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Österreichischer Seniorenrat
(Bundesaltenrat Österreichs) Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien
Tel. 01/892 34 65 Fax 01/892 34 65-24
kontakt@seniorenrat.at http://www.seniorenrat.at |
Österreich-Konvent
<clemens.mayr@konvent.gv.at>
Betr:
Übermittlung
des Mandats für den Ausschuss 3 des Österreich-Konvents;
Stellungnahme
Sehr
geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Seniorenrat dankt für
die gebotene Gelegenheit zur Stellungnahme, protestiert aber neuerlich
entschieden dagegen, dass ihm als gesetzlich anerkannter Interessenvertretung
der älteren Generation die Teilnahme am Konvent, wie sie anderen
Interessenvertretungen eingeräumt worden ist, versagt wurde.
Weiters weist der Österreichische
Seniorenrat auf seine seit Jahren erhobenen Forderungen hin, die
Diskriminierung aus Gründen des Alters ausdrücklich verfassungsrechtlich zu
verbieten und weiters die gesetzliche Alterssicherung als Grundrecht in der
Bundesverfassung zu verankern. Hiezu wird auf entsprechende im Rahmen der
Vereinten Nationen bei den Weltaltenkonferenzen seit 1982, zuletzt 2002
beschlossene Deklarationen, das nunmehr Bestandteil des EU-Vertrages gewordene
Diskriminierungsverbot aus Gründen des Alters sowie auf die
Regierungserklärungen der Jahre 2000 und 2003 hingewiesen. Diese wichtigen
Forderungen im Interesse der älteren Generation müssen im Zuge des
Österreich-Konvents Eingang in die Bundesverfassung finden.
Zu dem
übermittelten Mandat des Ausschusses 3 des Konvents nimmt der Österreichische
Seniorenrat wie folgt Stellung (wobei ausdrücklich angemerkt wird, dass sich
diese Stellungnahme wegen der Kürze des hiezu eingeräumten Zeitraumes nur aus
der Sicht der Vertretung der älteren Generation besonders wichtige
Themenbereiche erstrecken kann und auch nicht in die Tiefe gehen kann):
I
ALLGEMEINES
Es fällt auf, dass unter der einleitenden
grundlegenden Aufzählung der Themenbereiche unter „Aufbau des Staates“ neben
Bund, Ländern und Gemeinden zutreffenderweise auch die Selbstverwaltung
angeführt ist, in den detaillierteren Fragestellungen jedoch nur mehr auf die
kommunale Selbstverwaltung einschließlich der Gemeindeverbände eingegangen
wird. Der weite Bereich der sonstigen mit Staatsaufgaben betrauten
Selbstverwaltungskörper, wie insbesondere die Kammern als gesetzliche
Interessenvertretung wie auch die Sozialversicherungsträger finden keine Erwähnung
als zu behandelnde Fragepunkte. Diese Institutionen haben sich in Jahrzehnten
durchaus bewährt und trotz – teils berechtigter, großteils jedoch
unberechtigter - Kritik als erheblich flexibler und bürgernäher erwiesen, als
manch andere staatliche Einrichtung. Sie bedürfen verfassungsrechtlicher
Fundierung.
II
ZU EINZELNEN FRAGEBEREICHEN
Die Anzahl der Mitglieder des Nationalrates
sollte nicht verringert werden. Die Nationalratsabgeordneten eines Wahlkreises
sind wichtige Vertrauens- und Verbindungspersonen für die Bürger des
Wahlbezirkes.
Wenn es gelingt, Mittel und Wege zu finden,
unter Wahrung des Wahlgeheimnisses das
persönliche und unbeeinflusste Votum zu garantieren, spricht sich der
Österreichische Seniorenrat für die Zulassung der Briefwahl (allenfalls auch im
elektronischen Wege) aus. Dies gilt grundsätzlich auch für Landtags- und
Gemeinderatswahlen.
Zu
Gemeindeverbänden, insbesondere „Aktivierung“ des Art.120 GVG
(Gebietsgemeinden).
Es wird vielfach als Mangel empfunden, dass die für
die Bevölkerung außerordentlich wichtige Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften
einer unmittelbaren demokratischen Legitimierung entbehrt. Ohne die derzeit und
wohl auch in Zukunft in Bundes- und Landesangelegenheiten geteilte
Zuständigkeit dieser Verwaltungseinrichtungen allzusehr zu verändern, wäre die
Schaffung von Gebietsgemeinden, etwa nach schwedischem Muster, ernstlich zu
prüfen. Der derzeitige Zustand, dass nämlich die Bezirkshauptleute. vergleichbar
mit Statthaltern ernannt werden, ist ein Relikt aus den Zeiten der Monarchie,
das in einer Demokratie fehl am Platze ist. Für solche Gebietsgemeinden könnten
ähnliche Regeln gelten, wie sie für Städte mit eigenem Statut angewendet
werden.
Der Österreichische Seniorenrat bedauert
außerordentlich, nicht in die Beratungen des Konvents eingebunden zu sein, gibt
aber der Erwartung Ausdruck, dass seine Stellungnahme gebührend Beachtung
finden wird.
Landeshauptmann-Stv.a.D. Stefan
Knafl (Präsident) |
Bundesminister a.D. Karl Blecha (Präsident) |