Anlage
1 zum Protokoll der 9. Sitzung des Ausschusses 4
Diskussionsvorschläge Dr. Maria Berger
für
die 9. Sitzung des Ausschusses 4 am 14. Jänner 2004
(1) Der Staat gewährleistet ein duales Rundfunksystem mit einem
öffentlich-rechtlichen Auftrag und dem Recht Privater, Rundfunk zu betreiben.
(2) ...
Anmerkung:
Dieser Textvorschlag soll die Einrichtung
eines öffentlichen Rundfunks garantieren, wie er derzeit in Form des ORF
besteht. Er vermeidet die Verwendung des Satzes „Rundfunk ist eine öffentliche
Aufgabe“, über dessen Inhalt Unsicherheit herrscht. Das entscheidende Kriterium
am derzeit bestehenden System des öffentlichen Rundfunks ist sein öffentlich-
rechtlicher Auftrag iSd § 1 Abs 2 ORF-G, der den Versorgungsauftrag (§ 3), den
Programmauftrag (§ 4) und den besonderen Auftrag (§ 5) enthält. Es wird daher
eine Textfassung vorgeschlagen, die sprachlich an diesen Auftrag und nicht an
die Rechtsform ("öffentlich-rechtlicher Rundfunk") anknüpft. Mit dem
öffentlich-rechtlichen Auftrag ist auch die Gebührenfinanzierung gesichert, was
in Hinblick auf das Beihilfenrecht notwendig erscheint.
Bei der Meinungsfreiheit sind mir
folgende zwei Absätze wichtig:
(x) Die Pluralität der Medien wird geachtet,
gefördert und geschützt.
(y) Das Redaktionsgeheimnis steht unter besonderem Schutz.