Schlussfolgerungen und Empfehlungen
zur
Tagung „Good
Governance – Neue Qualitäten im Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft“
22. Juni
2004, Wien, Parlament
Veranstaltet vom
Lebensministerium und vom Forum Nachhaltiges Österreich in Kooperation mit der
österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft
Zusammengefasst von:
Mag. Werner Wutscher
Generalsekretär des
Lebensministeriums
Tagung „Good Governance – Neue Qualitäten im Verhältnis von
Staat und Bürgergesellschaft“
22. Juni 2004, Wien, Parlament
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
„Diese neuen Entwicklungen in Richtung
Bürgergesellschaft gilt es zu gestalten, insbesondere im Rahmen einer neuen
Verfassung. Die Reformfähigkeit von Staaten soll durch Verfassungen erleichtert
und nicht behindert werden. In diesem Sinn sollen neue Verfassungen von der
Zukunft und nicht von der Vergangenheit her gedacht werden.“ (Warnfried Dettling).
Die Tagung „Good
Governance – Neue Qualitäten im Verhältnis von Staat und Bürgergesellschaft“
wurde vom Lebensministerium und vom Forum Nachhaltiges Österreich in
Kooperation mit der österreichischen Verwaltungswissenschaftlichen Gesellschaft
veranstaltet. Vorrangiges Ziel der Tagung war es, das Thema „Good
Governance“ in Österreich einer interessierten Öffentlichkeit näher zu bringen
und die Diskussion darüber auf einer breiteren Basis zu führen. Darüber hinaus
sollten die Grundsätze von „Good Governance“ aus wissenschaftlicher Sicht in
die österreichische Praxis übersetzt und die dazu erforderlichen „neuen
Qualitäten“ im Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft ausgelotet werden.
Der Österreich-Konvent war zugleich
Impuls und Ansatzpunkt für diese Tagung, die einen Beitrag zur laufenden Arbeit
und darüber hinaus leisten möchte. Gerade im Ausschuss 6 Verwaltungsreform ist
im Zuge der Beschäftigung mit den Geboten der Effizienz und Effektivität für
die Verwaltung auch der Begriff „Good Governance“ verwendet worden. Diese
Diskussion im Österreich-Konvent sollte durch eine umfassendere Sicht in
Richtung „Bürgergesellschaft“ vervollständigt werden, um den Blickwinkel zu
erweitern und die BürgerInnen noch stärker in diese Debatte mit einzuschließen.
Die Schlüsselfrage der Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch im Hinblick
auf eine gestärkte Legitimität der Verwaltung – gerade was die immer
stärker „politik-vorbereitende“ Funktion der Verwaltung betrifft – zentral.
Schlussfolgerungen
Verwaltung spiegelt gesellschaftlichen
Wandel wider
Es beginnt sich eine Entwicklung vom
klassischen Bürokratiemodell (nach Max Weber) über New Public Management, hin
zu einem ganzheitlicheren, partizipativeren Modell von Verwaltung zu
vollziehen. Kosteneffizienz und andere Prinzipien des New Public Management
werden derzeit viel diskutiert, müssen aber als Grundsätze des staatlichen
Handelns durch die Prinzipien von Good Governance ergänzt werden. In diesem
Sinne verändern sich auch die Rollen von VerwaltungsmitarbeiterInnen, die heute
nicht mehr nur „Verwalten“, sondern stärker in Richtung Projektmanagement,
Kommunikation, Mediation/Vermittlung und Beratung der Politik gehen. Die
„Sollwerte“ (Warnfried Dettling) einer Gesellschaft können nicht mehr top-down
eingestellt werden, weil solche Modelle unweigerlich an differenzierten
Gesellschaften vorbei gehen. Ergänzend dazu soll die Gesellschaft als „Ort der
Lösung“ etabliert werden. All das läuft auf eine Revision des
Staatsverständnisses hinaus. Der Staat soll nicht mehr oder weniger (stark)
sein, sondern er soll Aufgaben anders, das heißt intelligent und flexibel
erfüllen. Es kann nicht um „Aufgabenentledigung“ durch den Staat an die
„Bürgergesellschaft“ gehen, sondern es braucht eine Diskussion darüber, wer und
welche Ebene Aufgaben sinnvoll erledigen soll. Als wichtige Maximen wurden
genannt: „Steuern, nicht rudern“, „Vom aktiven zum aktivierenden Staat“; „Den
Staat vom Kopf der nationalen Regierung auf die Füße der Gemeinden stellen“
(Subsidiarität). Politik und Verwaltung sollten sich eher als „Befähiger und
Ermöglicher“ denn als alles kompetente und wissende „Macher“ verstehen – es
darum, die Eigenverantwortung und Selbstorganisation der Bürgergesellschaft zu
stärken.
