Ewald Wiederin
Vorschlag
für neue Kompetenztatbestände
und ihre Zuordnung zu den drei Säulen
Der vorliegende Entwurf geht im
Unterschied zu meinem in der ersten Phase der Beratungen des Ausschusses
präsentierten Vorschlag einen pragmatischen Weg. Erstens verzichtet er weitgehend
auf die Zusammenfassung von Materien, die zwar sachlich zusammengehören, die aber
traditionell in einem Bundes‑ und einen Landesbereich segmentiert sind, weil es
allen Beteuerungen des Willens zur Schaffung „runder“ Aufgabenfelder zum Trotz am
politischen Willen zur Überwindung dieser Teilungen fehlen dürfte. Zweitens
sieht er eine eher schlank gehaltene „Dritte Säule“ vor, in deren Zentrum Tatbestände
aus den Art 11 und 12 B‑VG stehen. Drittens schließlich weist er die
Zuordnungen explizit aus, weil die Bildung neuer Tatbestände mit einer gewissen
Notwendigkeit vor dem Hintergrund einer Zuteilungsabsicht erfolgt und man den
Vorschlägen die mit ihnen verbundenen Intentionen ohnehin ansieht.
Nr. |
vorgeschlagener Tatbestand |
erfasste B-VG-Tatbestände weitere Inhalte |
1. |
Bundesverfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit |
Bundesverfassung, insbesondere Wahlen zum Nationalrat,
Volksabstimmungen auf Grund der Bundesverfassung, Verfassungsgerichtsbarkeit |
2. |
Angelegenheiten des Äußeren, der Grenze und
der Grenzüberschreitung |
äußere Angelegenheiten mit Einschluß der politischen
und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland, insbesondere Abschluß
von Staatsverträgen, unbeschadet der Zuständigkeit der Länder nach
Art. 16 Abs. 1; Grenzvermarkung; Waren‑ und Viehverkehr mit dem
Ausland; Zollwesen; |
3. |
Bundesfinanzen und Monopolwesen |
Bundesfinanzen, insbesondere öffentliche Abgaben, die
ausschließlich oder teilweise für den Bund einzuheben sind; Monopolwesen; |
4. |
Finanzwesen |
Geld‑, Kredit‑, Börse‑ und Bankwesen; |
5. |
Justiz |
Zivilrechtswesen einschließlich des wirtschaftlichen
Assoziationswesens, jedoch mit Ausschluß von Regelungen, die den
Grundstücksverkehr, einschließlich des Rechtserwerbes von Todes wegen durch
Personen, die nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, verwaltungsbehördlichen
Beschränkungen unterwerfen; Privatstiftungswesen; Strafrechtswesen mit
Ausschluß des Verwaltungsstrafrechtes und des Verwaltungsstrafverfahrens in
Angelegenheiten, die in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder fallen;
Justizpflege; Vertragsversicherungswesen; Verwaltungsgerichtsbarkeit;
Bundesstiftungen |
6. |
Verwaltungsverfahren, Datenschutz und
allgemeiner Teil des Verwaltungsstrafrechts |
Verwaltungsverfahren, allgemeine Bestimmungen des
Verwaltungsstrafrechtes, Verwaltungsstrafverfahren und
Verwaltungsvollstreckung |
7. |
Personenwesen und Freizügigkeit |
Staatsbürgerschaft;
Personenstandsangelegenheiten einschließlich des Matrikenwesens und der
Namensänderung; |
8. |
innere Sicherheit, soweit sie nicht unter
Art. Y Z 9 fällt |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und
Sicherheit einschließlich der ersten allgemeinen Hilfeleistung, jedoch mit
Ausnahme der örtlichen Sicherheitspolizei; Vereins‑ und Versammlungsrecht;
Waffen‑, Munitions‑ und Sprengmittelwesen, Schießwesen; |
