Konvent Ausschuss 7
Manfred Matzka
4.12.03
Diskussionsbeitrag zum Thema
„Bereich öffentlicher Dienst“
1.
Jeder Staat
braucht einen starken und leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Dies aus
flogenden Gründen:
·
Die
Bevölkerung benötigt eine Vielzahl öffentlicher Dienstleistungen wie z.B.
Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, soziale und persönliche Sicherheit – der
öffentliche Dienst stellt sie zur Verfügung.
·
Die
Bevölkerung muss sich auf die Korrektheit und Sachlichkeit des öffentlichen
Dienstes verlassen können: Rechtssicherheit, Unparteilichkeit, Verlässlichkeit
– nach diesen Grundsätzen werden öffentliche Dienstleistungen erbracht.
·
Der
Wirtschaftsstandort Österreich braucht einen effizienten öffentlichen Dienst:
gut ausgebildete Mitarbeiterinnen, verlässliche Rahmenbedingungen für die
Betriebe, effiziente Abwicklung der Abgabenverwaltung – der öffentliche Dienst
orientiert sich an diesen Zielen.
·
Die
Steuerzahler/innen erwarten hochwertige öffentliche Dienstleistungen für ihr
Steuergeld. Der öffentliche Dienst fühlt sich dem Leistungsniveau und nicht
einem Billigstpreisprinzip verpflichtet.
·
In vielen
Bereichen ist der Staat der privaten Wirtschaft überlegen, weil er bessere
Qualitätssicherungen, ein besseres Arbeitsethos und spezialisierte
Qualifikationen in der nötigen Breite zu vergleichsweise geringen Kosten
anbieten kann (Beispiele: Krankenpflege, Unterricht, Sicherheit)
2.
Die österreichische Verwaltung und der
österreichische öffentliche Dienst zählen im internationalen Vergleich - auch
beim EU-internen Benchmark - zu den besten Systemen. Es ist wesentlich, diesen
Qualitätsstandard aufrechtzuerhalten. Dafür ist es unter anderem notwendig,
·
den öffentlichen
Dienst im Allgemeinen rechtlich gut abzusichern,
·
dass alle
staatlichen Funktionäre sich bemühen, das Image des öffentlichen Dienstes zu
verbessern
·
die
Spitzenfunktionäre der Verwaltung mit den Befugnissen auszustatten, die Manager
der obersten Ebene brauchen
·
das
Management gegen sachfremde Eingriffe in sein Handeln abzusichern
·
funktionierende
Subsysteme und Handlungsinstrumente nicht zu zerstören, bevor nicht klar besser
bewertete Alternativen funktionieren
·
ein
möglichst einheitliches System des öffentlichen Dienstrechts für alle
öffentlichen Dienstgeber zu entwickeln.
3.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst müssen sich von der
Rechtsordnung faire Arbeitsbedingungen erwarten können:
·
Die
rechtliche Sicherung des erforderlichen Status (der nicht ein pragmatisiert
sein muss, aber jedem Versuch entgegenwirkt, den gesetzeskonformen Vollzug zu
beeinflussen)
·
Mehr
Möglichkeiten, Verantwortung zu übernehmen, durch ergebnisorientierte
Spielregeln und mehr Freiheit für die einzelnen Dienststellen bei der Umsetzung
vorgegebener Leistungsziele.
·
Rechtliche
Anerkennung der im öffentlichen Dienst erbrachten Leistungen. Der öffentliche
Dienst ist mehr als ein Ausgabenblock im Budget.
·
Gute
Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch Fortbildung, Personalentwicklung und
leistungsorientierte Vergabe von Funktionen.
·
Leistungsorientierte
Bezahlung.
4.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben auch einen
Anspruch auf Unterstützung durch die Politik:
·
Ein
leistungsfähiger öffentlicher Dienst hat eine eminente politische Dimension,
die von der Politik so kommuniziert werden soll. Der Gegensatz zwischen Politik
und Verwaltung ist nicht in der Verfassung angelegt und soll daher auch in der
Verfassungsrealität nicht aufgebaut werden.
·
Die
Qualifikation der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist gut, die Mitarbeiter/
Innen erwarten sich auch politische Aussagen und Aktivitäten hiezu, um sie
permanent zu verbessern. Die dafür erforderlichen Institutionen sind
abzusichern.
5.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im österreichischen öffentlichen Dienst wissen
schon heute, dass sich ihr Berufsbild laufend verändert:
·
Die
Leistungs- und Kundenorientierung tritt immer mehr in den Vordergrund.
·
Die Abläufe
in der Verwaltung werden immer stärker auf Effizienz überprüft.
·
Als Ergebnis
steigt die Produktivität im öffentlichen Dienst.
·
Die
Personalvertretung verschließt sich nicht grundsätzlich den künftigen
Herausforderungen.
Diese
Veränderungen sollen auch im Dienstrecht widergespiegelt werden. Dies könnte zB
bedeuten
-
Schaffung
des „politischern Beamten“ ähnlich den deutschen Regelungen
-
Bestellung der Spitzenfunktionäre nicht auf 5
Jahre, sondern System von Zielvereinbarungen
-
klare
Besoldungshierarchie entsprechend der Position
-
Prämiensysteme
in der Entlohnung von Verantwortungsträgern
-
Delegation
von Verantwortung
-
Abbau der
unqualifizierten und daher besonders schlecht bezahlten Hilfstätigkeiten,
Anhebung des Qualifikationsniveaus