Der Bürger/die Bürgerin kann sich
erwarten, dass die Verwaltung service- und dienstleistungsorientiert handelt.
Der Bürger ist immer mehr als Kunde: Er ist der Souverän. Dennoch muss auch die
Kundenorientierung verstärkt werden. Partnerschaftlichkeit und Subsidiarität
ist die Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung: Es geht auch
nicht darum, dass die BürgerInnen oder die Wirtschaft – in Zeiten knapper
öffentlicher Budgets – dazu herangezogen werden, staatliche (z.B. kommunale)
Aufgaben zu übernehmen, sondern um den Aufbau einer wechselseitig
unterstützenden Partnerschaft, von der im Sinne der Gemeinwohlinteressen alle
profitieren. Dafür ist ein neues Selbstverständnis im Umgang miteinander
erforderlich, um sich auf „gleicher Augenhöhe“ zu begegnen. Wichtig ist zu klären,
in welcher Form die Aufgaben und die Zusammenarbeit zwischen den demokratisch
gewählten Gremien und den partizipativen Kräften geschehen soll – keineswegs
soll mit neuen Modellen die Verantwortlichkeit der Politik „verdünnt“ werden;
die gewählten VertreterInnen sollen dabei nicht ersetzt oder in ihren Aufgaben
beschnitten werden.
Die Verwaltung muss sich ihrer
Funktion als bewusst werden und auf Basis von Sachlichkeit und Objektivität ihre
politikberatende Funktion erkennen/stärken und daraus ein entsprechendes
Selbstbewusstsein im Verhältnis und im Umgang mit der Politik entwickeln. Es
geht um die Erkenntnis einer eigenständig(er)en Rolle der Verwaltung gegenüber
der Politik und dem/der jeweiligen Minister/Ministerin. Das bedeutet aber auch
eine Neuorientierung was die Steuerung der Verwaltung betrifft: Von der
Inputsteuerung hin zu einer aufgabenorientierten Outputsteuerung. Themen wie
das Globalbudget und ein flexibleres Dienstrecht sollten hier intensiv
diskutiert werden. Mittelfristige strategische Planung in Abstimmung mit
EntscheidungsträgerInnen anstatt reaktive auf Einzelentscheidungen
konzentrierte Instrumente wären nötig. Dies sollte „Empowerment“ und die
Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der MitarbeiterInnen aller
Hierarchiestufen mit einschließen – sowie ein: Je offener, partizipativer und
„einschließender“ der Zugang zur Strategie- und Zielentwicklung diese erfolgt,
desto höher das Engagement und die Bereitschaft der MitarbeiterInnen sich dafür
einzusetzen.
Paradigmenwechsel
„Von Amts- und Ressortegoismen hin zu einer übergreifenden, ganzheitlichen
Kooperation und Planung“
Eine übergreifende,
ganzheitliche Kooperation und Planung und optimale Aufgabenerfüllung kann nur
gelingen, wenn innerhalb der Verwaltung auch Grenzen überschritten werden:
Sowohl im Kopf als auch geografisch, was die Zusammenarbeit z.B. zwischen den
einzelnen Ministerien, aber auch den Gebietskörperschaften in Österreich
betrifft. Es geht um die Überwindung von sektoralen „Kompetenzmonopolen“ in der
Verwaltung und mehr Zusammenarbeit statt „Zuständigkeitsdenken“. Dies würde von
den sektoralen Entscheidungen hin zu einer integrativen, ganzheitlichen
Perspektive führen („Vom Ad-hoc-Entscheiden zur Zukunftsplanung“). Eine
Verwaltung, die eindeutig an Leistungen orientiert und gegliedert ist könnte
hier aufgrund von Benchmarks und Kooperationen, die nicht an den Ministerien-
und Ländergrenzen halt machen gute Grundlagen erarbeiten.
