Änderungsvorschläge der AK zum
Textvorschlag Raschauer für eine Staatszielbestimmung Umfassender Umweltschutz:
(1) Die Republik Österreich bekennt sich zum umfassenden Natur- und
Umweltschutz und sorgt für dessen Einhaltung.
Umfassender Naturschutz ist die Bewahrung
ökologischer Systeme und ihrer Vielfalt. Umfassender Umweltschutz ist die
Vorsorge vor nachteiligen (anstatt schädlichen) Einwirkungen und die
Behebung („tunlich“ ist zu streichen) bestehender nachteiliger (anstatt
schädlicher) Einwirkungen. Die Kosten der Vorsorge und Behebung tragen die
Verursacher.