AUSSCHUSS 3

 

Diskussionsvorschläge

 

 

1. Allgemeine Grundsätze

 

Alle Änderungen die bei der gegenwärtigen Verfassung durchzuführen sind, sind immer im gesamteuropäischen Kontext zu betrachten. Die Verfassung der Europäischen Union sollte eine Leitlinie für die Neufassung unserer Verfassung darstellen und sollte daher auch immer als geistige Anregung dienen.

 

Von besonderer Wichtigkeit ist , glaube ich zu diskutieren und festzulegen, was notwendiger Regelungsinhalt einer Verfassung ist. Unsere Verfassung muss grundsätzlich alle Rahmenbedingungen beinhalten, durch die ersichtlich wird, wie der Staat funktionieren soll.

Insbesondere ist zu fixieren, welche Staatszielbestimmungen und Grundrechte es gibt, des weiteren das Staatsorganisationsrecht (darunter sind die Organe der Legislative, Exekutive und Jurisdiktion zu verstehen), der Staatsaufbau in die drei Verwaltungsebenen Bund, Länder und Gemeinden und in diesem Zusammenhang die Kompetenzverteilung sowie Kontrolleinrichtungen zum Verfassungsrecht.

Ich denke detaillierte Regelungen über die einzelenen Institutionen, wie etwa die Volksanwaltschaft oder den Verwaltungsgerichtshof sollten hinterfragt werden.

 

Wie schon im Vorfeld bei allen Diskussionen zum Konvent immer wieder erwähnt und von allen Beteiligten betont wurde, sollte ein möglichst schlanker Verfassungstext konzipiert werden. Daher sollte das besondere Augenmark darauf gerichtet werden, nur Notwendiges in den Verfassungstext zu packen.

 

 

2. Natioanlrat, Bundesrat und Landtage

 

Auf Grund des engen Zusammenspiels dieser drei Institutionen erscheint es durchaus logisch diese Einrichtungen nicht getrennt voneinander zu diskutieren. Daher schlage ich vor, diese Institutionen gemeinsam zu besprechen und ein Gesamtkonzept für den Gesetzwerdungsprozess zu überlegen.

 

 

3. Bundesrat

 

Als erstes sollte herausgefiltert werden, welche Aufgaben und Funktionen die Ländervertretung hat. Danach sollte man die Organisation festlegen.

 

 

4. Wahlrecht

 

Die Einführung des Mehrheitswahlrechts in seiner allgemein gültigen Form scheint für die besonderen Gegebenheiten, wie sie in Österreich herrschen, nicht erstrebenswert. Der Wegfall der Partizipationsmöglichkeiten der kleineren Parteien, würde zwar die Bildung von Regierungen sowie eine gewisse Stabilität und die Möglichkeit der Abwählbarkeit der regierenden Partei bei einer allgemeinen Unzufriedenheit fördern, allerdings nicht den Wählerwillen wiederspiegeln.

 

Unumgänglich erscheint mir die Briefwahl zu ermöglichen.

 

 

5. Der Bundespräsident

 

Über das Amt des Bundespräsidenten sollte man grundsätzlich diskutieren. Hat er eine Integrationsfunktion auszuüben, hat er eine rein repräsentative Funktion oder soll er Machtfunktionen ausüben.

 

Ob eine Volkswahl notwendig ist oder ob eine Wahl durch die Bundesversammlung oder ein anderes Wahlmännerkollegium erfolgen soll ist durchaus überlegenswert.

 

 

6. Die Gemeinden

 

Grundsätzlich soll an der bestehenden Gemeindeorganisation, den Einheitsgemeinden, festgehalten werden, aber Zusammenarbeit von  Gemeinden auf freiwilliger Basis könnte durchaus gefördert werden.

 

Die Förderung der Regionen sollte vorangetreiben und unterstützt werden, vor allem im gesamteuropäischen Kontext.

 

 

7. Art. 18 B-VG

 

In der derzeit geltenden Form ist der Art 18 B-VG ganz offensichtlich zu eng gefasst, bedingt vor allem durch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Dies hat zu extrem detailierten Regelungen geführt, die kaum notwendige Spielräume offengelassen haben. Eine Neuformulierung erscheint sinnvoll, um mehr Flexibilität zu gewährleisten.