Staatsziel Bildung

 

Die Republik Österreich strebt eine umfassende Bildung ihrer Staatsbürger an.

 

Bildung und die Sicherung der Qualität der Bildungsangebote ist eine öffentliche Aufgabe. Sie kann durch öffentliche und private Einrichtungen erfüllt werden.

 

Begründung:

Bildung ist eine Grundlage für ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben der Staatsbürger. Sie stellt eine wesentliche Grundlage der Gesellschaft, ihres kulturellen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens dar.

Es muss daher ein Ziel eines jeden Staates sein seinen Bürgern eine qualitativ hochwertige Bildung zu ermöglichen. Die konkreten Bildungsangebote können sowohl von öffentlichen Einrichtungen als öffentliche Leistungen als auch von privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden, wie es in Österreich seit jeher eine gute Tradition ist.

 

legitische Möglichkeiten:

 

a)     Als eigener Absatz in einer „Staatszielbestimmung“

b)    Als erster Absatz in einer Verfassungsbestimmung über die Bildung, bei welcher in den weiteren Absätzen die anderen Regelungen, z.B. Kompetenzverteilung auf dem Gebiet des Schulwesens enthalten sind.