Synopse: Grundrecht auf Gesundheit
EMRK |
UNO-Sozialpakt |
Grundrechte-Charta |
Grüner Entwurf |
Artikel 3 - Verbot der Folter Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
Artikel 8 - Recht auf Achtung des Privat-
und Familienlebens 1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung
seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. (2) Der Eingriff einer öffentlichen
Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser
Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer
demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche
Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der
Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der
Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer
notwendig ist. |
Artikel 12 (1) Die
Vertragsstaaten anerkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare
Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit. (2) Die von
den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung
dieses Rechtes umfassen die erforderlichen Maßnahmen a) zur Senkung
der Zahl der Totgeburten und der
Kindersterblichkeit sowie zur gesunden Entwicklung des Kindes; b) zur
Verbesserung aller Aspekte der Umwelt- und der Arbeitshygiene; c) zur
Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und
sonstiger Krankheiten; d) zur
Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen
und ärztlicher Betreuung
sicherstellen. |
Artikel 3 Recht auf Unversehrtheit (1) Jeder Mensch hat das Recht auf
körperliche und geistige Unversehrtheit. Artikel 35 Gesundheitsschutz Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zur
Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der
einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung
und Durchführung der Politik und Aktionen der Union in allen Bereichen wird
ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Artikel 37 Umweltschutz Ein hohes Umweltschutzniveau und die
Verbesserung der Umweltqualität müssen in die Politik der Union einbezogen
und nach dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung sichergestellt werden. |
Artikel 1 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf
Achtung seiner Gesundheit. Artikel 2 Eine Gesundheitsanwaltschaft hat das Recht,
bei Verstößen gegen das Grundrecht auf Gesundheit wie die Betroffenen
Beschwerde zu erheben. Die Einrichtung, die näheren Rechte und Pflichten der
Gesundheitsanwaltschaft sind in einem besonderen Gesetz zu regeln. Artikel 3 Der Staat hat die Pflicht, Mittel für die
weitere Erforschung der Ursachen - |