Prof. Albrecht Konecny
Art. 42 Abs. 2 B-VG wird folgender Satz angefügt:
"Ein Einspruch kann sich auch gegen eines von mehreren
Gesetzen richten, die in einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates
zusammengefasst sind; die darin enthaltenen Gesetze, gegen die sich der
Einspruch nicht richtet, können beurkundet und kundgemacht werden."