Ewald Wiederin

Vorschlag
für neue Kompetenztatbestände
und ihre Zuordnung zu den drei Säulen

Vorbemerkungen

Der vorliegende Entwurf geht im Unterschied zu meinem in der ersten Phase der Beratungen des Ausschusses präsentierten Vorschlag einen pragmatischen Weg. Erstens verzichtet er weitgehend auf die Zusammenfassung von Materien, die zwar sachlich zusammengehören, die aber traditionell in einem Bundes‑ und einen Landesbereich segmentiert sind, weil es allen Beteuerungen des Willens zur Schaffung „runder“ Aufgabenfelder zum Trotz am politischen Willen zur Überwindung dieser Teilungen fehlen dürfte. Zweitens sieht er eine eher schlank gehaltene „Dritte Säule“ vor, in deren Zentrum Tatbestände aus den Art 11 und 12 B‑VG stehen. Drittens schließlich weist er die Zuordnungen explizit aus, weil die Bildung neuer Tatbestände mit einer gewissen Notwendigkeit vor dem Hintergrund einer Zuteilungsabsicht erfolgt und man den Vorschlägen die mit ihnen verbundenen Intentionen ohnehin ansieht.

Art X – Ausschließliche Bundeskompetenzen

Nr.

vorgeschlagener Tatbestand

erfasste B-VG-Tatbestände     weitere Inhalte

1.

Bundesverfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit

Bundesverfassung, insbesondere Wahlen zum Nationalrat, Volksabstimmungen auf Grund der Bundesverfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit

2.

Angelegenheiten des Äußeren, der Grenze und der Grenzüberschreitung

äußere Angelegenheiten mit Einschluß der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland, insbesondere Abschluß von Staatsverträgen, unbeschadet der Zuständigkeit der Länder nach Art. 16 Abs. 1; Grenzvermarkung; Waren‑ und Viehverkehr mit dem Ausland; Zollwesen;
grenzüberschreitende Erbringung von Leistungen

3.

Bundesfinanzen und Monopolwesen

Bundesfinanzen, insbesondere öffentliche Abgaben, die ausschließlich oder teilweise für den Bund einzuheben sind; Monopolwesen;

4.

Finanzwesen

Geld‑, Kredit‑, Börse‑ und Bankwesen;

5.

Justiz

Zivilrechtswesen einschließlich des wirtschaftlichen Assoziationswesens, jedoch mit Ausschluß von Regelungen, die den Grundstücksverkehr, einschließlich des Rechtserwerbes von Todes wegen durch Personen, die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, verwaltungsbehördlichen Beschränkungen unterwerfen; Privatstiftungswesen; Strafrechtswesen mit Ausschluß des Verwaltungsstrafrechtes und des Verwaltungsstrafverfahrens in Angelegenheiten, die in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder fallen; Justizpflege; Vertragsversicherungswesen; Verwaltungsgerichtsbarkeit; Bundesstiftungen

6.

Verwaltungsverfahren, Datenschutz und allgemeiner Teil des Verwaltungsstrafrechts

Verwaltungsverfahren, allgemeine Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes, Verwaltungsstrafverfahren und Verwaltungsvollstreckung
Datenschutz

7.

Personenwesen und Freizügigkeit

Staatsbürgerschaft; Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikenwesens und der Namensänderung;
Regelung und Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm; Ein‑ und Auswanderungswesen; Paßwesen; Abschiebung, Abschaffung, Ausweisung und Auslieferung sowie Durchlieferung;
Fremdenpolizei und Meldewesen; Flüchtlingswesen

8.

innere Sicherheit, soweit sie nicht unter Art. Y Z 9 fällt

Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschließlich der ersten allgemeinen Hilfeleistung, jedoch mit Ausnahme der örtlichen Sicherheitspolizei; Vereins‑ und Versammlungsrecht; Waffen‑, Munitions‑ und Sprengmittelwesen, Schießwesen;
Einrichtungen zum Schutz der Gesellschaft gegen verbrecherische oder sonstige gefährliche Personen;
Regelung der Bewaffnung und des Rechtes zum Waffengebrauch;

9.

Normung, Standardisierung und Typisierung

Maß‑ und Gewichts‑, Normen‑ und Punzierungswesen;
Normalisierung und Typisierung elektrischer Anlagen und Einrichtungen, Sicherheitsmaßnahmen auf diesem Gebiete;

Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie mit Pflanzenschutzgeräten, einschließlich der Zulassung und bei Saat- und Pflanzgut auch der Anerkennung;
Dampfkessel- und Kraftmaschinenwesen;
Vermessenswesen
Standards für Dienstleistungen und für das Inverkehrbringen von Waren aller Art

10.

Kartell‑ und Wettbewerbsrecht

Kartellwesen, Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes

11.

wirtschaftliche Schutzrechte

Urheberrecht; Patentwesen sowie Schutz von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen

12.

Ausübung selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeiten mit Ausnahme der Landwirtschaft

Angelegenheiten der Notare, der Rechtsanwälte und verwandter Berufe;
Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie; öffentliche Agentien und Privatgeschäftsvermittlungen; Angelegenheiten der Patentanwälte; Ingenieur- und Ziviltechnikerwesen;

13.

Wirtschaftslenkung und Krisenvorsorge, Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik

einschließlich der Angelegenheiten der Marktordnung, der Entwicklung des ländlichen Raumes, der Versorgungssicherung, Lebensmittelbewirtschaftung und Energielenkung, der Erdölbevorratung und ‑meldung, der Preisregelung und der Preistransparenz

14.

Bergwesen, Forstwesen, Wasserwesen

Bergwesen; Forstwesen einschließlich des Triftwesens; Wasserrecht; Regulierung und Instandhaltung der Gewässer zum Zwecke der unschädlichen Ableitung der Hochfluten oder zum Zwecke der Schifffahrt und Flößerei; Wildbachverbauung;

15.

Umweltschutz, soweit er nicht unter Art Y Z 5 fällt

Maßnahmen zur Abwehr von gefährlichen Belastungen der Umwelt, die durch Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen, Luftreinhaltung,
Umweltverträglichkeitsprüfung, Gentechnik, Klimaschutz

16.

Stoffstrom- und Risikomanagement

Abfallwirtschaft, Chemikalien- und Giftwesen

17.

integrierte Genehmigung von Vorhaben

Kompetenz für ein einheitliches Anlagenrecht unter Mitanwendung des einschlägigen Landesrechts einschließlich UVP-Vorhabensgenehmigung

18.

Verkehrswesen, soweit es nicht unter Art. Y Z 8 fällt

Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Luftfahrt, der Schifffahrt; Kraftfahrwesen; Bau und Instandhaltung von Wasserstraßen; Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz zu Bundesstraßen erklärten Straßenzüge, Straßen- und Schifffahrtspolizei; 

19.

Energiewesen

leitungsgebundene Energie (Starkstromwegerecht, Gasrecht, Elektrizitätswesen)

20.

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutz, Behinderteneinstellung und Behindertenausweis

21.

Gesundheitswesen, soweit es nicht unter Art. Y Z 12 fällt

Gesundheitswesen, Strahlenschutz, Veterinärwesen; Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle

22.

Medien und Nachrichtenübertragung

Pressewesen; Post‑ und Fernmeldewesen

23.

Wissenschaft und Kultus

Angelegenheiten der Universitäten und der Fachhochschulen; wissenschaftlicher und fachtechnischer Archiv- und Bibliotheksdienst; Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen des Bundes; Angelegenheiten des Kultus;

24.

Heeres‑ und Kriegsangelegenheiten

militärische Angelegenheiten; Kriegsschadensangelegenheiten und Fürsorge für Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene; Fürsorge für Kriegsgräber; Zivildienst

25.

Einrichtung der Bundesbehörden und der sonstigen Bundesorgane

Organisation und Führung der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie;  Einrichtung der Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter; Dienstrecht der Bundesbediensteten

26.

öffentliches Auftragswesen

öffentliches Auftragswesen

 

Art Y – Ausschließliche Landeskompetenzen

 

1.

Landesverfassung

Landesverfassung; Wahlen zum Landtag und zum Gemeinderat;
Wappen, Siegel und Auszeichnungen der Länder und Gemeinden sowie Maßnahmen zum Schutz dieser Wappen, Siegel und Auszeichnungen gegen unbefugte Führung

2.

Staatsverträge der Länder

 

3.

Landesfinanzen

 

4.

Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

einschließlich Flurschutz und Tierzucht

5.

Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutz

soweit speziellere Kompetenzen ihn nicht verdrängen; expliziter Vorbehalt der Verkehrskompetenz?

6.

Bodennutzung und Bodenschutz

einschließlich Raumordnung mit Ausnahme der Fachplanungen des Bundes und Beschränkungen des Grundverkehrs einschließlich des Rechtserwerbs von Todes wegen

7.

Baurecht

soweit es nicht in spezielleren Kompetenzen enthalten ist; uU explizite Beschränkung auf Hochbaurecht

8.

Landes- und Gemeindestraßen

 

9.

örtliche Sicherheit

örtliche Sicherheitspolizei; Verfolgung von Ehrenkränkungen; öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten;
Sittlichkeitspolizei; Sammlungswesen;

10.

Feuerpolizei und Feuerwehrwesen

Feuerpolizei

11.

Fürsorge und Pflege

Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge; Pflegeheime, Volkspflegestätten

12.

örtliches Gesundheitswesen

Gemeindesanitätsdienst, Hilfs- und Rettungswesen, Kurwesen, natürliche Heilvorkommen

13.

Leichen- und Bestattungswesen

Leichen- und Bestattungswesen

14.

Kindergärten und Volksschulen

einschließlich Organisation, bis 10 Jahre

15.

Kultur, soweit sie nicht unter Art. X Z 23 fällt

Denkmalschutz; Volks- und Brauchtumspflege

16.

Landesstiftungen

Stiftungs‑ und Fondswesen, soweit es sich um Stiftungen und Fonds handelt, die nach ihren Zwecken über den Interessenbereich eines Landes nicht hinausgehen oder schon bisher von den Ländern autonom verwaltet wurden;

17.

Einrichtung der Landesbehörden, der sonstigen Landesorgane und der Landesverwaltungsgerichte

einschließlich Dienstrecht

18.

Gemeinderecht und Gemeindeaufsicht

einschließlich Gemeindeverbände

 

 

Art Z – Geteilte Kompetenzen

 

1.

Krankenanstalten

Heil- und Pflegeanstalten

2.

Wohnwesen

Volkswohnungswesen, Wohnbauförderung (samt Startwohnungen), Wohnhaussanierung
Wohnraumbewirtschaftung
Bodenbeschaffung und Assanierung

3.

Bevölkerungspolitik

einschließlich Kinderbeihilfen und Familienlastenausgleich

4.

Sozialhilfe

Armenwesen

5.

Veranstaltungswesen

Angelegenheiten der Bundestheater mit Ausnahme der Bauangelegenheiten; Angelegenheiten des Theater‑ und Kinowesens sowie der öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen; Musik‑, Sport‑ und Tanzschulen

6.

Katastrophenhilfe und Zivilschutz

 

7.

Schulwesen, soweit es nicht unter Art. Y Z. 14 fällt

Hauptschulen, Gymnasien, land- und forstwirtschaftliches Schulwesen, Schul‑ und Heimbeihilfen

8.

Bodenreform

Bodenreform

9.

Tier- und Pflanzenschutz

Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge, Tierschutz

10.

Generalklausel

 

 

Adhäsionskompetenzen

   Enteignung

     Energiesparen

   Kammern und berufliche Vertretungen

     Verwaltungspolizei

     Verwaltungsstrafrecht – Besonderer Teil

   Statistik

Bedarfskompetenzen

   Lex Starzynski

   zur Regelung des Gegenstandes erforderliche Abweichungen von einheitlichem Verwaltungsverfahrensrecht

Devolutionskompetenzen

   Säumnis in der Völkerrechts- und Europarechtsumsetzung