Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer

 

 

Stellungnahme zu einer künftigen Kompetenzverteilung

zwischen Bund und Ländern

 

Zu den in der letzten Sitzung aufgeworfenen Fragen möchte ich folgendes ausführen:

 

Aufgabe des Ausschusses 5 ist es einen klaren, nach abgerundeten Leistungs- und Verantwortungsbereichen gegliederten Katalog von Gesetzgebungskompetenzen unter Berücksichtigung der Rechtslage der EU zu schaffen. Die derzeitige verfassungsrechtliche Regelung mit den vier Haupttypen und dem Festhalten am Versteinerungsprinzip hat sich als nicht effektiv erwiesen und ist daher eine umfassende Änderung absolut notwendig.

 

Grundsätzlich ist von einem 3-Säulen-Modell auszugehen: in der 1. Säule werden die Kompetenzen aufgelistet, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes fallen. Die 2. Säule beinhaltet die ausschließlichen Kompetenzen der Länder. In der 3. Säule werden jene Materien festgelegt, bei denen es eine konkurrierende Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern gibt; das bedeutet es handelt sich hierbei um Angelegenheiten, die weder in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundes noch der Länder fallen. In dieser Säule haben die Länder so lange das Gesetzgebungsrecht, als nicht der Bund ein Gesetz erlässt.

 

Das am besten funktionierende, praktikabelste und klarste Modell wäre folgendes:

Alle zu regelnden Angelegenheiten sollen entweder in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundes oder den der Länder fallen. Nur jene Materien, deren Zuordnung in einen der beiden Bereiche nicht möglich ist, sollten in die dritte „konkurrierende“ Säule eingegliedert werden.

 

Der Vorteil dieser Variante ist, dass sie sehr praxisorientiert ist und große Rechtssicherheit gewährleistet. Die konkurrierenden Zuständigkeiten sollten eher klein gehalten werden, da das Zuordnungsverfahren längere Rechtsunsicherheit bedeuten würde. Jedenfalls muss ein einfaches und handhabbares Zuordnungsverfahren entwickelt werden.

 

Das bundesstaatliche Prinzip verlangt, dass die Länder am Gesetzgebungsverfahren des Bundes teilhaben sollen und ihre Interessen einbringen können. Das sollte über den Bundesrat erfolgen, der entsprechend eingebunden werden müsste.