Änderungsvorschläge der AK zum Textvorschlag Raschauer für eine Staatszielbestimmung Umfassender Umweltschutz:

 

 

 

(1)   Die Republik Österreich bekennt sich zum umfassenden Natur- und Umweltschutz und sorgt für dessen Einhaltung.

Umfassender Naturschutz ist die Bewahrung ökologischer Systeme und ihrer Vielfalt. Umfassender Umweltschutz ist die Vorsorge vor nachteiligen (anstatt schädlichen) Einwirkungen und die Behebung („tunlich“ ist zu streichen) bestehender nachteiliger (anstatt schädlicher) Einwirkungen. Die Kosten der Vorsorge und Behebung tragen die Verursacher.