.
(Zweiter
Präsident Sacher übernimmt den Vorsitz.)
Berichterstatter Abg. Dipl.Ing. Eigner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
Ich berichte zum Tagesordnungspunkt Ltg. 346/B-29/1, zum Tätigkeitsbericht der
NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz betreffend
den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004.
Dieser Bericht wurde den Abgeordneten übergeben und wurde im
Sozial-Ausschuss beraten. Ich darf den Antrag des Sozial-Ausschusses jetzt hier
unterbreiten (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Der Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft für den
Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz wird
zur Kenntnis genommen.“
Ich bitte, die Debatte einzuleiten und darüber abzustimmen.
Zweiter Präsident Sacher: Danke für den Bericht. Als erster
Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Vladyka das Wort.
Abg. Vladyka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr
geschätzten Damen und Herren! Hoher Landtag!
„Egal woher - egal wie und wer, Du bist – du bist und bleibst ein
Mensch, egal wie groß - egal wie klein, Dein Herz schlägt nicht allein.“ So
beginnt die erste Strophe aus dem Kindermusiktheater „Kinder haben Rechte –
oder “, in dem die Kinder in spielerischer Form auf ihre Rechte verweisen.
Das ist ein besonders wichtiger Teil im Bericht der Kinder- und
Jugendanwaltschaft zu dem ich heute auch in einigen Punkten Stellung nehmen
möchte. Ich darf mich gleich zu Beginn meiner Ausführungen bei allen, die im
Bereich der Kinder- und Jugendanwaltschaft tätig sind und auch waren, für ihren
großartigen Einsatz herzlich bedanken.
Der Bericht für den Zeitraum Juli 2003 bis Ende 2004 ist ja sehr
umfassend und übersichtlich gestaltet. In eindrucksvoller Form wird hier nicht
nur
auf die verschiedensten Problemfelder unserer Jüngsten eingegangen, sondern
auch auf Initiativen und Lösungsvorschläge verwiesen. Ob es sich besonders um
Fragen zu Themen wie Trennung, Obsorge, Besuchsrechte, Umgang der Kinder und
Jugendlichen mit Nikotin und Alkohol handelt oder die Aufstellung von
nationalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Kinderrechte im Sinne der Kinderrechtskonvention,
über Sondierungsgespräche zum Thema Jugendliche, Sexualstraftäter bis hin zur
mediativen Pädagogik und Gewaltprävention und dem Jugendgesetz. Es ist ein
breiter Bogen, der in diesem Bericht seinen Niederschlag findet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Landesrätin Christa Kranzl
bereits klar in ihrem Sozialbericht dargestellt hat, befinden sich in Österreich
rund 1,044.000 Menschen unter dem kritischen Wert für Armut und
Armutsgefährdung. Die akute Armut ist seit dem Jahr 2000 in Österreich um 58,7
Prozent gestiegen. Mit heute bereits fast einer halben Million Menschen eine
erschreckende Zahl. Besonders betroffen Frauen, Alleinerziehende und vor allem
Kinder. Ohne Sozialleistungen wären zum Beispiel 50 Prozent der kinderreichen
Familien armutsgefährdet.
Warum ich diese Zahlen nenne, ist der Umstand, dass viele Probleme, die
in diesem Bericht ihren Niederschlag finden, darauf zurückzuführen sind. Die
zunehmende Verarmung führt oft unweigerlich zu Konflikten, ob es auf Grund von
Verlust des Arbeitsplatzes, was besonders bei Jugendlichen derzeit
festgestellt werden kann, Krankheit oder zunehmender Verschuldung verstärkt zu
Gewalt kommt oder Vergessen durch Alkohol und Drogen gesucht wird, alles
Themen, mit denen wir verstärkt konfrontiert sind.
Damit komme ich schon zu einigen Punkten, die mir und uns
Sozialdemokraten besonders am Herzen liegen. Ich möchte sie unter dem Schwerpunkt
„Sicherheit, Prävention, Beratung“ kurz ansprechen und dann auch einen
Resolutionsantrag hiezu einbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind gerade in den letzten
Monaten immer wieder von Schlagzeilen in Zusammenhang mit Drogentoten
konfrontiert worden. Im Jahr 2003 waren es allein in Niederösterreich 17, im
Jahr 2004 wird von 24 Drogenopfern berichtet und 2005 zu Jahresbeginn gab es
bereits sechs Drogentote. Diese alle jünger als 20 Jahre. Eine erschreckende
Zahl! Abgesehen von den vielen, vielen Suchtkranken. Allein im Jahr 2003 wird
laut einer Studie von 3.800 bis 5.700 Personen niederösterreichweit berichtet,
die im Bereich des problematischen Opiat-Konsumes einzustufen sind. Und gerade
hier müssen wir ansetzen. Jugendliche fühlen sich oft in schwierigen
Situationen allein gelassen. Unsere Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie
mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Unsere Aufgabe muss es sein, jene zu
fördern, die jungen Menschen helfen, die sich in Krisensituationen nicht mehr
allein zurecht finden. Und ich darf daher den ehemaligen Leiter der NÖ
Fachstelle für Suchtprävention, Dipl. Sozialarbeiter Kurt Fellöcker zitieren,
der in einem Aufsatz über die Herausforderungen moderner Suchtprävention
feststellt. Zitat: „Auf Grund der dramatischen Auswirkungen einiger Sparpakete
stehen Sozialarbeit und Suchtprävention heute zunehmend vor dem Dilemma,
Ressourcenorientierung und Integration versus Defizitverwaltung und sind
konfrontiert mit Phänomenen der neuen Armut, der Dauer- und Massenarbeitslosigkeit,
mit einer ansteigenden Zahl an Suchterkrankungen sowie Desintegration und
Verunsicherung, deren soziale Dimension sich insbesondere bei der jüngeren
Generation markant abbildet.“ Zitat Ende.
Ob es sich um zunehmende Verschuldung, speziell auch bei den
Jugendlichen handelt, nachzulesen im Bericht der Schuldnerberatung und auch im
Sozialbericht, oder die Versuchung schnelles Geld zu machen, alles Probleme,
die rasches Handeln erfordern.
Daher das Thema Sicherheit: Ganz Niederösterreich, aber auch ganz
Österreich muss daher eine Schutzzone sein! Es hilft nicht, den Kampf gegen
Drogendealer zu propagieren und im Sicherheitsbereich massiv einzusparen, wie
im Bundesfinanzgesetz für 2006 die Einsparung von 1.000 Planstellen in der
Exekutive vorgesehen ist, noch dazu in Anbetracht der Umstände, dass die
Exekutive derzeit bereits am absoluten Limit agiert. Dass sie sich in der
Umsetzungsphase der größten Wachekörperreform befinden. Dass die
Kriminalitätsentwicklung eine klare Sprache spricht. Und so gäbe es noch
einiges aufzuzählen. Ich fordere Sie daher auf, meine sehr geschätzten Damen
und Herren von der ÖVP, im Sinne unserer Bevölkerung auf ihre
Regierungskollegin, Frau Ministerin Prokop, dahingehend einzuwirken, dass
diese Maßnahme gestoppt wird. Und wenn Sie es mir schon nicht glauben wollen,
selbst Ihre Fraktionskollegen des FCG, der Fraktion des Zentralausschusses
der Bundesgendarmerie stellt diese Forderung auf. Und auch sie meinen in ihrer
Aussendung, die Einsparungen bei der Exekutive werden strikt abgelehnt. Daher
bitte ich Sie diese Forderung zu unterstützen.
