Erläuterungen zur Meinungsfreiheit

(erster Entwurf)

 

  1. Art 13 StGG 1867 entfällt.

 

  1. Beschluss der provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 kommt in den Begleittext:

 

 1. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.

  2. Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.  Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.“

 

  1. Universitätsautonomie im Stammtext. Entspricht § 2 Abs 2 UOG 1993 (gleichlautend § 2 Abs 2 KUOG) in sprachlich bereinigter Fassung.

 

  1. Art II BVG-Rundfunk (Vollzugsklausel) entfällt.