Es vollzieht sich ein
Paradigmenwechsel „von Government zu Governance“. Governance beschreibt jedoch
nicht eine Form von Politik „jenseits des Staates“, wie dies in der Literatur
manchmal unterstellt wird. Die Governance-Perspektive schließt den Staat mit
ein und geht darüber hinaus. Das zentrale Bindemittel ist die Zusammenarbeit –
zwischen Staat, Bürger und neuen Netzwerken als komplementäre Steuerungsformen.
Es geht nicht um ein „entweder oder“, sondern um ein „sowohl als auch“. Der
Staat wird dabei in seinen Funktionen und Rollen neu definiert. Der Staat kann
sich durchaus aus einigen Bereichen zurückziehen. Gerade in Österreich gäbe es
eine Vielzahl an Bereichen wo dies sinnvoll wäre. Dieses Bekenntnis bedeutet
nicht, dass der „schlanke“ Staat abgelehnt wird – es braucht jedenfalls einen
starken Staat, der den für eine nachhaltige Entwicklung so notwendigen
Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen erreichen kann, dies erscheint
gerade global gesehen eine Schlüsselfrage.
Good Governance und Nachhaltige Entwicklung
Die Brücke zwischen Good Governance und
Nachhaltiger Entwicklung besteht darin, dass eine „umfassende Zufriedenheit der
BürgerInnen“ auch von einer guten Regierung abhängig ist. Die im EU-Weißbuch
enthaltenen Grundsätze für Good Governance finden sich als Grundsätze auch im
Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung und diese Grundsätze braucht es, um die
Umsetzung dieses Leitbildes möglich zu machen. Ziel ist es, dass sich die verschiedenen
Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Soziales, Gesundheit usw.
gegenseitig so verstärken, das sie zu mehr Lebensqualität der Bürger und
Bürgerinnen beitragen. Nachhaltige Entwicklung erfordert also die Integration
unterschiedlichster Politikbereiche sowie die Mitwirkung unterschiedlichster
AkteurInnen und ist damit naturgemäß stark mit der Frage der „Governance“
verbunden. Die Expertise, die Politik und Verwaltung, aber auch Wirtschaft,
BürgerInnen und Interessensgruppen gewonnen haben, ist nötig, um diesen Prozess
der Umsetzung zu optimieren.
Nachhaltige Entwicklung braucht aktive Beteiligung und eine Stärkung der kleinen Einheiten
Öffentlichkeitsbeteiligung
kann nicht von oben verordnet werden – sie ist der Ausdruck freiwilligen,
ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements. Dennoch ist es die Aufgabe
von Politik und Verwaltung Motivation zur Teilhabe zu wecken, diese zu
ermöglichen und zu fördern – denn sie stärkt auf der einen Seite das Gemeinwesen
und die demokratische Kultur und fördert auf der anderen Seite die Entfaltung
von Verantwortungsbewusstsein für die Gemeinschaft in Verbindung mit
persönlichen Wertvorstellungen. Demokratische Teilhabe hat also sowohl eine
gesellschaftliche als auch eine individuelle Bedeutung – und sie ist
keinesfalls selbstverständlich. Beteiligung beginnt im Kleinen – im
unmittelbaren Wohnumfeld, im Stadtteil, in der Gemeinde: Hier sind
Entscheidungsprozesse für jede/n Einzelne/n noch nachvollziehbar, hier wird
auch greifbar, welchen Einfluss die eigenen Beiträge haben. Die Stärkung von
Beteiligung setzt also – im Sinne der Subsidiarität – auch eine Stärkung der
kleinen Einheiten voraus, die als das „Zuhause der BürgerInnen“ dazu beitragen,
dass Partizipation wachsen kann. Hier braucht die fortschreitende
Globalisierung in diesem Sinne ein Gegengewicht, um die Rückkehr zum
„menschlichen Maß“ (Leopold Kohr) zu ermöglichen: Eine
„Re-Lokalisierung“, die jedoch die größeren Zusammenhänge in einer
globalisierten Welt nicht aus den Augen verliert.
Partizipation und Engagement der
BürgerInnen ist wichtig, weil dadurch „Sozialkapital“ entsteht (wie z.B.
Vereine, ehrenamtliches Engagement). Diese Bindungen und soziale Vernetztheit
der BürgerInnen ist für die Entwicklung einer Gesellschaft ebenso wichtig, wie
wirtschaftliches Kapital und verstärkt sich positiv. Die Menschen, die sich
beteiligen und aktiv engagieren erwarten sich auch, dass es sich für sie in
ihrer jeweiligen Lebenssituation „lohnt“, es für sie Sinn macht, sich zu
engagieren. Bürgerschaftliches Engagement entsteht nicht von selbst, sondern
braucht kulturelle und strukturelle Voraussetzungen, wie eine Kultur der
Anerkennung und eine entsprechende Infrastruktur. Soziale Ressourcen sind nicht
selbstverständlich, sondern sie müssen – wie natürliche Ressourcen – sorgfältig
genutzt und gepflegt werden.
Empfehlungen an den
Österreich-Konvent
Die Öffentlichkeit in
Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beteiligen muss sich zum Kernelement
und Grundsatz eines modernen Verständnisses von Politik- und
Verwaltungshandeln entwickeln. Im Zentrum des Verwaltungshandelns sollen
die BürgerInnen stehen. Das erfordert ein neues Verständnis von Staat und
Verwaltung.
Die Relevanz von Öffentlichkeitsbeteiligung
sollte deshalb auch im Rahmen der Verfassung entsprechend zum Ausdruck kommen.
Diesem modernen Politik- und Verwaltungsverständnis folgend ist es wichtig:
Ø
dass gute
Regierungs- und Verwaltungsführung auf allen Ebenen (EU, Bund, Länder, Regionen
und Gemeinden) die Betroffenen zu Beteiligten macht und
verantwortungsvoll und transparent ist.
Ø
dass der Bürger/die
Bürgerin im Zentrum des Verwaltungshandelns steht. Das erfordert ein neues
Verständnis von Staat und Verwaltung.
Ø
dass alle
Ebenen der Politikgestaltung – vom konkreten Projekt, Plänen und Programmen
bis hin zur Strategie-, Gesetzes- und Politikentwicklung – von der
Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst sind.
Ø
dass
Öffentlichkeitsbeteiligung geeignete Rahmenbedingungen, Qualitätskriterien
und ausreichend Ressourcen braucht, damit sie sich für alle Beteiligten
lohnen kann.
Ø
dass die
Verwaltung durch ein verändertes Selbstverständnis – auf Basis von Objektivität und
Sachlichkeit – ihre politikberatende Funktion erkennt/stärkt und davon
ausgehend eine eigenständigere Rolle gegenüber der Politik einnimmt.
Ø
dass in der
Verwaltung ein Paradigmenwechsel „Von Amts- und Ressortegoismen“ hin zu einer
übergreifenden, Ministerien- und Ländergrenzen überschreitenden, ganzheitlichen Kooperation und Planung stattfindet.
Ø
dass Politik
im Dialog von allen Beteiligten so gestaltet wird, dass sich verschiedene
Aktivitäten gegenseitig in einer Weise verstärken, dass gemeinsame
Zielsetzungen erreicht werden und sie letztlich zu mehr Umwelt-, Standort- und
Lebensqualität beitragen.
Ø dass bürger/-zivilgesellschaftliches
Engagement verstärkt Anerkennung und Wertschätzung finden (auch im Rahmen
der Verfassung).
