Der
Ausschussvorsitzende Univ.Prof. Dr. Gerhart Holzinger hat am
21. November 2003 mit den Vorsitzenden der Ausschüsse 5 (Univ.Doz.
Dr. Peter Bußjäger), 6 (Mag. Werner Wutscher) und 8 (Dr. Peter
Kostelka) Gespräche hinsichtlich etwaiger inhaltlicher Überschneidungen
zwischen diesen Ausschüssen und dem Ausschuss 3 geführt. Die Ergebnisse
dieser Gespräche lassen sich wie folgt festhalten.
Ausschuss 3 / Ausschuss 5:
Die Regelungen über die Mitwirkung des Nationalrates
und des Bundesrates an der Tätigkeit Österreichs in der Europäischen Union
gemäß Art. 23e B‑VG, über die Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Art. 23f B‑VG sowie über die Wahl der
Abgeordneten zum Europäischen Parlament gemäß Art. 23a und 23b B‑VG sollen
– da es sich eher um institutionelle Fragen handelt – im Ausschuss 3 behandelt
werden.
Fragen
der Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes (Bestimmungen über den
Bundesrat) sowie der Mitwirkung des Bundes an der Gesetzgebung der Länder
(Zustimmungsrecht gemäß Art. 97 Abs. 2 B‑VG, Einspruchsrecht gemäß
Art. 98 B‑VG) werden sowohl im Ausschuss 3 als auch im
Ausschuss 5 behandelt werden. Die Ergebnisse der Beratungen sollen vor
Erstellung der Ausschussberichte miteinander akkordiert werden.
Ausschuss 3 / Ausschuss 6:
Fragen
des Legalitätsprinzips sowie der Umsetzung von EU-Richtlinien (inwieweit soll
eine derartige Umsetzung durch Verordnung ermöglicht werden?) sollen primär im
Ausschuss 3 behandelt werden.
Die
Frage der Zweckmäßigkeit gemeinsamer Einrichtungen zwischen Bund und Ländern
sowie der Möglichkeiten ihrer Schaffung soll sowohl im Ausschuss 3 als
auch im Ausschuss 6 behandelt werden. Die Ergebnisse der Beratungen sollen
vor Erstellung der Ausschussberichte miteinander akkordiert werden.
Fragen
der Organisation der Gemeindeverwaltung sowie der Einheitsgemeinde sollen
primär im Ausschuss 3 behandelt werden.
Hingewiesen
wird auf die im Ausschuss 6 verteilten Unterlagen von Bezirkshauptmann
Dr. Salinger sowie Magistratsdirektor Dr. Wolny, die bei der fünften
Sitzung des Ausschusses 3 als Tischvorlage aufgelegt werden.
Ausschuss 3 / Ausschuss 8:
Die
Regelungen über das Wahlrecht, über die Auflösung der gesetzgebenden
Körperschaften sowie über die Diskontinuität zwischen den Gesetzgebungsperioden
sollen im Ausschuss 3 behandelt werden.
Fragen
im Zusammenhang mit der Immunität des Bundespräsidenten (Art. 63 B‑VG)
sollen im Ausschuss 8 behandelt werden. Gleiches gilt für die Kontrolle
österreichischer Vertreter in internationalen, multilateralen Organisationen
(zB UNO, WTO und IWF).
Insbesondere
für jene Fragen, in denen zu Folge der vorstehenden Ausführungen
Koordinationsbedarf besteht, wurde für Jänner 2004 ein weiterer Kontakt
zwischen den Ausschussvorsitzenden in Aussicht genommen.