9. |
Normung, Standardisierung und Typisierung |
Maß‑ und Gewichts‑, Normen‑ und Punzierungswesen; |
10. |
Kartell‑ und Wettbewerbsrecht |
Kartellwesen, Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes |
11. |
wirtschaftliche Schutzrechte |
Urheberrecht; Patentwesen sowie Schutz von Mustern,
Marken und anderen Warenbezeichnungen |
12. |
Ausübung selbständiger wirtschaftlicher
Tätigkeiten mit Ausnahme der Landwirtschaft |
Angelegenheiten der Notare, der Rechtsanwälte und
verwandter Berufe; |
13. |
Wirtschaftslenkung und Krisenvorsorge,
Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik |
einschließlich der Angelegenheiten der Marktordnung, der
Entwicklung des ländlichen Raumes, der Versorgungssicherung,
Lebensmittelbewirtschaftung und Energielenkung, der Erdölbevorratung und ‑meldung,
der Preisregelung und der Preistransparenz |
14. |
Bergwesen, Forstwesen, Wasserwesen |
Bergwesen; Forstwesen einschließlich des Triftwesens;
Wasserrecht; Regulierung und Instandhaltung der Gewässer zum Zwecke der
unschädlichen Ableitung der Hochfluten oder zum Zwecke der Schifffahrt und
Flößerei; Wildbachverbauung; |
15. |
Umweltschutz, soweit er nicht unter
Art Y Z 5 fällt |
Maßnahmen zur Abwehr von gefährlichen Belastungen der
Umwelt, die durch Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen,
Luftreinhaltung, |
16. |
Stoffstrom- und Risikomanagement |
Abfallwirtschaft, Chemikalien- und Giftwesen |
17. |
integrierte Genehmigung von Vorhaben |
Kompetenz für ein einheitliches Anlagenrecht unter
Mitanwendung des einschlägigen Landesrechts einschließlich
UVP-Vorhabensgenehmigung |
18. |
Verkehrswesen, soweit es nicht unter Art. Y Z
8 fällt |
Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen, der Luftfahrt,
der Schifffahrt; Kraftfahrwesen; Bau und Instandhaltung von Wasserstraßen;
Angelegenheiten der wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch
Bundesgesetz zu Bundesstraßen erklärten Straßenzüge, Straßen- und
Schifffahrtspolizei; |
19. |
Energiewesen |
leitungsgebundene Energie (Starkstromwegerecht, Gasrecht, Elektrizitätswesen) |
20. |
Arbeits- und Sozialrecht |
Arbeitsrecht,
Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutz, Behinderteneinstellung und
Behindertenausweis |
21. |
Gesundheitswesen, soweit es nicht unter
Art. Y Z 12 fällt |
Gesundheitswesen, Strahlenschutz, Veterinärwesen;
Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle |
22. |
Medien und Nachrichtenübertragung |
Pressewesen; Post‑ und Fernmeldewesen |
23. |
Wissenschaft und Kultus |
Angelegenheiten der Universitäten und der
Fachhochschulen; wissenschaftlicher und fachtechnischer Archiv- und
Bibliotheksdienst; Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen
Sammlungen und Einrichtungen des Bundes; Angelegenheiten des Kultus; |
24. |
Heeres‑ und Kriegsangelegenheiten |
militärische Angelegenheiten;
Kriegsschadensangelegenheiten und Fürsorge für Kriegsteilnehmer und deren
Hinterbliebene; Fürsorge für Kriegsgräber; Zivildienst |
25. |
Einrichtung der Bundesbehörden und der
sonstigen Bundesorgane |
Organisation und Führung der Bundespolizei und der
Bundesgendarmerie; Einrichtung
der Bundesbehörden und sonstigen Bundesämter; Dienstrecht der
