Österreich-Konvent               Wien, 15. April 2004

Ausschuss 6;                     Mag. Schebach-Huemer

Sicherheitsverwaltung            Klappe: 899 94

                                 Zahl: 000/1930/03

 

 

 

 

 

An den Vorsitzenden

des Ausschuss 6 des

Österreich-Konvents

Herrn Generalsekretär Mag. Werner Wutscher

 

per email

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Ich erlaube mir, vor Beendigung der Beratungen im Ausschuss 6 neuerlich zum Bereich Sicherheitsverwaltung Stellung zu nehmen:

 

Bei nochmaliger und näherer Auseinandersetzung mit dem Vorschlag der Wiener Polizeivizepräsidentin Dr. Michaela Pfeifenberger kommt neben den bereits in der entsprechenden Ausschusssitzung aufgeworfenen Fragen noch hinzu, dass durch dieses Modell (Eingliederung der Bundespolizeidirektionen in den Landeshauptstädten in die Sicherheitsdirektionen) Statutarstädte unterschiedlichster Ausgestaltung entstehen.

 

Auffallend ist vor allem die Tatsache, dass nach diesem Modell die Magistrate der Landeshauptstädte weniger Aufgaben zu erfüllen hätten, als die Städte Villach, Wiener Neustadt, Wels und Steyr.

 

Die Landeshauptstädte haben bereits in der Vergangenheit verschiedene Aufgaben der Bundespolizeidirektionen durchaus erfolgreich übernommen. Aus Gründen der gerade im Konvent geforderten Bürgernähe und Transparenz der Verfassung bzw. des Verwaltungsaufbaues ist diese Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar und wird von Seiten des Österreichischen Städtebundes abgelehnt.

 

Es müsste daher angedacht werden, dass, wenn bei einer etwaigen Auflösung der Bundespolizeidirektionen in den Städten Villach, Wels, Steyr und Wiener Neustadt diese Aufgaben übertragen werden, auch die Magistrate in den Landeshauptstädten weitere, bisher von den Bundespolizeidirektionen getragene Aufgaben übernehmen.

Wobei auch für die Städte Villach, Wels, Steyr, Wiener Neustadt zu hinterfragen ist, welche Aufgaben konkret zu übernehmen sind (nur Aufgaben der Verwaltungspolizei oder auch allgemeine Sicherheitspolizei)

 

Hinsichtlich der Frage, welche Aufgaben das sein sollten, ist das wesentliche sachliche Entscheidungskriterium jenes der Bürgernähe und -orientierung. Zu denken wird dabei also an Aufgaben wie etwa Kraftfahrwesen, Vereinswesen, Straßenpolizei, Verkehrspolizei, Medienwesen und andere mehr. Wobei die Übernahme jeder einzelnen Aufgabe genau hinterfragt werden muss.

Andere Aufgaben - also jene, die als bezirksübergreifend zu werten sind (Schubhaft, Abschiebung, uä) - sollten von der Sicherheitsdirektion wahrgenommen werden.

Aufgaben der Sicherheitspolizei und das Einschreiten im Dienst der Strafjustiz sollten keinesfalls auf die Stadtmagistrate übergehen.

 

Für alle Übertragungen von Aufgaben der Bundespolizeidirektionen auf Stadtmagistrate muss gleichzeitig natürlich sichergestellt werden, dass alle Bezirksverwaltungsbehörden (Sicherheitsbehörden erster Instanz) dieselben Zugriffs- und Weisungskompetenzen hinsichtlich des Wachekörpers haben; der Bürgermeister muss also jedenfalls in sicherheitsbehördlichen Agenden dieselben Befugnisse hinsichtlich des Wachkörpers haben wie die Bezirkshauptleute.

 

Darüber hinaus muss für die Übernahme dieser Aufgaben ein voller und gerechter finanzieller Ausgleich vorgesehen sein, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

 

Weiters muss angemerkt werden, dass mit einer Übernahme der Agenden keinesfalls die Verpflichtung zur Übernahme von Personal, Objekten und Inventar verbunden sein kann.

 

Ebenfalls zu diskutieren ist die Frage, ob es sinnvoll ist, in den Städten Leoben und Schwechat die Agenden auf die Bezirksverwaltungsbehörden zu übertragen. Dies vor allem deshalb, weil beide Städte in der Vergangenheit mit Erfolg etwa auch das Passwesen übernommen haben. Aus Gründen der Bürgernähe müsste hier überlegt werden, ob nicht zumindest gewisse Agenden auf diese beiden Städte übergehen sollten.

 

Ferner muss festgehalten werden, dass dieses Modell keine Aussagen darüber enthält, wie sich die angedachte Umstrukturierung im Sicherheitsbereich auf die Stadt Rust (ebenfalls eine Statutarstadt die von der Bundespolizeidirektion Eisenstadt mitbetreut wurde) bzw. auf Bregenz (keine Bundespolizeidirektion)auswirkt.

 

Im Zusammenhang mit der Organisation der polizeilichen Agenden in der Stadt Wien wird darauf hingewiesen, dass die Einbindung der Bundespolizeidirektion in die Sicherheitsdirektion eine gefestigte Struktur ist. Jedoch ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass auch von Seiten Wiens einem Aufgabenübergang, etwa Vereins- und Presseangelegenheiten, näher getreten werden könnte.

 

Zusammengefasst muss festgehalten werden, dass dieses Modell zur Neugestaltung der Sicherheitsverwaltung noch unzählige Fragen unbeantwortet lässt. Darüber hinaus ist es bei so weitreichenden Umstrukturierungen unbedingt erforderlich, dass die betroffenen Städte in die Diskussion eingebunden werden.

Von Seiten des Österreichischen Städtebundes wird der Vorschlag in der vorgestellten Form abgelehnt.

 

 

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

 

Dkfm. Dr. Erich Pramböck

Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes