Staatsziel Bildung
Die Republik Österreich strebt eine umfassende Bildung
ihrer Bürger an.
Die Sicherung von leistungsorientierten,
chancengerechten, leistungsstarken Bildungsangeboten und deren Qualität ist
eine öffentliche Aufgabe.
Begründung:
Bildung ist eine Grundlage für ein
eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben der Staatsbürger. Sie stellt
eine wesentliche Grundlage der Gesellschaft, ihres kulturellen,
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens dar. Es muss daher
ein Ziel eines jeden Staates sein seinen Bürgern eine qualitativ hochwertige
Bildung zu ermöglichen. Die konkreten Bildungsangebote können sowohl von
öffentlichen Einrichtungen als öffentliche Leistungen als auch von privaten
Bildungseinrichtungen angeboten werden, wie es in Österreich seit jeher eine
gute Tradition ist.
Unter umfassender
Bildung ist neben der beruflichen Erstausbildung und den Möglichkeiten zu
Fort- und Weiterbildung auch die Bildung in allen den Menschen betreffenden
Bildungsbereichen seiner jeweiligen Alters- und Entwicklungsstufe angepasst zu
verstehen, wie dies unter anderem im Lehrplan 99 aufgezeigt wurde. Dazu zählen
insbesondere verschiedene Bildungsbereiche, religiös-ethische Dimension,
Sprache und Kommunikation, der naturwissenschaftlich – technische Bereich, der
musisch-kreative Bereich und der Bereich Gesundheit und Bewegung. Die Folge aus
dieser Bestimmung ist daher, dass ein vollständiges Streichen einzelner
Bereiche für alle oder auch nur für Teile der Bevölkerung (wie dies z.B. 1938
für Frauen erfolgt ist) verfassungswidrig wäre.
Leistungsorientierte
und leistungsstarke Bildungsangebote:
Leistungsorientierte
Angebote sind die einzige Möglichkeit für ein chancengleiches Bildungssystem. Sie bedeuten ein
objektives Abstellen auf die individuellen Leistungen der
Rechtsunterworfenen.
Der Begriff Leistungsorientierung enthält dabei einen objektiven Maßstab für
die Leistungen der Rechtsunterworfenen, der die Grundlage für allgemeine
Leistungskriterien bildet, z.B. eine objektive Leistungsbeurteilung. Die Folge
ist, dass relative Leistungsbeurteilungen, z.B. ein Ranking innerhalb der
Schule oder Klasse, an welches Rechtsfolgen, z.B. das Aufsteigen in die nächste
Klasse, anknüpfen, nicht zulässig sind.
Der Begriff Leistungsstarke
Bildungsangebote stellt dabei auf die Angebote im Vergleich zueinander ab,
sowohl national als auch international. Es handelt sich daher um ein relatives
Leistungsmerkmal einerseits (im Vergleich zu gleichartigen Ausbildungen) und um
ein objektives Merkmal andererseits, da bestimmte, national und international
vereinbarte, Leistungsziele erreicht werden sollten.
chancengerechte
Bildungsangebote:
Ausgehend von den
individuellen Leistungen und der Fähigkeit zur Erbringung durch den Einzelnen,
ist im Bildungssystem darauf ab zu stellen, dass diese Leistungen von jedem
erbracht werden können. Der Sinn von Bildung ist jeden einzelnen an seine
Leistungsgrenzen heranzuführen, diese zu erweitern und ihm Hilfestellung zu
geben diese zukünftig selbstständig zu erkennen und zu erweitern. Die
Chancengerechtigkeit hat dabei sicher zu stellen, dass niemand vom
Bildungssystem ausgeschlossen werden kann und entspricht somit den Bestimmungen
des Zusatzprotokolls zur EMRK.
Es ist aber auch
sicher zu stellen, dass die Bewohner verschiedener Regionen Chancen auf für sie
geeignete Bildungsangebote erhalten.
Sicherung der
Qualität der Angebote:
Aus zwei Gründen
muss die Qualitätssicherung als öffentliche Aufgabe wahrgenommen werden:
Die Sicherung der
Qualität ist ein Steuerungsinstrument, um internationale Zielvereinbarungen
(z.B. Ziele von Feira) umsetzen zu können (z.B. im Wege einer Rahmen-,
Richtlinien-, Ziel- oder Auftragsgesetzgebung).
Die
Entscheidungsprozesse und Abläufe im inneren des österreichischen
Bildungssystems laufen aufgrund des freien Bildungszuganges und der
Wahlfreiheit bei Bildung und Ausbildung parallel zu den Mechanismen einer
modernen öko-sozialen Marktwirtschaft ab.
Wie es für einen
funktionierenden Marktes einer funktionierenden Kontrolle und Marktaufsicht
bedarf, muss ein Funktionieren der Regelungsmechanismen im Bildungssystem durch
eine externe Qualitätssicherung gewährleistet werden.
10.11.2003/Mag. Henhapel i.V. von BM Gehrer