Stärkung der Legitimität der Verwaltung
Eine wirksame und sachgemäße Politik hängt
davon ab, inwieweit die AkteurInnen und gesellschaftlichen Gruppen in den
Politikgestaltungsprozess – von der Konzipierung bis hin zur Durchführung –
einbezogen werden. Das bedeutet nicht nur zur Teilhabe an politischen
Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen einzuladen, sondern (im Rahmen der
Verwaltung) auch die strukturellen Voraussetzungen, wie z.B. entsprechende
Koordinations- und Dialogstrukturen zu schaffen. Verwaltungen üben vielfach und
immer stärker eine „Politik-vorbereitende“ Funktion aus, die durch bestimmte
Grundsätze und Kriterien legitimiert werden muss:
Öffentliche Verwaltung steht
heute vor einem scheinbar unlösbaren Widerspruch: Einerseits wollen Menschen in
einer komplexer gewordenen und globalisierten Welt immer häufiger Hilfe zur
Orientierung und Entscheidung. Andererseits wollen eben diese Bürgerinnen und
Bürger immer mehr auch selbst mitgestalten und sich weniger "von
oben" vorgeben lassen. Good Governance ist nun ein/der Versuch, dieses
Dilemma zu lösen: „Good Governance“ strebt eine qualitätsvolle Zusammenarbeit und
Entscheidungsfindung zwischen Staat und Zivilgesellschaft in Angelegenheiten
von öffentlichem Interesse an. In der praktischen Auseinandersetzung gewinnen
Grundsätze für gute Regierungs- und Verwaltungsführung immer mehr an Bedeutung.
Aus der Perspektive des Governance-Ansatzes muss die reine Orientierung am
Markt bzw. betriebswirtschaftlichen Grundsätzen im Rahmen von „New Public
Management“ um das Verhältnis von Staat und Zivilgesellschaft, die die
BürgerInnen und Wirtschaft als integrative Teile erfasst, ergänzt werden.
Die EU-Kommission hat in ihrem Weißbuch
zum „Europäischen Regieren“ (2001) zentrale Grundsätze für Good Governance
definiert. Dazu gehören: Offenheit und Transparenz der demokratischen
Institutionen, die Einbeziehung der Akteurinnen und Akteure in den Prozess der
Politikgestaltung, die Verantwortung jeder Institution für ihr Handeln und
schlüssige Politik-Konzepte. Zitat aus Weißbuch: „Wie gut, sachgemäß und
wirksam die Politik der Union ist, hängt davon ab, inwieweit die AkteurInnen in
den Politikgestaltungsprozess – von der Konzipierung bis hin zur Durchführung –
einbezogen werden. Verstärkte Teilhabe bewirkt größeres Vertrauen in das
Endergebnis und die Politik der Institutionen."
An diesen genannten Grundsätzen orientiert
sich auch eine Politik im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung, die langfristig
und ganzheitlich ausgerichtet ist und ökologische, ökonomische und soziale
Aspekte integriert (vgl. Österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung
2002). Hier heißt es ganz klar: „Partizipation schafft eine bessere
Entscheidungsqualität, indem Betroffene zu Beteiligten gemacht werden. Ein auf
Konsens basierender Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen begünstigt
nachhaltige Lösungen.“
Öffentlichkeitsbeteiligung hat in
Österreich und auf Ebene der EU bereits Eingang in Gesetze und Strategien
gefunden. Beispiele dafür sind das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz), die Strategische Umweltprüfung von
Plänen und Programmen, die Flächenwidmungsplanung oder das Wasserrechtsgesetz.
Durch Instrumente wie die Lokale Agenda 21 wird aktives Engagement auf der
lokalen und regionalen Ebene gefördert. Auch die Umsetzung des Übereinkommens
von Aarhus und der relevanten EU-Richtlinien in Österreich werden die
rechtlichen Rahmenbedingungen für erfolgreiche Partizipation verbessern. Die
Überarbeitung des Umweltinformationsgesetzes soll durch einen erweiterten
Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung
dieser Informationen dazu beitragen, das Umweltbewusstsein zu schärfen, eine
wirksamere Teilnahme an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen
und letztendlich den Umweltschutz zu verbessern. Die aktive Verbreitung von
Umweltinformationen erfährt durch die Novelle eine deutliche Aufwertung, wobei
insbesondere elektronische Medien verstärkt genutzt werden sollen. Durch die
Novelle UVP-Gesetzes sollen insbesondere die Beteiligungsmöglichkeiten von
Umwelt-NGOs gestärkt werden, die in Zukunft unter bestimmten Bedingungen
Parteienrechte in UVP-Verfahren wahrnehmen können sollen.