Erläuterungen zur
Meinungsfreiheit
(auf Basis der Beratungen
vom 27. November 2003)
- Art 13 StGG
1867 entfällt.
- Beschluss der
provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 kommt in den
Begleittext:
„ 1. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger
widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.
2. Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung
eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt. Die bisher verfügten Einstellungen und
Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.“
- Universitätsautonomie
im Stammtext. Entspricht § 2 Abs 2 UOG 1993 (gleichlautend § 2 Abs 2 KUOG)
in sprachlich bereinigter Fassung.
- Art II
BVG-Rundfunk (Vollzugsklausel) entfällt.
- Entsprechend
der Judikatur des EGMR bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, besondere
gesetzliche Regelungen zu schaffen, mit denen Medienunternehmen auch inhaltliche
Auflagen auferlegt werden (siehe Art. I Abs. 2 des BVG Rundfunk).
- Ergänzungsvorschlag
des Ausschussvorsitzenden vom 27. November 2003:
Eine Unabhängigkeitsgarantie
wie derzeit im BVG Rundfunk erscheint aus heutiger Sicht fraglich.