Ökumenische Expertengruppe

Österreich - Konvent

Ausschuss 4

 

 

 

 

 

Die “Ökumenische Expertengruppe” legt nach zahlreichen Gesprächen mit Konventualen eine neue Formulierung der sogenannten “Dialogklausel” vor:

 

Zu Synopse C 13 Absatz 4: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

 

“Gesetzlich anerkannte Kirchen  und Religionsgesellschaften genießen den Beistand des Staates. Wegen ihres besonderen Beitrages werden mit ihnen grundsätzliche, ihren Wirkungsbereich betreffende Entwicklungen durch  Gesetzgebung und Vollziehung in regelmäßigen, offenen und transparenten Beratungsvorgängen erörtert. Näheres bestimmen die Gesetze.”

 

Motive:

 

Heute ist das Verhältnis von Staat und Kirchen in Österreich durch das staatskirchenrechtliche Prinzip “freie Kirchen in einem freien Staat” gekennzeichnet; dieses Prinzip ist in allen Mitgliedstaaten der EU akzeptiert. Seine Konsequenz ist es, dass Kirchen und Konfessionen von politischen Kräften nicht vereinnahmt werden dürfen und dass Kirchen und Religionsgesellschaften selbst nicht zu politischen Kräften werden. Die “Trennung von Staat und Kirche” in politischer Dimension erfordert andererseits aber, dass Kirchen und Religionsgesellschaften als gleichberechtigte Partner in ihrer Verantwortung für gesamtstaatliche Entwicklungen anerkannt werden. Sie streben damit gerade nicht politischen Einfluss oder Macht an; denn sie stehen außerhalb der politischen Prozesse und Taktiken und nehmen ihren eigenen, spezifischen Auftrag wahr, für eine menschenwürdige Politik und staatliche Entwicklung im Dienste der Menschen insgesamt zu wirken. Dazu ist ein regelmäßiger und offener und für alle Teile der Bevölkerung transparenter Dialog mit Parlament und Regierung zu pflegen, - ähnlich wie im Zuge der Arbeiten des Österreich-Konvents. Für die Mitarbeit in einem Dialog und Gesprächsforum bestehen freilich formale und materielle Voraussetzungen: formal bedarf es der im nationalen Recht vorgesehenen Anerkennung, materiell ist nachzuweisen, dass diese Kirchen und Religionsgesellschaften die Grundwerte des Staates, seinen ordre public, anerkennen und glaubwürdig sind durch ihre bisherigen Beiträge und Leistungen für das Staatsganze.