Stellungnahme WKO
zum Staatsziel „Leistungen im allgemeinen Interesse“
Gesendet:
Dienstag, 18. November 2003 17:06
An:
heinz.mayer@konvent.gv.at; heinz.mayer@univie.ac.at
Betreff:
Österreichkonvent; Ausschuss 1
Im Folgenden darf
aus Sicht des Wirtschaftskammer Österreich eine erste kurze Stellungnahme zum
bisherigen Diskussionsstand im Ausschuss 1 abgegeben
werden:
Die
Wirtschaftskammer Österreich hat zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der
Erörterung einer Erweiterung der Staatsziele auch die Aufnahme von
"Leistungen im allgemeinem Interesse" angedacht wird. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass aus Sicht der Wirtschaft für den Fall
der Erweiterung der Staatsziele auf eine ausgewogene Formulierung zu achten
sein wird. Diesbezüglich könnte Art. 3 des vom EU-Konvent ausgearbeiteten
Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa als Vorbild
dienen:
Insbesondere
müssen auch "wirtschaftliche Staatsziele", wie insbesondere
ausgewogenes Wirtschaftswachstum, freier und unverfälschter Wettbewerb,
wettbewerbsfähige Marktwirtschaft in einen allfälligen Katalog von Staatszielen
einfließen.
Ich darf
ersuchen, diesen Gedanken in der weiteren Ausschussarbeit zu berücksichtigen.
Eine ausführliche Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich zu den
Arbeiten des Auschusses 1 wird nachgereicht.
Univ.Doz.Dr.
Hanspeter Hanreich
Abteilung für
Rechtspolitik
Wirtschaftskammer
Österreich
Wiedner
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