ÖSTERREICHISCHER  SENIORENRING
Bundesobmann: Dr. Paul Tremmel
 
                                                                                 

                                                                      

                       

 

An den

Vorsitzenden des Österreich-Konvents

Herrn Präsident Dr. Franz Fiedler

 

Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2

1033 Wien

 

 

Graz, 6. Februar 2004

 

Betreff:         Erlassung einer Ausführungsgesetzgebung zum Artikel 8 BV-G

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

In vielen Vorstandssitzungen des ÖSR (Österreichischen Seniorenringes), aber auch anderer Organisationen wurde immer wieder bemängelt, dass der Verfassungs-auftrag des Artikels 8 unserer Bundesverfassung

 

Bundesverfassungsgesetz, Artikel 8

Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.

 

von vielen staatlichen und auch quasi-staatlichen Stellen sowie von Unternehmungen, Organisationen und Firmen, die vom Staat abhängig sind und mit dem Bürger in Kontakt treten, nicht gebührend beachtet wird, sodass die Menschen und Staatsbürger dieses Landes das an sie in Wort und Schrift Gerichtete nicht mehr verstehen oder nicht ganz verstehen.

Ausgeführt wurde dies zuletzt in einer Pressekonferenz des ÖSR (Österreichischen Seniorenringes) am 3.2.2004 in den Klubräumlichkeiten der FPÖ im Parlament in Wien. Gemäß § 100 GOG sind 500 Unterschriften für die Befassung des Petitionsausschusses in einer Frage vonnöten. In diversen Sitzungen und im Vorstand des ÖSR wurden bis jetzt ca. 3000 Unterschriften entsprechend des eben zitierten Gesetzesauftrages gesammelt und es ist daran gedacht, diese am 9.3.2004 dem Petitionsausschuss vorzulegen.

Die diesbezüglichen Unterlagen und die entsprechenden Pressemeldungen und Auszüge sowie ein Presseauszug der Postgewerkschaft Tirol (ORF Tirol) dürfen beigefügt werden.

Insbesondere der letzte Fall ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil hier die Bescheiderlassung teilweise in einer Fremdsprache erfolgte und die betroffenen Bediensteten diesen Bescheid mit Folgen, Rechten und Wirksamkeiten nicht genau lesen und befolgen konnten.

Aus diesem Grunde wurde auch das in Frage stehende Unternehmen (Telekom Austria) geklagt.

 

Es wird ersucht, bei diesem Artikel dem Gesetzgeber anzuraten, dass eine entsprechende Ausführungsgesetzgebung zur Beachtung des Artikel 8 BV-G erlassen wird.

 

Mit der Bitte um höfliche Kenntnisnahme und Veranlassung sowie dem Ersuchen um Mitteilung über den weiteren Verlauf dieser Frage verbleibe ich

 

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Paul Tremmel

Bundesobmann

 

 

 

 

 

 

 

DU mit der Bitte um Kenntnisnahme ergehen an:

 

·         STS Ursula Haubner, gf. Bundesobfrau der FPÖ

·         VK Hubert Gorbach

·         GS Mag. Dr. Magda Bleckmann

·         KO Herbert Scheibner

·         LH Dr. Jörg Haider als Protektor des ÖSR

·         Seniorenrat mit der Bitte, diesen Antrag

in der nächsten Vorstandssitzung vorzubringen.

·         Erwin Zangerl, Betriebsrat der Telekom Austria

·         Andreas Mölzer, Pressereferent des ÖSR

 

Zusätzlich:

·         Pressedienst an      Kleine Zeitung

Kronen

Kurier

Standard

Presse

Dichand sen.