NSKS

 

 

 

 

An das

Präsidium des

Österreich-Konvents

Parlament

1017  WIEN

 

 

 

 

 

Geschätztes Präsidium!

 

Der Rat der Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških Slovencev als Vertretungsorganisation der Kärntner Slowenen begrüßt es, dass sich der Österreich-Konvent auch mit Fragen des Volksgruppenschutzes beschäftigt. Wir sind der Meinung, dass in einen neuen Grundrechtskatalog der österr. Verfassung auf jeden Fall auch Volksgruppenrechte aufzunehmen wären, Volksgruppenrechte sind als Menschenrechte zu behandeln. Dies würde auch den bisherigen Schönheitsfehler beseitigen, dass bisher die bedeutendsten Volksgruppenrechte in Österreich einen völkerrechtlichen Ursprung haben und nicht für alle österreichischen Volksgruppen gelten.

 

Wir verweisen darauf, dass in dieser Frage bereits etliche Vorarbeiten geleistet wurden. Wir verweisen auf die dem Konvent bereits vorliegenden Entwürfe für eine Neugestaltung des Art. 19 Staatsgrundgesetz sowie auf den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über die Grundrechte von Volksgruppen in Österreich (Volksgruppen-Grundgesetz). Der Rat der Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških Slovencev hat zusätzlich auch einen Entwurf für eine einfach gesetzliche Reform des Volksgruppengesetzes erarbeitet, dieser Entwurf berücksichtigt die jüngste Judikatur des Verfassungsgerichtshofes in dieser Frage. Wir erlauben uns Ihnen diesen Entwurf in der Anlage zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Befremden nehmen wir allerdings zur Kenntnis, daß am 21.11.2003 im Rahmen des Österreich-Konventes ein Hearing zu Fragen des Volksgruppenschutzes stattfindet, ohne daß der Rat der Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških Slovencev als  größte Vertretungsorganisation der Kärntner Slowenen davon auch nur verständigt worden wäre. Zum Hearing sind ausschließlich die Obmänner der Volksgruppenbeiräte eingeladen.

 

Wir verweisen darauf, daß die Volksgruppenbeiräte keine Vertretungsorganisationen der Volksgruppe sind, die Volksgruppenbeiräte sind maßgeblich parteipolitisch beeinflußt. Der Beirat für die slowenische Volksgruppe besteht schon seit einem Jahr nicht mehr, der seinerzeitige Obmann hat es auch nicht für notwendig erachtet uns vom Hearing zu informieren oder innerhalb der Volksgruppe Beratungen darüber durchzuführen, welche Standpunkte er beim Hearing vertreten möge. Zur Problematik der derzeit beabsichtigten Zusammensetzung des Volksgruppenbeirates erlauben wir uns auf das in der Anlage befindliche Schreiben an Bundeskanzler
Dr. Schüssel zu verweisen.

 

Wir ersuchen daher bei künftigen Beratungen über die Verankerung des Volksgruppenschutzes in der österr. Verfassung die Anliegen der maßgeblichen Vertretungsorganisationen und auch die Vorarbeiten, welche diese Organisationen bereits geleistet haben, zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Mag. Jože WAKOUNIG, Obmann                               Mag. Rudi VOUK, Obmannstellvertreter