Entwurf einer Präambel zur neuen Österreichischen Bundesverfassung

 

 

 

Im Bewusstsein der Verantwortung vor Mensch und Schöpfung,

 

eingedenk des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte in der Gesellschaft verankert;

 

gegründet auf die unteilbaren Werte der Würde des Menschen , der Freiheit und der Gleichheit,

 

in der Absicht der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Solidarität, Subsidiarität und die Förderung des Lebens in der Familie,

 

schöpfend aus der Geschichte der Republik, die nach den Schrecknissen beider Weltkriege aus den Ländern als demokratischer Rechts- und Bundesstaat begründet wurde,

 

auf der Grundlage des Bekenntnisse zum Frieden in der Welt, zur Europäischen Union, die den demokratischen, rechtsstaatliche, sozialen und föderativen Grundsätzen ebenso wie der Achtung der Subsidiarität verpflichtet ist, ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen sichert und die regionale Identität achtet;

 

In der Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, einer wettbewerbsfähigen ökosozialen Marktwirtschaft, die Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt mit Umweltschutz und Umweltqualität vereint,

 

in der Verantwortung des Staates

 

* für die Bekämpfung von Armut und die Wahrung sozialer Sicherheit in Generationen und

  Geschlechtergerechtigkeit,

* für die Förderung der Bildung, Wissenschaft und Kultur,

* für den Schutz der Gesundheit der Menschen,

* für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, insbesondere der Menschen

   mit Beeinträchtigungen,

* für den nachhaltigen, umfassenden Schutz der natürlichen Umwelt,

* für die Sicherung der öffentlichen Leistungen im allgemeinen Interesse und

   die Vorsorge für die innere und äußere Sicherheit,

 

in Anerkennung der kulturellen, religiösen, sprachlichen, ethnischen und politischen Vielfalt ihrer Heimat, wie sie auch in den Volksgruppen zum Ausdruck kommt,

 

haben sich die Bürgerinnen und Bürger der Republik Österreich in den Ländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien in freier Selbstbestimmung kraft ihrer verfassungsgebenden Gewalt diese Bundesverfassung gegeben:

 

 

 

 

Vorgelegt von der ÖVP in der 9.Sitzung, 10.12.2003