Ein weiteres wichtiges Thema, das Thema Prävention. Gerade für den
Budgetansatz strukturelle Suchtprävention sind null Euro vorgesehen, die
gleiche Summe für Alkoholikerberatung und mobile Jugendarbeit. Um bestehende Projekte
nach den notwendigen Qualitätskriterien durchführen zu können fehlen jetzt
schon 150.000 Euro laut Aussagen der Trägervereine. Und hier ist besonders das
Angebot von Streetwork betroffen. Das ist ja ein Angebot der niederschwelligen
Dienste, wo Jugendliche nicht in Beratungsstellen, sondern an ihren
Treffpunkten im öffentlichen Raum von Sozialarbeitern aufgesucht werden, die
Hilfestellung leisten. Gerade sie leiden unter einem Finanzierungsproblem,
noch dazu wo eine Flächendeckung dieses Angebotes dringend vonnöten ist. Wir
brauchen hier keine Pilotprojekte mehr, sondern ein flächendeckendes Angebot.
Ebenfalls Projekte im Bereich der schulischen und außerschulischen
Jugendarbeit für Suchtvorbeugung, die maximal bis zu einem Drittel gefördert
werden. Auch sie haben sich bewährt, können aber unter diesen Voraussetzungen
nicht weiter betrieben werden. Ich denke hier an Schulsozialarbeit. Auch hier
hat es, laut einer Aussendung von Frau Landesrätin Dr. Bohuslav, zwar
zusätzlich Mittel gegeben, aber auch hier gilt unsere langjährige Forderung,
Sozialarbeit in Schulen nicht in Form von Pilotprojekten, nein, flächendeckend
anzubieten. Und auch hier ist die Kreativität der ÖVP im Lande, vor allem von
Frau Landesrätin Bohuslav, gefragt, um für die Schwachen in unserer Gesellschaft
auch tatsächlich die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Noch dazu,
wo gerade die ÖVP sich gerne als Familienland Nummer 1 sieht.
Und damit komme ich schon zum dritten Teil meiner Schwerpunkte, zur
Beratung. Niederösterreich hat zwar seit dem Jahr 2000 einen Suchtplan, die
Umsetzung scheiterte bis dato an den fehlenden finanziellen Mitteln von
Finanzlandesrat Mag. Sobotka. Der Suchtplan sieht ja vor, in jedem Bezirk
Beratungsstellen, wo Zielgruppen wie Alkohol, Medikamente, illegale
Suchtmittel, Nikotin, abgedeckt werden, zu installieren und Öffentlichkeitsarbeit
zu leisten.
Im Jahr 2002 wurde die Umsetzung des NÖ Suchtplanes beschlossen.
Pilotprojekte in Baden und Lilienfeld wurden gestartet, evaluiert und als positiv
eingestuft. Wichtig daher jetzt die Umsetzung des Planes, sofortiger Start der
Ausbauregion 1, Südbahnregion. Ich darf mich auch bei dieser Gelegenheit beim
zuständigen Regierungsmitglied Landesrat Emil Schabl bedanken, der hier klare
Inhalte und Forderungen auch in finanzieller Hinsicht erarbeitet hat. Und wie
ich höre, gibt es auch seitens des Finanzlandesrates Sobotka bereits durchaus
positive Signale. Höchste Zeit, denn wie ich höre, hat Landesrat Schabl die zur
Verfügungstellung der Mittel schon mehrmals bei Landesrat Sobotka urgiert.
Leider bis vor kurzem vergebens. Eben diese 600.000 Euro die nunmehr dringend
benötigt werden. Ich hoffe, dass es nunmehr möglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle daher folgenden
Resolutionsantrag (liest:)
„Resolutionsantrag
der Abgeordneten Vladyka zum Bericht der Landesregierung betreffend Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft für den Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz, Ltg. 346/B-29/1, betreffend Maßnahmen im Jugendbereich.
Sicherheit – Prävention – Beratung
Niederösterreich hat ein Drogenproblem, das nicht länger negiert werden kann. Der Anstieg der Drogentoten im ganzen Bundesland zeigt, dass Drogensucht nicht mehr länger ein Problem des Wiener Umlandes ist, sondern sich auch zu einem Problem des gesamten ländlichen Raumes ausgeweitet hat. Angesichts der steigenden Drogenproblematik und der wachsenden Unsicherheit der Bevölkerung ist es Aufgabe der Politik, hier angemessen zu reagieren. Sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenproblematik und –kriminalität wurden in der Vergangenheit offensichtlich nicht ausreichend gesetzt, so fehlen geeignete Maßnahmen im Bereich der Prävention, ebenso bedarf der NÖ Suchtplan 2000 der raschen Umsetzung.
Sicherheit
Die Einsparungspolitik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass immer weniger Exekutivbeamte ihren Dienst auf der Straße verrichten. Gerade in den Ballungsräumen können daher öffentliche Plätze (Bahnhöfe, etc.) nicht überwacht werden. Auch die von der Bundesregierung eingeführte Videoüberwachung bringt keine Verbesserung der Situation, da für die Verfolgung der Dealer zu wenig Personal zur Verfügung steht. Schutzzonen vor Schulen sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, stellen jedoch eine Kapitulation vor dem organisierten Verbrechen dar. Ziel muss vielmehr eine Schutzzone für ganz Niederösterreich sein.
Prävention
ExpertInnen haben errechnet, dass zwei Drittel der finanziellen Mittel im Drogenbereich in die Strafverfolgung fließen und bloß ein Drittel in vorbeugende Maßnahmen zur Bekämpfung von Drogensucht. Auch in Niederösterreich werden Präventionsangebote im Primär- und Sekundärbereich unzureichend gefördert.
So hat die
Fachstelle für Suchtvorbeugung NÖ zahlreiche Projekte entwickelt, die sämtliche
Bereiche der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit, der
Suchtvorbeugung in Kindergärten, Gemeinden, Betrieben und Vereinen sowie der
Arbeit mit Eltern und MultiplikatorInnen abdecken.
Diese Angebote haben sich in der praktischen Umsetzung zwar bewährt, werden
von der Fachstelle allerdings nur bis zu einem Drittel der Gesamtkosten
finanziell unterstützt.
Auch die finanziellen Mittel für Streetworkprojekte reichen für eine flächendeckende Betreuung nicht aus. So stellt das Land NÖ für die Standorte in Krems, Mödling, St. Pölten und Wiener Neustadt zwar Mittel zur Verfügung, ohne Unterstützung durch Gemeinden und privaten Sponsoren könnte Mobile Jugendarbeit in den genannten Bereichen jedoch nicht entsprechend der notwendigen Qualitätskriterien durchgeführt werden.
Eine weitere präventive Maßnahme, die in NÖ nicht flächendeckend angeboten wird, ist die Schulsozialarbeit. Allgemeines Ziel der Schulsozialarbeit ist die Erhöhung der Eigen- und Sozialkompetenz. Durch gemeinsame Projekte und Aktivitäten sollen gleichzeitig LehrerInnen und SchülerInnen dazu angeregt werden, innerhalb der schulischen Arbeit und darüber hinaus, eine soziale Verbesserung des Schullebens zu erwirken. Schulsozialarbeit wird derzeit in Traisen, Herzogenburg, St. Pölten und Krems durchgeführt. Eine Erweiterung ist zwar für Baden geplant, andere Städte bleiben jedoch weiter unterversorgt.
Beratung
Der rasche Ausbau des ärztlichen und psychosozialen Beratungs- und Betreuungsnetzes in NÖ, aufbauend auf dem NÖ Suchtplan 2000, ist dringend erforderlich.
Der Ausbau der Beratungsstellen in der Südbahnregion muss sofort durchgeführt werden.
Aufgrund der
dramatischen Entwicklung der Drogenproblematik ist ergänzend der Ausbau für die
Bezirke Gänserndorf, Horn und Tulln vorzuziehen.
