Herrn
Dr. Peter Kostelka
Volksanwalt
Postfach 20
Singerstraße 17
1015 Wien
Wien, am 12. Februar 2004
Betreff: Beratungen über Amtsverschwiegenheit und
Auskunftspflicht im Ausschuss 6
Sehr
geehrter Herr Volksanwalt!
Ich bedanke
mich für Ihr Schreiben vom 30. Jänner 2004, das ich, mit den zugehörenden
Unterlagen, umgehend an die Mitglieder des Ausschusses 6 weitergeleitet habe.
Wie Sie
wissen, hat das Präsidium des Österreich-Konvents dem Ausschuss 6 folgendes
Thema zugewiesen:
“Vollzugskompetenzen und Struktur der Organe der Verwaltung in Bund, Ländern
und Gemeinden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des effizienten
Mitteleinsatzes, der Transparenz, der Bürgerinnen- und Bürgernähe (insb.
Partizipation) sowie der Entwicklung des E-Governement (Strukturen und
Ressourcen einschließlich Personal).“
In der
Sitzung vom 30. Jänner 2004 wurden im Ausschuss 6 u.a. die Themen „Transparenz“
und „Bürgerinnen- und Bürgernähe“ unter den Gesichtspunkten der
Amtsverschwiegenheit und der Auskunftspflicht diskutiert Die Mitglieder des Ausschusses
6 kamen ebenfalls zur Ansicht, dass die Bereiche Amtsverschwiegenheit und
Auskunftspflicht zusammengeführt werden sollten, wobei die Auskunftspflicht die
Norm sein sollte.
Ich darf
Ihnen als Vorsitzenden des Ausschusses 8 zwei Textvorschläge, die Gegenstand
der Diskussion waren , mit der Bitte übermitteln, diese den Mitgliedern des
Ausschusses 8 weiterzuleiten.
Mit
freundlichen Grüßen
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