Österreich-Konvent
/ Ausschuss 4
12. November
2004
ad
Verfahrensrechte:
Recht auf ein
faires Verfahren (Synopse F-42)
„Der Staat hat sicherzustellen, dass zivilrechtliche Verfahren vor Behörden in erster Instanz binnen Jahresfrist abgeschlossen werden. Bei längerer Dauer trifft die Republik Österreich zur Abwehr von Amtshaftungsansprüchen die Beweislast.“
Begründung:
Die Bedeutung schneller Verfahren wird sowohl im privaten als auch im wirtschaftlichen Bereich unterschätzt. Der Kreditschutzverband 1870 hat errechnet, dass durch Verkürzung der Verfahren auf ein Jahr die Vermögensvernichtung durch Konkursverschleppung (als Ergebnis der Verfahrensverzögerung) erheblich eingeschränkt wurde. Die erzielte Ersparnis beziffert der Kreditschutzverband mit in etwa 1 Mrd. (in Worten: 1 Milliarde) Euro. Das Ergebnis der Verfahrensverkürzung in anderen Bereichen (Abgabenbereich, Bauwesen, etc. ) ist dabei gar nicht kalkuliert.
Man kann sagen, dass die Verkürzung von Verfahren einen Quantensprung in Rechtssicherheit und rechtsstaatlicher Autorität eines Staates und auch bislang unterschätzte große wirtschaftliche Effekte bringt.
Was würde die Verfahrensverkürzung im Justizbereich kosten?
Das Justizministerium verfügt über eine außergewöhnliche exakte Leistungskennzahlenerfassung. Die Berechnungen des Mehraufwandes für die Verfahrensverkürzung auf ein Jahr haben ergeben, dass der Mehraufwand an Personal im BMJ in etwa 10 bis 15 Mio. (in Worten: Millionen) Euro ausmachen würde.
Also: Einer Personalinvestition von 10 bis 15 Mio. (in Worten: Millionen) Euro stünde ein volkswirtschaftlicher Effekt von jedenfalls mehr als 1. Mrd. (in Worten: Milliarden) Euro gegenüber.
Der Investitionsaufwand ist auf jeden Fall vertretbar. Er wird allerdings von der Republik nur dann gemacht werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung - ein konkreter Amtshaftungstatbestand auf Verfassungsebene - geschaffen würde. Diese Regelung wäre für die Republik zumutbar, da sie im Einzelfall den Beweis dafür antreten kann, dass die Einhaltung binnen Jahresfrist nicht möglich war.
Als Folge dieser Organisationsmaßnahme könnte sich Österreich international als Schiedsgerichtsstand profilieren und sehr hohe Einnahmen an Schiedsgerichtsgebühren lukrieren, die voraussichtlich à la longue die Investition zumindest wettmachen.