(Die Kosten hiefür betragen voraussichtlich € 600.000,-)
Es sind daher vom Land NÖ jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die nach dem Projekt ‚Umsetzung des NÖ Suchtplanes’ - die Pilotprojekte Baden und Lilienfeld wurden im September 2004 evaluiert und der Bedarf bestätigt - zur Durchführung einer qualitätskonformen Beratung und Betreuung notwendig sind.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die bislang gesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Drogenproblematik nicht ausreichend waren und daher verstärkt werden müssen.
Die gefertigte Abgeordnete stellt daher den Antrag:
Der NÖ Landtag möge beschließen:
Die Niederösterreichische Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert,
·
an die Bundesregierung heranzutreten,
damit mehr Sicherheitsbeamte für die Überwachung öffentlicher Plätze in den
Ballungsräumen in Niederösterreich zum Einsatz kommen,
· ausreichende Geldmittel zur Finanzierung von Suchtpräventionsprojekten zur Verfügung zu stellen,
· Streetworker in allen Bezirken Niederösterreichs einzusetzen und eine ausreichende Finanzierung für laufende Projekte sicher zu stellen,
· flächendeckende Schulsozialarbeit in ganz NÖ einzuführen, sowie
· jene Mittel, die zur Umsetzung des NÖ Suchtplans und Ausbau der Sucht- und Drogenberatungsstellen (Ausweitung der Öffnungszeiten, Ausbau des niedrigschwelligen Angebots für Jugendliche, etc.) erforderlich sind, bereit zu stellen.“
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf Sie eindringlich
ersuchen, diesem Resolutionsantrag im Sinne jener, die unserer besonderen
Hilfe und Unterstützung bedürfen zuzustimmen um zu gewährleisten, dass niemand,
der unserer Hilfe bedarf, auf der Strecke bleibt. Danke. (Beifall bei der
SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächstem Redner erteile ich
Herrn Abgeordneten Mag. Ram das Wort.
Abg. Mag. Ram (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren!
Bevor ich zum Resolutionsantrag meiner Kollegin komme, der ja sehr
umfassend und sehr informativ ist, möchte ich doch noch kurz auf den Bericht
eingehen der uns vorliegt. Dieser Bericht zeigt uns sehr transparent die Arbeit
der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Er zeigt, welche wichtige Rolle diese
Kinder- und Jugendanwaltschaft spielt und vor allem die wichtige Rolle als Ohr
und als Sprachrohr. Dieser Ausdruck steht im Bericht und ich glaube, er trifft
es sehr gut. Einerseits geht es darum, für die Jugendlichen als Ansprechpartner
zu dienen, da zu sein wenn junge Menschen, wenn Kinder Probleme haben und hier
auch dementsprechend alleine durch das Zuhören und durch das Aufnehmen der
Probleme schon zu helfen. Andererseits geht es aber auch darum – und auch das
wird im Bericht sehr gut geschildert – als Sprachrohr zu dienen. Das bedeutet,
den Jugendlichen eine Stimme zu geben, für die Kinder da zu sein und hier auch
das umzusetzen und das an die Öffentlichkeit zu bringen was die Kinder und
Jugendlichen denken.
Im Berichtszeitraum wurden über 9.400 Kinder und Jugendliche beraten.
Ich glaube, es war ein wichtiger Schritt, und das zeigen auch diese Zahlen,
dass man auf die Jugendlichen zugegangen ist. Man hat sich nicht darauf
beschränkt zu warten bis die Jugendlichen und die Kinder zur Institution
kommen, sondern man ist zum Beispiel in die Schulen gegangen, man ist in
Freizeitzentren gegangen um hier vor Ort tätig zu sein und vor Ort die
Jugendlichen zu beraten.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft spielt eine wichtige Rolle bei Themen
wie der Warnung vor Alkohol und Nikotin, der Aufklärung und vor allem beim
Schutz der Kinder vor Gewalt und Übergriffen. Das sind ganz tolle Leistungen
die man hier in diesem Bericht sieht, vor allem auch was die Herausgabe von
Broschüren und Publikationen betrifft. Und vor allem auch Themen, die auch an
die Öffentlichkeit gebracht werden sollten und die auch in Bezug auf Kinder
angeschnitten werden sollten, wie zum Beispiel das Thema sexuelle Gewalt.
Immer bedeutender bei der Beratung – und das zeigen die Statistiken –
wird das Internet. Die hervorragende Internetseite, hier sei ein Lob an die
Gestalter ausgesprochen. Immerhin gibt es 71mal eine Anfrage mittels E-mail.
Das hört sich zwar im Vergleich zu den 726 telefonischen Beratungen und 105
persönlichen Vorsprachen gering an, aber nichts desto trotz ist das Internet
das Medium der Zukunft. Und umso bedeutender auch für die Zukunft der
Beratungstätigkeit.
Am Häufigsten gibt es Anfragen zu dem Thema Scheidung, Obsorge und
Besuchsrecht. Auch das zeigt, dass gerade dieser Themenbereich ein wichtiger ist
und gerade dieser Themenbereich auch in Zukunft vermehrt betrachtet werden
sollte. Bei den organisierten Veranstaltungen spannt sich ein sehr breiter
Bogen. Es gibt Sicherheitstage, es gibt Kindersommerspiele, es gibt einen
Jugendtag, es gibt die Aktionstage politische Bildung und was besonders wichtig
ist, die Alkohol- und Nikotinfreien EVN-Partys.
Punkto Öffentlichkeitsarbeit wird auch, und das zeigen die
Presseberichte, hervorragend gearbeitet und die Informations- und
Projektarbeit, wie zum Beispiel das Kindertheater, aber auch der angesprochene
Song, das Lied, die sprechen auch für sich.
Ein Punkt, der wird oft übersehen, und das ist ein ganz ein
wesentlicher, das ist die Teilnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft als
Partei in Verkehrsverhandlungen. Im Straßenverkehr lauern sehr viele Gefahren
für Kinder und Jugendliche, die von Erwachsenen gar nicht wahrgenommen werden
können. Durch die Mithilfe der Kinder- und Jugendanwaltschaft kann es gelingen,
entsprechende Gefahrenherde zu eliminieren. Deshalb sollte man auch hier diese
Tätigkeit nicht gering schätzen.
Jetzt darf ich ganz kurz auf den Resolutionsantrag der Kollegin Vladyka
bezüglich des Drogenproblems eingehen. Ich glaube, dass hier etwas
angesprochen wird, was für uns alle von Bedeutung sein sollte. Das
Drogenproblem in Niederösterreich ist ganz einfach nicht mehr zu verharmlosen.
Ich kann mich an Debatten erinnern ebenso zu diesem Thema Kinder- und
Jugendanwaltschaft, da wurde gesprochen von der Gefahr des Alkoholmissbrauchs,
von der Gefahr des Nikotinmissbrauchs. Klarerweise, das sind alles Gefahren und
das sind sehr reelle Gefahren.
Nicht gesprochen wurde damals über die Drogengefahr. Wir haben sehr
wohl in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, und leider zeigen
es gerade die aktuellen Fälle, wie traurig die Situation hier in
Niederösterreich wirklich ist. Die Drogentoten des letzten Jahres und der
ersten Monate dieses Jahres sprechen leider eine sehr traurige Sprache. Und
darum, glaube ich, ist es notwendig, alle nötigen Maßnahmen umzusetzen. Alle
Maßnahmen, die zu einer Verbesserung dieser Situation beitragen können. Und es
werden ja hier sehr konkrete Maßnahmen gefordert. Zum Beispiel eben die
Überwachung öffentlicher Plätze in den Ballungsräumen durch Sicherheitsbeamte.
