Erläuterungen zur
Meinungsfreiheit
(erster Entwurf)
- Art 13 StGG
1867 entfällt.
- Beschluss der
provisorischen Nationalversammlung vom 30. Oktober 1918 kommt in den
Begleittext:
„ 1. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger
widersprechend als rechtsungültig aufgehoben.
2. Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung
eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt. Die bisher verfügten Einstellungen und
Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.“
- Universitätsautonomie
im Stammtext. Entspricht § 2 Abs 2 UOG 1993 (gleichlautend § 2 Abs 2 KUOG)
in sprachlich bereinigter Fassung.
- Art II
BVG-Rundfunk (Vollzugsklausel) entfällt.