Herrn

Dr. Peter Kostelka

Volksanwalt

Postfach 20

Singerstraße 17

1015 Wien

Wien, am 12. Februar 2004

 

 

 

Betreff: Beratungen über Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht im Ausschuss 6

 

 

Sehr geehrter Herr Volksanwalt!

 

Ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 30. Jänner 2004, das ich, mit den zugehörenden Unterlagen, umgehend an die Mitglieder des Ausschusses 6 weitergeleitet habe.

 

Wie Sie wissen, hat das Präsidium des Österreich-Konvents dem Ausschuss 6 folgendes Thema zugewiesen:

“Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten Mitteleinsatzes, der Transparenz, der Bürgerinnen- und Bürgernähe (insb. Partizipation) sowie der Entwicklung des E-Governement (Strukturen und Ressourcen einschließlich Personal).“

 

In der Sitzung vom 30. Jänner 2004 wurden im Ausschuss 6 u.a. die Themen „Transparenz“ und „Bürgerinnen- und Bürgernähe“ unter den Gesichtspunkten der Amtsverschwiegenheit und der Auskunftspflicht diskutiert Die Mitglieder des Ausschusses 6 kamen ebenfalls zur Ansicht, dass die Bereiche Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht zusammengeführt werden sollten, wobei die Auskunftspflicht die Norm sein sollte.

 

Ich darf Ihnen als Vorsitzenden des Ausschusses 8 zwei Textvorschläge, die Gegenstand der Diskussion waren , mit der Bitte übermitteln, diese den Mitgliedern des Ausschusses 8 weiterzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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