Bundesbediensteten |
26. |
öffentliches Auftragswesen |
öffentliches Auftragswesen |
1. |
Landesverfassung |
Landesverfassung; Wahlen zum Landtag und zum
Gemeinderat; |
2. |
Staatsverträge der Länder |
|
3. |
Landesfinanzen |
|
4. |
Landwirtschaft, Jagd und Fischerei |
einschließlich Flurschutz und
Tierzucht |
5. |
Natur-, Landschafts- und Ortsbildschutz |
soweit speziellere Kompetenzen
ihn nicht verdrängen; expliziter Vorbehalt der Verkehrskompetenz? |
6. |
Bodennutzung und Bodenschutz |
einschließlich Raumordnung mit
Ausnahme der Fachplanungen des Bundes und Beschränkungen des Grundverkehrs
einschließlich des Rechtserwerbs von Todes wegen |
7. |
Baurecht |
soweit es nicht in spezielleren
Kompetenzen enthalten ist; uU explizite Beschränkung auf Hochbaurecht |
8. |
Landes- und Gemeindestraßen |
|
9. |
örtliche Sicherheit |
örtliche Sicherheitspolizei; Verfolgung von
Ehrenkränkungen; öffentliche Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung
von Streitigkeiten; |
10. |
Feuerpolizei und Feuerwehrwesen |
Feuerpolizei |
11. |
Fürsorge und Pflege |
Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge;
Pflegeheime, Volkspflegestätten |
12. |
örtliches Gesundheitswesen |
Gemeindesanitätsdienst, Hilfs- und Rettungswesen,
Kurwesen, natürliche Heilvorkommen |
13. |
Leichen- und Bestattungswesen |
Leichen- und Bestattungswesen |
14. |
Kindergärten und Volksschulen |
einschließlich Organisation, bis 10 Jahre |
15. |
Kultur, soweit sie nicht unter Art. X Z
23 fällt |
Denkmalschutz; Volks- und Brauchtumspflege |
16. |
Landesstiftungen |
Stiftungs‑ und Fondswesen, soweit es sich um Stiftungen
und Fonds handelt, die nach ihren Zwecken über den Interessenbereich eines
Landes nicht hinausgehen oder schon bisher von den Ländern autonom verwaltet
wurden; |
17. |
Einrichtung der Landesbehörden, der sonstigen
Landesorgane und der Landesverwaltungsgerichte |
einschließlich Dienstrecht |
18. |
Gemeinderecht und Gemeindeaufsicht |
einschließlich Gemeindeverbände |
1. |
Krankenanstalten |
Heil- und Pflegeanstalten |
2. |
Wohnwesen |
Volkswohnungswesen,
Wohnbauförderung (samt Startwohnungen), Wohnhaussanierung |
3. |
Bevölkerungspolitik |
einschließlich Kinderbeihilfen
und Familienlastenausgleich |
4. |
Sozialhilfe |
Armenwesen |
5. |
Veranstaltungswesen |
Angelegenheiten der Bundestheater mit Ausnahme der
Bauangelegenheiten; Angelegenheiten des Theater‑ und Kinowesens sowie der
öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen; Musik‑, Sport‑
und Tanzschulen |
6. |
Katastrophenhilfe
und Zivilschutz |
|
7. |
Schulwesen, soweit es nicht unter Art. Y Z. 14
fällt |
Hauptschulen, Gymnasien, land- und forstwirtschaftliches Schulwesen, Schul‑ und Heimbeihilfen |
8. |
Bodenreform |
Bodenreform |
9. |
Tier- und Pflanzenschutz |
Schutz der Pflanzen gegen
Krankheiten und Schädlinge, Tierschutz |
10. |
Generalklausel |
|
– Enteignung
– Energiesparen
– Kammern und berufliche Vertretungen
– Verwaltungspolizei
– Verwaltungsstrafrecht –
Besonderer Teil
– Statistik
– Lex Starzynski
– zur Regelung des Gegenstandes
erforderliche Abweichungen von einheitlichem Verwaltungsverfahrensrecht
– Säumnis in der Völkerrechts- und
Europarechtsumsetzung