Ich glaube auch, dass es nicht ausreicht, nur Schutzzonen rund um Schulen und
Kindergärten zu gestalten, solche Schutzzonen ins Leben zu rufen. Sondern
solche Schutzzonen gehören leider ausgeweitet, da es natürlich zu einem
Ausweichen der Drogendealer auf andere Plätze kommt. Beispiel Einkaufszentren,
Beispiel leider auch diverse Freizeitanlagen. Hier muss man besonders darauf
achten, dass vor allem auch in den Jugend- und Freizeitzentren es zu
drogenfreien Zonen kommt. Und ich glaube, das sollte vor allem für uns alle,
die wir auch in den Gemeinden tätig sind, und dementsprechend einen Einblick
haben, ganz ein wichtiges Anliegen sein: Dass wir hier jedem Hinweis nachgehen
um hier unsere Jugend zu schützen.
Die Kollegin Vladyka fordert auch ausreichende Geldmittel zur
Finanzierung von Suchtpräventionsprojekten. Ich glaube auch, dass das ein sehr
wichtiger Ansatz ist, hier entgegenzuwirken. Man muss einerseits, und das ist
meine tiefste Überzeugung, die Strafen für Drogendelikte und vor allem für
Drogenhändler eindeutig verschärfen. Man sollte aber darüber hinaus die
Präventionsarbeit nicht vergessen.
Dann geht es noch darum, in den Bezirken eine flächendeckende
Versorgung, Sozialarbeit einzuführen und hier mit Hilfe von Streetworkern … -
obwohl über den Ausdruck kann man streiten, aber wichtig ist, dass jemand da
ist als Ansprechpartner für die Jugendlichen. Der da ist und der sich mit den
Jugendlichen auseinandersetzt und der bei solchen Problemen als Ansprechpartner
dient.
Naja, und dann gibt es noch die Forderung, die Mittel zur Umsetzung des
Suchtplanes und den Ausbau der Sucht- und Drogenberatungsstellen
bereitzustellen. Ich glaube das, und darüber sollten wir uns alle einig sein,
das sollte für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein. Weil es nützt nichts,
wenn wir einen niederösterreichischen Suchtplan haben und Sucht- und
Drogenberatungsstellen zur Verfügung haben, diese aber nicht flächendeckend
über ganz Niederösterreich verteilt sind. Denn auch das hat meine Vorrednerin
angesprochen, das Drogenproblem ist kein Problem mehr, das sich auf das Wiener
Umland oder auf die größeren Bezirksstädte beschränkt. Das Drogenproblem, und
das zeigen leider auch die aktuellen Fälle, ist auch ein Problem im ländlichen
Raum. Man kann keinen Unterschied mehr machen, ob es sich um ein kleines Dorf
handelt oder um eine große Stadt. Jeder Niederösterreicher hat das Recht, und
vor allem jeder Jugendliche, dass ihm hier geholfen wird, dass er hier auch
dementsprechend beschützt wird.
Schlussendlich kann ich zusammenfassend zu diesem Resolutionsantrag
sagen, dass er auf jeden Fall unsere Zustimmung finden wird. Weil ich der
Meinung bin, dass man alle Maßnahmen, die vernünftig sind und die ein
richtiger Schritt in die Richtung ist, dass man eben unsere Jugendlichen vor
den Gefahren schützt, auf jeden Fall ergreifen sollte. Und wir unterstützen
selbstverständlich als eine Fraktion, die hier auf die Kinder und auf die
Jugendlichen Rücksicht nimmt und hier an die Zukunft unseres Bundeslandes
glaubt, diesen Antrag. Ich darf noch einmal mein Kompliment aussprechen, ihr
habt euch da wirklich was überlegt und er ist hervorragend formuliert und wir
werden ihn gerne unterstützen. (Beifall bei der FPÖ und SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Weiderbauer. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Weiderbauer (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Zuerst einmal Gratulation an die Frau Mag. Peterschofsky und ihr Team für
die Erstellung des Berichts und die engagierte Arbeit. Die KIJA definiert sich
als Anlaufinformation und Beratungsstelle für junge Menschen, Eltern bzw. alle
Menschen, die mit Jugendarbeit privat oder beruflich beschäftigt sind. Und es
ergibt sich daraus gleich ein erstes Problem das in dem Bericht geschildert
ist. Man sollte zu den Jugendlichen hingehen, in die Schulen gehen, also ein
niederschwelliges Angebot machen. Denn wie sich gezeigt hat, kommen sehr wenig
Leute in den sogenannten Würfel, weil hier die Schwellenangst sehr groß ist.
Wie man das mit sieben Bediensteten schaffen soll, natürlich mit Kooperation
mit anderen Institutionen, ist schon ganz klar, die teilweise nicht
vollzeitbeschäftigt sind, frage ich mich.
Es gibt Untersuchungen, welche Anfragen gekommen sind. Internet ist das
Medium der Jugendlichen, 71 E-mail-Anfragen stehen gegenüber 726 telefonischen
Anfragen, durchwegs von Erwachsenen, und 105 persönlichen Vorsprachen. Wobei
die Schwerpunkte, die sind auch schon genannt worden, dabei geht es um
Trennung, Obsorge, Besuchsrecht und den Umgang von Jugendlichen mit Alkohol
und Nikotin. Und gleich im nächsten Satz eine ganz interessante Bemerkung in
dem Bericht: Es ist zu erkennen die oft nicht vorhandene Bereitschaft der
Erwachsenen, diesen Themenkreis ernst zu nehmen. Also da liegt schon einmal ein
ganz wichtiges Problem. Es gibt die Probleme der Jugendlichen was Obsorgerecht
anbelangt, bei Scheidungen usw. und den Umgang mit Alkohol und Nikotin und die
Erwachsenen nehmen es scheinbar nicht ernst genug.
Das heißt, Erwachsene brauchen sicher sehr viel Beratung diesbezüglich
wie sie damit umgehen sollten. Ich habe das letztemal schon den Kinder Rechte
Koffer angeschnitten, dass es den nicht nur in der Volksschule, sondern auch im
Hauptschulbereich bzw. in der Unterstufe Gymnasium geben sollte. Es wird auch
angeführt, noch einmal auf Nikotin und Alkohol zurückzukommen, es gibt diese
Beteiligung an den EVN-Partys ohne Alkohol. Sicher ganz eine nette Sache. Nur
habe ich auch schon voriges Jahr gesagt, in diesem Kreis wird das tadellos
funktionieren. Die Jugendlichen bekommen dort Mixgetränke, alkoholfreie Mixgetränke.
Es gibt Musik, es ist eine wunderbare Party, Jubel, Trubel, Heiterkeit. Nur,
wenn sie dann in ihren Heimatorten oder in Discos oder wo auch immer unterwegs
sind, ist der Zugang zu Alkohol relativ leicht. Und dann greift man auf
alkoholische Getränke mit oft verheerenden Folgen zurück.
Es ist schon sehr viel geredet worden heute, ich habe das ganz spannend
wieder gefunden, über die Wahlaltersenkung. Passt auch dazu. Denn es hat
Referate gegeben der KIJA zum NÖ Jugendgesetz und politische Bildungsangebote.
Da fällt auch das Partizipationsprinzip hinein und Wählen mit 16. Jetzt kann
man auf der wirklich wunderbaren Homepage der KIJA nachlesen - ich gratuliere
ihnen auch dazu - dass zum Beispiel ein 14-Jähriger, eine 14-Jährige schon
sexual mündig ist. Das heißt, können entscheiden, Geschlechtsverkehr mit wem,
Verhütungsmaßnahmen, Schutz vor Aids usw. Trauen wir 14-jährigen Mädchen und
Burschen zu. Überhaupt kein Problem. Es hat keine strafrechtlichen Folgen, ist
auch gut so. Mit 14 und 15 Jahren entscheiden sich die Jugendlichen, welche
berufliche Laufbahn sie ergreifen werden. Durchaus eine schwierige Entscheidung
natürlich mit Unterstützung der Eltern. Mit 16 Jahren entscheiden sie, ob sie
Nikotin und Alkohol zu sich nehmen und in welchem Ausmaß sie das machen. Aber
das Kreuzl bei einer Wahl dürfen sie nicht machen. Also was da jetzt für
Unterschied ist in der Entscheidung, in der Verantwortung, meine Damen und
Herren, das ist mir wirklich nicht klar. Karl, ich sprech’ dich besonders an. (Beifall
bei den Grünen und der SPÖ. – Unruhe bei Abg. Moser.)
