NSKS
An
das
Präsidium
des
Österreich-Konvents
Parlament
1017 WIEN
Geschätztes Präsidium!
Der Rat der
Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških Slovencev als Vertretungsorganisation
der Kärntner Slowenen begrüßt es, dass sich der Österreich-Konvent auch mit
Fragen des Volksgruppenschutzes beschäftigt. Wir sind der Meinung, dass in
einen neuen Grundrechtskatalog der österr. Verfassung auf jeden Fall auch
Volksgruppenrechte aufzunehmen wären, Volksgruppenrechte sind als
Menschenrechte zu behandeln. Dies würde auch den bisherigen Schönheitsfehler
beseitigen, dass bisher die bedeutendsten Volksgruppenrechte in Österreich
einen völkerrechtlichen Ursprung haben und nicht für alle österreichischen
Volksgruppen gelten.
Wir verweisen
darauf, dass in dieser Frage bereits etliche Vorarbeiten geleistet wurden. Wir
verweisen auf die dem Konvent bereits vorliegenden Entwürfe für eine Neugestaltung
des Art. 19 Staatsgrundgesetz sowie auf den Entwurf eines
Bundesverfassungsgesetzes über die Grundrechte von Volksgruppen in Österreich
(Volksgruppen-Grundgesetz). Der Rat der Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških
Slovencev hat zusätzlich auch einen Entwurf für eine einfach gesetzliche
Reform des Volksgruppengesetzes erarbeitet, dieser Entwurf berücksichtigt die
jüngste Judikatur des Verfassungsgerichtshofes in dieser Frage. Wir erlauben
uns Ihnen diesen Entwurf in der Anlage zur Kenntnis zu bringen.
Mit
Befremden nehmen wir allerdings zur Kenntnis, daß am 21.11.2003 im Rahmen des
Österreich-Konventes ein Hearing zu Fragen des Volksgruppenschutzes
stattfindet, ohne daß der Rat der Kärntner Slowenen/Narodni svet koroških
Slovencev als größte Vertretungsorganisation
der Kärntner Slowenen davon auch nur verständigt worden wäre. Zum Hearing sind
ausschließlich die Obmänner der Volksgruppenbeiräte eingeladen.
Wir
verweisen darauf, daß die Volksgruppenbeiräte keine Vertretungsorganisationen
der Volksgruppe sind, die Volksgruppenbeiräte sind maßgeblich parteipolitisch
beeinflußt. Der Beirat für die slowenische Volksgruppe besteht schon seit einem
Jahr nicht mehr, der seinerzeitige Obmann hat es auch nicht für notwendig
erachtet uns vom Hearing zu informieren oder innerhalb der Volksgruppe
Beratungen darüber durchzuführen, welche Standpunkte er beim Hearing vertreten
möge. Zur Problematik der derzeit beabsichtigten Zusammensetzung des
Volksgruppenbeirates erlauben wir uns auf das in der Anlage befindliche
Schreiben an Bundeskanzler
Dr. Schüssel zu verweisen.
Wir
ersuchen daher bei künftigen Beratungen über die Verankerung des
Volksgruppenschutzes in der österr. Verfassung die Anliegen der maßgeblichen
Vertretungsorganisationen und auch die Vorarbeiten, welche diese Organisationen
bereits geleistet haben, zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.
Jože WAKOUNIG, Obmann Mag.
Rudi VOUK, Obmannstellvertreter