Sehr geehrter Herr Vorsitzender !

 

Nachstehend versuche ich einige Themata, die mit persönlich besonders wichtig erscheinen, nicht nur aufzulisten, sondern auch mit Anmerkungen zu versehen, worin – meines Erachtens nach - das Problem besteht und in welche Richtung ich Lösungsansätze zu suchen vorschlage.

 

Sparsamkeit/Größe parlamentarischer Gremien: Es muss wohl von Anfang an klargestellt werden, dass der von vielen immer wieder betonte Aspekt der „Einsparungen“ hinsichtlich parlamentarischer Gremien ein höchst problematischer, wenn nicht sogar populistischer Ansatz ist. Deren Funktionsfähigkeit hinsichtlich Spezialisierung, zunehmender internationaler Aufgaben und nicht zuletzt „Ansprechbarkeit“ für BürgerInnen erscheint mir wesentlich bedeutsamer als die mögliche Einsparung durch die Reduzierung der Mitgliederzahlen.

 

Bundesrat: Dass ich hier auch Interessen vertrete, ist offenkundig. Im Sinne einer ökonomischen Arbeitsweise plädiere ich dafür, dass an diese Frage einvernehmlich mit der Arbeitsgruppe 5 herangegangen wird; eine Klärung der Vorgangsweise durch die beiden Ausschussvorsitzenden erschiene mir sinnvoll. Von der Logik her, hätte aber wohl die Arbeitsgruppe 5 einen gewissen Vorrang, da erst nach Herstellung des Einvernehmens über den künftigen Gesetzgebungsprozess eine Debatte über Bestellung und Organisation des Bundesrates zielführend sein kann.

 

Wahlsystem: Ich erachte das derzeitige System, dass die Zurechnung von Mandaten an Bundesländer und Wahlkreise nach der „Bürgerzahl“ vornimmt (übrigens auch bei der derzeitigen Bestellungsweise des Bundesrates) für extrem problematisch. Die einzige annehmbare Grundlage – wie auch alle internationalen Beispiele zeigen – ist die Wählerzahl.

Ausgehend von den berechtigten Wünschen nach einer stärkeren Bindung zwischen Wählern und Gewählten wäre ein Nationalratswahlsystem, das auf Einer-Wahlkreisen aufbaut und – nicht in den Bundesländern, aber bundeseinheitlich – für einen extremen Proporzausgleich sorgt, sowohl diesen Bedürfnissen entsprechend wie auch der österreichischen Tradition der extremen Repräsentativität entsprechend.

 

Wahlformen: Alle Möglichkeiten, die Stimmabgabe zu erleichtern, wären wohlwollend zu überprüfen. Das gilt für die – auch verfassungsrechtlich abgesicherte – vorzeitige Stimmabgabe, eventuell Briefwahl, Ausbau des Systems der Wahlkarten (Wahllokale ev. auch außerhalb des jeweiligen „Wahlgebietes“ bei Regionalwahlen), während e-voting wohl noch nicht hinlänglich ausgereift ist.

 

Wahlberechtigung: Die generelle Senkung des Wahlalters (auf 16 Jahre), die aktive Wahlberechtigung für EU-Bürger auch bei Landes- und Bundeswahlen, die Wahlberechtigung auf allen Ebenen für lange ansässige Nicht-Staatsbürger sind zumindest sachlich zu debattieren. Sonderprobleme wirft das Melderecht und die sich daraus ergebende Praxis auf: Inwieweit es mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist, dass Personen mit „mehreren Lebensmittelpunkten“ zu mehreren Gemeinderäten und Landtagen wahlberechtigt sind ist zumindest diskussionsbedürftig (zumindest in der gegenwärtigen Kreationsform des Bundesrates ergibt sich das Sonderproblem, dass Personen mit „mehreren Lebensmittelpunkten“ mehrfach – via Stimmabgabe für den Landtag – über dessen Zusamensetzung entscgheiden.

 

Gebietsgemeinden: Sicherlich nicht allein Thema dieser Arbeitsgruppe ist die Frage, inwieweit nicht freiwillige, wenn auch bundeseinheitlich normierten logischen Kriterien entsprechende Gemeindeverbände (Gebietsgemeinden) jene Aufgaben übernehmen könnten und sollten, die derzeit im Wesentlichen von den Bezirksverwaltungsbehörden ausgeübt werden, und zudem übertragene Aufgaben der Einzelgemeinden ökonomischer bearbeiten könnten.

 

In diesem Zusammenhang – wenn auch wiederum möglicherweise nicht nur in Arbeitsgruppe 3 zu beraten – erscheint mir eine Verfassungsnorm überlegenswert, die Bund und Länder verpflichtet, bei der „Aufteilung“ des Staatsgebietes (Bezirksgerichte, Dienststellen der Sicherheitsexekutive, Finanzämter etc.) auf solche Einheiten (Bezirke, Gebietsgemeinden) verpflichtend Rücksicht zu nehmen.     

 

Ich hoffe, dass diese Aufzählung in etwa dem entspricht, was Sie sich als „Initialzündung“ seitens der Mitglieder der Arbeitsgruppe erwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Albrecht K. Konečny