Entwurf einer Präambel zur neuen
Österreichischen Bundesverfassung
Im Bewusstsein der Verantwortung vor Mensch und Schöpfung,
eingedenk
des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas, das den Menschen
in den Mittelpunkt stellt und die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit
seiner Rechte in der Gesellschaft verankert;
gegründet
auf die unteilbaren Werte der Würde des Menschen , der Freiheit und der
Gleichheit,
in der Absicht der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch
Solidarität, Subsidiarität und die Förderung des Lebens in der Familie,
schöpfend
aus der Geschichte der Republik, die nach den Schrecknissen beider Weltkriege
aus den Ländern als demokratischer Rechts- und Bundesstaat begründet wurde,
auf der Grundlage des Bekenntnisse zum Frieden in der Welt, zur Europäischen Union,
die den demokratischen, rechtsstaatliche, sozialen und föderativen Grundsätzen
ebenso wie der Achtung der Subsidiarität verpflichtet ist, ihren Bürgerinnen
und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne
Binnengrenzen sichert und die regionale Identität achtet;
In der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage eines
ausgewogenen Wirtschaftswachstums, einer wettbewerbsfähigen ökosozialen
Marktwirtschaft, die Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt mit
Umweltschutz und Umweltqualität vereint,
in der Verantwortung des Staates
* für die Bekämpfung von Armut und die
Wahrung sozialer Sicherheit in Generationen und
Geschlechtergerechtigkeit,
* für die Förderung der Bildung,
Wissenschaft und Kultur,
* für den Schutz der Gesundheit der Menschen,
* für die Teilhabe aller Menschen am
gesellschaftlichen Leben, insbesondere der Menschen
mit Beeinträchtigungen,
* für den nachhaltigen, umfassenden Schutz
der natürlichen Umwelt,
* für die Sicherung der öffentlichen
Leistungen im allgemeinen Interesse und
die Vorsorge für die innere und äußere Sicherheit,
in Anerkennung der kulturellen, religiösen, sprachlichen, ethnischen und
politischen Vielfalt ihrer Heimat, wie sie auch in den Volksgruppen zum
Ausdruck kommt,
haben sich die Bürgerinnen und Bürger der
Republik Österreich in den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien in freier
Selbstbestimmung kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt diese Bundesverfassung
gegeben:
Vorgelegt von der ÖVP in der 9.Sitzung,
10.12.2003