Wir haben es in Niederösterreich nicht einmal geschafft, das aktive und
passive Wahlalter anzugleichen. Da haben wir noch immer den Unterschied 18
und 19 Jahre. Das wurde uns übrigens zugesagt dass man zumindest darüber
nachdenkt. Und weil wir jetzt schon bei den Gemeinderatswahlen ganz kurz sind,
noch eine Bitte dazu: Bitte schaffen wir endlich diesen nicht amtlichen Stimmzettel
ab. Der gehört schon lange weg! (Beifall bei den Grünen.)
Ein wichtiger Personenkreis der Menschen die sich mit Jugendlichen
beschäftigt ist auch der Personenkreis der Tagesmütter. Und da habe ich erst
vor kurzem eine Anfrage bzw. eine Mitteilung bekommen. Da gibt’s insofern ein
großes Problem wenn Kinder aus schwierigen familiären Verhältnissen, wo auch
das Jugendamt damit befasst ist, bei Tagesmüttern untergebracht werden. Die
Alternative, die es dazu gibt, man müsste sie in einem Heim unterbringen. Und
das wieder ruft das Mitleid der Tagesmütter hervor, logischerweise. Doch Mitleid
ist nicht unbedingt eine Qualifikation um dem gerecht zu werden was hier auf
die Tagesmütter zukommt. Abgesehen von ihrer Bezahlung, Sozialstellung usw.
Also: Es gibt auch keine Ausbildung dafür. Während man, wenn man
Behinderte, Kinder mit besonderen Bedürfnissen bei Tagesmüttern unterbringt,
gibt es sehr wohl ein verpflichtendes Tagesseminar dafür. Aber für diese sogenannten
Jugendamtkinder gibt es keine Pflichtausbildung. Also hier ist noch großer
Handlungsbedarf.
Suchtproblematik ist schon des langen und breiten ausgeführt worden. Und
es gibt jetzt den Antrag der Sozialdemokraten. Wir waren dem schon etwas voraus
oder schon längere Zeit voraus. Es hat nämlich von den Grünen eine Anfrage an
die damals zuständige Landesrätin Prokop gegeben, doch endlich diesen
Suchtplan, der 2000 beschlossen wurde, umzusetzen. Und es ist irgendwie
mühselig, dass immer wieder der Landtag darauf aufmerksam machen muss, es gibt
einen Suchtplan, der ist beschlossen, den doch endlich umzusetzen. Ich habe da
eine Schlagzeile aus Neunkirchen wo steht: Nur vier Minuten Beratung pro Person
für Süchtige im Bezirk. Das sind genau diese Beratungsstellen in den
Bezirkshauptstädten wo zwei Stunden vorgesehen sind. Und da sollten wir 30
Drogenabhängige, Süchtige, die in Therapie stehen, beraten? Also das kann
irgendwo nicht funktionieren. Leute, die zum ersten Mal Drogen nehmen muss man
nach Baden schicken, weil einfach keine Kapazitäten mehr in Neunkirchen sind um
dem gerecht zu werden.
Zwei Stunden zusätzlich sind angeblich versprochen worden. Aber der
Bezirkshauptmann von Neunkirchen sagt, gibt’s noch nicht, ist noch nicht
umgesetzt. In diesem Antrag von den Sozialdemokraten steckt natürlich sehr
viel drinnen was auch wir nachvollziehen können. Nur, da hätten wir drei
Anträge daraus machen können bzw. würden wir meinen, dass man durchaus im
Ausschuss darüber diskutieren hätte sollen und einiges abklären. Also
für uns ist da drinnen auch einiges vermischt wo wir ein paar Bedenken haben.
Was mir überhaupt, und jetzt abschließend, was mir überhaupt fehlt in
der Kinder- und Jugendanwaltschaft, aber das jetzt nicht als Kritik anzumerken,
sondern als Aufforderung das aufzugreifen ist das Projekt Gender Mainstreaming.
Also ich glaube, gerade in der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die sich damit
beschäftigt, Beratungsstelle oder Anlaufstelle zu sein, sollte es ein wichtiges
Thema sein, auch mit diesen Dingen an Volksschulen – da sind sie ja
hauptsächlich beschäftigt – in sehr positiver Art und Weise, das kann man nicht
oft genug sagen, aber gerade hier wäre es wichtig einzuwirken. Und ich habe
schon einmal das Beispiel gebracht, dass vor allem in der Lehrerinnenausbildung
darauf Rücksicht genommen werden sollte. Denn Lehrerinnen merken es selber oft
nicht dass sie eben Burschen mehr drannehmen, bevorzugen usw. obwohl es nicht
in ihrer Absicht steckt. Und hier gehörte ein Training, eine Ausbildung in
Gender Mainstreaming unbedingt angesetzt und Teile davon könnte durchaus die
KIJA übernehmen.
Summa summarum gute Arbeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wird
sicher auch von uns in dieser Form honoriert. Es gibt eine Menge von Dingen die
noch zu erledigen sind und ich wünsche den Leuten gutes Gelingen dabei. Danke
schön. (Beifall bei den Grünen.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Kadenbach am Wort.
Abg. Kadenbach (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landesrätin! Hohes Haus!
Abgeordnete Vladyka hat sehr breit unsere Anliegen zu diesem Thema
heute schon vorgetragen. Ich möchte mich nur auf einen Punkt konzentrieren. Es
ist eine kleine Erinnerung. Ich weiß, in den Ressorts der ÖVP hat es ja einige
Umstrukturierungen gegeben, hat es einige Neuanfänge gegeben. Und ich möchte
einfach nur daran erinnern, dass wir eine Vierparteienresolution haben, dass es
in weiten Kreisen der Jugendanwaltschaft auch Bekenntnisse, sehr heftige der
jetzigen Innenministerin, der Landesrätin Mikl-Leitner gibt, dass es zu einer
Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes kommt. Vor allem geht es uns in diesem
Zusammenhang um die Frage Nikotin und Alkohol.
Wir wissen, dass diese beiden Einstiegsdrogen in Niederösterreich, in
Österreich für sehr, sehr viele Todesfälle verantwortlich sind. Und ich glaube,
es ist an der höchsten Zeit, dass dieses weite Bekenntnis zu einem
Jugendschutz, der damit beginnt, dass unter 16-Jährigen der Zugang zu diesen
beiden Drogen, zu diesen beiden Suchtmitteln verwehrt wird. Dass nicht nur, so
wie im Moment, im NÖ Jugendschutzgesetz der Konsum unter 16 Jahren untersagt
ist, sondern dass auch der Vertrieb, der Kauf, der Besitz dieser Suchtmittel
verboten wird. Es wäre sinnvoll gewesen, dieses Thema auch im Konvent
abzuhandeln. Hätte vielleicht heute in die Aktuelle Stunde auch gepasst. Im
Konvent ist diese Chance vertan. Zumindest findet sich im Bericht vom Herrn
Fiedler keine Anmerkung mehr zu einer Harmonisierung des Jugendschutzgesetzes.
Ich glaube, das wäre eine wertvolle Anregung noch gewesen dass man das
hineinnimmt.
