ÖSTERREICHISCHER SENIORENRING
Bundesobmann: Dr. Paul Tremmel
An den
Vorsitzenden des Österreich-Konvents
Herrn Präsident Dr. Franz Fiedler
Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2
Graz, 6.
Februar 2004
Betreff: Beschluss
des ÖSR-Vorstands bezüglich eines
Novellierungsvorschlags
des Artikel 7 (1) BV-G
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Zum obigen Betreff
darf ich einen Beschluss des Vorstands des ÖSR (Österreichischen
Seniorenringes) aus der Sitzung in Salzburg, Ginzkeyplatz 10, vom 4.2.2004 zur
höflichen Kenntnis und gefälligen Veranlassung übermitteln.
Die derzeitige
Textierung lautet wie folgt:
Artikel 7.
Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des
Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind
ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die
Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung
von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen
Lebens zu gewährleisten.
In dem von uns
gedachten Novellierungsvorschlag wären nach den Worten
„...des Standes, der
Klasse“ die Wörter „des Alters“ einzufügen.
Unser Vorschlag
würde daher lauten:
Artikel 7.
Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des
Geschlechtes, des Standes, der Klasse, des Alters und des Bekenntnisses
sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die
Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen
Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
Erläuterung:
Dieser Beschluss
wurde unter anderem deswegen gefasst, weil die Diskriminierungsfrage nicht
nur im Europäischen Parlament, sondern auch auf der Konferenz der
Senioren und der älteren Menschen in Madrid im April 2002 besonders diskutiert
und den Teilnehmerstaaten geraten
wurde, einen Antidiskriminierungsparagraphen bezüglich des Alters in die
jeweilige Bundesverfassung einzufügen.
Unter anderem wurde
die Frage der Nichtdiskriminierung auch beim Lebenslangen Lernen und
Seniorenstudium besonders erläutert.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
namens des Österreichischen Seniorenringes und dessen Vorstand ersuche ich Sie,
diesen Punkt im Österreich-Konvent zu erläutern und wenn dies möglich ist, in
den neuen Verfassungsentwurf einzufügen.
Ich verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Dr. Paul Tremmel
Bundesobmann