In der internationalen Verwaltungspraxis wird das traditionelle
Staatsverständnis heute zunehmend von einem "Governance"-Verständnis
abgelöst, welches neue Formen staatlicher Zusammenarbeit vorsieht. Im
Vordergrund stehen netzwerkartige Kooperationen unterschiedlicher Staatsebenen
(EU-Bund-Länder-Regionen-Kommunen) unter stärkerer Einbindung nichtstaatlicher
Akteure und der Zivilgesellschaft.
Insbesondere auch auf Ebene der EU haben in den letzten Jahren
Bestrebungen zur Entwicklung solcher neuer Formen der Regierens an Bedeutung
gewonnen. In einem "Weißbuchs über Europäisches Regieren" wurden
folgende Grundsätze guten europäischen Regierens ("Good Governance")
festgehalten:
Offenheit und
Transparenz staatlicher Institutionen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten und
Entscheidungen;
Partizipation
sämtlicher relevanten Akteure in Politikgestaltungs- und Entscheidungsprozesse;
Verantwortlichkeit
durch klare Rollenverteilung zwischen Politik und Verwaltung sowie klare und
nach Außen kommunizierte Verantwortlichkeitsbereiche und Leistungsergebnisse
sämtlicher Verwaltungseinheiten;
Höhere
Effektivität staatlichen Handelns durch Fokussierung auf Wirkungen,
Zielvorgaben, Folgeabschätzungen sowie eine Dezentralisierung von
Entscheidungen;
Kohärenz und
Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns durch
gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit.
Zur konkreten Umsetzung dieser "Good Governance"-Prinzipien
sind eine bessere Einbindung interessierter Akteure sowie größerer Offenheit
insbesondere durch Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien
vorgesehen. Regieren soll vermehrt weniger durch Eingriffe "von oben"
erfolgen und die klassische legistischen Politikinstrumente werden um
nichtgesetzgeberische Maßnahme (z.B. Rahmenrichtlinien, wirtschaftliche und
andere incentives) ergänzt. Auch werden rechtsvereinfachende Maßnahmen
(Deregulierung) und der Aufbaus einer Evaluierungs- und Feedback-Kultur als
zentral erachtet.