Ich darf die zuständige Landesrätin ersuchen, sich wirklich im Sinn
ihrer Vorgängerin dafür einzusetzen, dass es zu dieser Harmonisierung auf Bundesebene
kommt. Und würde anregen, dass zumindest, wenn in absehbarer Zeit nichts
passiert, dass wir auch auf Ebene der EU diese Bestrebungen, weil da gibt’s ja
von der EU-Kommission im Moment genau dieselben Bewegungsgründe, dieses Verbot
für unter 16-Jährige auszusprechen, dass wir das unterstützen. Darf um Ihre
Unterstützung und aktive Mitarbeit in diesem Bereich ersuchen.
Und weil mein Vorredner Gender Mainstreaming erwähnt hat: Ich darf auch
darum ersuchen, weil heute auch der Sportbericht präsentiert wurde, dass man
vielleicht auch beim Sportbericht darauf Rücksicht nimmt, dass es
Funktionärinnen und Funktionäre gibt, dass es Sportler und Sportlerinnen gibt.
Ich denke, auch dort hätte Gender Mainstreaming Platz gehabt. Herzlichen Dank. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
Zweiter Präsident Sacher: Als nächste in der Rednerliste ist
Frau Abgeordnete Schittenhelm. Ich erteile ihr das Wort.
Abg. Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus!
Uns liegt heute der Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und
Jugendanwaltschaft vor. Ein sehr beeindruckender Bericht. Aber erlauben Sie
mir, dass ich zunächst auf den Resolutionsantrag der Kollegin Vladyka kurz
eingehe.
Abgesehen davon, dass meiner Auffassung nach dieser Resolutionsantrag
inhaltlich in keinerlei Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht der Kinder- und
Jugendanwaltschaft steht, sage ich auch gleich dazu, dass wir diesen
Resolutionsantrag seitens der ÖVP ablehnen werden. Und zwar aus folgendem
Grund: Weil uns die Punkte, die hier beinhaltet sind, zu wenige sind und weil
unser Herr Landeshauptmann bereits im Jänner dieses Jahres den Auftrag an die
Landesamtsdirektion erteilt hat, hier umfassender ein Gesamtkonzept, einen
Masterplan zu erstellen um hier flächendeckend, effizient und vor allem auch
finanzierbar diese Möglichkeiten der Prävention, der Beratung, der Therapie zu
schaffen.
Es geht hier auch darum, dass alle diese Anforderungen, die wir
stellen, alle diese Maßnahmen, die wir wünschen und brauchen und die notwendig
sind, auch finanzierbar sind. Wir wissen letztendlich wer hier die Kostenträger
sind.
Zu den Pilotprojekten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ergebnisse
aus den Pilotprojekten werden und wurden evaluiert und werden regional
eingesetzt und umgesetzt nach Bedarf, Effizienz und vor allem auch nach
regionaler Mitarbeit. Es kann nicht von oben verordnet werden, es muss
mitgetragen werden, es muss miteinander umgesetzt werden, sonst wird es nicht
funktionieren und wir werden hier diese Arbeit nicht mit Erfolg abschließen
können. Es ist dies wie gesagt ein Programm das wesentlich umfangreicher ist
und wir wollen hier diesen Masterplan, wenn er dann in der Form abgeschlossen
ist, auch hier im Landtag beraten und zur Beschlussfassung vorlegen.
Ein Weiteres vielleicht noch: Prävention liegt hier natürlich im Bereich
unserer Frau Landesrat Dr. Bohuslav. Beratungsstellen, meine sehr geehrten
Damen und Herren, Hohes Haus, sind im Verantwortungsbereich des Herrn
Landesrat Schabl. Und ich glaube, hier ist in den letzten drei Jahren nichts
oder sehr wenig geschehen. Das zum Resolutionsantrag. Aber erlauben Sie jetzt,
dass ich eigentlich zu dem rede was hier auf der Tagesordnung steht, nämlich
die Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreichs.
Herr Präsident! Hohes Haus! Tu mir nicht weh! Blamier mich nicht vor den
anderen! Beschimpfe mich nicht! Sperr mich nicht ein! Schrei mich nicht so an!
Sag mir nicht immer dass ich nichts kann und nichts weiß! Drohe mir nicht mit
schlimmen Strafen! Hohes Haus! Das sind Wünsche unserer niederösterreichischen
Kinder an die Kinder- und Jugendanwältin und ihr Team. Und eigentlich Wünsche
an ihr Umfeld, an ihre Eltern. Und diese werden nicht gehört. Diese Bitten und
Wünsche gehören neben dem NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz und die UN-Konvention über
die Rechte der Kinder zur Arbeitsgrundlage für die NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Wir können stolz darauf sein, dass uns mit dieser Einrichtung, mit
dieser Institution gelungen ist, nicht nur ein Ohr und Sprachrohr für Kinder
und Jugendliche zu schaffen, sondern vor allem auch, und ganz, ganz wichtig,
die Öffentlichkeit, die Erwachsenen für die Interessen und Anliegen von
unseren Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. Ihnen auch zu sagen, hört
zu was sie wollen. Diese Institution macht aufmerksam und macht auch betroffen.
Noch wichtiger ist, und es wurde heute schon gesagt, zu den Jugendlichen und
Kindern zu gehen. Sie kommen nicht zu uns. Und wenn sie das tun haben sie
bereits eine traumatisierte, lange Zeit hinter sich. Und daher ist es wichtig,
dass die Arbeit dieser Institution in Schulen, in Veranstaltungen durchgehend
das ganze Jahr gemacht wird. Natürlich auch die Arbeit der Streetworker vor
Ort. Und da darf ich sagen, liebe Kollegin Vladyka, sie sind vor Ort wenn sie
gebraucht werden. Sie sind im ganzen Land unterwegs wenn wir sie brauchen. Und
es sind hervorragende Frauen und Männer, die hier ihre Arbeit und ihr Wissen
und ihr Können und ihr Gefühl in diese Arbeit einbringen.
Eines zeigt dieser Tätigkeitsbericht auch ganz klar auf: Dass trotz der
Vielfalt der Anfragen zu den verschiedensten Bereichen sich eindeutige
Schwerpunkte herauskristallisieren, ergeben in diesem Bericht und der ist ja
wirklich wunderbar gefasst. Auch ganz klar ablesbar ist wo hier die
Schwachstellen sind. Wir sind es, die diese Schwachstellen erzeugen, wir, die
Erwachsenen! Es sind diesmal Fragen zum Thema Trennung, Scheidung, damit
verbunden Fragen zur Obsorge, zu Besuchsrecht, Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Ich habe vorhin Nikotin und Alkohol, Drogen genannt. Die SPÖ hat seinerzeit
verlangt Freigabe der Drogen, nur damit wir es nicht vergessen.
Wenn der Zeitraum des Tätigkeitsberichtes, und es wurde gesagt schon vom
Vorredner, 902 Beratungsfälle aufweist und davon insgesamt 495 mit Trennung und
Scheidung, dann muss das betroffen machen. Dann kann man nicht zur Tagesordnung
übergehen. Und genauso kann man nicht übergehen zur Tagesordnung wenn man
liest, dass in diesem Jahr allein 45 Fälle aufgezeigt wurden von Missbrauch und
Misshandlung von Kindern und Jugendlichen im sexuellen Bereich. Diese Zahlen,
meine Damen und Herren, haben die Kinder- und Jugendanwaltschaft dazu bewogen,
die Broschüre „Gemeinsame Obsorge“, einen Leitfaden zu erstellen. Einen sehr
kompakten, informativen und auch leicht lesbaren als mögliches Hilfsangebot für
Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen. Und vor
allem für die betroffenen Kinder. Denn eines wissen wir wohl alle: In der
Familie, im Bekannten- und Freundeskreis gibt es immer wieder Trennungen und
Scheidungen. Und Kinder und Jugendliche, und auch wenn man sagt, sie sind ja
doch schon älter und die verstehen das, sie verstehen es nicht, dass auf einmal
eine vertraute, eine sogenannte heile Welt zusammenbricht. Und besonders
schlimm ist es dort, wenn es, geschätzte Damen und Herren, bis zu diesem Zeitpunkt,
bis zum Tag X eine heile Familie war. Für das Kind alles in bester Ordnung.
Und auf einmal bricht es herein: Streit, Hass, Zorn.
Und hier ist eines ganz wichtig. In diesem wirklich vor allem
emotionalen Zeitpunkt und in dieser Phase der emotionalen Heftigkeit ist es
ganz wichtig, dass hier die Kinder geschützt werden. Dass hier die
Grundbedürfnisse der Kinder Rücksicht finden. Alle reden davon, für die Kinder
das Beste. Nur, es ist nicht so. Denn genau in diesem Zeitraum, das zeigen
alle Statistiken, sagen alle Gespräche mit den Zuständigen, dass die Kinder eigentlich
in dieser Zeit aus dem Blickfeld der Verantwortlichen entschwinden.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, daher wird es auch am 7.
Oktober 2005 - vielleicht hat von Ihnen jemand Zeit, und ich finde es für gut -
in Salzburg eine Fachtagung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium, mit
den verschiedensten Institutionen, ob Justiz, Soziales, Generationen geben,
um die Grundbedürfnisse der Kinder einmal zu erheben. Und nicht nur immer der
Väter und der Mütter und vielleicht der Rechtsanwälte, die hier entsprechend
natürlich abkassieren. Es geht um „kindgerecht“. Kind und Recht und in der
Mitte drinnen das „ge“. Kindgerecht muss diese Phase sein! Kindgerecht muss die
Obsorge sein, kindgerecht muss die Vorsorge sein für die Kinder und
Jugendlichen. Das ist unsere Aufgabe.
Hohes Haus! Als besonders erfolgreich hat sich ja auch herausgestellt
und erwiesen, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft hier die Information
auch über E-mail bringt. Das heißt, E-mail-Beratung wird verstärkt angenommen.
Immerhin, es ist ja das Medium der Jugend, selbstverständlich, Kinder können das
bedienen, können sich hier einklinken. Von 902 Beratungen wurden 726 telefonisch
erledigt, 105 persönlich im persönlichen Gespräch und weitere 71 wurden per
E-mail von Kindern getätigt. Und von diesen 902 Beratungsgesprächen, Hohes
Haus, waren immerhin 91 Kinder, die sich ein Herz gefasst haben, die sich den
Mut genommen haben anzurufen, sich zu melden, ihre Angst loszuwerden.
Die Jugendanwältin mit ihrem Team hat sich darum gekümmert. Hat diesen
Kindern, diesen Jugendlichen die Sorgen genommen. Aber natürlich auch den
Eltern, die oft nicht ein und aus wissen. Und ein wichtiger Teil der Arbeit
der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft ist vor allem die Öffentlichkeitsarbeit,
die Medienarbeit. Denn wir wissen alle, nur mit Radio, Fernsehen, Printmedien,
erinnern wir uns zurück, noch vor einem Jahr, vor eineinhalb, zwei Jahren war
es möglich, das heiße Thema sexueller Missbrauch, bis dahin unter die Tuchent
gekehrt, in die Gesellschaft hineinzutragen. Zu diskutieren, zu
sensibilisieren. Und gleichzeitig durch diese Diskussion vielen Mut zu geben,
an die Öffentlichkeit zu gehen und damit ein oft jahrelanges Martyrium für
Kinder und Jugendliche, aber auch für die Frauen, die das mit ansehen mussten,
mitertragen mussten, an die Öffentlichkeit zu bringen und dieses Martyrium zu
beenden.
Und vor allem, auch ganz wichtig und wesentlich, aufgerüttelt und
aufgezeigt durch die Medienarbeit wurde die Internetpornografie. Ein Klick und
man ist drinnen. Es gibt Skandale, es gibt Schlagzeilen. Und eines wissen wir
natürlich auch, das sagen uns die Experten. Allein das Beobachten von Kindern,
Babys, ist bereits die Einstiegsdroge zu sexuellem Missbrauch von Kindern. Und
hier wird wichtige Aufklärung, und ich meine Schutzarbeit für unsere Kinder und
Jugendliche in Niederösterreich geleistet durch die Jugendanwaltschaft. Durch
unsere Damen und Herren, die sich hier sehr bemühen und denen ihre Arbeit
eine Herzensarbeit geworden ist.
Hohes Haus! Dieser Tätigkeitsbericht befasst sich aber auch resultierend
aus den Anfragen von Eltern, Schulen, verschiedensten Institutionen mit der
Gewalt von Kindern an Kindern. Und daher hat unsere Frau Landesrätin Hanni
Mikl-Leitner ein Schnupperprogramm zur mediativen Pädagogik und zur
Gewaltprävention mit dem Titel „Konflikte sind zum Lösen da“ für die dritten
und vierten Volksschulklassen in Niederösterreich angeboten. Und es wird
dankend angenommen, Gottseidank. Wir sind uns alle dessen bewusst, dass es eine
absolute Notwendigkeit ist, bereits den Kindern im Volksschulalter, ja ich gehe
noch weiter, im Kindergartenalter im Sinne der gewaltfreien Konfliktaustragung
die Möglichkeiten aufzuzeigen wie Konflikte auf faire Art zu regeln sind. Wie
eine Lösung zu finden ist ohne den anderen zu schlagen, zu treten, ganz einfach
ohne Gewalt anzuwenden. Es ist gar nicht so leicht, denn unsere Kinder und
Jugendlichen haben das Gefühl, das Gespür verloren was Schmerz bedeutet, dem
anderen weh zu tun. Man sieht das doch im Fernsehen. Der fällt doch fünfmal
um und steht wieder auf, er blutet nicht einmal an der Nase. Ist doch alles
kein Problem. Man kann hier nicht mehr abschätzen was Gewalt ist und wie sich
diese auswirkt und ob auch Schmerz damit verbunden ist.
Daher ist das Projekt mediative Pädagogik, „Konflikte sind zum Lösen
da“, wird bereits an 150 Volksschulen durchgeführt, in allen Bezirken. Sie
wissen das in Ihrem Bereich natürlich, in Ihrer Region viel besser als ich. Es
ist so, dass im Berichtszeitraum 1.900 Schülerinnen und Schüler aus 54
Volksschulklassen konstruktive Konfliktlösungsstrategien gelernt haben. Die
Pädagogen, die Eltern und alle, die hier in diese Projekte mit eingebunden
sind, sind begeistert. Sie sagen ja, es ist mühsam, aber es bringt natürlich
auch Erfolge. Und das ist natürlich auch ein schönes Erlebnis.
Der Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft, Hohes
Haus, zeigt vor allem auch auf, dass die Vermittlungs- und Beratungstätigkeit
im Schulbereich zusehends an Bedeutung gewonnen hat und die Anliegen sowohl der
Schülerinnen als auch der Eltern mit den jeweiligen Institutionen rascher und
effizienter gelöst werden konnten. Dafür und für die gesamte Arbeit, nicht nur
für den Bericht sondern für die gesamte Arbeit, ein herzliches Dankeschön den
Damen und Herren der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft. (Beifall bei der
ÖVP, LR Kranzl und LR Schabl.)
Zweiter Präsident Sacher: Frau Abgeordnete Karin Kadenbach
hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet.
Abg. Kadenbach (SPÖ): Ich darf hier festhalten: Die Sozialdemokratie, weder in Niederösterreich
noch in Österreich hat sich jemals zur Freigabe illegaler Drogen geäußert,
außer negativ. Wir haben uns bis jetzt – und das wir auch in Zukunft zu bleiben
– immer negativ zur Freigabe illegaler Drogen geäußert. Möchte ich festhalten.
