Von: Associazione per i popoli minacciati /
Gesellschaft für bedrohte Völker [info@gfbv.it]
Gesendet: Montag, 10. November 2003 12:08
An: Österreich-Konvent; Presse Konvent
Betreff: GZ 99000.0281.8-Konvent/2003
An den
Vorsitzenden
des
Österreich-Konvents
Franz Fiedler
Wann
erfüllt Österreich endlich den Verfassungsauftrag Minderheitenschutz?
Bozen, den 10.11.2003
Die
Gesellschaft für bedrohte Völker-Südtirol (GfbV) appelliert an Sie, bei
der
sogenannten Harmonisierung der österreichischen Verfassung nicht die
Anliegen
der sechs Sprachminderheiten zu vergessen. Österreich ist säumig
bei der Umsetzung der verschiedenen
Verpflichtungen des Artikels 7 des
Staatsvertrages
von 1955. Das bestätigten auch verschiedene Urteile des
Verfassungsgerichts. Tatsächlich
kümmern sich beispielsweise bei den
zweisprachigen Ortsnamen darum weder die
Republik noch das betroffene
Bundesland
Kärnten.
Die
bisher verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte werden den
Sprachminderheiten
vorenthalten. Damit wird der tägliche
Verfassungsbruch
geduldet.
Auch über diese Frage muß im Konvent diskutiert werden. Der
Österreich-Konvent
muß in seiner Arbeit deshalb einige richtungsweisende
Entscheidungen
des Verfassungsgerichtshofes berücksichtigen. Handlungsbedarf
ist auch deshalb gegeben, weil das derzeitige
österreichische
Minderheitenrecht
aus der Monarchie und aus dem Völkerrecht herrührt.
Für
die Südtiroler Sektion der GfbV ist es unverständlich, wenn die
Volksgruppensprecherin
der ÖVP, Silvia Fuhrmann, die Anliegen der
Sprachminderheiten in der angelaufenen
Verfassungsreform als "klitzekleine
Kleinigkeit"
abqualifiziert. Sind die Angehörigen der Minderheiten, Bürger
zweiter Klasse?
Die
GfbV-Südtirol unterstützt deshalb die Forderungen des
Volksgruppenzentrums, den Minderheitenschutz
gesetzlich neu zu ordnen und
eine
Reihe von Schutzmaßnahmen gesetzlich zu verankern. Mit einem neuen
Minderheitenschutzgesetz soll den
Sprachminderheiten die Chance auf eine
Zukunft und Perspektive gegeben werden.
Mit dem Verfassungsgesetz soll endlich die
mediale Versorgung in den
Minderheitensprachen,
muttersprachliche Kindergärten und die gezielte
Förderung
"faktisch benachteiligter Gruppen" garantieren. Das notwendig
gewordene
Verfassungsgesetz soll den Sprachen der
Minderheiten einen gesicherten Platz
im
öffentlichen Leben eingeräumen.