Verein
österreichischer Juristinnen
Blechturmgasse
10/18
1040
Wien
Tel:
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Umfang und Gehalt
der Fristen- und Indikationslösung des § 97 StGB stehen wieder zur Diskussion.
Mit einer Bürgerinitiative, die vom
ÖVP-Abgeordneten Huainigg im Parlament auch als Petition eingebracht wurde,
wird Stimmung gegen die eugenische Indikation des § 97 Abs 1 Z 2 StGB gemacht –
diese sei abzuschaffen, da sie auf einer für Menschen mit Behinderung
diskriminierenden Wertentscheidung des Gesetzgebers beruhe.
Gegen diese
Argumentation lässt sich einwenden, dass die eugenische Indikation nach
Berichten von Fachärzten in Österreich nur sehr vorsichtig und abwägend
eingesetzt wird (vgl. u.a. http://diestandard.at/standard.asp?id=1595527).
Leider fehlen nachvollziehbare Zahlen, eine vorsichtige Schätzung indiziert,
dass in Österreich pro Jahr kaum mehr als 50 Fälle eugenischer Indiaktionen
vorkommen. Zumeist werden nur schwerste Missbildungen, die ein Überleben des
Fötus nach der Geburt hochgradig unwahrscheinlich machen, als Indikation
akzeptiert.
Der
Bürgerinitiative muss der Vorwurf gemacht werden, dass sie Emotionen hoch
treibt ohne seriöse Grundlagen für ihre Argumente anzubieten.
Wir anerkennen das
Bedürfnis, mit der Handhabung der eugenischen Indikation verantwortungsbewusst
und ethisch einwandfrei umzugehen. Aus Sicht des Vereins österreichischer
Juristinnen muss vor einer Behandlung der Bürgerinitiative-Forderungen die
Praxis der eugenischen Indikation einer seriösen und umfassenden
wissenschaftlichen Aufarbeitung unterzogen werden. Erst eine Evaluierung der
ethischen und medizinischen Entscheidungsgrundlagen sowie tatsächlicher Fälle
kann in dieser hoch emotionalisierten Debatte die nötige Klarheit bringen.
Eine Aufweichung
oder gar Abschaffung der eugenischen Indikation auf der Basis unklarer
Argumente und emotionalisierter Standpunkte darf es nicht geben.
Wir geben zu
bedenken, dass zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften Abtreibungen
stattgefunden haben und dass staatliche Strafen dies nicht verhindern konnten.
Österreich hat mit der Fristen- und Indiaktionslösung einen zivilisatorischen
Standard erreicht, der Frauen Entscheidungsfreiheit, Rechtssicherheit und
zeitgemäße medizinische Versorgung gewährleistet. Diese Errungenschaften dürfen
nicht einer verkürzenden und unsachlichen Darstellung geopfert werden.
Mag.a
Martina Thomasberger Dr.in
Renate Novak
Vorsitzende stellvertretende
Vorsitzende