Artikel soziale Sicherheit
(1) Österreich ist ein
Wohlfahrtsstaat und bekennt sich zu sozialer Gerechtigkeit und zur Sicherstellung
eines hohen sozialen Schutzes.
(2) Diese Verantwortung
umfasst insbesondere
- die solidarische Absicherung bei Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit,
Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Mutterschaft;
- die Herstellung von Chancengleichheit;
- die Verbesserung der allgemeinen Lebens- und Arbeitsbedingungen;
- die Bekämpfung sozialer Ungleichheit, Armut, Ausgrenzung und Diskriminierung;
- die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie des
gesellschaftlichen Zusammenhalts.
(1) Österreich bekennt
sich zur Bedeutung der menschlichen Arbeit als Mittel zur Sicherung des
Lebensunterhalts und zur Entfaltung der Persönlichkeit der Menschen.
(3) Diese Verantwortung
umfasst insbesondere
- die Ausrichtung der Sozial- und Wirtschaftspolitik am Ziel der
Vollbeschäftigung unter Berücksichtigung hoher Qualität der Arbeit;
- die Bereitstellung unentgeltlicher Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und
sonstiger Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben;
- die Gewährleistung sicherer, gesunder, gerechter und den menschlichen
Bedürfnissen auch sonst entsprechender Arbeitsbedingungen, sowie deren wirksame
Kontrolle;
- die Förderung des sozialen Dialogs auf betrieblicher und überbetrieblicher
Ebene.