Verein österreichischer Juristinnen

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1040 Wien

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An den Petionsausschuss des Parlaments

 

Statement des Vereins Österreichischer Juristinnen zur neu aufflammenden Abtreibungsdebatte

 

 

Umfang und Gehalt der Fristen- und Indikationslösung des § 97 StGB stehen wieder zur Diskussion.

 

Mit einer Bürgerinitiative, die vom ÖVP-Abgeordneten Huainigg im Parlament auch als Petition eingebracht wurde, wird Stimmung gegen die eugenische Indikation des § 97 Abs 1 Z 2 StGB gemacht – diese sei abzuschaffen, da sie auf einer für Menschen mit Behinderung diskriminierenden Wertentscheidung des Gesetzgebers beruhe.

 

Gegen diese Argumentation lässt sich einwenden, dass die eugenische Indikation nach Berichten von Fachärzten in Österreich nur sehr vorsichtig und abwägend eingesetzt wird (vgl. u.a. http://diestandard.at/standard.asp?id=1595527). Leider fehlen nachvollziehbare Zahlen, eine vorsichtige Schätzung indiziert, dass in Österreich pro Jahr kaum mehr als 50 Fälle eugenischer Indiaktionen vorkommen. Zumeist werden nur schwerste Missbildungen, die ein Überleben des Fötus nach der Geburt hochgradig unwahrscheinlich machen, als Indikation akzeptiert.

 

Der Bürgerinitiative muss der Vorwurf gemacht werden, dass sie Emotionen hoch treibt ohne seriöse Grundlagen für ihre Argumente anzubieten.

 

Wir anerkennen das Bedürfnis, mit der Handhabung der eugenischen Indikation verantwortungsbewusst und ethisch einwandfrei umzugehen. Aus Sicht des Vereins österreichischer Juristinnen muss vor einer Behandlung der Bürgerinitiative-Forderungen die Praxis der eugenischen Indikation einer seriösen und umfassenden wissenschaftlichen Aufarbeitung unterzogen werden. Erst eine Evaluierung der ethischen und medizinischen Entscheidungsgrundlagen sowie tatsächlicher Fälle kann in dieser hoch emotionalisierten Debatte die nötige Klarheit bringen.

 

Eine Aufweichung oder gar Abschaffung der eugenischen Indikation auf der Basis unklarer Argumente und emotionalisierter Standpunkte darf es nicht geben.

 

Wir geben zu bedenken, dass zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften Abtreibungen stattgefunden haben und dass staatliche Strafen dies nicht verhindern konnten. Österreich hat mit der Fristen- und Indiaktionslösung einen zivilisatorischen Standard erreicht, der Frauen Entscheidungsfreiheit, Rechtssicherheit und zeitgemäße medizinische Versorgung gewährleistet. Diese Errungenschaften dürfen nicht einer verkürzenden und unsachlichen Darstellung geopfert werden.

 

 

Mag.a Martina Thomasberger                                       Dr.in Renate Novak

Vorsitzende                                                                  stellvertretende Vorsitzende