AUSSCHUSS 3
Diskussionsvorschläge
1. Allgemeine
Grundsätze
Alle Änderungen die
bei der gegenwärtigen Verfassung durchzuführen sind, sind immer im
gesamteuropäischen Kontext zu betrachten. Die Verfassung der Europäischen Union
sollte eine Leitlinie für die Neufassung unserer Verfassung darstellen und
sollte daher auch immer als geistige Anregung dienen.
Von besonderer Wichtigkeit
ist , glaube ich zu diskutieren und festzulegen, was notwendiger
Regelungsinhalt einer Verfassung ist. Unsere Verfassung muss grundsätzlich alle
Rahmenbedingungen beinhalten, durch die ersichtlich wird, wie der Staat
funktionieren soll.
Insbesondere ist zu
fixieren, welche Staatszielbestimmungen und Grundrechte es gibt, des weiteren
das Staatsorganisationsrecht (darunter sind die Organe der Legislative,
Exekutive und Jurisdiktion zu verstehen), der Staatsaufbau in die drei
Verwaltungsebenen Bund, Länder und Gemeinden und in diesem Zusammenhang die
Kompetenzverteilung sowie Kontrolleinrichtungen zum Verfassungsrecht.
Ich denke
detaillierte Regelungen über die einzelenen Institutionen, wie etwa die
Volksanwaltschaft oder den Verwaltungsgerichtshof sollten hinterfragt werden.
Wie schon im Vorfeld
bei allen Diskussionen zum Konvent immer wieder erwähnt und von allen
Beteiligten betont wurde, sollte ein möglichst schlanker Verfassungstext
konzipiert werden. Daher sollte das besondere Augenmark darauf gerichtet
werden, nur Notwendiges in den Verfassungstext zu packen.
2. Natioanlrat,
Bundesrat und Landtage
Auf Grund des engen
Zusammenspiels dieser drei Institutionen erscheint es durchaus logisch diese
Einrichtungen nicht getrennt voneinander zu diskutieren. Daher schlage ich vor,
diese Institutionen gemeinsam zu besprechen und ein Gesamtkonzept für den
Gesetzwerdungsprozess zu überlegen.
3. Bundesrat
Als erstes sollte
herausgefiltert werden, welche Aufgaben und Funktionen die Ländervertretung
hat. Danach sollte man die Organisation festlegen.
4. Wahlrecht
Die Einführung des
Mehrheitswahlrechts in seiner allgemein gültigen Form scheint für die
besonderen Gegebenheiten, wie sie in Österreich herrschen, nicht
erstrebenswert. Der Wegfall der Partizipationsmöglichkeiten der kleineren
Parteien, würde zwar die Bildung von Regierungen sowie eine gewisse Stabilität
und die Möglichkeit der Abwählbarkeit der regierenden Partei bei einer allgemeinen
Unzufriedenheit fördern, allerdings nicht den Wählerwillen wiederspiegeln.
Unumgänglich
erscheint mir die Briefwahl zu ermöglichen.
5. Der
Bundespräsident
Über das Amt des
Bundespräsidenten sollte man grundsätzlich diskutieren. Hat er eine Integrationsfunktion
auszuüben, hat er eine rein repräsentative Funktion oder soll er
Machtfunktionen ausüben.
Ob eine Volkswahl
notwendig ist oder ob eine Wahl durch die Bundesversammlung oder ein anderes
Wahlmännerkollegium erfolgen soll ist durchaus überlegenswert.
6. Die
Gemeinden
Grundsätzlich soll an
der bestehenden Gemeindeorganisation, den Einheitsgemeinden, festgehalten
werden, aber Zusammenarbeit von
Gemeinden auf freiwilliger Basis könnte durchaus gefördert werden.
Die Förderung der
Regionen sollte vorangetreiben und unterstützt werden, vor allem im
gesamteuropäischen Kontext.
7. Art. 18 B-VG
In der derzeit
geltenden Form ist der Art 18 B-VG ganz offensichtlich zu eng gefasst, bedingt
vor allem durch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Dies hat zu extrem
detailierten Regelungen geführt, die kaum notwendige Spielräume offengelassen
haben. Eine Neuformulierung erscheint sinnvoll, um mehr Flexibilität zu
gewährleisten.