ÖSTERREICHISCHER SENIORENRING
Bundesobmann: Dr. Paul Tremmel
An den
Vorsitzenden des Österreich-Konvents
Herrn Präsident Dr. Franz Fiedler
Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2
Graz, 6.
Februar 2004
Betreff: Erlassung
einer Ausführungsgesetzgebung zum Artikel 8 BV-G
Sehr
geehrter Herr Präsident!
In vielen
Vorstandssitzungen des ÖSR (Österreichischen Seniorenringes), aber auch anderer
Organisationen wurde immer wieder bemängelt, dass der Verfassungs-auftrag des
Artikels 8 unserer Bundesverfassung
Bundesverfassungsgesetz, Artikel 8
Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den
sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die
Staatssprache der Republik.
von vielen
staatlichen und auch quasi-staatlichen Stellen sowie von Unternehmungen,
Organisationen und Firmen, die vom Staat abhängig sind und mit dem Bürger in
Kontakt treten, nicht gebührend beachtet wird, sodass die Menschen und
Staatsbürger dieses Landes das an sie in Wort und Schrift Gerichtete nicht mehr
verstehen oder nicht ganz verstehen.
Ausgeführt wurde
dies zuletzt in einer Pressekonferenz des ÖSR (Österreichischen Seniorenringes)
am 3.2.2004 in den Klubräumlichkeiten der FPÖ im Parlament in Wien. Gemäß § 100
GOG sind 500 Unterschriften für die Befassung des Petitionsausschusses in einer
Frage vonnöten. In diversen Sitzungen und im Vorstand des ÖSR wurden bis jetzt
ca. 3000 Unterschriften entsprechend des eben zitierten Gesetzesauftrages
gesammelt und es ist daran gedacht, diese am 9.3.2004 dem Petitionsausschuss
vorzulegen.
Die diesbezüglichen
Unterlagen und die entsprechenden Pressemeldungen und Auszüge sowie ein
Presseauszug der Postgewerkschaft Tirol (ORF Tirol) dürfen beigefügt werden.
Insbesondere der
letzte Fall ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil hier die
Bescheiderlassung teilweise in einer Fremdsprache erfolgte und die betroffenen
Bediensteten diesen Bescheid mit Folgen, Rechten und Wirksamkeiten nicht genau
lesen und befolgen konnten.
Aus diesem Grunde
wurde auch das in Frage stehende Unternehmen (Telekom Austria) geklagt.
Es wird ersucht,
bei diesem Artikel dem Gesetzgeber anzuraten, dass eine entsprechende
Ausführungsgesetzgebung zur Beachtung des Artikel 8 BV-G erlassen wird.
Mit der Bitte um
höfliche Kenntnisnahme und Veranlassung sowie dem Ersuchen um Mitteilung über
den weiteren Verlauf dieser Frage verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Tremmel
Bundesobmann
DU mit der Bitte um Kenntnisnahme ergehen an:
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STS Ursula
Haubner, gf. Bundesobfrau der FPÖ
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VK Hubert
Gorbach
·
GS Mag. Dr.
Magda Bleckmann
·
KO Herbert
Scheibner
·
LH Dr. Jörg
Haider als Protektor des ÖSR
·
Seniorenrat mit
der Bitte, diesen Antrag
in der nächsten Vorstandssitzung vorzubringen.
·
Erwin Zangerl,
Betriebsrat der Telekom Austria
·
Andreas Mölzer,
Pressereferent des ÖSR
Zusätzlich:
·
Pressedienst an Kleine Zeitung
Kronen
Kurier
Standard
Presse
Dichand
sen.