Vorschlag Lichtenberger/Leutner zu Staatsziel betr. behinderter Menschen/21. Jänner 2004

 

 

 

Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) ist verpflichtet, die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Sie sorgt für die gerichtliche Durchsetzung von Vorschriften zum Schutz behinderter Menschen.