Herrn
Bundesminister für Inneres
Dr. Ernst Strasser
Herrengasse 7
1010 Wien
Wien, 12. Juli 2004
Sehr geehrter
Herr Vorsitzender, lieber Ernst!
Im
Bundesministerium für Finanzen wurde ein Vorschlag für eine mehrjährige
verbindliche Ausgabenregel erarbeitet, die zu ihrer Wirksamkeit einer
verfassungsmässigen Grundlage bedarf und daher naheliegenderweise im Konvent
diskutiert werden sollte. Der Vorschlag ist inspiriert von der internationalen
Diskussion zu diesem Thema. Ich verweise in diesem Kontext darauf, dass auch
die EU eine verbindliche mehrjährige Ausgabenbegrenzung kennt.
Es
ergeht das Ersuchen, diesen Vorschlag als Tischvorlage für die Sitzung am
15.7.2004 dem Ausschuss 10 zur Verfügung zu stellen.
Mit
den besten Grüßen
1
Beilage
Budgetregel: Das
österreichische Modell
Ziel
Unterstützung des HBMF beim Erreichen des Ziels "ausgeglichener
Haushalt über den Konjunkturzyklus" durch:
·
Verbesserung der institutionellen
Rahmenbedingungen für konsequente budgetpolitische Entscheidungen
·
und gleichzeitiger Wahrung des
politischen Handlungsspielraumes
·
Erhöhung der Verantwortung der
Ressortminister
1. Verfassungsebene - Prozedurale Regel
·
Verfassungsmäßige Verpflichtung
einen mehrjähriger Ausgabenrahmen mit verbindlichen Obergrenzen zu erstellen
mit dem Zusatz, dass die Ausgaben sich an den Einnahmen orientieren sollen
(ohne dies weiter zu erläutern); konkrete Ausgestaltung erfolgt auf
einfachgesetzlicher Ebene – Änderungen daher möglich
·
Ausgabenrahmen für 4 Jahre,
Roll-Forward alle 2 Jahre um weitere 2 Jahre
2. Inhaltliche Ausgestaltung
·
Ausgabenpfad mit Obergrenze
beschließen (Schuldenbremse): Umsetzung im Rahmen eines einfachgesetzlichen
verbindlichen Ausgabenrahmens für mehrere Jahre; im Unterschied zum weiter
bestehenden jährlichen Budget (das sich innerhalb des Ausgabenrahmens bewegen
muss) wird der mehrjährige Ausgabenrahmen nicht auf Ansatzebene festgelegt
sondern höher aggregiert (zumindest Ressort- und Kapitelebene).
·
Ausgabenkategorien (z.B. folgende
Blöcken: Zukunftsausgaben, Soziales & Gesundheit, Verwaltung, Zinsen,
Sonstige) und technische Details festlegen: einfachgesetzlich
·
Programmatische Erklärung zur
Finanzpolitik (z.B. ausgeglichener Haushalt über Konjunkturzyklus,
Abgabenquoten, Schuldenquoten): Selbstbindung der Regierung
(Regierungserklärung)
3. Bewertung
·
Transparent machen der politischen
Prioritäten – Einhaltung wird mit dem Ausgabenrahmen nachvollziehbar
·
Mehrjährige Planungssicherheit für
Ressorts und für BMF (Budgetplanung)
·
Kompatibel mit EU Regeln (Stabilitäts-
und Wachstumspakt)
Entspricht OECD Best Practice Vorgangsweise