Dr. Johannes SCHNIZER 7. Juli
2004
Österreich-Konvent,
Ausschuss 4 – Volksgruppenschutz
Zur Unterstützung der Beratungen des
Ausschusses über das Thema Volksgruppen darf ich folgende Anmerkungen zum
Art 14 des Sozialdemokratischen Grundrechtsentwurfes machen:
Der Art 14 basiert auf dem Vorschlag, den
Univ.Prof. Dr. Dieter Kolonovits dem Ausschuss in seiner Sitzung am
30. Jänner 2004 vorgelegt hat. Zu seiner Erläuterung – etwa zu der in der
Ausschussdiskussion aufgetretenen Frage nach der Abgrenzung von
„gemischtsprachigen Gebieten“ – sei daher grundsätzlich auf die von Kolonovits
dem Ausschuss ebenfalls zur Verfügung gestellten „Erläuterungen zum
Textvorschlag“ verwiesen.
Der Art 14 des Sozialdemokratischen
Grundrechtsentwurfes unterscheidet sich vom Vorschlag Kolonovits insbesondere
durch die Aufnahme des interkulturellen Dialogs (in Abs 1
Satz 2). Dazu ist folgendes zu bemerken:
Das auch von Österreich unterzeichnete
„Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten“ des Europarates
enthält solch ein Bekenntnis zum „Interkulturellen Dialog“ und zur
Partizipation von Minderheiten an den politischen Willensbildungen,
insbesondere auf regionaler Ebene.
Art 6 Abs 1 dieses
Übereinkommens, an dem sich der Art 14 des Sozialdemokratischen
Grundrechtsentwurfes orientiert, lautet:
Die Vertragsparteien
fördern den Geist der Toleranz und des interkulturellen Dialogs und ergreifen
wirksame Maßnahmen zur Förderung der gegenseitigen Achtung und des
gegenseitigen Verständnisses sowie der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem
Hoheitsgebiet lebenden Menschen ungeachtet deren ethnischer, kultureller,
sprachlicher oder religiöser Identität, insbesondere in den Bereichen Bildung,
Kultur und Medien.
Schließlich werden beim kollektiven
Rechtschutz im Unterschied zum Kolonovits-Vorschlag „Organisationen, die
Interessen von Volksgruppen vertreten“ zur Geltendmachung der Rechte der
Volksgruppen berufen (Abs 6). Darunter sind alle Vereinigungen zu
verstehen, gleichgültig, ob sie privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich
eingerichtet sind bzw. werden.