Johannes Schnizer
Diskussionsvorschlag
Bildungsreform-Schulverfassung
Prinzipielle Neuordnung des Schulwesens in einem „bottom up-Prozess“, unter Neuschaffung gänzlich neuer verfassungsrechtlicher Strukturen zur Verwirklichung der Schule der Zukunft; der Finanzausgleich muss diesem Konzept folgen und nicht umgekehrt. Prinzipien des Schulwesens: Chancengleichheit, Partizipation, öffentliches Schulwesen
· Erste Ebene: autonome Schule
o Schulgröße mindestens 300 bis 1.000 Schüler, aufgeteilt auf mehrere Standorte (Mindestgröße für sinnvolle Verwaltung)
o Mittelzuteilung mit Sockelbetrag, Schülerzahl und anderen objektiven Kriterien
o Freiheit in der Schul- und Unterrichtsorganisation
o Schultyp von Bildungsregion vorgegeben, aber nur hinsichtlich Altersgruppe und Ausbildungszielen
o Lehreranstellung durch den Schulleiter auf Grund einer Beratung in einem „Personalkomitee“
o Ressourcenverwaltung durch Schulleiter nach Beratung in einem Beirat aus den Schulpartnern
o Lehrer grundsätzlich ganztags an der Schule tätig, in welcher Angebotsform (ganztägiger Unterricht, nachmittags Sprechstunden und Unterstützungsgruppen usw.) entscheidet Schule unter Koordination der Bildungsregion
o Schulleiter wird befristet auf fünf Jahre auf Grund eines von der Schule ausgearbeiteten Dreier-Vorschlages bestellt
· Zweite Ebene: Bildungsregion
o In der Größe mehrer Bezirke, funktionelle Größe so, dass innerhalb der Region ein gesamtes Bildungsspektrum (mit Ausnahme von Spezialschulen) gewährleistet werden kann.
o Aufgabe: Koordination und Qualitätssicherung; ist hauptverantwortlich, dass die Schulen die festgelegten Bildungsziele auch erreichen.
o Servicefunktionen für die autonomen Schulen (Durchführung von Ausschreibungen, Vertragsabschlüsse, Rechtsberatung, usw.)
o Organe der Bildungsregion sind der Bildungsrat (bestellt auf Grund direkter Wahl gemeinsam mit den Landtagswahlen und ergänzt um Repräsentanten der Bildungseinrichtungen) und der regionale Bildungsmanager (auf Grund eines Anforderungsprofils durch den Landesausschuss bestellt durch den Bildungsrat)
· Dritte Ebene: Land
o Gemeinsamer Schulausschuss von Landtag und Landesregierung
o Vorgaben für die Bildungsregionen
o Kontrolle der Mittelverwendung
o Festlegung der Schultypen
o Evaluation der Ergebnisse
· Vierte Ebene: Bund:
o Gesetzgebung: Schulverfassung, Schüler-, Lehrer- und Elternrechte, Ziele, Evaluationsmethoden, bundesweite Standards
o Bundesministerium: Evaluation und Forschung, Koordination zwischen Ländern