Dr. Ulrike
Baumgartner-Gabitzer
Stellungnahme
zu einer künftigen Kompetenzverteilung
zwischen
Bund und Ländern
Zu den in der letzten Sitzung
aufgeworfenen Fragen möchte ich folgendes ausführen:
Aufgabe des Ausschusses 5 ist
es einen klaren, nach abgerundeten Leistungs- und Verantwortungsbereichen
gegliederten Katalog von Gesetzgebungskompetenzen unter Berücksichtigung der
Rechtslage der EU zu schaffen. Die derzeitige verfassungsrechtliche Regelung
mit den vier Haupttypen und dem Festhalten am Versteinerungsprinzip hat sich
als nicht effektiv erwiesen und ist daher eine umfassende Änderung absolut
notwendig.
Grundsätzlich ist von einem
3-Säulen-Modell auszugehen: in der 1. Säule werden die Kompetenzen aufgelistet,
die in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes fallen. Die 2. Säule beinhaltet
die ausschließlichen Kompetenzen der Länder. In der 3. Säule werden jene
Materien festgelegt, bei denen es eine konkurrierende Zuständigkeit zwischen
dem Bund und den Ländern gibt; das bedeutet es handelt sich hierbei um
Angelegenheiten, die weder in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des
Bundes noch der Länder fallen. In dieser Säule haben die Länder so lange das
Gesetzgebungsrecht, als nicht der Bund ein Gesetz erlässt.
Das am besten
funktionierende, praktikabelste und klarste Modell wäre folgendes:
Alle zu regelnden
Angelegenheiten sollen entweder in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich
des Bundes oder den der Länder fallen. Nur jene Materien, deren Zuordnung in
einen der beiden Bereiche nicht möglich ist, sollten in die dritte
„konkurrierende“ Säule eingegliedert werden.
Der Vorteil dieser Variante
ist, dass sie sehr praxisorientiert ist und große Rechtssicherheit
gewährleistet. Die konkurrierenden Zuständigkeiten sollten eher klein gehalten
werden, da das Zuordnungsverfahren längere Rechtsunsicherheit bedeuten würde.
Jedenfalls muss ein einfaches und handhabbares Zuordnungsverfahren entwickelt
werden.
Das bundesstaatliche Prinzip
verlangt, dass die Länder am Gesetzgebungsverfahren des Bundes teilhaben sollen
und ihre Interessen einbringen können. Das sollte über den Bundesrat erfolgen,
der entsprechend eingebunden werden müsste.