Möchte auch festhalten und daran erinnern, dass wir einen beschlossenen
Suchtplan haben. Und es verwundert mich, dass ohne Beschluss des Landtages
plötzlich von Masterplänen in dieser Frage die Rede ist. Vielleicht habe ich
mich da verhört. Ich bin immer noch davon ausgegangen, dass Beschlüsse des
Landtages auch von den Regierungsmitgliedern wie beschlossen umgesetzt werden.
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Zweiter Präsident Sacher: Es liegt noch die Wortmeldung des
Herrn Abgeordneten Mag. Fasan vor. Ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Fasan (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Was die Kollegin Kadenbach in der tatsächlichen Berichtigung
untergebracht hat, ist mir eine Wortmeldung wert. Wenn nämlich plötzlich eine
Art Masterplan, ich bin bei diesen Masterplänen überhaupt schon ziemlich
skeptisch. Aber wenn, Kollegin Schittenhelm, ganz abgesehen von vielem was ich
sonst teile an Ihrer engagierten Wortmeldung, aber wenn plötzlich hergegangen
wird und ein Landtagsbeschluss durch eine Wortmeldung sozusagen umgangen wird,
in der man sagt okay, der eine Plan ist weg und wir machen jetzt einen
Masterplan für etwas anderes, soll also heißen, es gibt gar keinen Suchtplan in
Niederösterreich. Wir haben ihn gar nicht beschlossen. Und den Suchtplan
brauchen wir nicht umsetzen, weil der Herr Landeshauptmann lässt gerade an
einem Masterplan arbeiten für etwas wofür er gar nicht zuständig ist, nämlich
Jugendpolitik in Niederösterreich. Dann frage ich mich schon, wo führt das hin
in diesem Land? Also das ist mir schon eine Wortmeldung wert. (Beifall bei
den Grünen. – Unruhe bei Abg. Kautz.)
Wesentlich umfangreicher, haben Sie gesagt, Frau Kollegin, soll das sein.
Wesentlich umfangreicher als was? Was dasjenige sein soll das nicht so
umfangreich ist ... (Abg. Schittenhelm: Als was im
Resolutionsantrag drinnen steht!)
Also schön und gut. Aber wenn das so ist, dann heißt das, dass Sie einen
neuen Masterplan ausarbeiten wollen, weil Sie offensichtlich den bestehenden
Suchtplan nicht umsetzen wollen. Das aber, Frau Kollegin Schittenhelm, ist eine
Bankrotterklärung der Landesregierung. Das sage ich Ihnen schon.
Ich möchte aber jetzt zu etwas Zweitem kommen, was mir an Ihrer
Wortmeldung noch aufgefallen ist, was die Frage der Scheidungen betrifft. Ich
teile Ihre Meinung durchaus was die Probleme betrifft. Ich möchte nur auf
eines hinweisen: Die Jugendanwaltschaft kann im konkreten Anliegen sich
natürlich nicht dieser Fälle annehmen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Das
dürfen wir nur nicht vergessen. Und ich habe schon eine Anregung in dem
Zusammenhang. Nämlich was diejenigen betrifft, die sich dieser konkreten Fälle
annehmen. Das sind nämlich die Bediensteten in den Jugendabteilungen unserer
Bezirkshauptmannschaften. Und da besteht eine extreme Personalnot. Die Leute
zerfransen sich draußen und werden vielfach mit diesem Wust an Problemen
allein gelassen. Ich könnte mir vorstellen, etwas, was immer wieder von dort
herkommt, dass man einmal versucht, ein Monitoring
zu machen. Dass man den Leuten auch psychologische Betreuung gibt. Da gibt’s
eine extreme Unterbesetzung auch in der psychologischen Betreuung für die
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Das Befassen mit diesen
Scheidungsproblemen ist nämlich Sozialarbeit. Und das brauchen wir in diesem
Land und das gehört personell massiv aufgestockt! (Beifall bei den Grünen
und der SPÖ.)
Und zum Dritten, nur damit kein Missverständnis aufkommt, Kollegin
Schittenhelm, ich will es Ihnen nicht unterstellen, ich arbeite nicht mit
diesen Unterstellungen wie Sie gerade im Zusammenhang mit Drogenfreigabe, was
die SPÖ betrifft. Ich will Ihnen ja nicht unterstellen, dass Sie das jetzt machen
wollen. Aber Sie sprachen von Missbrauch und Öffentlichkeit. Ich bin völlig bei
Ihnen wenn Sie sagen, wir brauchen die Öffentlichkeit als Aufklärung um
Missbrauch, vor allem auch in der Familie, um das manifest zu machen. Um das
greifbar zu machen, um das nicht mehr unter die Decke zu kehren. Wovor ich aber
warne, und das wird vielfach missverstanden und das ist mir wert dieses
Missverständnis aufzuklären, wovor ich aber warne ist, konkrete Fälle, selbst
wenn keine Namen genannt werden, in die Öffentlichkeit zu bringen und damit
die Kinder dann auszuliefern einem enormen öffentlichen Druck. Dem sie dann in
der Schule ausgesetzt sind, dem die Familien ausgesetzt sind und so weiter. Ich
warne davor, Öffentlichkeit und An die Öffentlichkeit Zerren privater
derartiger Ereignisse nicht zu verwechseln. Das ist mir ganz, ganz wichtig und
da darf ja kein Missverständnis entstehen.
Wenn wir dem Resolutionsantrag der SPÖ nicht zustimmen, dann nicht weil
der Masterplan irgendwann vielleicht kommt, sondern dann deswegen, weil
tatsächlich hier Dinge vermischt sind die ganz einfach zu umfangreich sind um
in einem Resolutionsantrag abgehandelt zu werden. Und mir wäre, wie schon
ausgeführt wurde, lieber gewesen wenn man sowas einfach als Antrag einbringt.
Mit vielleicht einem anderen Titel. Können wir gerne detailliert dann darüber
reden. Selbstverständlich. (Beifall bei den Grünen.)
Zweiter Präsident Sacher: Damit ist die Rednerliste zu
diesem Tagesordnungspunkt erschöpft. Der Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter Abg. Dipl.Ing. Eigner (ÖVP): Ich verzichte!
Zweiter Präsident Sacher: Er verzichtet. Wir kommen zur
Abstimmung. (Nach Abstimmung über den vorliegenden Antrag des
Sozial-Ausschusses, Ltg. 346/B-29/1:) Damit ist dieser Antrag einstimmig
angenommen!
Es wurde ein Resolutionsantrag
eingebracht betreffend Tätigkeitsbericht der NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft.
(Nach Abstimmung:) Mit den Stimmen der SPÖ und der FPÖ, gegen die Stimmen
der ÖVP und der Grünen keine Mehrheit und daher abgelehnt.
Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Friewald, als Berichterstatter die
Verhandlungen zum Geschäftsstück Ltg. 383/V-11/4 einzuleiten.
Berichterstatter Abg. Friewald (ÖVP): Hohes Haus! Ich darf zu Ltg. 383/V-11/4
berichten namens des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses über die Vereinbarung
zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG mit der die Vereinbarung
über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken
geändert wird (liest:)
„Der Hohe Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG,
mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den
Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird, wird genehmigt.“
Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, die Debatte einzuleiten und die
Abstimmung durchzuführen.
Zweiter Präsident Sacher: Ich danke für den Bericht. Es
liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. (Nach
Abstimmung über den vorliegenden Antrag, Ltg. 383/V-11/4:) Das ist
einstimmig angenommen!
Damit ist die Tagesordnung dieser Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung
wird im schriftlichen Wege bekanntgegeben. Die Sitzung ist geschlossen. (Ende der Sitzung um 18.10 Uhr.)