Österreich-Konvent Wien,
15. April 2004
Ausschuss 6; Mag.
Schebach-Huemer
Sicherheitsverwaltung Klappe:
899 94
Zahl:
000/1930/03
An den
Vorsitzenden
des Ausschuss 6
des
Österreich-Konvents
Herrn
Generalsekretär Mag. Werner Wutscher
per email
Sehr geehrter Herr
Vorsitzender!
Ich erlaube mir,
vor Beendigung der Beratungen im Ausschuss 6 neuerlich zum Bereich
Sicherheitsverwaltung Stellung zu nehmen:
Bei nochmaliger
und näherer Auseinandersetzung mit dem Vorschlag der Wiener Polizeivizepräsidentin
Dr. Michaela Pfeifenberger kommt neben den bereits in der entsprechenden
Ausschusssitzung aufgeworfenen Fragen noch hinzu, dass durch dieses Modell
(Eingliederung der Bundespolizeidirektionen in den Landeshauptstädten in die
Sicherheitsdirektionen) Statutarstädte unterschiedlichster Ausgestaltung
entstehen.
Auffallend ist vor allem die Tatsache,
dass nach diesem Modell die Magistrate der Landeshauptstädte weniger Aufgaben
zu erfüllen hätten, als die Städte Villach, Wiener Neustadt, Wels und Steyr.
Die Landeshauptstädte haben bereits in
der Vergangenheit verschiedene Aufgaben der Bundespolizeidirektionen durchaus
erfolgreich übernommen. Aus Gründen der gerade im Konvent geforderten
Bürgernähe und Transparenz der Verfassung bzw. des Verwaltungsaufbaues ist
diese Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar und wird von Seiten des
Österreichischen Städtebundes abgelehnt.
Es müsste daher angedacht werden, dass,
wenn bei einer etwaigen Auflösung der Bundespolizeidirektionen in den Städten
Villach, Wels, Steyr und Wiener Neustadt diese Aufgaben übertragen werden, auch
die Magistrate in den Landeshauptstädten weitere, bisher von den
Bundespolizeidirektionen getragene Aufgaben übernehmen.
Wobei auch für die Städte Villach, Wels,
Steyr, Wiener Neustadt zu hinterfragen ist, welche Aufgaben konkret zu
übernehmen sind (nur Aufgaben der Verwaltungspolizei oder auch allgemeine
Sicherheitspolizei)
Hinsichtlich
der Frage, welche Aufgaben das sein sollten, ist das wesentliche sachliche Entscheidungskriterium jenes
der Bürgernähe und -orientierung. Zu denken wird dabei also an Aufgaben wie
etwa Kraftfahrwesen, Vereinswesen, Straßenpolizei, Verkehrspolizei, Medienwesen
und andere mehr. Wobei die Übernahme jeder einzelnen Aufgabe genau hinterfragt
werden muss.
Andere Aufgaben
- also jene, die als bezirksübergreifend zu werten sind (Schubhaft,
Abschiebung, uä) - sollten von der Sicherheitsdirektion wahrgenommen werden.
Aufgaben der
Sicherheitspolizei und das Einschreiten im Dienst der Strafjustiz sollten
keinesfalls auf die Stadtmagistrate übergehen.
Für alle
Übertragungen von Aufgaben der Bundespolizeidirektionen auf Stadtmagistrate
muss gleichzeitig natürlich sichergestellt werden, dass alle
Bezirksverwaltungsbehörden (Sicherheitsbehörden erster Instanz) dieselben Zugriffs-
und Weisungskompetenzen hinsichtlich des Wachekörpers haben; der Bürgermeister
muss also jedenfalls in sicherheitsbehördlichen Agenden dieselben Befugnisse
hinsichtlich des Wachkörpers haben wie die Bezirkshauptleute.
Darüber hinaus
muss für die Übernahme dieser Aufgaben ein voller und gerechter finanzieller
Ausgleich vorgesehen sein, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Weiters muss
angemerkt werden, dass mit einer Übernahme der Agenden keinesfalls die
Verpflichtung zur Übernahme von Personal, Objekten und Inventar verbunden sein
kann.
Ebenfalls zu
diskutieren ist die Frage, ob es sinnvoll ist, in den Städten Leoben und
Schwechat die Agenden auf die Bezirksverwaltungsbehörden zu übertragen. Dies
vor allem deshalb, weil beide Städte in der Vergangenheit mit Erfolg etwa auch
das Passwesen übernommen haben. Aus Gründen der Bürgernähe müsste hier überlegt
werden, ob nicht zumindest gewisse Agenden auf diese beiden Städte übergehen
sollten.
Ferner muss
festgehalten werden, dass dieses Modell keine Aussagen darüber enthält, wie
sich die angedachte Umstrukturierung im Sicherheitsbereich auf die Stadt Rust
(ebenfalls eine Statutarstadt die von der Bundespolizeidirektion Eisenstadt
mitbetreut wurde) bzw. auf Bregenz (keine Bundespolizeidirektion)auswirkt.
Im Zusammenhang
mit der Organisation der polizeilichen Agenden in der Stadt Wien wird darauf
hingewiesen, dass die Einbindung der Bundespolizeidirektion in die
Sicherheitsdirektion eine gefestigte Struktur ist. Jedoch ist in diesem
Zusammenhang anzumerken, dass auch von Seiten Wiens einem Aufgabenübergang,
etwa Vereins- und Presseangelegenheiten, näher getreten werden könnte.
Zusammengefasst
muss festgehalten werden, dass dieses Modell zur Neugestaltung der
Sicherheitsverwaltung noch unzählige Fragen unbeantwortet lässt. Darüber hinaus
ist es bei so weitreichenden Umstrukturierungen unbedingt erforderlich, dass
die betroffenen Städte in die Diskussion eingebunden werden.
Von Seiten des
Österreichischen Städtebundes wird der Vorschlag in der vorgestellten Form
abgelehnt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dkfm. Dr. Erich Pramböck
Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes