Vorschlag Lichtenberger/Leutner zu
Staatsziel betr. behinderter Menschen/21. Jänner 2004
Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) ist verpflichtet, die Gleichstellung von behinderten und
nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten. Sie sorgt für die gerichtliche Durchsetzung
von Vorschriften zum Schutz behinderter Menschen.