ÖSTERREICHISCHER  SENIORENRING
Bundesobmann: Dr. Paul Tremmel
 
                                                                                 

                                                                      

           

 

           

 

An den

Vorsitzenden des Österreich-Konvents

Herrn Präsident Dr. Franz Fiedler

 

Rechnungshof, Dampfschiffstraße 2

1033 Wien

 

 

Graz, 6. Februar 2004

 

 

Betreff:         Beschluss des ÖSR-Vorstands bezüglich eines

Novellierungsvorschlags des Artikel 7 (1) BV-G

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Zum obigen Betreff darf ich einen Beschluss des Vorstands des ÖSR (Österreichischen Seniorenringes) aus der Sitzung in Salzburg, Ginzkeyplatz 10, vom 4.2.2004 zur höflichen Kenntnis und gefälligen Veranlassung übermitteln.

 

Die derzeitige Textierung lautet wie folgt:

 

Artikel 7.

Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

 

In dem von uns gedachten Novellierungsvorschlag wären nach den Worten

„...des Standes, der Klasse“ die Wörter „des Alters“ einzufügen.

 

Unser Vorschlag würde daher lauten:

 

Artikel 7.

Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse, des Alters und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

 

Erläuterung:

 

Dieser Beschluss wurde unter anderem deswegen gefasst, weil die Diskriminierungsfrage nicht nur im Europäischen Parlament, sondern auch auf der Konferenz der Senioren und der älteren Menschen in Madrid im April 2002 besonders diskutiert und  den Teilnehmerstaaten geraten wurde, einen Antidiskriminierungsparagraphen bezüglich des Alters in die jeweilige Bundesverfassung einzufügen.

 

Unter anderem wurde die Frage der Nichtdiskriminierung auch beim Lebenslangen Lernen und Seniorenstudium besonders erläutert.

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, namens des Österreichischen Seniorenringes und dessen Vorstand ersuche ich Sie, diesen Punkt im Österreich-Konvent zu erläutern und wenn dies möglich ist, in den neuen Verfassungsentwurf einzufügen.

 

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Paul Tremmel

Bundesobmann