Staatsziel Bildung
Die Republik Österreich strebt eine umfassende Bildung ihrer Staatsbürger
an.
Bildung und die
Sicherung der Qualität der Bildungsangebote ist eine öffentliche Aufgabe. Sie
kann durch öffentliche und private Einrichtungen erfüllt werden.
Begründung:
Bildung ist eine Grundlage für ein eigenverantwortliches und
selbstbestimmtes Leben der Staatsbürger. Sie stellt eine wesentliche Grundlage
der Gesellschaft, ihres kulturellen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
politischen Lebens dar.
Es muss daher ein Ziel eines jeden Staates sein seinen Bürgern eine
qualitativ hochwertige Bildung zu ermöglichen. Die konkreten Bildungsangebote
können sowohl von öffentlichen Einrichtungen als öffentliche Leistungen als
auch von privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden, wie es in Österreich
seit jeher eine gute Tradition ist.
legitische Möglichkeiten:
a)
Als eigener Absatz in einer „Staatszielbestimmung“
b)
Als erster Absatz in einer Verfassungsbestimmung über die Bildung, bei
welcher in den weiteren Absätzen die anderen Regelungen, z.B.
Kompetenzverteilung auf dem Gebiet des Schulwesens enthalten sind.